Wer zahlt die Rechnung?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Wer zahlt die Rechnung?
(Niedersachsen - Hannover- 2017)
Ich habe in einem Architekturbüro als angestellte Architektin gearbeitet. Durch meinen Kontakt mit einem Makler habe ich hin und wieder Miniaufträge (Unterlagen für die Bank - schöne Grundrisse oder Wohnflächenberechnungen) auf eigene Rechnung mit der Absicherung über das Büro erledigen dürfen. Alles über Chefetage abgesichert.
Nun hatte ich wieder eine Wohnflächenberechnung zu erstellen die auch der Makler immer bezahlt hat. Jetzt stellte sich heraus, das ein Teil der Wohnung im Dachgeschoss "schwarz" ausgebaut wurde. Die Teilungserklärung konnte nicht ausgeführt werden.
Der Makler rief mich an und fragte mich ob ich für die Teilungserklärung einen Nutzungsänderungsantrag erstellen könnte. kein Thema. Nach Aussage des Maklers sei auch alles mit der Bauherrin abgesprochen. Es musste dann alles schnell gehen, da sonst der Käufer abgesprungen wäre und (jetzt mein Fehler) - im Eifer des Gefechts habe ich keinen schriftlichen Vertrag gemacht.
Ich hatte Fragen und brauchte Unterlagen- also habe ich die Bauherrin kontaktieren wollen, die daraufhin dem Makler sagte, das der Einfachheit halber, alles über Ihn laufen sollte, da er ja alle Unterlagen einholen konnte oder schon hatte.
Ich habe die Pläne erstellt, die Eigentümerin hat auch von den Nachbarn eine Erlaubnis für den Ausbau des Dachgeschosses eingeholt und dem Makler geschickt, der mir alles weitergeleitet hat.
Lange Rede kurzer Sinn. Unterlagen wurden eingereicht, und Schlussrechnung wurde geschrieben.
Nach etwas mehr als einem Monat, zu der Zeit habe ich nicht mehr für das Büro gearbeitet, kommt noch eine Nachforderung vom Amt. Meine ehemalige Kollegin (Co-Chefin) hat sich in meinem Namen drum gekümmert und alles war gut.
Nachdem meine Rechnung nicht bezahlt worden ist, habe ich meinem ehemaligem Büro Bescheid gegeben, dass Sie die Bauherrin nochmal daran erinnern meine Rechnung zu bezahlen.
Daraufhin sagte die Bauherrin, dass Sie nie einen Vertrag mit mir gemacht hätte und somit sie mir nichts schuldig sei. Der Kostenträger wäre der Makler. Schließlich hat er sich um alles gekümmert. Mittlerweile hatte Sie dem Makler den Auftrag entzogen.
Nun stehe ich ohne Geld dar und der Makler ohne Verkaufsprovision, da der Käufer abgesprungen ist.
Diese Frau hat es vermieden auf meine Emails oder Briefe zu Antworten um bloß nichts schriftliches zu hinterlassen. Der Makler hat mir ihre Email weitergeleitet mehr habe ich nicht.
- Man könnte fast von Vorsatz sprechen-
Ich weiß, selbst schuld - komme ich irgendwie an mein Geld. Dem Makler eine Rechnung schreiben und der holt sich das bei der Bauherrin wieder?
Mein ehemaliges Büro wurde in diesem Monat wegen Ruhestand geschlossen. Wenn ich jetzt anwaltlich vorgehe, wie ist das ganze versicherungstechnisch zu bewerten.
Komme ich um einen Anwalt herum? Zur Zeit liegt das Mahnverfahren bei der Creditreform. Freu mich auf Rückmeldung. Danke
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Grundsatz: wer bestellt, der bezahlt
Danach wäre der Makler der Besteller. Dieser hätte wohl kaum Ihr Honorar von seiner Provision bezahlt. Also hätte dieser Ihnen den Auftrag "im Namen und auf Rechnung der Bauherrin" erteilen müssen. Dazu muss dieser Ihnen den Auftrag bestätigen, zumindest dass er mündlich den Auftrag der Bauherrin hatte. Dann stellt sich aber die Frage, ob der Makler zur Erteilung eines Auftrages berechtigt war, wenn der Auftrag im Zusammenhang mit seiner Maklertätigkeit steht. Das wird von mir bezweifelt. Wenn nun die Bauherrin ihrerseits einen Auftrag bestreitet, haben Sie gelitten und das Honorar verloren. Aus dem Wirrwarr kann eventuell nur ein Fachanwalt für HOAIAbk.-Leistungen helfen. Wenn Sie die Rechnung an den Falschen stellen ist das Honorar auch verloren. Etwas retten können Sie, wenn Sie die Forderungen an ein Inkassobüro verkaufen, dann sind Sie die Sache los. Ob Sie Honig aus der Tatsache saugen können, dass die Bauherrin sich Leistungen erschlichen ist fraglich. Wer Schwarzbauten hat ist mit allen Wassern gewaschen. -
Eigentümerin der WE ist die Aufttraggeberin
Schicken Sie hat die Leistungen über den Makler beauftragt und die Eintragungen beim BA laufen ja auch über ihren Namen. Sie hat die Architektenleistungen also entgegengenommen und für sich verwertet. Wenn der Makler Ihnen die Beauftragung namens der Wohnungseigentümerin bestätigt, dann haben Sie zumindest einen Nachweis für eine mündliche Beauftragung. Schreiben Sie der Eigentümerin noch mal eine Mahnungen mit Hinweis darauf, dass bauamtliche Genehmigungsverfahren für ehemalige Schwarzbauten nicht im Maklervertrag enthalten waren und diese Sonderleistungen somit nicht gesondert direkt an den Einreicher der Genehmigungsplanung zu vergüten sind. Sie war Auftraggeberin, auch wenn die Organisation über den Makler lief. Im Zweifel versuchen Sie es per Mahngericht (online) in Form eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Der ein oder andere zuck und zahlt spätestens dann und riskiert doch kein Klageverfahren.