Architektenhonorar für Hausanbau: Kosten, Leistungen & Vergleich für Altbau-Anbau?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Der Thread behandelt die Angemessenheit eines Architektenhonorars für einen Hausanbau (Altbau, 15 m²). Diskutiert werden die Notwendigkeit einer prüffähigen Honorarschlussrechnung, die Gültigkeit von Pauschalpreisvereinbarungen und die Rechte des Auftraggebers bei möglichen Überzahlungen. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung des Honorars.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Architektenhonorar für Hausanbau: Kosten, Leistungen & Vergleich für Altbau-Anbau?

Hallo,

für unser Haus Baujahr. 1900 planen wir einen kleinen Anbau (1. Geschoss, 15 m², Dachterrasse) sowie einige Türdurchbrüche im Haus. Für die Planung haben wir ein Architekturbüro beauftargt, das uns folgende Leistungen für 3000 € anbot:

  • Grundrisse mit "rot-gelb" Darstellung
  • Ansichten, Schnitt
  • Abstimmung mit Statiker und Behörde
  • Kostenschätzung (alle Kosten)

Wir haben den Auftrag erteilt und bekamen ein 2 A3 Prints mit Grundriss EGAbk., OGAbk. sowie Ansicht Süd und Ost. Die Baukosten belaufen sich laut präziser Kostenberechnung (wurde anstatt Kostenschätzung durchgeführt) auf ca. 75.000 €. Abgesehen davon, dass mir die Baukosten sehr hoch erscheinen interessiert mich ob:

  • die erbrachten Leistungen der Leistungsphase 1-3 HOAIAbk. entsprechen? (von den Architekten habe ich keine Auskunft erhalten)
  • das Honorar engemessen ist (leider schon bezahlt)

Vielen Dank!

  • Name:
  • Klaus Schmidtke
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Bauausführung ohne vorherige statische Prüfung des Bestandstragwerks – insbesondere vor Türdurchbrüchen in einem 124 Jahre alten Altbau aus 1900.

    🔴 KRITISCH: Keine Baubeginn vor Vorlage einer vollständigen, HOAIAbk.-konformen Leistungsvereinbarung mit eindeutiger Zuordnung zu den Leistungsphasen 1–3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung).

    ⚠️ WICHTIG: Die vorgelegte „Kostenberechnung“ ist keine verbindliche Baukostenplanung – fordern Sie stattdessen ein nachvollziehbares Leistungsverzeichnis mit Mengen und Preisen sowie eine Kostenermittlung nach DINAbk. 276.

    ⚠️ WICHTIG: Dachterrasse und Anbau an ein denkmalgeschütztes Gebäude erfordern zwingend eine bauphysikalische Bewertung (Feuchteschutz, Wärmebrücken, Abdichtung) und eine schriftliche Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde – beides muss dokumentiert sein.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich beurteile das Angebot für die Architektenleistungen für Ihren Hausanbau (15 m², Dachterrasse, Türdurchbrüche) wie folgt:

    Leistungsumfang: Die genannten Leistungen (Grundrisse mit "rot-gelb" Darstellung, Ansichten, Schnitte) deuten auf frühe Leistungsphasen hin (vermutlich Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 nach HOAI). Eine detaillierte Kostenberechnung ist wichtig, um die Wirtschaftlichkeit des Projekts zu beurteilen.

    Honorarhöhe: Ob 3000 € angemessen sind, hängt stark vom tatsächlichen Leistungsumfang und dem regionalen Preisniveau ab. Die Baukosten von 75.000 € könnten als Berechnungsgrundlage dienen. Ich empfehle, das Angebot mit anderen Architekten zu vergleichen und die enthaltenen Leistungsphasen genau zu prüfen.

    Statiker und Behörde: Die Abstimmung mit einem Statiker und der Behörde ist essenziell. Stellen Sie sicher, dass diese Leistungen im Angebot enthalten sind oder separat beauftragt werden müssen.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Architektenleistungen nach Leistungsphasen (HOAI) an und vergleichen Sie das Angebot mit anderen Architekten. Klären Sie, ob die Kosten für Statiker und Behördenabstimmung enthalten sind.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt ein typisches Problem bei der Beauftragung von Architektenleistungen außerhalb der klaren HOAI-Struktur. Der Bauherr hat für einen Anbau an ein Altbau von 1900 sowie Türdurchbrüche ein Pauschalhonorar von 3.000 € vereinbart. Die erbrachten Leistungen umfassen Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Abstimmung mit Statiker und Behörde sowie eine Kostenberechnung. Es besteht erhebliche Unsicherheit, ob diese Leistungen den Anforderungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 entsprechen.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr liegt in der unklaren vertraglichen Grundlage. Ein Pauschalhonorar ohne Bezug zur HOAI kann dazu führen, dass wesentliche Planungsleistungen fehlen. Besonders kritisch ist, dass der Architekt keine Auskunft über die Zuordnung zu den Leistungsphasen gibt. Dies deutet auf eine mögliche Umgehung der HOAI hin, was zu unvollständigen Planungsunterlagen und späteren Baumängeln führen kann.

    ➕ Ergänzung: Die HOAI definiert für die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) klare Mindestinhalte. Dazu gehören unter anderem die Analyse der Grundlagen, das Klären der Aufgabenstellung, die Erarbeitung eines Planungskonzepts sowie die zeichnerische Darstellung des Entwurfs. Die genannten Leistungen wie Grundrisse und Ansichten sind typisch für die Leistungsphase 3, jedoch fehlen oft die schriftlichen Analysen und Abstimmungsprotokolle der Phasen 1 und 2.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Bauherrn, dass die Baukosten von 75.000 € sehr hoch erscheinen, ist aus fachlicher Sicht nicht unbedingt korrekt. Bei einem Altbau von 1900 sind aufgrund des Bestandsschutzes, der Statik und der Anforderungen an die Energieeffizienz oft höhere Kosten zu erwarten. Ein Anbau mit Dachterrasse und Türdurchbrüchen in einem historischen Gebäude ist technisch anspruchsvoll und rechtfertigt die genannte Summe durchaus.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte umgehend eine schriftliche Auflistung der erbrachten Leistungen mit Zuordnung zu den HOAI-Leistungsphasen vom Architekten fordern. Parallel dazu ist die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen für Architektenhonorare zu empfehlen, der die Angemessenheit des Honorars und die Vollständigkeit der Planung prüft. Zudem sollte der Bauherr die Baukosten von einem Baukostenberater oder einem anderen Architekten überprüfen lassen, um sicherzustellen, dass die Kostenschätzung realistisch ist und keine versteckten Risiken bestehen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt einen geplanten Anbau an ein denkmalgeschütztes Altbauobjekt aus dem Jahr 1900, inklusive statisch relevanter Türdurchbrüche und einer Dachterrasse – eine bauliche Maßnahme mit erheblichen sicherheits- und denkmalschutzrechtlichen Anforderungen.

    🔴 Gefahr: Die Durchführung von Türdurchbrüchen in einem 124 Jahre alten Tragwerk ohne vorherige statische Prüfung und baubegleitende Überwachung birgt ein hohes Risiko für statische Instabilität, Rissbildung oder gar Teil-Einsturz – insbesondere bei nicht dokumentierter Baukonstruktion und möglicherweise fehlender statischer Ertüchtigung.

    🔴 Gefahr: Ein Anbau mit Dachterrasse an einem historischen Gebäude erfordert eine detaillierte bauphysikalische Bewertung (Feuchteschutz, Wärmebrücken, Dachabdichtung, Auflasten) – fehlende Nachweise hierzu können langfristig zu Schimmelpilzbildung, Bauteilschäden oder Denkmalschutzverstößen führen.

    ⚠️ Korrektur: Die genannten Leistungen (Grundrisse mit "rot-gelb"-Darstellung, Ansichten, Schnitt) entsprechen nicht vollständig den verbindlichen Leistungsbildern der HOAI 2021 (jetzt: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI), da diese für Leistungsphasen 1–3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) u. a. auch eine Bauaufnahme, Tragwerksplanungskoordination, Brandschutznachweis und baurechtliche Prüfung vorsehen – diese fehlen im Angebot.

    ➕ Ergänzung: Ein Honorar von 3.000 € für eine komplette Planung inkl. Behördenabstimmung, statischer Koordination und präziser Kostenberechnung ist bei einem Bauvolumen von 75.000 € deutlich unterhalb der HOAI-Mindestsätze (ca. 8–10 % für LPAbk. 1–5), was auf eine unvollständige oder risikobehaftete Planung hindeutet.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, eine "präzise Kostenberechnung" sei erfolgt, ist irreführend: Ohne detaillierte Leistungsverzeichnisse, Ausschreibungsunterlagen und Nachweis der Kostenermittlungsmethode handelt es sich faktisch um eine grobe Kostenschätzung – insbesondere bei historischen Bausubstanzen mit unvorhersehbaren Sanierungsaufwendungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Bauschäden und Denkmalschutz sowie einen statisch geprüften Tragwerksplaner zur Überprüfung der bestehenden Planung, der statischen Tragfähigkeit der bestehenden Wände und der Bauphysik des Anbaus – vor jeglicher Baubeginn.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sehen den Mangel an HOAI-Konformität als zentralen Schwachpunkt – insbesondere fehlende Zuordnung der Leistungen zu den Leistungsphasen 1–3.
    • Alle betonen die Notwendigkeit einer separaten, unabhängigen statischen Prüfung vor Türdurchbrüchen im Altbau.
    • Alle lehnen die behauptete „präzise Kostenberechnung“ ab und fordern stattdessen eine nachvollziehbare Kostenermittlung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI verweist neutral auf regionales Preisniveau zur Honorarbeurteilung; DeepSeek und Qwen bewerten 3.000 € als deutlich unter HOAI-Mindestsätzen (8–10 % bei LP 1–5) und damit als Risikosignal.
    • GoogleAI sieht die Behördenabstimmung als „zu klären“, während Qwen und DeepSeek explizit auf die Denkmalschutzbehörde und deren schriftliche Zustimmung verweisen.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die bauphysikalischen Risiken (Feuchte, Wärmebrücken, Schimmelpilz) und nennt den Denkmalschutz explizit als Rechtsrahmen – beides fehlt bei GoogleAI und DeepSeek.
    • DeepSeek betont die Gefahr der HOAI-Umgehung als typisches Vertragsrisiko und empfiehlt einen unabhängigen Honorar-Sachverständigen – ein Aspekt, den GoogleAI und Qwen nicht nennen.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI äußert Zweifel an der Höhe der Baukosten (75.000 €), während DeepSeek und Qwen klar feststellen, dass diese Summe bei einem historischen Gebäude mit Dachterrasse und Türdurchbrüchen realistisch und fachlich gerechtfertigt ist – die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird priorisiert.

    👉 Empfehlung: Orientieren Sie sich bei allen vertraglichen und fachlichen Klärungen an den strengeren, sicherheitsorientierten Einschätzungen von DeepSeek und Qwen – insbesondere hinsichtlich HOAI-Konformität, statischer Vorabprüfung und Denkmalschutz.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    HOAI-Konformität der Leistungen❌ WiderspruchAlle Modelle identifizieren signifikante Lücken: Fehlende Bauaufnahme, baurechtliche Prüfung, Brandschutznachweis und fehlende schriftliche Dokumentation der Phasen 1–2. Pauschalhonorar ohne Leistungsphasenzuordnung ist nicht HOAI-konform.
    Statik vor Türdurchbrüchen✅ KonsensUnbedingte Vorab-Prüfung des Bestandstragwerks durch einen zertifizierten Tragwerksplaner – kein Baubeginn ohne statisches Gutachten.
    Kostenberechnung❌ WiderspruchEine "präzise Kostenberechnung" liegt nicht vor; stattdessen liegt eine grobe Kostenschätzung vor. Erforderlich: Leistungsverzeichnis, Mengenermittlung, Kostenermittlung nach DIN 276.
    Honorarhöhe (3.000 €)⚠️ AbwägungGoogleAI bleibt neutral; DeepSeek und Qwen bewerten 3.000 € als deutlich unter HOAI-Mindestsatz für LP 1–3 (ca. 4.000–5.000 €) – deutet auf unvollständige Leistungen hin.
    Denkmalschutz & Bauphysik⚠️ AbwägungNur Qwen benennt ausdrücklich Feuchteschutz, Wärmebrücken und Denkmalschutzbehörde; GoogleAI und DeepSeek erwähnen dies nicht. Dennoch ist dies zwingend – ergänzt durch Qwens Expertise.

    👉 Handlungsempfehlung: Stoppen Sie jegliche Planungsfortschritte, bis ein unabhängiger Tragwerksplaner die statische Tragfähigkeit bestätigt hat, die Leistungen schriftlich HOAI-konform zugeordnet wurden und eine bauphysikalische Bewertung inkl. Denkmalschutzabstimmung vorliegt.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoStatistische Instabilität durch ungeprüfte Türdurchbrüche im AltbauTeil-Einsturz, Rissbildung, Haftung des Bauherrn bei Schäden an Nachbargebäuden
    🔴 RisikoFehlende HOAI-Konformität der ArchitektenleistungenUnvollständige Planung, nachträgliche Zusatzkosten, Behördenablehnung, Auftragstilgung
    🔴 RisikoUnzureichende bauphysikalische Planung (Dachterrasse)Feuchteschäden, Schimmelpilzbildung, langfristige Bauschäden, Rückbauauflagen durch Denkmalschutz
    🔴 RisikoFehlende schriftliche Abstimmung mit DenkmalschutzbehördeVerbot der Baumaßnahme, Rückbauforderung, Bußgelder, strafrechtliche Konsequenzen
    🔴 RisikoUnklare Honorarvereinbarung ohne LeistungsphasenzuordnungStreitigkeiten über erbrachte Leistungen, fehlende Nachweisbarkeit, unklare Haftung bei Mängeln
    ✅ ChanceFrühzeitige Einbindung eines unabhängigen SachverständigenVermeidung von Fehlplanung, sicherer Kosteneinsatz, reibungslose Genehmigung
    ✅ ChanceNutzung der Dachterrasse als Aufwertung des WohnwertsLangfristige Wertsteigerung des Grundstücks, erhöhte Wohnqualität, attraktives Vermarktungsargument
    ✅ ChanceSystematische, HOAI-konforme PlanungRechtssicherheit, klare Verantwortlichkeiten, Nachweisbarkeit aller Planungsschritte, Versicherungsschutz
    ✅ ChanceIntegration moderner Energieeffizienzmaßnahmen im AnbauSenkung der Heizkosten, Erfüllung neuer Energieeinsparverordnung (GEG), Förderfähigkeit (z. B. BAFA)
    ✅ ChanceZusammenarbeit mit Denkmalschutz als QualitätsmerkmalErhalt kulturellen Erbes, mögliche Fördermittel, positive Publicity, nachhaltige Bauweise

    Orientierungshilfen

    1. Statische Vorabprüfung sofort einleiten: Beauftragen Sie noch heute einen anerkannten Tragwerksplaner mit der Prüfung der Tragfähigkeit der zu durchbrechenden Wände – kein Handwerker darf vorliegender Zustimmung tätig werden.
    2. HOAI-konforme Leistungsvereinbarung einfordern: Fordern Sie vom Architekten schriftlich die vollständige Zuordnung aller Leistungen zu den HOAI-Leistungsphasen 1–3 inkl. Nachweis der erforderlichen Inhalte (Bauaufnahme, baurechtliche Prüfung, Brandschutznachweis).
    3. Denkmalschutzbehörde schriftlich einbinden: Kontaktieren Sie die zuständige Landesdenkmalbehörde, reichen Sie den Entwurf ein und holen Sie eine schriftliche Stellungnahme zur Maßnahme ein – dokumentieren Sie jede Abstimmung.
    4. Kostenberechnung neu erstellen lassen: Beauftragen Sie einen Baukostenberater mit der Erstellung einer DIN 276-konformen Kostenschätzung auf Grundlage eines detaillierten Leistungsverzeichnisses – nicht auf Grundlage einer pauschalen Summe.
    5. Unabhängigen Honorar-Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie die Architektenkammer Ihres Bundeslandes für eine Empfehlung eines Sachverständigen zur Prüfung der Angemessenheit des Architektenhonorars und der Vollständigkeit der Planung.
    6. Bauphysik-Check durchführen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater oder Bauphysiker mit der Prüfung der Dachterrasse auf Wärmebrücken, Feuchteschutz und Dachabdichtung – insbesondere im Übergang zum Altbau.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten. Es wird in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Entwurfsplanung
    Anrechenbare Kosten
    Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Baukosten
    Statiker
    Ein Statiker ist ein Ingenieur, der die Standsicherheit von Bauwerken berechnet und nachweist. Er erstellt statische Berechnungen und Pläne, die für die Genehmigung und Ausführung eines Bauprojekts erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Standsicherheit, Baustatik
    Baukosten
    Baukosten sind die Gesamtkosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Sie umfassen Materialkosten, Lohnkosten, Baunebenkosten und die Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen.
    Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Honorar, Projektkosten
    Grundriss
    Ein Grundriss ist eine zweidimensionale Darstellung eines Gebäudes oder Raumes aus der Vogelperspektive. Er zeigt die Anordnung der Räume, Wände, Türen und Fenster.
    Verwandte Begriffe: Ansicht, Schnitt, Bauplan

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind typische Leistungsphasen beim Architektenhonorar für einen Anbau?
      Typische Leistungsphasen sind Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauleitung) und Objektbetreuung. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die genauen Inhalte der einzelnen Phasen.
    2. Wie berechnet sich das Architektenhonorar?
      Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es basiert auf den anrechenbaren Baukosten, der Schwierigkeitsstufe des Projekts und den erbrachten Leistungsphasen.
    3. Was sind anrechenbare Kosten?
      Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Herstellung, zum Umbau oder zur Erweiterung eines Bauwerks erforderlich sind. Sie umfassen beispielsweise die Kosten für Rohbau, Ausbau, technische Anlagen und Baunebenkosten.
    4. Was bedeutet "rot-gelb" Darstellung im Grundriss?
      Die "rot-gelb" Darstellung im Grundriss deutet wahrscheinlich auf eine Darstellung von Abbruch- und Neubauarbeiten hin. Rote Markierungen kennzeichnen in der Regel abzubrechende Bauteile, während gelbe Markierungen neue Bauteile darstellen.
    5. Welche Rolle spielt der Statiker bei einem Anbau?
      Der Statiker ist für die Standsicherheit des Anbaus verantwortlich. Er berechnet die Tragfähigkeit der Bauteile und erstellt die erforderlichen statischen Nachweise. Die Abstimmung mit dem Statiker ist besonders wichtig, um die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten.
    6. Was ist die HOAI?
      Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die HOAI dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.
    7. Was sind Baukosten?
      Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Dazu gehören Materialkosten, Lohnkosten, Baunebenkosten und die Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen.
    8. Was ist eine Kostenberechnung?
      Eine Kostenberechnung ist eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Baukosten. Sie dient als Grundlage für die Finanzplanung und die Vergabe der Bauleistungen.

    Verwandte Themen

    • Architektenvertrag
      Inhalte und rechtliche Aspekte eines Architektenvertrags.
    • Baugenehmigung
      Der Ablauf und die erforderlichen Unterlagen für eine Baugenehmigung.
    • Kostenkontrolle beim Bauen
      Methoden zur Überwachung und Steuerung der Baukosten.
    • Baufinanzierung
      Verschiedene Finanzierungsmodelle für Bauprojekte.
    • Energieeffizienz beim Bauen
      Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden.
  2. Architektenhonorar: Prüffähige Schlussrechnung gemäß HOAI einfordern!

    Sehr geehrter Herr Schmidtke, für die Beantwortung ...
    Sehr geehrter Herr Schmidtke, für die Beantwortung Sehr geehrter Herr Schmidtke, für die Beantwortung Ihrer Fragen möchte ich Ihnen zwei Hinweise geben. Zum Einen steht Ihnen als Auftraggeber eine prüffähige Honorarschlussrechnung zu gem. § 15 Abs. 1 HOAIAbk. (BGH BauR 2005,1349). Diese sollten Sie einfordern. Zum Anderen können Sie bei Fragen zur Honorarhöhe die Architektenkammer um Hilfe bitten, dafür wäre die prüffähige Schlussrechnung vorteilhaft. In der Schlussrechnung müssen grundsätzlich folgende Angaben enthalten sein:

    1. Leistungsbild

    2. Honorarzone

    3. Gebührensatz

    4. anrechenbare Kosten

    5. erbrachte Leistungen

    6. Vomhundersätze

    7. etwaige Zuschläge

    8. Umsatzsteuer

    9. Ausweis von Abschlagszahlungen

    Aus diesen Angaben sollte Sie dann ersehen könne, was genau abgerechnet worden ist.

    Ich hoffe das hilft Ihnen weiter. Meine Ausführungen können wegen des verkürzten Sachverhalts eine ausführliche Beratung leider nicht ersetzen.

    Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Nadim Kashlan (LL. M., Dipl. iur.) (Kanzlei für Internetrecht und Baurecht

    )

  3. Architektenhonorar: Keine prüffähige Rechnung bei Festhonorar?

    Vielen Dank für die Auskunft. Leider ...
    Vielen Dank für die Auskunft. Leider weigert sich das Architekturbüro mir ein Prüffähige Rechnung auszustellen, da ein ja Festhonorar zur Erstellung des Entwurfs und der Kostenschätzung vereinbart war. Laut Architekt wurde sogar eine Kostenberechnung erstellt, die üblicherweise mindestens doppelt so teuer wie das vereinbarte Honorar wäre. Abgesehen davon enthält die Kostenberechnung sehr viele Fehler, die selbst mir aufgefallen sind.

    Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

  4. Pauschalhonorar: Beweislast bei Verstoß gegen HOAI-Preisrecht

    Überprüfung der Architektenrechnung
    Sehr geehrter Herr Schmidtke,

    bei einem Pauschalpreishonorar reicht im Rahmen der Schlussrechnung die Angabe des vereinbarten Honorars aus. Wenn der Auftraggeber (Sie) ein Verstoß gegen das Preisrecht der HOAIAbk. rügen, tragen Sie die Beweislast. Erst wenn die Unwirksamkeit des Pauschalhonorars festgestellt ist, hat der Architekt eine prüffähige Honorarschlussrechnung mit einer detaillierten Aufschlüsselung zu erstellen. Es müsste eine unwirksame Honorarvereinbarung vorliegen, grundsätzlich sollte die Vereinbarung schriftlich geschlosen worden sein. Außerdem darf sie keine Unter- bzw. Überschreitung der Höchst- bzw. Mindestgebühren (Höchstgebühren, Mindestgebühren) zur Folge haben. Es ist schwierig ohne die vorliegenden Verträge oder Rechnungen konkreten Rechtsrat zu geben. Meine Empfehlung wäre ein Anruf bei einer Architektenkammer. sie können auch unter

    Das Honorar selbst berechnen lassen, meiner Meinung nach sind die von Ihnen beschriebenen Leistungem den Pahsen 1-4 zuzuordnen. Es ergäbe sich ein Ansatz von 27 % was zu einer Gebühr von ca. 2.800 € führt. Die Phasen 1-4 sind 1 Grundlagenermittlung

    2 Vorplanung

    3 Entwurfsplanung

    4 Genehmigungsplanung

    Ich hoffe das hilft Ihnen weiter. Sonst kann ich noch ein Merkblatt der Architekten BW empfehlen unter

    Dort wird etwas über die Zusammensetzung des Architektenhonorars erklärt.

    Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Nadim Kashlan (Kanzlei für Baurech und Internetrecht in Wiesbaden)

  5. Architektenhonorar: Anspruch auf Leistungsphase 4 bei Überzahlung?

    Vielen Dank für die Auskunft. Den Architektenauftrag ...
    Vielen Dank für die Auskunft. Den Architektenauftrag Vielen Dank für die Auskunft. Den Architektenauftrag habe ich per email erteilt. Soweit ich das Beurteilen kann, habe ich die Leistungsphasen 1-3 vom Architekten erhalten. Laut HOAIAbk.-Rechner wäre das gezahlte Honorar für die Phasen zu hoch. Habe ich das Recht die Phase 4 einzufordern?

    Grüße Klaus Schmidtke

  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar für Hausanbau: Kosten, Leistungen & Vergleich

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Angemessenheit eines Architektenhonorars für einen Hausanbau (Altbau, 15 m²). Diskutiert werden die Notwendigkeit einer prüffähigen Honorarschlussrechnung, die Gültigkeit von Pauschalpreisvereinbarungen und die Rechte des Auftraggebers bei möglichen Überzahlungen. Die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung des Honorars.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag von Pauschalhonorar: Beweislast bei Verstoß gegen HOAI-Preisrecht trägt der Auftraggeber die Beweislast, wenn er einen Verstoß gegen das Preisrecht der HOAI bei einem Pauschalhonorar rügt. Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Überprüfung der Architektenrechnung.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Architektenhonorar: Prüffähige Schlussrechnung gemäß HOAI einfordern! wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gemäß § 15 Abs. 1 HOAI Anspruch auf eine prüffähige Honorarschlussrechnung hat. Bei Fragen zur Honorarhöhe kann die Architektenkammer um Hilfe gebeten werden.

    💰 Zusatzinfo: Ein Festhonorar zur Erstellung des Entwurfs und der Kostenschätzung kann vereinbart werden, wie im Beitrag Architektenhonorar: Keine prüffähige Rechnung bei Festhonorar? erwähnt. Allerdings muss geprüft werden, ob dieses Honorar angemessen ist und den Leistungen des Architekten entspricht.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie, ob ein Festhonorar vereinbart wurde und fordern Sie gegebenenfalls eine detaillierte Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen an. Kontaktieren Sie die Architektenkammer für eine unabhängige Bewertung des Architektenhonorars und lassen Sie sich bezüglich Ihrer Rechte beraten. Prüfen Sie, ob die erbrachten Leistungen den Leistungsphasen 1-3 entsprechen und ob das gezahlte Honorar dafür angemessen ist, wie im Beitrag Architektenhonorar: Anspruch auf Leistungsphase 4 bei Überzahlung? thematisiert.

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