Doppelhonorierung Architekt & Ingenieur: Was tun bei doppelter Abrechnung?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Doppelhonorierung Architekt & Ingenieur: Was tun bei doppelter Abrechnung?
In der Zwischenzeit befinden wir uns in der Bauphase und die LP1-7 aus dem Architektenvertrag sind abgerechnet, die LP8 teilweise. Nun haben wir vom Architekten eine weitere Rechnung für Ingenieurdienstleistungen, bezogen auf die technische Anlagen (Elektro, Heizung, Sanitär), erhalten. Wir wurden jedoch nicht aufgeklärt, dass mit Abschluss des Architektenvertrags gleichzeitig ein "Vertrag" über Ingenieurdienstleistungen entstanden sein soll. Vom höheren Honorar war nicht die Rede. Nun rechnet der Architekt unter Ansatz exakt der selben Kostenschätzung die Leistung als Architekt und Ingenieur zweimal ab. Ist das zulässig? Ist die Kostenbasis für die beiden Abrechnungswege ggf. zu bereinigen? Gibt es Möglichkeiten, zumindest die LPAbk. 8/9 Bauleitung nicht in Anspruch zu nehmen. Der Vertrag beinhaltet ja nur ".. Planung inkl. funktionaler Ausschreibung".
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Ich verstehe, dass Sie eine Doppelhonorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen in Ihrem Bauprojekt in Baden-Württemberg befürchten. Es ist wichtig, den Architektenvertrag genau zu prüfen.
Prüfen Sie den Architektenvertrag: War die Elektro-, Heizungs- und Sanitärplanung als gesonderte Leistung vereinbart? Wenn ja, sollte im Vertrag klar definiert sein, welche Leistungen der Architekt selbst erbringt und welche durch Ingenieure erfolgen.
Kostenschätzung vs. Kostenbasis: Wurde im Architektenvertrag eine Kostenschätzung oder eine Abrechnung auf Kostenbasis für die Ingenieurleistungen vereinbart? Eine Kostenschätzung ist unverbindlich, während eine Abrechnung auf Kostenbasis die tatsächlichen Kosten widerspiegeln sollte.
Bauleitung und Anspruch: Hat der Architekt die Bauleitung inne? In diesem Fall könnte ein Anspruch auf die Planung und Ausschreibung der Ingenieurleistungen bestehen, auch wenn diese von einem externen Ingenieur erbracht werden.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Architektenvertrag und die Rechnungen von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen. Dieser kann beurteilen, ob eine Doppelhonorierung vorliegt und welche Schritte Sie unternehmen können.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr regelt. Er sollte detaillierte Angaben zu den Leistungen des Architekten, dem Honorar und den Zahlungsbedingungen enthalten.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarvertrag - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)
- Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Honorare und definiert die verschiedenen Leistungsphasen.
Verwandte Begriffe: Honorar, Leistungsphasen, Architektenhonorar - Bausumme
- Die Bausumme ist die Summe aller Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Sie umfasst die Kosten für Planung, Bauausführung, Material und sonstige Leistungen.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Gesamtbaukosten, Herstellungskosten - Leistungsphasen
- Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten oder Ingenieurs.
Verwandte Begriffe: HOAI, Planungsprozess, Bauphasen - Bauleitung
- Die Bauleitung umfasst die Überwachung und Koordination der Bauausführung. Der Bauleiter ist dafür verantwortlich, dass das Bauvorhaben gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt wird.
Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Projektsteuerung, Baustellenkoordination - Kostenschätzung
- Eine Kostenschätzung ist eine erste, grobe Einschätzung der Baukosten, die in der frühen Planungsphase erstellt wird. Sie dient als Grundlage für die weitere Planung und die Honorarberechnung.
Verwandte Begriffe: Kostenberechnung, Budgetplanung, Finanzplanung - Funktionale Ausschreibung
- Eine funktionale Ausschreibung beschreibt die zu erbringende Leistung anhand ihrer Funktion und der geforderten Eigenschaften, ohne detaillierte Vorgaben zur Ausführung zu machen. Dies ermöglicht es den Bietern, innovative Lösungen anzubieten.
Verwandte Begriffe: Leistungsbeschreibung, Ausschreibung, Submission
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Doppelhonorierung im Baurecht?
Eine Doppelhonorierung liegt vor, wenn für dieselbe Leistung zweimal Honorar verlangt wird. Im Kontext von Architekten- und Ingenieurleistungen bedeutet dies, dass sowohl der Architekt als auch ein externer Ingenieur für dieselbe Planungsleistung bezahlt werden sollen. Dies ist unzulässig, wenn die Leistung bereits im Architektenvertrag abgedeckt ist. - Wie kann ich eine Doppelhonorierung vermeiden?
Um eine Doppelhonorierung zu vermeiden, sollten Sie vor Vertragsabschluss mit dem Architekten genau festlegen, welche Leistungen im Honorar enthalten sind und welche von externen Fachplanern erbracht werden. Klären Sie, ob der Architekt die Koordination der Fachplaner übernimmt und ob dies im Honorar enthalten ist. - Was tun, wenn ich eine Doppelhonorierung vermute?
Wenn Sie eine Doppelhonorierung vermuten, sollten Sie zunächst die Verträge und Rechnungen sorgfältig prüfen. Vergleichen Sie die Leistungen, die der Architekt und der Ingenieur abgerechnet haben. Wenn sich Überschneidungen ergeben, fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen an und suchen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat. - Welche Rolle spielt die HOAI bei der Honorarberechnung?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie bietet eine Grundlage für die Berechnung der Honorare und definiert die verschiedenen Leistungsphasen. Die HOAI kann helfen, die Angemessenheit der Honorare zu beurteilen und Doppelhonorierungen aufzudecken. - Was ist der Unterschied zwischen einer Kostenschätzung und einer Kostenberechnung?
Eine Kostenschätzung ist eine erste, grobe Einschätzung der Baukosten, die in der frühen Planungsphase erstellt wird. Eine Kostenberechnung ist eine detailliertere Aufstellung der Kosten, die auf Grundlage der Entwurfsplanung erstellt wird. Beide dienen als Grundlage für die Honorarberechnung, wobei die Kostenberechnung genauer ist. - Kann der Architekt die Bauleitung an einen externen Ingenieur übertragen?
Ja, der Architekt kann die Bauleitung an einen externen Ingenieur übertragen, sofern dies vertraglich vereinbart ist. In diesem Fall ist es wichtig, klar zu regeln, welche Verantwortlichkeiten der Architekt und der Ingenieur haben und wie die Honorare aufgeteilt werden. - Was ist eine funktionale Ausschreibung?
Eine funktionale Ausschreibung beschreibt die zu erbringende Leistung anhand ihrer Funktion und der geforderten Eigenschaften, ohne detaillierte Vorgaben zur Ausführung zu machen. Dies ermöglicht es den Bietern, innovative Lösungen anzubieten. - Wie wirkt sich die Bausumme auf das Architektenhonorar aus?
Die Bausumme ist ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung des Architektenhonorars. Je höher die Bausumme, desto höher ist in der Regel auch das Honorar. Die HOAI sieht verschiedene Honorarzonen vor, die sich nach der Schwierigkeit und dem Umfang des Bauvorhabens richten.
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Welche Haftung hat ein Architekt bei Planungsfehlern oder Bauüberwachungsfehlern? - Nachträge im Bauvertrag
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Abrechnung Architekt: Honorar für Gebäude- & Fachplanung
Im Prinzip ...
ist die Art der Abrechnung richtig. Warum sollte der Architekt darunter leiden, dass er beides kann. Ob Sie zwei Personen damit beauftragen (dann ist es ja wohl klar) oder eine - die Summe am Ende bleibt gleich.
Was der Architekt leisten musste und was er geleistet hat und was davon vielleicht noch weggelassen werden kann, lässt sich nur an Hand der konkreten Unterlagen beurteilen -
Baukosten als Basis: Architekt vs. Sanitärplaner Honorar?
wird denn dann
beidesmale die gleichen Baukosten als Berechnungsgrundlage eingesetzt?
Ein Sanitärplaner wird doch wohl auch nur die Baukosten für sein Gerk als Grundlage heranziehen.
Ich finde es fair, wenn für den Architekt die Baukosten der Hauskonstruktion als Berechnungsgrundlage gelten, ; und für den Haustechniker halt eben die Baukosten der Haustechnik.
Oder ist das Wunschdenken?
Gruß Christian -
HOAI §10: Honorar für Architekt & Haustechnik – Vereinbarung!
HOAI: Anrechenbare Kosten
die Antwort findet sich in der HOAIAbk. § 10 Grundlagen des Honorars.
Großes weites Feld und nicht so ganz einfach.
Ein Architekt der diese Leistungen (bspw. Haustechnik) fachlich plant und überwacht, kann hierfür ein Honorar neben dem Honorar für die Gebäudeplanung vereinbaren. Das Wörtchen kann ist hierbei schon entscheidend. Denn, so dies nicht vorher schriftlich vereinbart wurde, ist's erstmal schlecht um das Honorar bestellt. -
Architektenhonorar: Doppelhonorierung laut AK Nds. prüfen!
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Doppelhonorierung Architekt & Ingenieur: Abrechnung korrekt prüfen!
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Doppelhonorierung von Architekt und Ingenieur bei der Abrechnung von Bauprojekten zulässig ist. Entscheidend ist, ob die Leistungen getrennt vereinbart wurden und wie die Baukosten als Berechnungsgrundlage dienen. Die HOAIAbk. §10 spielt eine zentrale Rolle bei der Honorarermittlung. Eine schriftliche Vereinbarung vorab ist essenziell, um Streitigkeiten zu vermeiden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Architektenhonorar: Doppelhonorierung laut AK Nds. prüfen!, sollte man die Hinweise der Architektenkammer Niedersachsen zur Doppelhonorierung beachten, um die Abrechnung korrekt zu prüfen.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Abrechnung Architekt: Honorar für Gebäude- & Fachplanung wird argumentiert, dass es gerechtfertigt sein kann, wenn ein Architekt sowohl Gebäude- als auch Fachplanungsleistungen erbringt und entsprechend abrechnet, da der Aufwand derselbe ist, egal ob eine oder zwei Personen beauftragt werden.
📊 Fakten/Zahlen: Die Baukosten dienen als Berechnungsgrundlage für das Honorar von Architekten und Ingenieuren. Es ist wichtig zu klären, ob für Architekt und Haustechniker unterschiedliche Baukostenanteile (z.B. nur die Kosten für die Haustechnik) als Grundlage dienen, wie im Beitrag Baukosten als Basis: Architekt vs. Sanitärplaner Honorar? diskutiert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihren Architektenvertrag sorgfältig auf separate Vereinbarungen für Fachplanungsleistungen (Elektro, Heizung, Sanitär). Klären Sie vorab schriftlich, wie die Honorare berechnet werden, um eine mögliche Doppelhonorierung zu vermeiden. Beachten Sie die HOAI §10 und die Hinweise der Architektenkammern, wie im Beitrag HOAI §10: Honorar für Architekt & Haustechnik – Vereinbarung! betont wird.
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