Architekt Fehler bei Wohnflächenberechnung: Wer haftet für die Rechnung & Nachforderungen?
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Architekt Fehler bei Wohnflächenberechnung: Wer haftet für die Rechnung & Nachforderungen?

Hallo Zusammen, ich stecke gerade in einem von mir selbst verursachtem Schlamassel. Vielleicht weiß jemand ein Rat.

(Niedersachsen  -  Hannover- 2017)

Ich habe in einem Architekturbüro als angestellte Architektin gearbeitet. Durch meinen Kontakt mit einem Makler habe ich hin und wieder Miniaufträge (Unterlagen für die Bank  -  schöne Grundrisse oder Wohnflächenberechnungen) auf eigene Rechnung mit der Absicherung über das Büro erledigen dürfen. Alles über Chefetage abgesichert.

Nun hatte ich wieder eine Wohnflächenberechnung zu erstellen die auch der Makler immer bezahlt hat. Jetzt stellte sich heraus, das ein Teil der Wohnung im Dachgeschoss "schwarz" ausgebaut wurde. Die Teilungserklärung konnte nicht ausgeführt werden.

Der Makler rief mich an und fragte mich ob ich für die Teilungserklärung einen Nutzungsänderungsantrag erstellen könnte. kein Thema. Nach Aussage des Maklers sei auch alles mit der Bauherrin abgesprochen. Es musste dann alles schnell gehen, da sonst der Käufer abgesprungen wäre und (jetzt mein Fehler)  -  im Eifer des Gefechts habe ich keinen schriftlichen Vertrag gemacht.

Ich hatte Fragen und brauchte Unterlagen- also habe ich die Bauherrin kontaktieren wollen, die daraufhin dem Makler sagte, das der Einfachheit halber, alles über Ihn laufen sollte, da er ja alle Unterlagen einholen konnte oder schon hatte.

Ich habe die Pläne erstellt, die Eigentümerin hat auch von den Nachbarn eine Erlaubnis für den Ausbau des Dachgeschosses eingeholt und dem Makler geschickt, der mir alles weitergeleitet hat.

Lange Rede kurzer Sinn. Unterlagen wurden eingereicht, und Schlussrechnung wurde geschrieben.

Nach etwas mehr als einem Monat, zu der Zeit habe ich nicht mehr für das Büro gearbeitet, kommt noch eine Nachforderung vom Amt. Meine ehemalige Kollegin (Co-Chefin) hat sich in meinem Namen drum gekümmert und alles war gut.

Nachdem meine Rechnung nicht bezahlt worden ist, habe ich meinem ehemaligem Büro Bescheid gegeben, dass Sie die Bauherrin nochmal daran erinnern meine Rechnung zu bezahlen.

Daraufhin sagte die Bauherrin, dass Sie nie einen Vertrag mit mir gemacht hätte und somit sie mir nichts schuldig sei. Der Kostenträger wäre der Makler. Schließlich hat er sich um alles gekümmert. Mittlerweile hatte Sie dem Makler den Auftrag entzogen.

Nun stehe ich ohne Geld dar und der Makler ohne Verkaufsprovision, da der Käufer abgesprungen ist.

Diese Frau hat es vermieden auf meine Emails oder Briefe zu Antworten um bloß nichts schriftliches zu hinterlassen. Der Makler hat mir ihre Email weitergeleitet mehr habe ich nicht.

  • Man könnte fast von Vorsatz sprechen-

Ich weiß, selbst schuld  -  komme ich irgendwie an mein Geld. Dem Makler eine Rechnung schreiben und der holt sich das bei der Bauherrin wieder?

Mein ehemaliges Büro wurde in diesem Monat wegen Ruhestand geschlossen. Wenn ich jetzt anwaltlich vorgehe, wie ist das ganze versicherungstechnisch zu bewerten.

Komme ich um einen Anwalt herum? Zur Zeit liegt das Mahnverfahren bei der Creditreform. Freu mich auf Rückmeldung. Danke

  • Name:
  • S. LV.
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    Die Frage, wer für die Rechnung und eventuelle Nachforderungen bei einer fehlerhaften Wohnflächenberechnung durch einen Architekten haftet, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich kann Ihnen jedoch einige allgemeine Hinweise geben:

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Wohnflächenberechnung kann zu erheblichen finanziellen Schäden für den Käufer oder die Bauherrin führen, beispielsweise durch eine geringere Verkaufsprovision des Maklers oder eine Wertminderung der Immobilie.

    Haftung des Architekten: Grundsätzlich haftet der Architekt für Fehler, die ihm bei der Ausführung seiner Leistungen unterlaufen sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Im vorliegenden Fall könnte eine fehlerhafte Wohnflächenberechnung eine solche Pflichtverletzung darstellen.

    Beweislast: Die Bauherrin oder der Käufer muss nachweisen, dass der Architekt einen Fehler gemacht hat und dass dieser Fehler zu einem Schaden geführt hat.

    Verjährung: Ansprüche gegen den Architekten können verjähren. Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit der Abnahme der Architektenleistung.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen. Dieser kann die Sachlage prüfen und Ihnen sagen, welche Ansprüche Sie gegen den Architekten haben.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wohnflächenberechnung
    Die Wohnflächenberechnung ist die Ermittlung der anrechenbaren Fläche einer Wohnung oder eines Hauses gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Sie dient als Grundlage für Mietpreise, Kaufpreise und andere Berechnungen.
    Verwandte Begriffe: Nutzfläche, Grundfläche, Wohnflächenverordnung
    Architektenhaftung
    Die Architektenhaftung bezeichnet die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Architekten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Planung oder Bauüberwachung entstehen. Der Architekt haftet für Fehler, die er bei der Erbringung seiner Leistungen begeht.
    Verwandte Begriffe: Bauherrenhaftung, Produkthaftung, Planungsfehler
    Nutzungsänderung
    Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Raum oder ein Gebäude für einen anderen Zweck genutzt werden soll als bisher. Eine Nutzungsänderung bedarf in der Regel einer Genehmigung durch die Baubehörde.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baurecht, Flächennutzungsplan
    Teilungserklärung
    Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde, die ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen aufteilt. Sie regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum
    Verjährung
    Die Verjährung ist der Zeitraum, nach dem ein Anspruch nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden kann. Die Verjährungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBAbk.) geregelt.
    Verwandte Begriffe: Anspruch, Frist, Rechtsverfolgung
    BGB
    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem das Vertragsrecht, das Sachenrecht und das Familienrecht.
    Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Schuldrecht, Sachenrecht
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Es ist in Deutschland aufgeteilt in öffentliches Baurecht (Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht) und privates Baurecht (Werkvertragsrecht).
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bauplanungsrecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Wohnflächenberechnung?
      Die Wohnflächenberechnung ist die Ermittlung der anrechenbaren Fläche einer Wohnung oder eines Hauses. Sie dient als Grundlage für Mietpreise, Kaufpreise und andere Berechnungen.
    2. Welche Normen gelten für die Wohnflächenberechnung?
      In Deutschland ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) maßgeblich. Diese legt fest, welche Flächen wie zu berechnen sind.
    3. Was sind typische Fehler bei der Wohnflächenberechnung?
      Typische Fehler sind das falsche Ansetzen von Dachschrägen, das Nichtberücksichtigen von AbzAbk.ügen für Treppen oder das Falschmessen von Flächen.
    4. Wer darf eine Wohnflächenberechnung erstellen?
      Grundsätzlich darf jeder eine Wohnflächenberechnung erstellen. Allerdings ist es ratsam, einen Fachmann wie einen Architekten oder einen Sachverständigen zu beauftragen, um Fehler zu vermeiden.
    5. Was tun bei einer fehlerhaften Wohnflächenberechnung?
      Wenn Sie eine fehlerhafte Wohnflächenberechnung entdecken, sollten Sie den Ersteller darauf hinweisen und ihn auffordern, die Berechnung zu korrigieren. Gegebenenfalls können Sie auch einen Sachverständigen mit der Erstellung einer neuen Berechnung beauftragen.
    6. Kann ich wegen einer fehlerhaften Wohnflächenberechnung den Kaufpreis mindern?
      Ja, wenn die tatsächliche Wohnfläche erheblich geringer ist als im Kaufvertrag angegeben, können Sie unter Umständen den Kaufpreis mindern. Dies hängt jedoch von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
    7. Haftet der Makler für eine falsche Wohnflächenangabe?
      Ein Makler haftet grundsätzlich nicht für die Richtigkeit der Wohnflächenangabe, es sei denn, er hat die Fläche selbst berechnet oder er wusste von der Unrichtigkeit der Angabe.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?
      Die Wohnfläche umfasst alle Räume, die zum Wohnen bestimmt sind, während die Nutzfläche auch andere Räume wie Keller, Garagen oder Abstellräume umfasst.

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      Inhalte und rechtliche Aspekte des Architektenvertrags.
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      Rechte des Bauherrn bei Baumängeln.
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      Regelungen und Besonderheiten im Wohnungseigentumsrecht.
    • Immobilienkaufvertrag
      Wichtige Klauseln und Fallstricke beim Kauf einer Immobilie.
  2. Haftung bei Wohnflächenberechnung: Makler vs. Bauherrin

    Grundsatz: wer bestellt, der bezahlt
    Danach wäre der Makler der Besteller. Dieser hätte wohl kaum Ihr Honorar von seiner Provision bezahlt. Also hätte dieser Ihnen den Auftrag "im Namen und auf Rechnung der Bauherrin" erteilen müssen. Dazu muss dieser Ihnen den Auftrag bestätigen, zumindest dass er mündlich den Auftrag der Bauherrin hatte. Dann stellt sich aber die Frage, ob der Makler zur Erteilung eines Auftrages berechtigt war, wenn der Auftrag im Zusammenhang mit seiner Maklertätigkeit steht. Das wird von mir bezweifelt. Wenn nun die Bauherrin ihrerseits einen Auftrag bestreitet, haben Sie gelitten und das Honorar verloren. Aus dem Wirrwarr kann eventuell nur ein Fachanwalt für HOAIAbk.-Leistungen helfen. Wenn Sie die Rechnung an den Falschen stellen ist das Honorar auch verloren. Etwas retten können Sie, wenn Sie die Forderungen an ein Inkassobüro verkaufen, dann sind Sie die Sache los. Ob Sie Honig aus der Tatsache saugen können, dass die Bauherrin sich Leistungen erschlichen ist fraglich. Wer Schwarzbauten hat ist mit allen Wassern gewaschen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Auftraggeber Architektenleistung: Eigentümerin der WE haftet!

    Eigentümerin der WEAbk. ist die Aufttraggeberin
    Schicken Sie hat die Leistungen über den Makler beauftragt und die Eintragungen beim BA laufen ja auch über ihren Namen. Sie hat die Architektenleistungen also entgegengenommen und für sich verwertet. Wenn der Makler Ihnen die Beauftragung namens der Wohnungseigentümerin bestätigt, dann haben Sie zumindest einen Nachweis für eine mündliche Beauftragung. Schreiben Sie der Eigentümerin noch mal eine Mahnungen mit Hinweis darauf, dass bauamtliche Genehmigungsverfahren für ehemalige Schwarzbauten nicht im Maklervertrag enthalten waren und diese Sonderleistungen somit nicht gesondert direkt an den Einreicher der Genehmigungsplanung zu vergüten sind. Sie war Auftraggeberin, auch wenn die Organisation über den Makler lief. Im Zweifel versuchen Sie es per Mahngericht (online) in Form eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Der ein oder andere zuck und zahlt spätestens dann und riskiert doch kein Klageverfahren.
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architekt Fehler: Haftung bei fehlerhafter Wohnflächenberechnung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer für die Kosten und Nachforderungen aufkommt, wenn ein Architekt einen Fehler bei der Wohnflächenberechnung gemacht hat. Es wird erörtert, ob der Makler oder die Bauherrin als Auftraggeber anzusehen ist und welche Nachweise für eine mündliche Beauftragung relevant sind. Die Eigentümerin der WEAbk. (Wohnungseigentum) profitiert von der Architektenleistung und trägt somit die Verantwortung. Die korrekte Bestimmung des Auftraggebers ist entscheidend für die Haftungsfrage und die Durchsetzung von Honorarforderungen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Bestimmung des korrekten Auftraggebers entscheidend für die Durchsetzung von Honorarforderungen ist, wie im Beitrag Haftung bei Wohnflächenberechnung: Makler vs. Bauherrin erläutert wird. Eine unklare Auftragslage kann zu Problemen bei der Rechnungsstellung und der Geltendmachung von Ansprüchen führen.

    ✅ Zusatzinfo: Wenn der Makler die Beauftragung im Namen der Wohnungseigentümerin bestätigt, kann dies als Nachweis für eine mündliche Beauftragung dienen. Dies ist besonders relevant, wenn die Eigentümerin die Architektenleistungen entgegengenommen und für sich verwertet hat, wie im Beitrag Auftraggeber Architektenleistung: Eigentümerin der WE haftet! dargelegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Auftragslage schriftlich und fordern Sie eine Bestätigung der Beauftragung durch die Eigentümerin an. Im Zweifelsfall sollte ein Fachanwalt für Baurecht oder Architektenhaftung hinzugezogen werden, um die rechtlichen Aspekte zu prüfen und die Haftungsfrage zu klären. Die korrekte Wohnflächenberechnung ist essentiell, um spätere Nachforderungen zu vermeiden.

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