HOAI Honorar: Sind Baustrom & Bauwasser anrechenbare Kosten? Berechnungsgrundlage
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

HOAI Honorar: Sind Baustrom & Bauwasser anrechenbare Kosten? Berechnungsgrundlage

Hallo ... ihr Experten da draußen,

wie werden die Kosten für Baustrom/Bauwasser bei der Berechnung des Honoras nach HOAIAbk. behandelt. Ich bin der Meinung, dass diese Kosten bei der Honorarberechnung voll anrechenbar sind, da es sich hier ja um reine Herstellungskosten handelt, die eigentlich der KG 300 zuzuordnen sind. Unser Auftraggeber sieht das anders, er ist der Meinung, es sind Kosten der KG 700 und somit nicht anrechenbar.

Wer kann hier zur Aufklärung beitragen ... danke.

  • Name:
  • J.D.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Ich beurteile die Frage zur Anrechenbarkeit von Baustrom- und Bauwasserkosten bei der HOAIAbk.-Honorarberechnung wie folgt:

    Anrechenbarkeit: Baustrom- und Bauwasserkosten sind grundsätzlich als anrechenbare Kosten im Sinne der HOAI zu betrachten, da sie zu den Herstellungskosten (KG 300) gehören. Diese Kosten entstehen direkt im Zusammenhang mit der Bauausführung.

    Grundlage der Berechnung: Die Honorarberechnung nach HOAI richtet sich nach den anrechenbaren Kosten des Bauprojekts. Baustrom und Bauwasser sind Bestandteil dieser Kosten und erhöhen somit die Honorargrundlage.

    Dokumentation: Eine detaillierte Dokumentation der Baustrom- und Bauwasserkosten ist wichtig, um die korrekte Honorarberechnung nachzuweisen. Rechnungen und Verbrauchsprotokolle sollten sorgfältig aufbewahrt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Anrechenbarkeit von Baustrom- und Bauwasserkosten im Vorfeld mit dem Auftraggeber, um Missverständnisse zu vermeiden. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Vergütung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen.
    Verwandte Begriffe: Honorarzone, Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen
    Anrechenbare Kosten
    Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Honorars nach HOAI herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Herstellungskosten des Bauwerks.
    Verwandte Begriffe: KG 300, Herstellungskosten, Honorargrundlage
    KG 300
    KG 300 steht für Kostengruppe 300 nach DINAbk. 276, die die Bauwerkskosten umfasst. Diese Kostengruppe beinhaltet alle Kosten, die für die Errichtung des Bauwerks anfallen.
    Verwandte Begriffe: DIN 276, Herstellungskosten, Baukosten
    Baustrom
    Baustrom ist der Strom, der während der Bauphase für den Betrieb von Maschinen, Werkzeugen und Beleuchtung benötigt wird. Die Kosten für Baustrom sind anrechenbare Kosten nach HOAI.
    Verwandte Begriffe: Baustelleneinrichtung, Stromkosten, Energieverbrauch
    Bauwasser
    Bauwasser ist das Wasser, das während der Bauphase für Reinigungsarbeiten, Betonmischungen und andere Zwecke benötigt wird. Die Kosten für Bauwasser sind ebenfalls anrechenbare Kosten nach HOAI.
    Verwandte Begriffe: Wasserverbrauch, Baustelleneinrichtung, Wasserkosten
    Herstellungskosten
    Herstellungskosten sind alle Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Sie umfassen Materialkosten, Lohnkosten und sonstige Kosten, die direkt mit der Bauausführung verbunden sind.
    Verwandte Begriffe: KG 300, Baukosten, Anrechenbare Kosten
    Honorarzone
    Die Honorarzone ist eine von fünf Kategorien, die in der HOAI verwendet werden, um den Schwierigkeitsgrad und den Umfang der Architekten- und Ingenieurleistungen zu bestimmen. Die Honorarzone beeinflusst die Höhe des Honorars.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Sind Baustrom- und Bauwasserkosten immer anrechenbar?
      Ja, grundsätzlich sind Baustrom- und Bauwasserkosten als Herstellungskosten anrechenbar, da sie direkt mit der Bauausführung verbunden sind. Es ist jedoch ratsam, dies im Vorfeld mit dem Auftraggeber zu klären und schriftlich festzuhalten, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
    2. Wie werden Baustrom- und Bauwasserkosten dokumentiert?
      Eine detaillierte Dokumentation ist wichtig. Sammeln Sie alle Rechnungen und Verbrauchsprotokolle, um die Kosten nachweisen zu können. Eine transparente Darstellung hilft, die Honorarberechnung nachvollziehbar zu gestalten.
    3. Was passiert, wenn der Auftraggeber die Anrechenbarkeit ablehnt?
      Wenn der Auftraggeber die Anrechenbarkeit ablehnt, sollten Sie auf die HOAI und die Zuordnung zu den Herstellungskosten (KG 300) verweisen. Im Zweifelsfall kann eine rechtliche Beratung Klarheit schaffen.
    4. Gehören die Kosten für die Zählerinstallation auch zu den anrechenbaren Kosten?
      Ja, die Kosten für die Installation der Zähler für Baustrom und Bauwasser sind ebenfalls anrechenbar, da sie notwendig sind, um den Verbrauch zu erfassen und abzurechnen. Diese Kosten sind Teil der Baustelleneinrichtung.
    5. Wie beeinflussen Baustrom- und Bauwasserkosten die Honorarzone?
      Die anrechenbaren Kosten, einschließlich Baustrom und Bauwasser, bestimmen die Honorarzone des Projekts. Höhere anrechenbare Kosten können zu einer höheren Honorarzone und somit zu einem höheren Honorar führen.
    6. Was ist, wenn Baustrom und Bauwasser pauschal abgerechnet werden?
      Auch bei einer pauschalen Abrechnung sollten die Kosten für Baustrom und Bauwasser geschätzt und in die anrechenbaren Kosten einbezogen werden. Die Schätzung sollte nachvollziehbar und realistisch sein.
    7. Gibt es eine Bagatellgrenze für die Anrechenbarkeit von Baustrom- und Bauwasserkosten?
      Nein, es gibt keine feste Bagatellgrenze. Auch geringe Kosten für Baustrom und Bauwasser sind grundsätzlich anrechenbar, sofern sie nachgewiesen werden können.
    8. Wie verhält es sich mit den Kosten für die Entsorgung von Bauwasser?
      Die Kosten für die Entsorgung von Bauwasser sind ebenfalls anrechenbar, da sie im direkten Zusammenhang mit der Bauausführung stehen. Auch hier ist eine detaillierte Dokumentation wichtig.

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      Die grundlegenden Prinzipien der Honorarberechnung nach HOAI.
    • Anrechenbare Kosten im Detail
      Eine detaillierte Auflistung aller anrechenbaren Kosten nach HOAI.
    • Leistungsphasen nach HOAI
      Die einzelnen Leistungsphasen und ihre Bedeutung für die Honorarberechnung.
    • DIN 276 Kostengruppen
      Eine Übersicht über die Kostengruppen nach DIN 276 und ihre Anwendung in der HOAI.
    • Rechtliche Aspekte der HOAI
      Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten der HOAI.
  2. HOAI: Baustrom/Bauwasser – Keine anrechenbaren Erschließungskosten

    Erschließungskosten?
    Erschließungskosten sind keine anrechenbaren Kosten. Diese Kosten entstehen durch die Abgabe einer Meldung an den Versorger. D.h. der Bauherr beantragt die Einrichtung von Bauwasser und Baustrom auf dem Baugrundstück. Für diese Bauherrenleistungen kann kein Honorar verlangt werden. Die Nutzung dieser Anschlüsse und die Infrastruktur ist in den jeweiligen Gewerken z.B. Rohbau enthalten und geht über die Herstellungssumme ins Honorar ein. Für Baustrom und Bauwasser sind keine Planungsleistungen erforderlich. Die Kosten sind beim Grundversorger in genehmigten Verzeichnissen für Leistungen enthalten und nicht verhandelbar. Honorar kann nur für etwas verlangt werden für das Sie auch etwas tun müssen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. HOAI Honorar: Baustrom/Bauwasser – Kürzung der Herstellungskosten

    das ist ja mein Problem ...
    ... das ist ja mein Problem der AGAbk. rechnet eben die Kosten für den Verbrauch von Bauwasser/Baustrom aus den Herstellungskosten raus, und mindert damit die Berechnungsgrundlage für das Honorar.
  4. HOAI Honorar: Bauherr zahlt Baustrom/Bauwasser – Honorarminderung?

    Wieso soll der Bauherr für etwas ...
    Wieso soll der Bauherr für etwas zahlen, was er liefert, was wenn Strom und Wasser wie so oft vom Nachbar kommen? Und um wieviel cent Honorar geht es hier eigentlich oder geht es hier um den BER?
  5. ich glaube, Sie haben das Problem einfach nicht verstanden ...

    siehe Überschrift
  6. HOAI Honorar: Baustrom/Bauwasser – Abzug von Handwerkerrechnungen?

    Frage:
    Zieht er es den Handwerkern auch von deren Rechnungen ab  -  z.B. dem putze und dem Estrichleger? Derlei AbzAbk.üge sind nicht üblich und Ihr Honorar berechnet sich aus den Baukosten. Sie dürfen nur nicht extra gezahlte Wasserkosten zu den anrechenbaren Kosten hinzu rechnen, aber andersherum Bauwasser, welches der Bauherr zahlt von den anrechenbaren Kosten abzuziehen ist falsch, denn Sie als bauleitender Architekt hatten ja auch für die Organisation und die Verarbeitung des Wassers die Bauleitung, genauso wie für die An- und Abfahrt (Anfahrt, Abfahrt) der Handwerker und wie für die verlegten Fliesen.

    Will der Bauherr die Fliesen auch aus den anrechenbaren Kosten herausrechnen, bloß weil er sie selbst bezahlt hat? Oder will er die An- und Abfahrten (Anfahrten, Abfahrten)-Pauschale der Handwerker aus allen Rechnungen herausziehen, weil Sie ja die Autofahrt nicht gebauleitet haben?! Da handelt es sich wohl um einen sehr spitzfindigen Bauherren, der da irgendwas missverstanden hat, als er in irgendeinem HOAIAbk.-Forum geschmökert hat.

    So geht es jedenfalls nicht!

  7. HOAI: Bauherr stellt Material – Anrechenbare Baukosten inkl. Baustrom

    Das ist wohl ausdrücklich ausgeschlossen
    "Will der Bauherr die Fliesen auch aus den anrechenbaren Kosten herausrechnen, bloß weil er sie selbst bezahlt hat? "

    irgendwo ist in der HOAIAbk. festgelegt, dass vom Bauherrn kostenlos zur Verfügung gestelltes Material zu den anrechenbaren Baukosten zählt.

    Aber fragt mich nicht, wo das genau steht.

    Andererseits machen Baustrom und -Wasser so bei 2 bis 3 % der Baukosten aus. Was soll da der Streit, wenn man die Gebührenordnung anwendet und bedenkt, dass nach Abzug der Kosten, zweidrittel des Honorars an die verschiedenen staatlichen Kassen abzuliefern ist.

    Das erinnert doch schon an die beiden Geißböcke und den schmalen Steg.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    HOAI Honorar: Baustrom & Bauwasser – Anrechenbare Kosten korrekt berechnen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob und wie Kosten für Baustrom und Bauwasser bei der Honorarberechnung nach HOAIAbk. als anrechenbare Kosten berücksichtigt werden müssen. Es wird argumentiert, dass Erschließungskosten nicht anrechenbar sind, während der Abzug von Kosten für Baustrom/Bauwasser von den Herstellungskosten zur Minderung des Honorars führen kann. Die Frage, ob der Bauherr für selbst gelieferte Leistungen eine Honorarminderung verlangen kann, wird ebenfalls diskutiert. Einigkeit besteht darin, dass vom Bauherrn kostenlos zur Verfügung gestelltes Material grundsätzlich zu den anrechenbaren Baukosten zählt.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag HOAI: Baustrom/Bauwasser – Keine anrechenbaren Erschließungskosten sind Erschließungskosten, die durch die Anmeldung beim Grundversorger entstehen, keine anrechenbaren Kosten im Sinne der HOAI. Diese Kosten sind als Bauherrenleistungen zu betrachten.

    💰 Zusatzinfo: Die Höhe der Kosten für Baustrom und Bauwasser wird auf etwa 2 bis 3 % der gesamten Baukosten geschätzt. Die Frage ist, ob ein Streit über diese vergleichsweise geringe Summe gerechtfertigt ist.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag HOAI: Bauherr stellt Material – Anrechenbare Baukosten inkl. Baustrom wird auf die Regelung in der HOAI hingewiesen, dass vom Bauherrn kostenlos zur Verfügung gestelltes Material zu den anrechenbaren Baukosten zählt. Dies betrifft auch Baustrom und Bauwasser.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Auftraggeber, wie die Kosten für Baustrom und Bauwasser bei der Honorarberechnung berücksichtigt werden. Beachten Sie die Regelungen der HOAI bezüglich anrechenbarer Kosten und Bauherrenleistungen. Konsultieren Sie bei Unklarheiten einen Baurechtsexperten.

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