Architektenhonorar Schlussrechnung: Ändert sich die Bemessungsgrundlage bei Kostensteigerung?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar Schlussrechnung: Ändert sich die Bemessungsgrundlage bei Kostensteigerung?
ich habe mal eine Frage. Ändert sich die Bemessungsgrundlage des Architektenhonorars in der Schlussrechnung?
Folgender Sachverhalt.
BMG für Leistungsphase 1-8 nach Abzug der Eigenleistungen war für die Abschlagsrechnungen 150.000 €. Nun hat sich die tatsächliche Kostenlage allerdings dramatisch verschlechtert, dass sich die tatsächlichen Baukonsten auf 250.000 € belaufen.
Wird dann die Schlussrechnung mit den 250.000 € erstellt?
(Architekt hat die Leistungsbeschreibungen erstellt, Anbebote zusammengefasst u. verglichen, Bauherr hat nachvehandelt u. entschieden).
Vielen Dank für die Antworten.
Gruß
Dani
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Die Bemessungsgrundlage für das Architektenhonorar in der Schlussrechnung kann sich tatsächlich ändern, wenn sich die Baukosten im Vergleich zu den Abschlagsrechnungen wesentlich verändert haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die tatsächlichen Baukosten, die dem Architekten bei der Erstellung der Leistungsphasen 1-8 zugrunde lagen, von den ursprünglich veranschlagten Kosten abweichen.
Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Die HOAI regelt, dass sich das Honorar nach den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens richtet. Steigen die Baukosten, so erhöht sich in der Regel auch das Architektenhonorar. Allerdings muss die Kostensteigerung nachweisbar und durch die erbrachten Leistungen des Architekten gerechtfertigt sein.
Es ist wichtig, dass der Bauherr und der Architekt die Kostenentwicklung während des Bauprojekts transparent dokumentieren und die Auswirkungen auf das Architektenhonorar offen kommunizieren. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten empfiehlt es sich, einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzuzuziehen.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Schlussrechnung des Architekten sorgfältig und vergleichen Sie die angesetzten Kosten mit den tatsächlich entstandenen Baukosten. Klären Sie Abweichungen mit dem Architekten und holen Sie sich gegebenenfalls rechtlichen Rat.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Architektenhonorar
- Das Architektenhonorar ist die Vergütung, die ein Architekt für seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens.
Verwandte Begriffe: HOAI, anrechenbare Kosten, Leistungsphasen - Bemessungsgrundlage
- Die Bemessungsgrundlage ist die Basis, auf der eine Berechnung oder Bewertung basiert. Im Zusammenhang mit Architektenhonoraren ist die Bemessungsgrundlage in der Regel die Summe der anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, anrechenbare Kosten, HOAI - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt fest, wie die Honorare berechnet werden und welche Leistungen zu erbringen sind.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten - Leistungsphasen
- Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, die der Architekt zu erbringen hat.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Bauprojekt - Anrechenbare Kosten
- Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die für die Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, Bemessungsgrundlage - Schlussrechnung
- Die Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung eines Architekten oder Bauunternehmers nach Fertigstellung eines Bauprojekts. Sie enthält eine detaillierte Aufstellung aller erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Baukosten, Abrechnung - Baukosten
- Baukosten sind die Gesamtkosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Sie umfassen die Kosten für Material, Arbeitslohn, Baunebenkosten und sonstige Aufwendungen.
Verwandte Begriffe: Bauprojekt, Architektenhonorar, anrechenbare Kosten
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was passiert, wenn die Baukosten während des Projekts steigen?
Antwort: Wenn die Baukosten während des Projekts steigen, kann dies Auswirkungen auf das Architektenhonorar haben. Die Bemessungsgrundlage für das Honorar kann sich entsprechend erhöhen, da sich das Honorar nach den anrechenbaren Kosten richtet. Es ist wichtig, dass diese Kostensteigerungen transparent dokumentiert und kommuniziert werden. - Frage: Wie wird die Bemessungsgrundlage für das Architektenhonorar ermittelt?
Antwort: Die Bemessungsgrundlage für das Architektenhonorar wird in der Regel anhand der anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens ermittelt. Diese Kosten umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten. Die genaue Berechnung ist in der HOAI geregelt. - Frage: Was ist die HOAI?
Antwort: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt fest, wie die Honorare berechnet werden und welche Leistungen zu erbringen sind. Die HOAI dient als Grundlage für die Honorarvereinbarungen zwischen Architekten/Ingenieuren und ihren Auftraggebern. - Frage: Was sind anrechenbare Kosten?
Antwort: Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die für die Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten. Nicht anrechenbar sind beispielsweise die Kosten für das Grundstück oder die Finanzierung. - Frage: Was kann ich tun, wenn ich mit der Architektenrechnung nicht einverstanden bin?
Antwort: Wenn Sie mit der Architektenrechnung nicht einverstanden sind, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Architekten suchen und die Rechnungspositionen klären. Wenn dies nicht zu einer Einigung führt, können Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen oder rechtlichen Rat einholen. - Frage: Welche Leistungsphasen gibt es im Architektenvertrag?
Antwort: Im Architektenvertrag gibt es in der Regel neun Leistungsphasen, die von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung reichen. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, die der Architekt zu erbringen hat. Die HOAI definiert die Inhalte der einzelnen Leistungsphasen. - Frage: Was ist eine Schlussrechnung?
Antwort: Eine Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung eines Architekten oder Bauunternehmers nach Fertigstellung eines Bauprojekts. Sie enthält eine detaillierte Aufstellung aller erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten. Die Schlussrechnung dient dazu, das Bauprojekt finanziell abzuschließen. - Frage: Was bedeutet BMG im Zusammenhang mit Architektenhonoraren?
Antwort: BMG steht für Bemessungsgrundlage. Im Zusammenhang mit Architektenhonoraren bezieht sich die BMG auf die Grundlage, anhand derer das Honorar berechnet wird. In der Regel sind dies die anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens.
🔗 Verwandte Themen
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Erläuterung der Grundlagen zur Berechnung von Architektenhonoraren nach HOAI. - Nachträge im Bauvertrag
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Architektenhonorar: Abrechnung nach HOAI – Vertragsgrundlagen
Das kommt ...
Das kommt auf Ihren Vertrag an. Wenn kein Pauschalhonorar nach § 4a HOAIAbk. vereinbart wurde, gilt § 10 HOAI für die Abrechnung, d.h. Leistungsphasen 1 - 4 werden nach der Kostenberechnung abgerechnet, Leistungsphasen 5 - 7 nach dem Kostenanschlag (entspricht in etwa der Summe der Angebote) und Leistungsphasen 8 und 9 nach der Kostenfeststellung, also den tatsächlichen Kosten. -
Honorarermittlung: Grundlagen Architektenhonorar nach HOAI
484: Grundlagen des Architektenhonorars 15.10.08
484: Grundlagen des Architektenhonorars 15.10.08
natürlich! , wenn der Sachverhalt so klar sein sollte, wie Sie ihn hier benennen. Ansonsten, ohne Kenntnis und Prüfung des Sachverhalts kann hier (auf Ihrem Fall) konkret nicht geantwortet werden.
Gilt allerdings nicht für alle Leistungsphasen der HOAIAbk., da einzelne "Leistungspakete" auf einer anderen Honorarberechnungsgrundlage (Honorarermittlung) abgerechnet werden müssen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Architektenhonorar Schlussrechnung: Kostensteigerung und Bemessungsgrundlage
💡 Kernaussagen: Die Bemessungsgrundlage für das Architektenhonorar in der Schlussrechnung kann sich bei Kostensteigerung ändern, abhängig vom Vertrag. Ohne Pauschalhonorar gilt § 10 HOAIAbk.. Leistungsphasen werden unterschiedlich abgerechnet (Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung). Eine individuelle Prüfung des Sachverhalts ist notwendig, um eine konkrete Antwort zu geben.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Abrechnung des Architektenhonorars stark von den vertraglichen Vereinbarungen abhängt. Wie im Beitrag Architektenhonorar: Abrechnung nach HOAI – Vertragsgrundlagen erläutert, ist die Kenntnis des Vertrages entscheidend.
✅ Zusatzinfo: Die Grundlagen der Honorarermittlung nach HOAI sind komplex und erfordern eine detaillierte Sachverhaltsprüfung, wie im Beitrag Honorarermittlung: Grundlagen Architektenhonorar nach HOAI betont wird. Die tatsächliche Kostenlage beeinflusst die Schlussrechnung.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren individuellen Fall von einem Experten prüfen, um eine korrekte Abrechnung des Architektenhonorars sicherzustellen. Berücksichtigen Sie die verschiedenen Leistungsphasen und deren spezifische Honorarberechnungsgrundlagen gemäß HOAI.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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