Bauträger zahlt nicht trotz Mängel? Rechte, Fristen & Anwaltskosten bei Sanierung
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Bauträger zahlt nicht trotz Mängel? Rechte, Fristen & Anwaltskosten bei Sanierung

Guten Tag,

wir haben im September 2010 einen Bauträger mit der Sanierung eines Reihenhauses beauftragt. Im Dezember war das Objekt bezugsfertig, jedoch blieben insgesamt 10 Mängel offen bzw. nicht fertiggestellt. Über Monate hinweg war der Bauträger nicht mehr erreichbar. Im Juni 2011 wurden einige aufgezählte Mängel plötzlich behoben. Wir stellten schriftlich eine Frist von zwei Wochen zur Fertigstellung. Daraufhin meldete sich niemand, sodass wir im Juli 2011 eine Kündigung per Einschreiben Rückschein versandten und deutlich machten, dass wir die letzte Rate von 5 % für die eigentliche Fertigstellung einbehalten. Dieses wurde nie abgeholt und kam an uns zurück.

Einige Arbeiten führten wir selbstständig durch, andere wurden bis heute nicht erledigt.

Zwei Jahre später, im Juni 2013 erhielten wir ein Schreiben des Bauträger mit der Schlussrechnung und der Forderung von ca. 70 % der letzten Rate, da wir uns günstigere Fliesen ausgesucht hatten als zuvor im Bemusterungswert berechnet.

Daraufhin verwiesen wir auf die nicht stattgefundene Fertigstellung und forderten eine Stornierung der Rechnung.

Heute rief der Anwalt des Bauträger an, kündigte ein Schreiben an und bemerkte, dass sich der Bauträger auf eine Reduktion der letzten Rate um etwa 50 % einließe; diese aber fordert.

Wie sollen wir vorgehen?

Vielen Dank für ihre Hilfe!

  • Name:
  • Meier
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Ignorieren der Anwaltsforderung kann zu einem Gerichtsverfahren und zusätzlichen Kosten führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit Ihrem Bauträger haben, der trotz bestehender Mängel die letzte Rate einfordert. Da die Fertigstellung seit 2,5 Jahren aussteht und Mängel vorliegen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und entsprechend handeln.

    🔴 Gefahr: Die Forderung des Anwalts deutet auf eine mögliche Eskalation hin. Ignorieren Sie diese nicht!

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Prüfen Sie die Kündigung: War die Kündigung rechtens? Wurden alle Fristen eingehalten?
    • Mängeldokumentation: Erstellen Sie eine detaillierte Auflistung aller Mängel mit Fotos und Datum der Feststellung.
    • Gegenforderung: Stellen Sie dem Bauträger eine Gegenforderung aufgrund der nicht behobenen Mängel und der daraus resultierenden Wertminderung.
    • Anwaltliche Beratung: Suchen Sie einen Anwalt für Baurecht auf, um Ihre Situation zu besprechen und die nächsten Schritte zu planen.

    👉 Handlungsempfehlung: Reagieren Sie umgehend auf das Anwaltsschreiben und lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Interessen zu wahren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist sowohl Bauherr als auch Verkäufer der Immobilie.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler
    Mängel
    Mängel sind Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit des Bauwerks. Sie können die Nutzbarkeit oder den Wert der Immobilie beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Baumangel, Gewährleistung
    Fristsetzung
    Die Fristsetzung ist eine Aufforderung an den Vertragspartner, eine bestimmte Leistung innerhalb einer bestimmten Zeit zu erbringen. Im Baurecht wird sie häufig zur Mängelbeseitigung verwendet.
    Verwandte Begriffe: Nachfrist, Leistungsaufforderung, Verzug
    Schlussrechnung
    Die Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung aller erbrachten Leistungen eines Bauprojekts. Sie muss detailliert und nachvollziehbar sein.
    Verwandte Begriffe: Abschlagsrechnung, Teilrechnung, Abrechnung
    Bemusterung
    Die Bemusterung ist die Auswahl von Materialien und Ausstattungen für ein Bauprojekt. Sie erfolgt in der Regel anhand von Mustern und Katalogen.
    Verwandte Begriffe: Materialauswahl, Ausstattung, Design
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Bauträgers für Mängel am Bauwerk. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangelhaftung
    Kündigung
    Die Kündigung ist die Beendigung eines Vertragsverhältnisses. Im Baurecht kann sie bei schwerwiegenden Mängeln oder Zahlungsverzug erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Rücktritt, Vertragsauflösung, Anfechtung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich, wenn der Bauträger Mängel nicht behebt?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, also die Beseitigung der Mängel durch den Bauträger. Wenn dieser die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, können Sie Schadensersatz fordern, die Mängel selbst beseitigen lassen und die Kosten dem Bauträger in Rechnung stellen oder vom Vertrag zurücktreten.
    2. Wie lange habe ich Zeit, Mängel zu melden?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werkes. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel rügen. Es ist ratsam, Mängel so früh wie möglich schriftlich zu melden, um Beweise zu sichern.
    3. Was ist eine Schlussrechnung und wie prüfe ich sie?
      Die Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung des Bauträgers über alle erbrachten Leistungen. Prüfen Sie die Rechnung sorgfältig auf Übereinstimmung mit dem Vertrag, den erbrachten Leistungen und eventuellen Nachträgen. Bei Unklarheiten oder Fehlern sollten Sie umgehend Widerspruch einlegen.
    4. Kann ich die Zahlung verweigern, wenn Mängel vorliegen?
      Ja, Sie haben das Recht, einen angemessenen Teil der Zahlung zurückzubehalten, bis die Mängel behoben sind. Die Höhe des Zurückbehaltungsrechts sollte sich nach den voraussichtlichen Kosten für die Mängelbeseitigung richten.
    5. Was bedeutet Bemusterungswert?
      Der Bemusterungswert bezieht sich auf die Kosten für die Auswahl und den Einbau von Materialien und Ausstattungen (z.B. Fliesen). Wenn Sie von der ursprünglichen Bemusterung abweichen, kann dies zu zusätzlichen Kosten oder Gutschriften führen.
    6. Wie gehe ich vor, wenn der Bauträger insolvent ist?
      Im Falle einer Insolvenz des Bauträgers sollten Sie Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um Ihre Chancen auf eine Befriedigung Ihrer Forderungen zu erhöhen.
    7. Was ist eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung?
      Eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist eine schriftliche Aufforderung an den Bauträger, die Mängel innerhalb einer bestimmten, angemessenen Frist zu beheben. Die Fristsetzung ist eine Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte, wie z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder den Rücktritt vom Vertrag.
    8. Welche Kosten entstehen durch einen Anwalt?
      Die Kosten für einen Anwalt richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. Sie können vorab eine Honorarvereinbarung mit dem Anwalt treffen, um die Kosten besser kalkulieren zu können.

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      Erklärung der Selbstvornahme und ihrer Voraussetzungen.
  2. Unwirksame Kündigung – Folgen für Bauträger-Mangelbehebung

    Bezahlen!
    Die Kündigung ist nie beim Bauträger angekommen und wenn, wäre sie zu 99,9999 % jur. nicht haltbar gewesen, die Kündigung somit unwirksam! Sie haben die Mangelbehebung gegenüber dem Bauträger auch nicht betrieben (in der Meinung, es sei gekündigt). Für dei von Ihnen ausgeführten Arbeiten könne Sie nichts einbehalten (da nicht formvollendet gekündigt). Sie können EVTL. nur noch im Gegenzug die nicht behobenen Mängel anmahnen. Einbehalten können Sie dafür (wenn überhaupt) nur max. das Doppelte der Ortsüblichen für die Mangelbehebung. Aber klären Sie das diesmal mit einem Baurechts-RA ab, bevor Sie in die nächste Falle laufen.
  3. Zahlung trotz Mängel? – Anspruch auf Fertigstellung prüfen!

    Zahlung nicht erbrachter Leistung?
    Als Architekt ist Ihnen natürlich an den Zahlungen der Bauherren gelegen. Doch weshalb sollten wir für Leistungen zahlen die nicht erbracht wurden? Die Mängel führten wir bereits im Juni 2011 auf, woraufhin ein Teil behoben wurde, der Rest jedoch bis heute unbedacht blieb. Somit ist eben die Fertigstellung noch offen, bei der die Zahlung der letzten Rate von 5 % vorgesehen ist.
  4. Baurecht: Juristische Beratung bei Bauträger-Streitigkeiten

    Woher wollen Sie wissen ...
    was als Architekt mein Interesse ist? Ich habe Ihnen entlang der gültigen Rechtslage und dem, was aus Ihrem Beitrag zu entnehmen war, geantwortet. Nehmen Sie sich einen Juristen (Baurecht), der wird Ihnen ähnliches erzählen. Oder machen Sie, was Sie für richtig halten und lassen es sich dann von einem Richter erklären  -  kostenpflichtig.
  5. Bauträger-Mängel: Neutrale Bewertung der Schlusszahlung sinnvoll

    Fehler übearall
    Hier wurden von beiden Seiten Fehler gemacht und vor allem der Ablauf nicht protokolliert. Der Bezug des Hauses dürfte als Abnahme gewertet werden, die 10 Mängel als nicht schwerwiegend. Sinnvoll wäre eine neutrale Bewertung der Schlusszahlung und ein Ausgleich ohne Gericht und Verzugszinsen. Wenn im Vorfeld schon große Abschläge angeboten werden so wird das noch mehr zu Ihren Gunsten. Eventuell ist Geld für einen Gutachter sinnvoll angelegt. Ein großer Vorteil wäre es einen Vertragsbruch zu beweisen, das könnte schon durch den Zeitablauf möglich sein was als Verzicht auf die Schlusszahlung zu werten ist. Es geht jetzt auch um Verjährung. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. Einschreiben als Zustellnachweis – Kündigung wirksam?

    Ein Einschreiben, das nicht abgeholt wird
    gilt als zugegangen.

    Wenn die Anschrift etc. richtig waren, ist die Kündigung damit wirksam. Ob eine Kündigung sinnvoll war, ist eine andere Frage.

    Wenn es anders wäre, würden alle Einschreiben nie abgeholt.

    Je nach Höhe des Betrages sollten Sie sich das von einem fachkundigen (!) Anwalt, erläutern lassen. Sonst zahlen Sie meinetwegen mit dem Zusatz "Schlussrechnung".

    " Daraufhin meldete sich niemand, sodass wir im Juli 2011 eine Kündigung per Einschreiben Rückschein versandten und deutlich machten, dass wir die letzte Rate von 5 % für die eigentliche Fertigstellung einbehalten. Dieses wurde nie abgeholt und kam an uns zurück. "

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  7. Forum-Regeln: Keine alten Stränge volltexten!

    Kommen nicht genug Fragen ...
    dass Sie jetzt schon ein Jahr alte Stränge volltexten müssen?

    Schreibzwang?

  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauträger zahlt nicht trotz Mängel? Rechte, Fristen & Anwaltskosten

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt die Problematik, wenn ein Bauträger trotz bestehender Mängel die Zahlung verweigert. Diskutiert werden Rechte des Auftraggebers, wichtige Fristen, die Rolle eines Anwalts für Baurecht und die potenziellen Kosten einer Sanierung. Ein wichtiger Punkt ist die formell korrekte Kündigung des Vertrags und die Beweissicherung der Mängel.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Unwirksame Kündigung – Folgen für Bauträger-Mangelbehebung kann eine unwirksame Kündigung negative Konsequenzen für die Durchsetzung von Mangelbehebungsansprüchen haben. Daher sollte die Kündigung immer von einem Anwalt geprüft werden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Einschreiben als Zustellnachweis – Kündigung wirksam? klärt auf, dass ein nicht abgeholtes Einschreiben dennoch als zugestellt gilt, sofern die Adresse korrekt ist. Dies ist relevant für die Wirksamkeit einer Kündigung gegenüber dem Bauträger.

    🔴 Kritisch/Risiko: Es wurde von beiden Seiten Fehler gemacht und vor allem der Ablauf nicht protokolliert. Der Bezug des Hauses dürfte als Abnahme gewertet werden, die 10 Mängel als nicht schwerwiegend. Laut Bauträger-Mängel: Neutrale Bewertung der Schlusszahlung sinnvoll ist eine neutrale Bewertung der Schlusszahlung und ein Ausgleich ohne Gericht und Verzugszinsen sinnvoll.

    👉 Handlungsempfehlung: Betroffene sollten sich frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte zu wahren und Fehler bei der Kündigung oder Mängelanzeige zu vermeiden. Eine Dokumentation aller Mängel und Kommunikationen mit dem Bauträger ist essenziell. Prüfen Sie, ob eine Mediation oder ein Gutachterverfahren eine außergerichtliche Lösung ermöglichen kann.

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