Anrechenbare Baukosten netto: Definition, Berechnung & Architektenhonorar?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Anrechenbare Baukosten netto: Definition, Berechnung & Architektenhonorar?

Kurze Frage, finde leider auch in der HOAIAbk. keine genaue Antwort: Was genau sind die anrechenbaren Kosten beim Bau eines Hauses? Baukosten minus Mehrwertsteuern, also würde man bei der Ermittlung des Arch. Honorars von den nettobeträgen ausgehen und die MwSt. abziehen? Danke für die Info! Kim
  • Name:
  • Kirsten Bürgstein
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    Die anrechenbaren Kosten beim Bau eines Hauses sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Grundsätzlich sind die Nettobaukosten (also ohne Mehrwertsteuer) anzusetzen.

    Das bedeutet, dass Sie von den Gesamtbaukosten die Mehrwertsteuer abziehen müssen, um die anrechenbaren Kosten zu erhalten. Diese Nettobaukosten dienen dann als Basis für die Honorarberechnung gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).

    Wichtig: Prüfen Sie den Vertrag mit Ihrem Architekten genau. Manche Verträge können individuelle Vereinbarungen enthalten, die von der Standardregelung abweichen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Verwenden Sie für die Berechnung des Architektenhonorars die Nettobaukosten und prüfen Sie Ihren Architektenvertrag auf abweichende Vereinbarungen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Anrechenbare Kosten
    Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Honorars von Architekten und Ingenieuren. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, technische Anlagen und Baunebenkosten, jedoch ohne Mehrwertsteuer. Die genaue Definition ist in der HOAI festgelegt.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Baukosten.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie definiert die anrechenbaren Kosten und legt fest, wie diese bei der Honorarberechnung zu berücksichtigen sind.
    Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar.
    Nettobaukosten
    Nettobaukosten sind die reinen Baukosten ohne Mehrwertsteuer. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung der anrechenbaren Kosten und somit für die Honorarberechnung von Architekten und Ingenieuren.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Bruttobaukosten, Mehrwertsteuer.
    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten. Es wird auf Basis der anrechenbaren Kosten und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Anrechenbare Kosten, Ingenieurhonorar.
    Mehrwertsteuer
    Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Im Bauwesen wird sie auf die Baukosten aufgeschlagen. Für die Berechnung der anrechenbaren Kosten wird die Mehrwertsteuer von den Gesamtbaukosten abgezogen.
    Verwandte Begriffe: Nettobaukosten, Bruttobaukosten, Steuer.
    Baunebenkosten
    Baunebenkosten sind Kosten, die zusätzlich zu den reinen Baukosten anfallen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Baugenehmigungen, Gutachten und Bauversicherungen. Sie sind in den anrechenbaren Kosten enthalten, sofern sie direkt mit der Bauausführung zusammenhängen.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Anrechenbare Kosten, Projektkosten.
    Baukosten
    Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Dazu gehören die Kosten für Material, Arbeitslohn, Baunebenkosten und gegebenenfalls die Mehrwertsteuer. Die Baukosten dienen als Grundlage für die Berechnung der anrechenbaren Kosten.
    Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Baunebenkosten, Projektkosten.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind anrechenbare Kosten im Bauwesen?
      Anrechenbare Kosten sind die Grundlage zur Berechnung von Architekten- und Ingenieurhonoraren. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, technische Anlagen und Baunebenkosten, jedoch ohne Mehrwertsteuer. Die genaue Definition ist in der HOAI festgelegt.
    2. Wie berechne ich die anrechenbaren Kosten?
      Um die anrechenbaren Kosten zu berechnen, ziehen Sie die Mehrwertsteuer von den Gesamtbaukosten ab. Die resultierende Summe ist der Nettobetrag, der als Basis für die Honorarberechnung dient. Achten Sie darauf, alle relevanten Kostenpositionen zu berücksichtigen.
    3. Was passiert, wenn die tatsächlichen Baukosten von den geplanten abweichen?
      Wenn die tatsächlichen Baukosten von den ursprünglich geplanten Kosten abweichen, kann dies Auswirkungen auf das Architektenhonorar haben. Eine Anpassung des Honorars kann erforderlich sein, insbesondere wenn die Kostensteigerung erheblich ist. Dies sollte im Architektenvertrag geregelt sein.
    4. Sind Baunebenkosten in den anrechenbaren Kosten enthalten?
      Ja, Baunebenkosten sind grundsätzlich in den anrechenbaren Kosten enthalten, sofern sie direkt mit der Bauausführung zusammenhängen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Baugenehmigungen, Gutachten und Bauversicherungen. Nicht enthalten sind beispielsweise Kosten für die Grundstücksbeschaffung.
    5. Wo finde ich die genaue Definition der anrechenbaren Kosten?
      Die genaue Definition der anrechenbaren Kosten ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegt. Dort finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Kostenpositionen und deren Berücksichtigung bei der Honorarberechnung.
    6. Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettobaukosten?
      Bruttobaukosten beinhalten die Mehrwertsteuer, während Nettobaukosten die reinen Baukosten ohne Mehrwertsteuer darstellen. Für die Berechnung des Architektenhonorars sind die Nettobaukosten relevant.
    7. Welche Rolle spielt die HOAI bei der Berechnung der anrechenbaren Kosten?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) definiert die anrechenbaren Kosten und legt fest, wie diese bei der Berechnung des Architektenhonorars zu berücksichtigen sind. Sie dient als Grundlage für eine faire und transparente Honorarermittlung.
    8. Was sollte ich tun, wenn ich unsicher bin, wie die anrechenbaren Kosten zu berechnen sind?
      Wenn Sie unsicher sind, wie die anrechenbaren Kosten korrekt zu berechnen sind, sollten Sie sich von einem Architekten, einem Bausachverständigen oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Diese Experten können Ihnen helfen, die Kosten richtig zu ermitteln und Fehler bei der Honorarberechnung zu vermeiden.

    🔗 Verwandte Themen

    • HOAI-Grundlagen
      Erläuterung der grundlegenden Prinzipien der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
    • Architektenvertrag
      Wichtige Inhalte und Klauseln im Architektenvertrag.
    • Baufinanzierung
      Tipps zur optimalen Finanzierung Ihres Bauprojekts.
    • Baukostenkontrolle
      Methoden zur Überwachung und Steuerung der Baukosten.
    • Nachträge im Bauwesen
      Umgang mit zusätzlichen Kostenforderungen während der Bauphase.
  2. Anrechenbare Kosten HOAI: Netto-Baukosten sind relevant

    Anrechenbare Kosten
    Hallo Frau Bürgstein,
    anrechenbare Kosten bei der HOAIAbk. sind immer Nettokosten.
    Architektur- und Ing. Büros sind mehrwertsteuerpflichtig.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Vielen Dank, Herr Rieder! ...

    Vielen Dank, Herr Rieder!
  4. HOAI §9: Umsatzsteuer-Ausschluss bei anrechenbaren Kosten

    Was bitte ...
    Was bitte hat die Tatsache, dass Architekten mehrwertsteuerpflichtig sind, mit den anrechenbaren Kosten zu tun?
    Trotzdem hat Herr Rieder Recht. § 9 HOAIAbk. sagt ausdrücklich: " (2) Die auf die Kosten von Objekten entfallende Umsatzsteuer ist nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten. "
    Jetzt ist es aber nicht so, dass alle Baukosten auch automatisch zu den anrechenbaren Kosten zählen. In § 10 HOAI wird das geregelt. Andersrum kann es aber  -  besonders im Altbaubereich  -  auch sein, dass die anrechenbaren Kosten höher liegen als die Baukosten, weil der Wert der "vorhandenen Bausubstanz, die technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird" zu den eigentlichen Baukosten hinzukommt. Das ganze ist ein sehr komplexes Thema, das viele Architekten manchmal selbst nicht so ganz durchschauen.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Anrechenbare Baukosten: Netto vs. Brutto & Architektenhonorar

    💡 Kernaussagen: Anrechenbare Kosten nach HOAIAbk. sind Nettobaukosten ohne Umsatzsteuer. Architekten sind mehrwertsteuerpflichtig, aber die Umsatzsteuer ist bei der Berechnung der anrechenbaren Kosten irrelevant. Nicht alle Baukosten zählen automatisch zu den anrechenbaren Kosten. Die korrekte Ermittlung ist entscheidend für das Architektenhonorar.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Gemäß HOAI §9: Umsatzsteuer-Ausschluss bei anrechenbaren Kosten ist die Umsatzsteuer nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten. Dies ist ein wichtiger Punkt bei der Honorarberechnung.

    ✅ Zusatzinfo: Frau Bürgstein erhält im Beitrag Anrechenbare Kosten HOAI: Netto-Baukosten sind relevant die Bestätigung, dass Architekten mehrwertsteuerpflichtig sind, was aber keinen Einfluss auf die anrechenbaren Nettokosten hat.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie § 9 und § 10 der HOAI für eine detaillierte Definition der anrechenbaren Kosten. Beachten Sie, dass nicht alle Baukosten automatisch zu den anrechenbaren Kosten zählen. Konsultieren Sie bei Unklarheiten einen Experten für Honorarberechnung.

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