Nachtragsprüfung Zuordnung LPH 8?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Nachtragsprüfung Zuordnung LPH 8?

Nach Insolvenz eines Generalunternehmer hat unser öffentlicher Auftraggeber Leistungsphase 6 + 7 bei dem subunternehmenden Architekten des ehemaligen Generalunternehmer 'pauschal''eingekauft und uns mit LPH 8 betraut.
Aus dieser vertraglichen Situation resultiert die Frage:
Wer schuldet die Leistung Nachtragsprüfung? Insbesondere im Hinblick darauf, dass die Nachträge mehrheitlich aus lückenhaften Leistungsbeschreibungen resultieren.
Ist die Nachtragsprüfung eine geschuldete Leistung der LPH8?
  1. Nachtragsangebote

    Die Prüfung der Nachtragsangebote ist eine Teilleistung des § 15, Nr. 7 HOAIAbk.. Wenn Sie also nun diese Teilleistung übernehmen sollen, steht Ihnen das entsprechende Honorar aus LPAbk. 7 zu, wenn Sie dazu beauftragt wurden (werden) vgl. Locher/Koeble/Frik

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