Geräteschuppen Bauantrag: Architektenhonorar, Kosten & vereinfachtes Verfahren?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Geräteschuppen Bauantrag: Architektenhonorar, Kosten & vereinfachtes Verfahren?

Guten Morgen zusammen, ich plane einen 6x3 Meter Geräteschuppen hinter meiner Garage und benötige dafür einen Bauantrag. Laut Landkreis Osnabrück benötige ich einen vereinfachten Bauantrag nach § 63 der NBauO. Mein Bauingenieur. hat den Bauantrag inzwischen fertig und möchte nun eine stolze Summe von 1400 € netto. Ich kenne mich leider nicht aus und suche den Weg deshalb hier im Forum.

Ist der Preis denn gerechtfertigt? Er war einmal vor Ort am Haus, hat eine Baubeschreibung erstellt, einen Schnitt A-A (und eine Ansicht) erstellt, den Schuppen im Lageplan eingezeichnet und den Bauantrag erstellt. Das Kostenverhältnis zu einem Geräteschuppen ist ja mehr als hoch ...

Liebe Grüße,

  • Name:
  • Sven Lubi
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie einen Geräteschuppen (6x3 Meter) bauen und einen Bauantrag benötigen. Ihr Bauingenieur hat den Antrag fertiggestellt und Ihnen ein Honorar genannt.

    Das Honorar für Architekten und Bauingenieure ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) geregelt. Die HOAI gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen das Honorar verhandelt werden kann. Für einen vereinfachten Bauantrag nach § 63 der NBauO fallen in der Regel folgende Leistungen an:

    • Erstellung der Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
    • Erstellung der Baubeschreibung
    • Erstellung des Lageplans
    • Einreichung des Bauantrags

    Das Honorar hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens, dem Umfang der Leistungen und dem Stundensatz des Bauingenieurs. Es ist üblich, dass das Honorar als Prozentsatz der Baukosten oder als Pauschalpreis vereinbart wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie das Angebot Ihres Bauingenieurs mit anderen Angeboten und verhandeln Sie gegebenenfalls über das Honorar. Klären Sie im Vorfeld genau ab, welche Leistungen im Honorar enthalten sind.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein formelles Antragsverfahren, das bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Er beinhaltet verschiedene Unterlagen wie Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Lageplan.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Bauordnung.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Honorare und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen.
    Lageplan
    Ein Lageplan ist eine maßstäbliche Darstellung des Baugrundstücks und der geplanten Bebauung. Er zeigt die Lage des Bauvorhabens im Verhältnis zur Umgebung und enthält wichtige Informationen wie Grundstücksgrenzen, Gebäudeabstände und Zuwegungen.
    Verwandte Begriffe: Flurkarte, Katasterplan, Bauzeichnung.
    Baubeschreibung
    Die Baubeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens, in der die Art und Weise der Bauausführung, die verwendeten Materialien und die technischen Details des Gebäudes beschrieben werden. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Bauantrags.
    Verwandte Begriffe: Bauzeichnung, Bauausführung, Materialliste.
    NBauO
    Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) ist das Baugesetz des Landes Niedersachsen. Sie regelt die Anforderungen an Bauvorhaben und das Baugenehmigungsverfahren.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung, Baurecht.
    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung, die ein Architekt für seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAI und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens und dem Umfang der Leistungen.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen.
    Vereinfachter Bauantrag
    Ein vereinfachter Bauantrag ist ein spezielles Verfahren für kleinere Bauvorhaben, bei dem weniger Unterlagen eingereicht werden müssen als bei einem normalen Bauantrag. Die genauen Voraussetzungen und Anforderungen sind in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauanzeige.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein vereinfachter Bauantrag nach § 63 NBauO?
      Ein vereinfachter Bauantrag ist ein spezielles Verfahren für kleinere Bauvorhaben, bei dem weniger Unterlagen eingereicht werden müssen als bei einem normalen Bauantrag. Dies ist in § 63 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt.
    2. Welche Unterlagen sind für einen Bauantrag für einen Geräteschuppen erforderlich?
      In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich: Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Baubeschreibung, Lageplan, Nachweis der Standsicherheit (falls erforderlich), sowie ggf. weitere Unterlagen je nach den spezifischen Anforderungen des Bauamts.
    3. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Bauantrags?
      Die Bearbeitungsdauer eines Bauantrags kann variieren und hängt von der Auslastung des Bauamts sowie der Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen ab. In der Regel sollte man mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis Monaten rechnen.
    4. Was ist die HOAI?
      Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen und dient als Grundlage für die Honorarberechnung.
    5. Kann ich den Bauantrag auch selbst erstellen?
      Grundsätzlich können Sie den Bauantrag auch selbst erstellen, jedoch ist es ratsam, einen Architekten oder Bauingenieur zu beauftragen, da diese über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung verfügen, um den Antrag korrekt und vollständig zu erstellen.
    6. Was passiert, wenn der Bauantrag abgelehnt wird?
      Wenn der Bauantrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung. Sie haben dann die Möglichkeit, den Antrag zu überarbeiten und erneut einzureichen oder Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.
    7. Welche Rolle spielt der Lageplan beim Bauantrag?
      Der Lageplan ist eine maßstäbliche Darstellung des Baugrundstücks und der geplanten Bebauung. Er dient dazu, die Lage des Bauvorhabens im Verhältnis zur Umgebung darzustellen und ist ein wichtiger Bestandteil des Bauantrags.
    8. Was ist eine Baubeschreibung?
      Die Baubeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens, in der die Art und Weise der Bauausführung, die verwendeten Materialien und die technischen Details des Gebäudes beschrieben werden.

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    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Geräteschuppen: Anbau an Garage – Kubikmeter überschritten!

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    Weil mein Geräteschuppen direkt an der Garage anschließt und ich über die maximalen Kubikmeter komme ... Hätte ich das alles vorher gewusst, hätte ich 50 cm Abstand gelassen.
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    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. HOAI als Anhaltspunkt: Architektenhonorar fair kalkulieren

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    Auch wenn die HOAI nicht mehr, bzw. nicht mehr vollständig gilt, bietet sie dennoch einen Anhaltspunkt dafür, was gerechtfertigt ist und was nicht. Ohne jetzt Ermittlungen anzustellen, in welche Klasse das Gebäude fällt (Anforderungen). Unter 25.000 € kann das Honorar frei vereinbart werden, wobei die Gemeinkosten, die der Ing hat, ja die gleichen sind. Und er ist verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten. Egal, sucht man sich jetzt mal einen HOAI-Rechner aus dem Netz heraus, nimmt diese 25.000 mal an, dann ist er bei LPAbk. 1-4 (Zone III Mittelsatz) bei einem Betrag von 1300irgendwas, netto. (HOAI 2013, keine Ahnung, ob die Sätze noch gültig sind, vermutlich eher nicht) Zuzüglich Nebenkosten, wie die Anfahrt vor Ort z.B.

    Ergo: der Preis ist nicht aus der Luft gegriffen. Allerdings sollte man vor Beauftragung so etwas klären. Gut dafür ist es jetzt zu spät.

  6. Architektenkosten: Stundensatz vs. Aufwand für Bauantrag

    Was schwebte Ihnen denn für eine n Rechnungssumme vor?
    Was hätten Sie geschätzt?

    2 Std.  -  einmal vor Ort am Haus

    3 Std.  -  hat eine Baubeschreibung erstellt

    4 Std.  -  einen Schnitt A-A (und eine Ansicht) erstellt,

    2 Std.  -  den Schuppen im Lageplan eingezeichnet und

    2 Std.  -  den Bauantrag erstellt

    13 Std. Geschätzte Stundenanzahl (hier eintragen)

    x 75 € (Stundensatz des Architekten)

    975.00 € Zwischensumme netto

    zzgl. 4-5 % für Nebenkosten

    rd. 1.000,00 Summe netto

    Könnte man ja mal so überschlagen und ggf. hier und da anpassen  -  mit den Stunden.

    Wobei der Stundensatz hier auch Ansichts- und Verhandlungssache ist. Es sind auch geringere aber auch deutlich höhere Beträge möglich. Kommt immer auf Angebot und Nachfrage an und ob der Architekt echte Bürokosten hat oder ob er derartige Kleinstaufträge mit Laptop vom Küchentisch aus abarbeitet.

  7. Architekten-Stundensätze: Regionale Unterschiede & HOAI-Werte

    75 € ...
    75 € wow, seid Ihr da aber billig ... Dafür bekommt man ja noch nicht mal mehr nen Service-Monteur ...

    Wenn ich mir jetzt mal die Publikation der Bayern ansehen, und, HOAIAbk. ist ja nun nicht Bayern-spezifisch, dann treffen die Summen da mMn eher zu:

  8. Architektenhonorar: Realität vs. Wunschvorstellung Stundensätze

    Natürlich ...
    wäre es schön, wenn alle Architekten für dreistellige Stundensätze Aufträge erhalten würden

  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Geräteschuppen Bauantrag: Architektenhonorar, Kosten & Verfahren

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit des Architektenhonorars für einen vereinfachten Bauantrag nach § 63 NBauO für einen Geräteschuppen. Es werden Stundensätze, die HOAIAbk. und alternative Möglichkeiten zur Kostenreduktion (z.B. Bauberatung) diskutiert. Die Notwendigkeit eines Bauantrags wird aufgrund der Größe und Lage des Geräteschuppens hinterfragt.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Geräteschuppen: Anbau an Garage – Kubikmeter überschritten! wird darauf hingewiesen, dass der Bauantrag notwendig wurde, weil der Geräteschuppen direkt an die Garage anschließt und dadurch die maximal zulässigen Kubikmeter überschritten werden. Dies hätte durch einen Abstand vermieden werden können.

    💰 Kosten: Mehrere Beiträge thematisieren die Kosten für den Bauantrag und das Architektenhonorar. Im Beitrag Architektenkosten: Stundensatz vs. Aufwand für Bauantrag wird eine detaillierte Aufstellung der geschätzten Arbeitsstunden und des Stundensatzes präsentiert, um die Kosten nachvollziehbar zu machen.

    📊 Fakten/Zahlen: Der Beitrag Architekten-Stundensätze: Regionale Unterschiede & HOAI-Werte verweist auf eine Publikation aus Bayern mit Orientierungswerten für Stundensätze und stellt damit einen Vergleich zu den genannten Honorarforderungen her.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, vorab eine kostenlose Bauberatung beim Bauamt in Anspruch zu nehmen (siehe Bauantrag Geräteschuppen: Kostenlose Bauberatung nutzen!), um die Genehmigungsfreiheit der Maßnahme zu prüfen und das Honorar des Architekten zu verhandeln. Die HOAI kann als Anhaltspunkt für eine faire Kalkulation dienen (siehe HOAI als Anhaltspunkt: Architektenhonorar fair kalkulieren).

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