Innenarchitektur und Feng-Shui > Verträge, Abrechnung, Versicherung etc. > NRW
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Guten Tag!
Ich bin Dipl. Ing. Architektur und auf dem Weg in die Selbständigkeit.
Nun stoße ich auf Fragen der Verträge, Abrechnung, Versicherungen und Genehmigungsplanung.
Ich möchte hauptsächlich im Bereich der Innenarchitektur (Innenausbau) und in naher Zukunft auch gepaart mit Feng-Shui tätig werden. Dazu gehören die Bereiche: Beratung, Erstellung von Plänen, ggf. Genehmigungsplanung, Anfrage von Angeboten und Bauüberwachung bzw. Bauleitung.
Da ich nicht darauf verzichten möchte Werbung zu betreiben (gerade auch im Bereich Feng-Shui), möchte ich auf einen Eintritt in die Kammer vorläufig verzichten.
Nun meine Fragen:
  • Kann ich nach Stundensätzen abrechnen und muss ich Architektur und Feng-Shui dabei trennen? Muss ich nach HOAIAbk. abrechnen?
  • Welche Verträge kommen zum Einsatz und woher bekomme ich die Vorlagen? (Werk- oder Dienstvertrag (Werkvertrag, Dienstvertrag)?) Muss es ein Architektenvertrag sein? Was ist im Falle der Bauleitung?
  • Brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung? Wofür hafte ich?
  • Bis zu welcher Größenordnung kann ich Bauanträge stellen, ohne in der Kammer zu sein? (NRW)

Ich freue mich auf Antworten.
Vielen Dank schon mal vorab,
Nicole

  • Name:
  • Nicole
  1. Zitat  -  Brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung? Wofür hafte ...

    Zitat
    • Brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung? Wofür hafte ich?

    /Zitat
    Ja. Sie brauchen eine Haftpflicht. Denn Sie haften für alles. Kein Witz.
    Und wenn ich Ihre Fragen so lese, fehlt Ihnen eine langjährige Berufspraxis (sonst hätten Sie manches davon am Rande mitbekommen). Also ist Ihr Haftungsrisiko um Faktor X höher.
    Bedenken Sie immer, Sie "spielen" mit viel Geld Ihrer AG's.
    Da hängen Existenzen dran, wenn Sie Mist planen. Ihre auch, wenn Sie nicht versichert sind.
    Mit Versicherung bleibt genug Restrisiko!

    Ab in die Kammer. Da Gips nämlich Fortbildungen. Und die sind für Kammermitglieder günstiger.
    Nicht das ich die Kammern besonders liebe, aber bei so viel Lücken können die einiges helfen, was sie wiederum nur für Mitglieder tun.

  2. Erstmal Danke für Ihre Antwort. Die langjährige Berufserfahrung ...

    Erstmal Danke für Ihre Antwort.
    Die langjährige Berufserfahrung habe ich, in der auch 4 Jahre Bauleitung vorkommt. Da ich aber die letzten 5 Jahre in Luxemburg tätig war, sind natürlich einige Fragen offen, da ich nicht davon ausgehen kann, dass ich beide Länder über einen kam scheren kann.
    Natürlich werde ich mich auch bei der Kammer informieren.
    Wie ich in meinem Fall Architektur und Feng-Shui in Bezug auf Recht und Vertrag kombinieren kann, konnte mir bislang niemand genau beantworten, daher meine Fragen dazu.
    Mit freundlichen Grüßen

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