Nachtragsprüfung LPH 8 nach GU-Insolvenz: Wer schuldet die Leistung? Honorar & Verantwortlichkeiten
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Nachtragsprüfung LPH 8 nach GU-Insolvenz: Wer schuldet die Leistung? Honorar & Verantwortlichkeiten

Nach Insolvenz eines Generalunternehmer hat unser öffentlicher Auftraggeber Leistungsphase 6 + 7 bei dem subunternehmenden Architekten des ehemaligen Generalunternehmer 'pauschal''eingekauft und uns mit LPH 8 betraut.
Aus dieser vertraglichen Situation resultiert die Frage:
Wer schuldet die Leistung Nachtragsprüfung? Insbesondere im Hinblick darauf, dass die Nachträge mehrheitlich aus lückenhaften Leistungsbeschreibungen resultieren.
Ist die Nachtragsprüfung eine geschuldete Leistung der LPH8?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich beurteile die Situation wie folgt: Nach der Insolvenz des Generalunternehmers (GUAbk.) und der direkten Beauftragung des Architekten mit den Leistungsphasen 6 und 7 durch den öffentlichen Auftraggeber, stellt sich die Frage, wer für die Nachtragsprüfung in Leistungsphase 8 verantwortlich ist.

    Meiner Einschätzung nach ist es wichtig, den ursprünglichen Vertrag zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem insolventen GU sowie den neuen Vertrag mit dem Architekten genau zu prüfen. Daraus ergibt sich, welche Leistungen der Architekt schuldet und ob die Nachtragsprüfung Teil seiner Beauftragung ist.

    Da Sie mit LPH 8 betraut wurden, sollten Sie klären, ob die Nachtragsprüfung der vorherigen Leistungsphasen (6 und 7) in Ihrem Leistungsumfang enthalten ist. Dies ist entscheidend für die Honorarfrage und die Verantwortlichkeit.

    Ich empfehle, die Leistungsbeschreibungen und Ist-Leistungen genau zu dokumentieren, um eventuelle Nachträge korrekt prüfen zu können. Eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ist unerlässlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten und den Leistungsumfang schriftlich mit dem öffentlichen Auftraggeber und dem Architekten ab, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ziehen Sie bei Bedarf einen Fachanwalt für Baurecht hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Leistungsphase 8 (LPH 8)
    Die LPH 8 umfasst die Bauüberwachung und Objektbetreuung gemäß HOAIAbk.. Sie beinhaltet die Überwachung der Bauausführung, Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle. Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Objektbetreuung, HOAI.
    Nachtragsprüfung
    Die Nachtragsprüfung ist die Überprüfung von zusätzlichen Forderungen (Nachträgen) eines Auftragnehmers. Sie umfasst die Prüfung der Berechtigung, des Umfangs und der Angemessenheit der Kosten. Verwandte Begriffe: Nachtrag, Bauvertrag, VOBAbk..
    Generalunternehmer (GU)
    Ein GU übernimmt die Gesamtverantwortung für die Ausführung eines Bauprojekts. Er koordiniert die verschiedenen Gewerke und ist Ansprechpartner für den Auftraggeber. Verwandte Begriffe: Bauunternehmen, Bauleitung, Projektmanagement.
    Insolvenz
    Die Insolvenz ist ein Zustand der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person. Sie führt in der Regel zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Gläubiger.
    VOB
    Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen. Sie besteht aus den Teilen A, B und C. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Vergaberecht.
    HOAI
    Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist eine verbindliche Preisregelung. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen.
    Subunternehmer
    Ein Subunternehmer ist ein Unternehmen, das von einem Hauptunternehmer (z.B. GU) mit der Ausführung von Teilleistungen beauftragt wird. Verwandte Begriffe: Nachunternehmer, Teilleistung, Bauvertrag.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Nachtragsprüfung im Bauwesen?
      Die Nachtragsprüfung ist die Überprüfung von zusätzlichen Forderungen (Nachträgen) eines Auftragnehmers (z.B. Bauunternehmer) gegenüber dem Auftraggeber. Diese Forderungen entstehen, wenn sich der ursprüngliche Leistungsumfang aufgrund von Änderungen oder unvorhergesehenen Umständen erweitert hat. Die Prüfung umfasst die Berechtigung, den Umfang und die Angemessenheit der Kosten.
    2. Was bedeutet die Leistungsphase 8 (LPH 8) im Rahmen der HOAI?
      Die Leistungsphase 8 umfasst die Objektüberwachung (Bauüberwachung) und die Dokumentation des Bauprojekts. Hierbei wird die Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den Baugenehmigungen, Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen überwacht. Auch die Rechnungsprüfung und die Kostenkontrolle gehören zu LPH 8.
    3. Was passiert bei einer Insolvenz des Generalunternehmers (GU) für die Bauleitung?
      Bei einer Insolvenz des GU müssen die Verträge neu verhandelt und die Verantwortlichkeiten neu verteilt werden. Der Auftraggeber muss entscheiden, wie die noch ausstehenden Leistungen erbracht werden sollen. Dies kann durch die Beauftragung eines anderen GU oder durch Direktbeauftragung von Subunternehmern geschehen.
    4. Wer ist für die Nachtragsprüfung verantwortlich, wenn ein Architekt direkt beauftragt wird?
      Die Verantwortlichkeit für die Nachtragsprüfung hängt vom Umfang der Beauftragung des Architekten ab. Wenn der Architekt mit den Leistungsphasen 6 und 7 beauftragt wurde, sollte geprüft werden, ob die Nachtragsprüfung Teil dieser Beauftragung ist. Ansonsten muss dies gesondert vereinbart werden.
    5. Wie wirkt sich die VOB auf die Nachtragsprüfung aus?
      Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei Bauleistungen. Sie enthält Bestimmungen zu Nachträgen, die bei der Nachtragsprüfung berücksichtigt werden müssen. Insbesondere sind die Voraussetzungen für eine berechtigte Nachtragsforderung in der VOB geregelt.
    6. Was ist bei der Honorarermittlung für die Nachtragsprüfung zu beachten?
      Das Honorar für die Nachtragsprüfung richtet sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Es ist wichtig, den Umfang der Nachtragsprüfung genau zu definieren und das Honorar entsprechend zu vereinbaren. Bei Streitigkeiten kann die HOAI als Grundlage für die Honorarermittlung dienen.
    7. Welche Rolle spielt die Dokumentation bei der Nachtragsprüfung?
      Eine umfassende und detaillierte Dokumentation ist für die Nachtragsprüfung unerlässlich. Alle Änderungen, Abweichungen und zusätzlichen Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden. Dies dient als Grundlage für die Prüfung der Nachtragsforderungen und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
    8. Was tun, wenn Unklarheiten bei der Zuordnung der Leistungen bestehen?
      Bei Unklarheiten sollte man sich an einen Fachanwalt für Baurecht wenden. Dieser kann die Verträge prüfen, die Rechtslage beurteilen und bei der Klärung der Verantwortlichkeiten helfen. Eine frühzeitige Beratung kann teure Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

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  2. HOAI LPH 7: Honorar für Nachtragsangebotsprüfung

    Nachtragsangebote
    Die Prüfung der Nachtragsangebote ist eine Teilleistung des § 15, Nr. 7 HOAIAbk.. Wenn Sie also nun diese Teilleistung übernehmen sollen, steht Ihnen das entsprechende Honorar aus LPAbk. 7 zu, wenn Sie dazu beauftragt wurden (werden) vgl. Locher/Koeble/Frik
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Nachtragsprüfung nach GUAbk.-Insolvenz: Honorar & Verantwortlichkeiten

    💡 Kernaussagen: Nach einer Generalunternehmer-Insolvenz stellt sich die Frage, wer die Nachtragsprüfung in LPH 8 schuldet. Die Honoraransprüche des Architekten für die Nachtragsprüfung gemäß HOAIAbk. sind entscheidend. Die Beauftragung des Architekten mit LPH 8 nach der Insolvenz des GU wirft Fragen bezüglich der Verantwortlichkeiten und der Vergütung auf. Die Prüfung der Nachtragsangebote ist eine Teilleistung des § 15, Nr. 7 HOAI.

    ⚠️️ Wichtig: Die Übernahme der Teilleistung Nachtragsangebotsprüfung löst einen Honoraranspruch aus LP 7 aus, sofern eine entsprechende Beauftragung vorliegt. Details dazu im Beitrag HOAI LPH 7: Honorar für Nachtragsangebotsprüfung.

    💰 Zusatzinfo: Die korrekte Abrechnung der Architektenleistungen in LPH 8, insbesondere im Kontext von Nachträgen und der HOAI, ist entscheidend für die Honorarsicherung. Die Klärung der Verantwortlichkeiten und Honoraransprüche ist essenziell, um finanzielle Risiken zu minimieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Beauftragung und Verantwortlichkeiten für die Nachtragsprüfung in LPH 8 schriftlich, um Honoraransprüche geltend zu machen. Konsultieren Sie einen Baurechtsexperten, um Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der GU-Insolvenz und der Nachtragsprüfung zu bewerten.

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