Nachtragsprüfung Zuordnung LPH 8?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Nachtragsprüfung Zuordnung LPH 8?
Nach Insolvenz eines Generalunternehmer hat unser öffentlicher Auftraggeber Leistungsphase 6 + 7 bei dem subunternehmenden Architekten des ehemaligen Generalunternehmer 'pauschal''eingekauft und uns mit LPH 8 betraut.
Aus dieser vertraglichen Situation resultiert die Frage:
Wer schuldet die Leistung Nachtragsprüfung? Insbesondere im Hinblick darauf, dass die Nachträge mehrheitlich aus lückenhaften Leistungsbeschreibungen resultieren.
Ist die Nachtragsprüfung eine geschuldete Leistung der LPH8?