Honorar-Berechnung ... Kosten für Bauwasser/Baustrom anrechenbar?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Honorar-Berechnung ... Kosten für Bauwasser/Baustrom anrechenbar?

Hallo ... ihr Experten da draußen,

wie werden die Kosten für Baustrom/Bauwasser bei der Berechnung des Honoras nach HOAIAbk. behandelt. Ich bin der Meinung, dass diese Kosten bei der Honorarberechnung voll anrechenbar sind, da es sich hier ja um reine Herstellungskosten handelt, die eigentlich der KG 300 zuzuordnen sind. Unser Auftraggeber sieht das anders, er ist der Meinung, es sind Kosten der KG 700 und somit nicht anrechenbar.

Wer kann hier zur Aufklärung beitragen ... danke.

  • Name:
  • J.D.
  1. Erschließungskosten?

    Erschließungskosten sind keine anrechenbaren Kosten. Diese Kosten entstehen durch die Abgabe einer Meldung an den Versorger. D.h. der Bauherr beantragt die Einrichtung von Bauwasser und Baustrom auf dem Baugrundstück. Für diese Bauherrenleistungen kann kein Honorar verlangt werden. Die Nutzung dieser Anschlüsse und die Infrastruktur ist in den jeweiligen Gewerken z.B. Rohbau enthalten und geht über die Herstellungssumme ins Honorar ein. Für Baustrom und Bauwasser sind keine Planungsleistungen erforderlich. Die Kosten sind beim Grundversorger in genehmigten Verzeichnissen für Leistungen enthalten und nicht verhandelbar. Honorar kann nur für etwas verlangt werden für das Sie auch etwas tun müssen.
  2. das ist ja mein Problem ...

    ... das ist ja mein Problem der AG rechnet eben die Kosten für den Verbrauch von Bauwasser/Baustrom aus den Herstellungskosten raus, und mindert damit die Berechnungsgrundlage für das Honorar.
  3. Wieso soll der Bauherr für etwas ...

    Wieso soll der Bauherr für etwas zahlen, was er liefert, was wenn Strom und Wasser wie so oft vom Nachbar kommen? Und um wieviel cent Honorar geht es hier eigentlich oder geht es hier um den BER?
  4. ich glaube, Sie haben das Problem einfach nicht verstanden ...

    siehe Überschrift
  5. Frage:

    Zieht er es den Handwerkern auch von deren Rechnungen ab  -  z.B. dem putze und dem Estrichleger? Derlei Abzüge sind nicht üblich und Ihr Honorar berechnet sich aus den Baukosten. Sie dürfen nur nicht extra gezahlte Wasserkosten zu den anrechenbaren Kosten hinzu rechnen, aber andersherum Bauwasser, welches der Bauherr zahlt von den anrechenbaren Kosten abzuziehen ist falsch, denn Sie als bauleitender Architekt hatten ja auch für die Organisation und die Verarbeitung des Wassers die Bauleitung, genauso wie für die An- und Abfahrt (Anfahrt, Abfahrt) der Handwerker und wie für die verlegten Fliesen.

    Will der Bauherr die Fliesen auch aus den anrechenbaren Kosten herausrechnen, bloß weil er sie selbst bezahlt hat? Oder will er die An- und Abfahrten (Anfahrten, Abfahrten)-Pauschale der Handwerker aus allen Rechnungen herausziehen, weil Sie ja die Autofahrt nicht gebauleitet haben?! Da handelt es sich wohl um einen sehr spitzfindigen Bauherren, der da irgendwas missverstanden hat, als er in irgendeinem HOAIAbk.-Forum geschmökert hat.

    So geht es jedenfalls nicht!

  6. Das ist wohl ausdrücklich ausgeschlossen

    "Will der Bauherr die Fliesen auch aus den anrechenbaren Kosten herausrechnen, bloß weil er sie selbst bezahlt hat? "

    irgendwo ist in der HOAIAbk. festgelegt, dass vom Bauherrn kostenlos zur Verfügung gestelltes Material zu den anrechenbaren Baukosten zählt.

    Aber fragt mich nicht, wo das genau steht.

    Andererseits machen Baustrom und -Wasser so bei 2 bis 3 % der Baukosten aus. Was soll da der Streit, wenn man die Gebührenordnung anwendet und bedenkt, dass nach Abzug der Kosten, zweidrittel des Honorars an die verschiedenen staatlichen Kassen abzuliefern ist.

    Das erinnert doch schon an die beiden Geißböcke und den schmalen Steg.


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