Fenstereinbau mangelhaft: Gutachterkosten, Mängelanzeige & Schadensersatzansprüche?
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Fenstereinbau mangelhaft: Gutachterkosten, Mängelanzeige & Schadensersatzansprüche?

Hallo,

wir haben neue Fenster einbauen und WDVSAbk. anbringen lassen. Im Laufe der Arbeiten kamen uns immer mehr Zweifel an der Korrektheit der Ausführung, insbesondere wegen der häufig seltsamen Erklärungen. Wir haben uns nun entschlossen, einen Gutachter zu beauftragen.

Für den Fall, dass der Gutachter alles für in Ordnung befindet, bin ich nach den Aufregungen der letzten Wochen auch gerne bereit, das Honorar für meinen Seelenfrieden zu bezahlen.

Aber wie genau sieht es aus, wenn tatsächlich Mängel festgestellt werden? In einem Punkt, den wir beanstandet haben, hat der Bauleiter uns per Email die dubiose Erklärung des Fensterbauers bestätigt, warum unsere Ansicht, dass hier ein Mangel vorliegt, falsch wäre. Liege ich da richtig, dass hierin schon die Ablehnung einer Mangelbeseitigung zu sehen ist und somit eine Fristsetzung entbehrlich, sodass wir die Gutachterkosten hierzu als Schadensersatz geltend machen können?

Aber was mir insgesamt unklar ist: Wir als Laien haben so nach und nach das Vertrauen zu unseren Handwerkern verloren und glauben denen mittlerweile rein gar nichts mehr. Das heißt, es gibt zwar ein paar Punkte, bei denen wir eine nicht fachgerechte Ausführung vermuten, dies aber auch nicht sicher wissen, da wir eben letztlich "keine Ahnung" haben. Hinzu kommt, dass wir schlicht nicht wissen, worauf eigentlich zu achten wäre. Ein Gutachter ist für uns also eigentlich die einzige Möglichkeit, dass jemand potentielle weitere Mängel, auf die wir eben nie gekommen wären, feststellt.

Angenommen also, der Gutachter findet Mängel, die wir aber im Vorfeld wegen Ahnungslosigkeit nie gerügt haben, müssen dann auch wir die Kosten des Gutachters tragen, oder können wir diese dann auch dem Handwerker anlasten?

Bzw. was gilt, wenn im Gutachten teilweise zurückgewiesene Mängel und teilweise ganz neue geltend gemacht werden ...?

Vielen Dank für eine Antwort!

  • Name:
  • Andreas
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    Ich verstehe, dass Sie Zweifel an der Ausführung Ihres Fenstereinbaus und der WDVSAbk.-Anbringung haben und einen Gutachter beauftragen möchten. Die Frage, wer die Gutachterkosten trägt, hängt davon ab, ob der Gutachter Mängel feststellt und wer diese zu verantworten hat.

    Grundsätzlich gilt: Wenn der Gutachter Mängel feststellt, die auf eine fehlerhafte Ausführung des Fensterbauers zurückzuführen sind, muss der Fensterbauer die Kosten für das Gutachten tragen. Dies gilt im Rahmen der Gewährleistungspflicht.

    Vorgehensweise:

    • Mängelanzeige: Setzen Sie dem Fensterbauer schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung.
    • Gutachter beauftragen: Kündigen Sie dem Fensterbauer an, dass Sie bei fruchtlosem Verstreichen der Frist einen Gutachter beauftragen werden.
    • Gutachten erstellen lassen: Der Gutachter dokumentiert die Mängel und deren Ursachen.
    • Schadensersatzansprüche: Auf Basis des Gutachtens können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, einschließlich der Gutachterkosten.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert (Fotos, Protokolle) und holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mängelanzeige
    Eine Mängelanzeige ist die formelle Mitteilung eines Auftraggebers an einen Auftragnehmer über festgestellte Mängel an einer erbrachten Leistung. Sie muss detailliert sein und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadensersatz, Nacherfüllung.
    WDVS (Wärmedämmverbundsystem)
    Ein WDVS ist ein System zur Wärmedämmung von Gebäudefassaden, bestehend aus Dämmplatten, Armierungsschicht und Oberputz. Es dient zur Reduzierung des Energieverbrauchs.
    Verwandte Begriffe: Dämmung, Fassade, Energieeffizienz.
    Gutachter
    Ein Gutachter ist eine unabhängige Person mit Fachkenntnissen, die zur Beurteilung von Sachverhalten herangezogen wird. Im Baubereich beurteilt er Mängel und Schäden.
    Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Expertise, Bewertung.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Sie beträgt im Baurecht in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Schadensersatz.
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung für einen entstandenen Schaden. Im Baurecht kann Schadensersatz bei mangelhafter Leistung geltend gemacht werden.
    Verwandte Begriffe: Entschädigung, Haftung, Mängel.
    Mängelbeseitigung
    Die Mängelbeseitigung ist die Behebung von Mängeln an einer erbrachten Leistung. Der Auftragnehmer hat das Recht und die Pflicht zur Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung.
    Verwandte Begriffe: Nacherfüllung, Reparatur, Instandsetzung.
    Fristsetzung
    Die Fristsetzung ist die Festlegung eines Zeitraums, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung erfolgen muss. Im Baurecht wird eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt.
    Verwandte Begriffe: Termin, Zeitraum, Verzug.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer trägt die Kosten für den Gutachter, wenn keine Mängel festgestellt werden?
      Wenn der Gutachter keine Mängel feststellt, müssen Sie als Auftraggeber in der Regel die Kosten für das Gutachten tragen. Es sei denn, es wurde im Vorfeld eine andere Vereinbarung getroffen.
    2. Was ist eine Mängelanzeige und wie muss sie aussehen?
      Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Handwerker, in der Sie die festgestellten Mängel detailliert beschreiben und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Sie sollte per Einschreiben mit Rückschein versendet werden.
    3. Welche Frist sollte ich dem Handwerker zur Mängelbeseitigung setzen?
      Die Frist zur Mängelbeseitigung sollte angemessen sein und sich nach Art und Umfang der Mängel richten. In der Regel sind 2-3 Wochen ausreichend.
    4. Kann ich den Handwerker direkt auf Schadensersatz verklagen?
      Nein, Sie müssen dem Handwerker zunächst die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung geben. Erst wenn die Frist zur Mängelbeseitigung fruchtlos verstrichen ist, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.
    5. Was ist ein WDVS und wozu dient es?
      WDVS steht für Wärmedämmverbundsystem und dient zur Dämmung von Gebäudefassaden. Es besteht aus Dämmplatten, einer Armierungsschicht und einem Oberputz.
    6. Wie finde ich einen geeigneten Gutachter für Fenstereinbau?
      Sie können einen Gutachter über die Handwerkskammer, die Architektenkammer oder über Online-Portale finden. Achten Sie auf eine Zertifizierung und einschlägige Erfahrung des Gutachters.
    7. Was bedeutet Gewährleistung im Zusammenhang mit Fenstereinbau?
      Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
    8. Welche Rechte habe ich als Auftraggeber bei mangelhaftem Fenstereinbau?
      Als Auftraggeber haben Sie das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Minderung des Werklohns, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, wenn der Fenstereinbau mangelhaft ist.

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  2. Gutachterkosten: Privatgutachten vs. Gerichtsgutachter

    private Kosten
    Das was Sie beschreiben ist ein Privatgutachten das vor Gericht nichts Wert ist. Sie brauchen einen Gerichtsgutachter wenn Mängel und Kosten feststehen. Bei Unklarheiten über Mängel und Kosten beantragen Sie ein selbständiges Beweisverfahren. Vorher verlangen Sie vom Bauleiter einen Mängelbericht. Erkundigen Sie sich ob der Handwerker in der Handwerksrolle eingetragen ist, eventuell lohnt ein Schlichtungsverfahren. Dabei decken Sie auch Schwarzarbeit auf. Aber beachten Sie in allen Fällen die Verjährung. Für Ihren Fall gibt es Fachanwälte. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Schadensersatz: Überprüfungskosten durch Sachverständigen

    Foto von Thorsten Bulka

    Man
    Man könnte auch sagen, das es eine Hinzuziehung eines Sachkundigen dritten ist. Einen Sachkundigen weiteren, ziehen sie durch die Hinzuziehung eines Fachanwaltes ja auch dazu! Über die Kostet, redet keiner, weil die klar sind.

    So hat man auch die Möglichkeit, die Überprüfungskosten, als Aufwand, bzw. Schadensersatz, zusätzlich geltend zu machen. Weil durch die Hinzuziehung des SV halt weitere Kosten usw ... Auch kann man so besser eine Streitfrage vorab klären ... sowas kommt bei Gericht immer gut an, und der Aufwand wird meist bei der Urteilsbekanntgabe (meist eher Gerichtliche Einigung) berücksichtigt.

    Weitere Möglichkeit Schiedsgutachten  -  außergrichtlich  -  sie einigen sich mit der Gegenpartei, auf ein Gutachter, und wie der bezahlt wird ... Nähere erfahren sie bei einem Gutachter mit Ausbildung für Schiedsgutachten ...

    • Name:
  4. Mängelanzeige: Privatgutachten als Parteigutachten nutzen

    ein Privatgutachten das vor Gericht nichts Wert ist.
    Nun ja, das ist streng formuliert und nicht immer so ganz richtig. Wer klagen will (und keine Zeit/Geduld für ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO hat), der nimmt schon mal gern einen Privatgutachter, der alles vorher checkt und dem Bauherrn erklären kann, wo tatsächlich Mängel vorliegen und wo nicht. Erstellt der Privatgutachter ein Gutachten, so kann man dies als fundierten Parteienvortrag zur Untermauerung der Klage durchaus bei Gericht einreichen und ein gerichtlich beauftragter SV wird sich darauf wohl beziehen (müssen), wenn die Beweisfragen später entsprechend formuliert sind.

    Also ganz so nutzlos ist ein Privatgutachten nicht. Es hilf, das Prozessrisiko vorab genauer einschätzen zu können.

  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Fenstereinbau Mangelhaft: Gutachter, Mängelanzeige & Schadensersatz

    💡 Kernaussagen: Bei mangelhaftem Fenstereinbau ist die Beauftragung eines Gutachters ratsam. Es wird zwischen Privat- und Gerichtsgutachten unterschieden, wobei Gerichtsgutachten vor Gericht mehr Gewicht haben. Die Kosten für einen Sachverständigen können unter Umständen als Schadensersatz geltend gemacht werden. Ein Privatgutachten kann als fundierte Grundlage für eine Klage dienen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Gutachterkosten: Privatgutachten vs. Gerichtsgutachter ist ein Privatgutachten vor Gericht möglicherweise nicht ausreichend. Ein selbstständiges Beweisverfahren kann sinnvoll sein, um Klarheit über Mängel und Kosten zu erhalten.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Schadensersatz: Überprüfungskosten durch Sachverständigen erläutert, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen (SV) oder Fachanwalts weitere Kosten verursachen kann, die jedoch als Aufwand bzw. Schadensersatz geltend gemacht werden können. Es wird auch die Möglichkeit eines Schiedsgutachtens erwähnt.

    📊 Fakten/Zahlen: Ein Privatgutachten kann laut Mängelanzeige: Privatgutachten als Parteigutachten nutzen als fundierte Parteienbehauptung dienen und dem Bauherrn helfen, die Erfolgsaussichten einer Klage besser einzuschätzen. Es dient der Untermauerung von Beweisfragen vor Gericht.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor der Beauftragung eines Gutachters sollte ein Mängelbericht vom Bauleiter angefordert werden. Es ist ratsam, sich über die Eintragung des Handwerkers in die Handwerksrolle zu informieren. Bei Unsicherheiten bezüglich der Mängel und der damit verbundenen Kosten sollte ein selbstständiges Beweisverfahren in Erwägung gezogen werden.

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