Haftungsanteil Staikergebühren bei Nichtbau evtl. rückforderbar?
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Haftungsanteil Staikergebühren bei Nichtbau evtl. rückforderbar?

Hallo Forengemeinde,
wir wollten an ein bestehendes Haus (2-stöckig) unser Haus anbauen. An dieses bestehende Haus ist ein Erdgeschossanbau angeschlossen (weiteres Zimmer) an welchen wir anbauen wollten (Unser Haus hätte den bestehenden Anbau an zwei Seiten umschlossen). Entsprechend wurde ein Architekt mit der Planung etc. beauftragt. Es erfolgte die Baugenehmigung anhand der eingereichten Pläne und der Statikberechnung. Allein die Berechnung der Statik kostete 6.000 €.
Nun meine Frage: Da dieser Bau so nicht realisiert wird (es wird auf dem Grundstück an anderer Stelle eine Fertighaus errichtet), die bisherigen Pläne, Berechnungen, Baugenehmigung, etc. durch den Reißwolf gingen, wollte ich fragen, da der Statiker für seine erbrachten Berechnungen keine Haftung zu übernehmen braucht, ich diesen Haftungs-Anteil von den Kosten evtl. zurückfordern könnte?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich schon im Voraus
  • Name:
  • Steve O.
  1. Wer die Musik bestellt, der Bezahlt

    heißt ein geflügeltes Sprichwort. In Ihrem Fall hat die Musik das Stück gespielt, warum soll der Statiker dann weniger bekommen.
    Es war ja Ihre freiwillige Entscheidung, das anders zu bauen? Dafür kann ja der Statiker vermutlich nichts.
    Natürlich hat der Statiker kein Haftungsanteil damit, natürlich hat der dadurch evtl. Geld gespart (wobei das ja wohl eh die Versicherung trägt).
    Natürlich sind 6.000 € ein sattes Geld das nun "verloren" ist.
    Aber Sie würden ja auch nicht ins Reisebüro gehen, eine Reise/Flug etc. stornieren und dann argumentieren, die Fluglinie (oder wer auch immer) hätte durch Ihre Nicht-Anwesenheit ein geringeres Risiko gehabt (oder das Flugzeug wäre leichter gewesen und hätte damit Sprit gespart). Womit Sie dann gerne Geld zurück hätten.
    Daher kann ich Ihren Eintrag leider nicht ganz verstehen? Oder gibt es noch was was wir hier wissen müssten um den Fall zu verstehen?
  2. Nein, es gibt keine weiteren Fakten, bis auf ...

    Nein, es gibt keine weiteren Fakten, bis auf dass, dass der Architekt anfangs von einer anderen Bausumme ausgegangen ist, welche sich dann, als die Baugenehmigung ins Haus flatterte erheblich verteuert hat. Wir haben uns deshalb mit dem Architekt in aller Güte geeinigt und das Projekt fürt nichtig erklärt.
    Da aber hierbei doch Kapital (Architekt, Baugenehmigung, Statiker, Vermesser, etc.). in den "Sand" gesetzt wurde, welches wir jetzt brauchen könnten, kam mir der Gedanke, zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, analog dem Film "40 Wagen westwärts" doch noch etwas aus dem Sand herauszufischen :-). Was dem wohl nicht so zu sein scheint :-(.
    Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort.

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