Architektenhonorar bei Bauverzögerung: Entgangener Gewinn & Honoraranspruch?
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Architektenhonorar bei Bauverzögerung: Entgangener Gewinn & Honoraranspruch?

Es geht um die Verlängerung einer bestehenden Doppelgarage um ca. 3 m sowie die Isolierung des dahinterliegenden Hauses (nur des Teiles, der sich unter dem Erdreich befindet) + die Erneuerung einer bestehenden Treppe am Haus (mit 10 Stufen).

Lt. Architekt wurden die Kosten für die Renovierung auf 45.500 € netto geschätzt. Daraufhin wurde ein Honorarvertrag abgeschlossen (Abeitsschritte Grundlagenermittlung  -  Objektbetreuung und Dokumentation).

Das Baugesuch wurde vorbereitet, die Baugenehmigung auch erteilt. Es ging eine Ausschreibung mit LVAbk. an 10 Firmen. Der Rücklauf war spärlich, nur 2 Firmen boten an, keine der Firma nahm eine Vorortbesichtigung vor. Viele Firmen klagten über das aufwändige LV. Das günstigste Angebot lag bei 59.000 € netto, das teuerste bei 73.000 € netto, allerdings ohne Treppe und Geländer, ohne Garagentore, was separat durch Landschaftsgärtner und Schlosser noch hinzugekommen wäre.

Für die Architektenleistung wurden inkl. MwSt. 7400 € als Abschlagzahlungen bereits bezahlt. Zusätzlich weitere 950 € für Erstellung des Lageplans, 1550 € für die Statik und 500 € an das Baurechtsamt, also in Summe 10400 €.

Da die Kosten für die 3 m Garagenverlängerung nun aus dem Ruder liefen (mit Treppe, Geländer und Terrasse dann auf über 80.000 € gekommen wären), wurde beschlossen, die Garage so zu belassen, wie sie ist.

Daraufhin schickt der Architekt eine Rechnung über weitere 2600 € für entgangenen Gewinn.

Unserer Meinung ist das nicht gerechtfertigt, da seine Schätzung der Baukosten viel zu niedrig war und wir bei Beträgen von 80.000 € das ganze gar nicht in Angriff genommen hätten. Außerdem war er nicht in der Lage, genügend Angebote zu generieren, um eine wirtschaftlich angemessene Lösung zu präsentieren.

Wir haben also über 10.000 € ausgegeben, um zu erfahren, dass eine wirtschaftliche Verlängerung unserer Garage nicht möglich ist.

Müssen wir dem Architekten den entgangenen Gewinn nun auch noch erstatten?

  • Name:
  • Schnabel
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Die Frage dreht sich um den Honoraranspruch eines Architekten bei einer Bauverzögerung. Es ist wichtig zu klären, inwieweit die Verzögerung vom Architekten verschuldet wurde oder ob andere Faktoren (z.B. Verzögerungen durch Baufirmen, Materialengpässe) ursächlich sind.

    Grundlagenermittlung, Objektbetreuung und Dokumentation sind typische Arbeitsschritte eines Architekten. Das Honorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und den vereinbarten Leistungsphasen.

    Bei einer Verzögerung des Bauprojekts kann der Architekt unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn ihm durch die Verzögerung ein Gewinn entgangen ist. Dies setzt jedoch voraus, dass die Verzögerung nicht vom Architekten selbst verursacht wurde und dass der entgangene Gewinn nachweisbar ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Honorarvertrag und die Umstände der Bauverzögerung von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Ansprüche zu klären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie legt Honorarsätze in Abhängigkeit von den anrechenbaren Baukosten, der Schwierigkeitsstufe des Bauvorhabens und den erbrachten Leistungsphasen fest.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, anrechenbare Baukosten
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte der Architekten- und Ingenieurleistungen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, die im Architektenvertrag festgelegt werden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Objektüberwachung
    Grundlagenermittlung
    Die Grundlagenermittlung ist die erste Leistungsphase der Architektenleistung. Hierbei werden die Rahmenbedingungen des Bauvorhabens analysiert, wie z.B. die Grundstückssituation, die Bauvorschriften und die Wünsche des Bauherrn.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, HOAI, Bauvorschriften
    Objektüberwachung
    Die Objektüberwachung (Bauleitung) ist die Leistungsphase, in der der Architekt die Bauausführung überwacht und sicherstellt, dass die Arbeiten gemäß den Plänen und den technischen Vorschriften ausgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Bauleitung, Ausführungsplanung
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauvorschriften, Baurecht
    Ausschreibung
    Eine Ausschreibung ist die Aufforderung an verschiedene Unternehmen, Angebote für bestimmte Bauleistungen abzugeben. Sie dient dazu, den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Vergabe, Bauleistungen
    Lageplan
    Ein Lageplan ist eine zeichnerische Darstellung des Baugrundstücks mit den darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen. Er dient als Grundlage für die Planung und die Baugenehmigung.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Grundstück, Kataster

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Leistungsphasen umfasst die Architektenleistung?
      Die Architektenleistung umfasst typischerweise Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauleitung) und Objektbetreuung. Die genauen Leistungsphasen und deren Umfang werden im Architektenvertrag festgelegt.
    2. Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
      Das Architektenhonorar wird in Deutschland in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Die HOAI legt Honorarsätze in Abhängigkeit von den anrechenbaren Baukosten, der Schwierigkeitsstufe des Bauvorhabens und den erbrachten Leistungsphasen fest.
    3. Was ist, wenn der Architekt Fehler macht?
      Wenn der Architekt Planungs- oder Bauleitungsfehler begeht, haftet er für die daraus entstehenden Schäden. Es ist ratsam, die Mängel schriftlich zu rügen und dem Architekten Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Im Streitfall kann ein Sachverständigengutachten Klarheit bringen.
    4. Was bedeutet Grundlagenermittlung?
      Die Grundlagenermittlung ist die erste Leistungsphase der Architektenleistung. Hierbei werden die Rahmenbedingungen des Bauvorhabens analysiert, wie z.B. die Grundstückssituation, die Bauvorschriften und die Wünsche des Bauherrn. Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung bilden die Basis für die weitere Planung.
    5. Was ist Objektbetreuung?
      Die Objektbetreuung ist die letzte Leistungsphase und umfasst die Überwachung des Objekts nach Fertigstellung, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden und keine Mängel auftreten.
    6. Was ist eine Baugenehmigung?
      Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Das Baugesuch wird vom Architekten eingereicht.
    7. Was ist eine Ausschreibung?
      Eine Ausschreibung ist die Aufforderung an verschiedene Unternehmen, Angebote für bestimmte Bauleistungen abzugeben. Der Architekt erstellt die Ausschreibungsunterlagen und wertet die Angebote aus.
    8. Was ist ein Lageplan?
      Ein Lageplan ist eine zeichnerische Darstellung des Baugrundstücks mit den darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen. Er dient als Grundlage für die Planung und die Baugenehmigung.

    🔗 Verwandte Themen

    • Architektenvertrag
      Regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr.
    • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
      Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.
    • Bauzeitverlängerung
      Ansprüche bei Verzögerung des Bauprojekts.
    • Baumängel
      Rechte des Bauherrn bei mangelhafter Bauausführung.
    • Sachverständigengutachten im Baubereich
      Klärt strittige Fragen bei Bauprojekten.
  2. Architektenhonorar: Entgangener Gewinn bei Kündigung – Rechtsposition

    Mal der Reihe nach ...
    1) Darauf, wie viele Angebote zurückkommen, hat der Architekt keinerlei Einfluss!

    2) Wer hat die Firmen vorgeschlagen, dass die über ein "aufwändiges" LVAbk. jammern. Firmen, die öfter mit dem Architekten zusammenarbeiten, wissen, wie der tickt.

    3) Sie haben frei gekündigt, dass ist Ihr gutes Recht. Dann ist es aber auch das gute Recht des Architekten, seinen entgangenen Gewinn geltend zu machen. Ob die Summe gerechtfertigt, zu hoch oder auch zu niedrig ist, kann man so nicht sagen!

    4) Sollte der Kollege die Kosten deutlich zu niedrig geschätzt haben; so niedrig, dass nie eine Chance bestand, die zu realisieren, dann könnte er schadenersatzpflichtig sein. Aber eben könnte!

    Denn Sie haben ihm ja anscheinend keine weitere Chance gegeben, seine Leistung auf die eine oder andere Art so weit nachzubessern, dass das Projekt im Rahmen der geschätzten Kosten (+ zulässige Toleranz) umzusetzen gewesen wäre.

    Sie haben sich da durch den (anscheinenden) Verzicht auf Aufforderung zur Nachbesserung und die freie Kündigung in eine sehr unglückliche Position gebracht, sollte überhaupt ein Mangel am Architektenwerk vorgelegen haben!

  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar bei Bauverzögerung: Honoraranspruch & Kündigung

    💡 Kernaussagen: Der Architekt hat keinen Einfluss auf die Anzahl eingehender Angebote. Die freie Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber räumt dem Architekten das Recht ein, seinen entgangenen Gewinn geltend zu machen. Die Zusammenarbeit mit dem Architekten und dessen Arbeitsweise sollte bei der Auswahl der Firmen berücksichtigt werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bei einer Kündigung des Architektenvertrags durch den Auftraggeber entsteht ein Honoraranspruch für den Architekten, der den entgangenen Gewinn umfasst (siehe Architektenhonorar: Entgangener Gewinn bei Kündigung – Rechtsposition).

    ✅ Zusatzinfo: Architekten, die öfter zusammenarbeiten, kennen die Arbeitsweise des Architekten, was den Prozess vereinfacht. Es ist das Recht des Auftraggebers frei zu kündigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld alle Details zum Architektenhonorar und den möglichen Ansprüchen bei Bauverzögerung oder Kündigung. Achten Sie auf eine transparente Dokumentation der Architektenleistung, um im Streitfall eine Grundlage für die Honorarermittlung zu haben.

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Interne Fundstellen

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