Architektenhonorar bei Bauverzögerung: Wann steht es dem Architekten zu?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architektenhonorar bei Bauverzögerung: Wann steht es dem Architekten zu?

Hallo,

vor ein paar Jahren, als wir unser Haus kauften planten wir eine Gaube in Obergeschoss und einen Anbau mit einem Ziegeldach im Untergeschoss. Aus zeitlichen Gründen konnte nur die Gaube errichtet werden. Jetzt möchten wir den Anbau machen lassen mit kompletter Dacheindeckung für ganze Dach, weil es für uns wirtschaftlicher ist. Doch in der Zwischenzeit hat es sich heraus gestellt, dass die Gaubenfenster zu groß sind bzw. zu niedrig eingesetzt wurden. Die Dachdecker, hier waren mehrere Firmen, können nicht wie geplant das Dach neu eindecken, weil sonst die Gaubenfenster sich nicht mehr öffnen lassen würden. Deshalb und weil wir nur Ärger mit dem Architekten hatten, es liegen mehrere Gründe vor, haben wir das Honorar noch nicht gezahlt. Der Architekt hat einen Anwalt eingeschaltet. Der Anwalt behauptet, dass vor ein paar Jahren, als wir das Haus kauften, siehe oben, und wir den Architekten zwecks der Gaube und dem Anbau mit Dach beauftragten, eine Volleindeckung des Dachs nicht geplant war. Meine Fragen: Muss der Architekt das Dach so planen, dass auch jederzeit eine Volleindeckung des Dachs richtig gewährlesitet ist, sodass die Dachdeckerfirmen ohne jegliche Probleme die Eindeckung des ganzen Dachs ausgeführen können. Hätte er das bei seiner Planung usw. beachten müssen oder nicht?

Danke im Voraus

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    🔴 Kritisch: Bei Baumängeln oder Planungsfehlern des Architekten kann der Honoraranspruch reduziert oder ausgeschlossen sein. Eine genaue Prüfung ist erforderlich.

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    Ich verstehe, dass es um die Frage geht, ob der Architekt Anspruch auf sein volles Honorar hat, obwohl der geplante Anbau mit Dacheindeckung noch nicht realisiert wurde. Da nur die Gaube gebaut wurde, ist entscheidend, inwieweit die erbrachten Leistungen des Architekten (Planung von Gaube und Anbau) tatsächlich genutzt wurden und ob die Verzögerung in seinem Verantwortungsbereich liegt.

    Grundsätzlich richtet sich das Architektenhonorar nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Es ist wichtig zu prüfen, welche Leistungsphasen der Architekt erbracht hat und ob diese mangelfrei sind. Wenn die Planung für den Anbau vollständig war, aber nicht umgesetzt wurde, könnte ein Anspruch auf Honorar für diese Planungsleistung bestehen. Allerdings können sich AbzAbk.üge ergeben, wenn die Planung aufgrund der Verzögerung überarbeitet werden muss.

    🔴 Gefahr: Unklare Honorarvereinbarungen können zu Streitigkeiten führen. Es ist ratsam, die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Architekten genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

    Ich empfehle, folgende Punkte zu prüfen:

    • Welche Leistungsphasen wurden vertraglich vereinbart?
    • Welche Leistungen hat der Architekt tatsächlich erbracht?
    • Gibt es Mängel in der Planung?
    • Wer ist für die Verzögerung verantwortlich?

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Architektenvertrag und die erbrachten Leistungen von einem Anwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie definiert verschiedene Leistungsphasen und legt fest, wie diese zu vergüten sind. Die HOAI dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Teilleistungen, Honorarberechnung.
    Leistungsphasen
    Die HOAI unterteilt Architekten- und Ingenieurleistungen in verschiedene Leistungsphasen, die den gesamten Planungsprozess von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung umfassen. Jede Leistungsphase beinhaltet spezifische Aufgaben und Teilleistungen, die im Rahmen des Projekts zu erbringen sind. Die Leistungsphasen dienen als Grundlage für die Honorarberechnung und ermöglichen eine transparente Abrechnung der erbrachten Leistungen.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Teilleistungen, Honorar.
    Teilleistungen
    Innerhalb jeder Leistungsphase der HOAI gibt es Teilleistungen, die spezifische Aufgaben beschreiben, wie z.B. Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung oder Ausführungsplanung. Die Teilleistungen sind detailliert in der HOAI beschrieben und dienen als Grundlage für die Honorarberechnung. Sie ermöglichen eine genaue Zuordnung der erbrachten Leistungen und eine transparente Abrechnung.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorar.
    Baukostenobergrenze
    Eine Baukostenobergrenze im Architektenvertrag legt fest, bis zu welcher Höhe die Baukosten maximal ansteigen dürfen. Der Architekt ist verpflichtet, seine Planung so zu gestalten, dass diese Obergrenze eingehalten wird. Überschreitet er die Baukostenobergrenze aufgrund von Planungsfehlern, kann dies zu Honorarminderungen oder Schadensersatzansprüchen führen.
    Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Honorar, Schadensersatz.
    Schlussrechnung
    Die Schlussrechnung des Architekten ist die abschließende Abrechnung aller erbrachten Leistungen. Sie sollte alle Teilleistungen und eventuelle Nachträge enthalten. Es ist wichtig, die Schlussrechnung sorgfältig zu prüfen und mit den vertraglichen Vereinbarungen und den tatsächlich erbrachten Leistungen abzugleichen. Die Prüfung sollte zeitnah erfolgen, da nach Ablauf bestimmter Fristen Ansprüche verjähren können.
    Verwandte Begriffe: Honorar, Teilleistungen, Architektenvertrag.
    Architektenvertrag
    Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Er sollte detaillierte Angaben zu den zu erbringenden Leistungen, dem Honorar, den Zahlungsbedingungen und den Haftungsfragen enthalten. Ein klar formulierter Architektenvertrag ist wichtig, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Honorar, Baukostenobergrenze.
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung, die der Architekt für seine erbrachten Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAI und den individuellen Vereinbarungen im Architektenvertrag. Das Honorar kann als Pauschalhonorar, Zeithonorar oder Erfolgshonorar vereinbart werden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Leistungsphasen.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rolle spielt die HOAI bei der Berechnung des Architektenhonorars?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie definiert verschiedene Leistungsphasen und legt fest, wie diese zu vergüten sind. Die HOAI dient als Grundlage für die Honorarberechnung, kann aber durch individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgewandelt werden.
    2. Was passiert, wenn die Bauplanung aufgrund von Änderungen angepasst werden muss?
      Wenn sich die Bauplanung ändert, kann dies Auswirkungen auf das Architektenhonorar haben. Zusätzliche Planungsleistungen, die aufgrund der Änderungen erforderlich sind, können gesondert in Rechnung gestellt werden. Es ist wichtig, solche Änderungen schriftlich zu dokumentieren und die Honoraranpassung im Vorfeld zu vereinbaren.
    3. Kann ich das Architektenhonorar mindern, wenn ich mit der Leistung des Architekten unzufrieden bin?
      Wenn Sie mit der Leistung des Architekten unzufrieden sind, beispielsweise aufgrund von Planungsfehlern oder mangelhafter Bauleitung, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Minderung des Honorars. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie die Mängel nachweisen können und dem Architekten Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben haben.
    4. Was ist der Unterschied zwischen Leistungsphasen und Teilleistungen?
      Die HOAI unterteilt Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen, die den gesamten Planungsprozess von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung umfassen. Innerhalb jeder Leistungsphase gibt es Teilleistungen, die spezifische Aufgaben beschreiben, wie z.B. Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung oder Ausführungsplanung.
    5. Wie wirkt sich eine Bauverzögerung auf das Architektenhonorar aus?
      Eine Bauverzögerung kann sich auf das Architektenhonorar auswirken, insbesondere wenn sie nicht vom Architekten verschuldet wurde. Zusätzlicher Aufwand, der durch die Verzögerung entsteht, kann dem Architekten zusätzlich vergütet werden. Es ist wichtig, die Ursachen der Verzögerung zu dokumentieren und die Auswirkungen auf die Architektenleistungen zu bewerten.
    6. Was bedeutet "Baukostenobergrenze" im Architektenvertrag?
      Eine Baukostenobergrenze im Architektenvertrag legt fest, bis zu welcher Höhe die Baukosten maximal ansteigen dürfen. Der Architekt ist verpflichtet, seine Planung so zu gestalten, dass diese Obergrenze eingehalten wird. Überschreitet er die Baukostenobergrenze aufgrund von Planungsfehlern, kann dies zu Honorarminderungen oder Schadensersatzansprüchen führen.
    7. Welche Unterlagen sollte ich aufbewahren, um meine Ansprüche gegenüber dem Architekten geltend zu machen?
      Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt aufzubewahren, wie z.B. den Architektenvertrag, Planungsunterlagen, Baugenehmigungen, Rechnungen, Schriftverkehr und Protokolle von Baubesprechungen. Diese Unterlagen können im Streitfall als Beweismittel dienen.
    8. Was ist eine Schlussrechnung des Architekten und wann sollte ich diese prüfen?
      Die Schlussrechnung des Architekten ist die abschließende Abrechnung aller erbrachten Leistungen. Sie sollte alle Teilleistungen und eventuelle Nachträge enthalten. Es ist wichtig, die Schlussrechnung sorgfältig zu prüfen und mit den vertraglichen Vereinbarungen und den tatsächlich erbrachten Leistungen abzugleichen. Die Prüfung sollte zeitnah erfolgen, da nach Ablauf bestimmter Fristen Ansprüche verjähren können.

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  2. Architektenhonorar: Sachverständiger für Dachmängel vor Anwalt

    Keine Rechtsberatung ...
    Sie brauchten einen Sachverständigen für das Dachdeckerhandwerk, der genau diese Frage prüft und bewertet, danach können Sie mit dem Ergebnis zu ihrem Anwalt gehen und der kann für Sie streiten. Grundsätzlich hat ein Architekt Anspruch auf Honorar, wenn er für Sie Planungsleistungen erbracht hat und grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Korrektur von Planungsfehlern. Ob tatsächlich Plnungsmängel vorliegen, können nur Fachleute nach Ortstermin und Kenntnis aller Details beantworten.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Architektenhonorar bei Bauverzögerung: Ansprüche und Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Bei Bauverzögerungen und Planungsfehlern haben Architekten grundsätzlich Anspruch auf Honorar für erbrachte Leistungen. Bauherren haben das Recht auf Korrektur von Planungsfehlern. Ein Sachverständiger kann helfen, Mängel festzustellen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bevor Sie rechtliche Schritte bezüglich des Architektenhonorars einleiten, empfiehlt es sich, einen Sachverständigen für das Dachdeckerhandwerk zu konsultieren, wie im Beitrag Architektenhonorar: Sachverständiger für Dachmängel vor Anwalt erläutert wird. Dies ermöglicht eine fundierte Bewertung der Situation.

    ✅ Zusatzinfo: Die Planung einer Gaube und eines Anbaus mit Ziegeldach kann aus wirtschaftlichen Gründen in Etappen erfolgen. Eine spätere Volleindeckung des Dachs kann sinnvoll sein, sollte aber im Vorfeld mit dem Architekten und Fachleuten besprochen werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie Planungsdetails und mögliche Mängel frühzeitig mit dem Architekten. Bei Unstimmigkeiten oder Bauverzögerungen ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, bevor Sie einen Anwalt kontaktieren. Dies kann Kosten sparen und zu einer schnelleren Lösung führen.

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