Geringfügigkeit & Umsatzsteuer bei Spenglerarbeiten: Muss ich als Privatperson MwSt. zahlen?
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Geringfügigkeit & Umsatzsteuer bei Spenglerarbeiten: Muss ich als Privatperson MwSt. zahlen?

Liebe Forumsteilnehmer,
hab mir einen Kostenvoranschlag für Spenglerarbeiten am Dach machen lassen. Dieser Kostenvoranschlag weist nun einen Netto-Betrag über Tausend € aus. Soweit so gut.
Weiter unten steht dann, das Privat-Haushalte nur Netto, also ohne MwSt von 19 % zu bezahlen hätten da das Geschäft des Spenglers (Meisterbetrieb) noch als geringfügig eingestuft ist. Die Rechnung soll ich zwei Jahre aufbewahren. Gewährleistung 5 Jahre.
Was ist denn davon zu halten. Bei der Summe kann das doch nicht sein. Freuen würd ich mich natürlich schon.
Vielleicht weiß jemand, was dazu
Dankeschön
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    Ob Sie als Privatperson auf Spenglerarbeiten Mehrwertsteuer (MwSt.) zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist, ob der Spenglerbetrieb die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

    Kleinunternehmerregelung: Wenn der Jahresumsatz des Spenglerbetriebs unter einer bestimmten Grenze liegt (in Deutschland 22.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr), kann er die Kleinunternehmerregelung anwenden. In diesem Fall weist er auf seinen Rechnungen keine MwSt. aus.

    Regelbesteuerung: Überschreitet der Umsatz diese Grenze, unterliegt der Betrieb der Regelbesteuerung und muss die MwSt. ausweisen und abführen. Privatpersonen zahlen dann den Bruttobetrag inklusive MwSt.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit dem Spenglerbetrieb, ob er die Kleinunternehmerregelung anwendet. Lassen Sie sich gegebenenfalls die Rechtsgrundlage (z.B. Hinweis auf § 19 UStG) auf der Rechnung vermerken.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Umsatzsteuer (MwSt.)
    Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf den Mehrwert von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird vom Unternehmen an das Finanzamt abgeführt. Verwandte Begriffe: Mehrwertsteuer, Vorsteuer, Kleinunternehmerregelung.
    Kleinunternehmerregelung
    Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachungsregelung für Unternehmen mit geringem Umsatz. Sie befreit von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen. Verwandte Begriffe: Umsatzsteuer, Geringfügigkeit, Steuerbefreiung.
    Kostenvoranschlag
    Ein Kostenvoranschlag ist eine verbindliche Schätzung der Kosten für eine bestimmte Leistung. Er sollte alle wesentlichen Bestandteile der Leistung und die dazugehörigen Preise enthalten. Verwandte Begriffe: Angebot, Rechnung, Leistungsbeschreibung.
    Nettobetrag
    Der Nettobetrag ist der Betrag ohne Umsatzsteuer. Er wird auch als Rechnungsbetrag vor Steuer bezeichnet. Verwandte Begriffe: Bruttobetrag, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer.
    Bruttobetrag
    Der Bruttobetrag ist der Betrag inklusive Umsatzsteuer. Er ist der Betrag, den der Kunde letztendlich bezahlen muss. Verwandte Begriffe: Nettobetrag, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer.
    Spenglerarbeiten
    Spenglerarbeiten umfassen alle Arbeiten an Dächern, Fassaden und Entwässerungssystemen aus Metall. Dazu gehören beispielsweise die Montage von Dachrinnen, Fallrohren und Blechverkleidungen. Verwandte Begriffe: Dachdeckerarbeiten, Klempnerarbeiten, Metalldach.
    Handwerkerleistung
    Eine Handwerkerleistung ist eine Dienstleistung, die von einem Handwerker erbracht wird. Dazu gehören beispielsweise Reparaturen, Wartungen und Installationen. Verwandte Begriffe: Dienstleistung, Werkvertrag, Gewährleistung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet "geringfügig" in Bezug auf Umsatzsteuer?
      Geringfügig bezieht sich auf die Kleinunternehmerregelung. Wenn ein Unternehmen als Kleinunternehmer gilt, muss es keine Umsatzsteuer erheben und abführen.
    2. Wie hoch ist die Umsatzsteuer auf Spenglerarbeiten?
      Der reguläre Umsatzsteuersatz in Deutschland beträgt 19 %. Dieser wird auf den Nettobetrag der Spenglerarbeiten aufgeschlagen, wenn der Betrieb nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt.
    3. Muss ich als Privatperson immer Mehrwertsteuer zahlen?
      In der Regel ja, es sei denn, der Handwerkerbetrieb ist ein Kleinunternehmen und weist keine Umsatzsteuer aus.
    4. Was ist, wenn der Kostenvoranschlag ohne Mehrwertsteuer ist, die Rechnung aber mit?
      Das ist nicht korrekt. Der Kostenvoranschlag sollte bereits die korrekte Angabe zur Umsatzsteuer enthalten. Klären Sie dies vorab mit dem Betrieb.
    5. Kann ich die Mehrwertsteuer von Spenglerarbeiten absetzen?
      Als Privatperson können Sie die Mehrwertsteuer nicht direkt absetzen. Allerdings können Sie die Handwerkerleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.
    6. Was passiert, wenn der Spenglerbetrieb die Kleinunternehmerregelung falsch anwendet?
      Das ist das Problem des Spenglerbetriebs. Sie als Kunde sind nicht dafür verantwortlich, die korrekte Anwendung der Regelung zu prüfen.
    7. Gibt es Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht bei Spenglerarbeiten?
      Nein, es gibt keine generellen Ausnahmen für Spenglerarbeiten. Die Umsatzsteuerpflicht hängt vom Umsatz des Betriebs ab.
    8. Wo finde ich Informationen zur Kleinunternehmerregelung?
      Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen oder bei Ihrem Steuerberater.

    🔗 Verwandte Themen

    • Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
      Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen für Privatpersonen.
    • Die Kleinunternehmerregelung im Detail
      Eine detaillierte Erklärung der Kleinunternehmerregelung und ihrer Voraussetzungen.
    • Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot
      Die rechtlichen Unterschiede zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Angebot.
    • Gewährleistung bei Handwerkerleistungen
      Informationen zur Gewährleistungspflicht von Handwerkern.
    • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
      Erklärung der USt-IdNr. und ihrer Bedeutung.
  2. Umsatzsteuerbefreiung: Kleinunternehmer-Regelung für Spengler

    Kann alles in Ordnung sein ...
    Als Kleinunternehmer sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, wenn
    • Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr 17.500 €
    • Ihr Gesamtumsatz im lfd. Jahr voraussichtlich 50.000 €
    • bei Gründern der voraussichtliche Gesamtumsatz im Gründungsjahr 17.500 €
    nicht übersteigt. Sie dürfen dann in Ihren Ausgangsrechnungen keine Mehrwertsteuer ansetzen (statt dessen
    ist ein Hinweis auf die Eigenschaft als Kleinunternehmer erforderlich) und bei Ihren Eingangsrechnungen keine
    Vorsteuer abziehen.
    Sie dürfen aber auf diese Regelung verzichten und für die Umsatzsteuer optieren; an Ihre Erklärung bleiben Sie
    5 Jahre gebunden. Existenzgründer müssen im Gründungsjahr sowie im darauf folgenden Kalenderjahr die
    Umsatzsteuer beim Finanzamt monatlich voranmelden.
  3. Netto gleich Brutto: Umsatzsteuer-Vor-/Nachteile für Endkunden

    Foto von Martin Kempf

    Freuen brauchen Sie sich auch nicht
    denn es wird nicht billiger davon ... denn in diesem Fall entspricht netto dem bruttobetrag  -  der Nichtvorsteuerabzugsberechtigte Endkunde hat dabei keinen Vor- oder Nachteil (Vorteil, Nachteil), lediglich der Geschäftskunde wird sich überlegen, ob er eine solche Firma beauftragt, denn er zahlt unterm Strich 19 Prozent mehr, die er bei einer anderen Firma als Vorsteuer ausgewiesen bekommen hätte und vom Finanzamt zurückbekäme ...
  4. Kleinunternehmer: Vorteil bei Lohnkosten ohne Mehrwertsteuer?

    Warum wird's nicht billiger?
    Der Kleinunternehmer darf vom gekauften Material die Vorsteuer nicht abziehen, und kalkuliert in sein Angebot die Bruttomaterialkosten ein.
    Aber auf seinen Lohnkosten- und Gewinnanteil (Lohnkostenanteil, Gewinnanteil) muss er doch keine Mehrsteuer abführen. Da liegt schon ein Vorteil.
    Im meinem ersten Jahr als Freiberufler (Bauingenieur, Planung) haben die Kunden 16 % gespart, weil ich nur das Nettohonorar abgerechnet habe. Also ist das natürlich günstiger.
    Gruß
  5. Spenglerarbeiten: Arbeitszeit steuerlich absetzen trotz MwSt-Ersparnis?

    Arbeitszeit bei Steuer absetzen noch möglich?
    Erstmal vielen Dank für die Antworten.
    Zumindest lese ich raus, dass das Ganze wohl legal ist. Ob's ein Preisvorteil ist, kann ich dann eigentlich nur mit anderen Kostenvoranschlägen beurteilen.
    Eine Frage noch in diesem Zusammenhang:
    Kann man bei so einem Angebot die Arbeitszeit auch bei der Steuer absetzen oder sagt da das Finanzamt nein, weil man ja eh schon MwSt gespart hat. Im Angebot ist die Arbeitszeit bisher nicht separat ausgewiesen  -  kann ja dann bei der Rechnung noch kommen.
    Mit besten Grüßen
  6. Vorsteuerabzug: Kleinunternehmer zahlt MwSt. auf Material selbst!

    @ Lott Andreas
    Damit haben Sie sich aber doch selbst um ihr Geld gebracht, denn bei Ihren Materialrechnungen etc. haben Sie ja MwSt. gezahlt, die Sie vom Finanzamt nicht erstattet bekommen haben ...
  7. Spengler-Kalkulation: MwSt.-Vergleich für Kleinunternehmer & Endkunden

    Als Planer ...
    In der ersten Zeit als Planer hatte ich nicht viel Vorsteuer.
    Aber ich mach einfach mal 2 Vergleichsrechnungen für einen Spengler, der als Kleinunternehmer keine MwSt. ausweisen muss:
    Kalkulation:
    Dachrinnen im Einkauf ... 119 €
    Arbeitszeit 5 Std. a 40 € ... 200 €
    _____________________________________
    Rechnung an den Endkunden ... 319 €
    In dieser Rechnung sind versteckt 19 € MwSt. für die Dachrinne enthalten.
    Jetzt die Rechnung eines normalen Unternehmers, der vorsteuerabzugsberechtigt ist:
    Dachrinne im Einkauf ... 119 €
    Aber Rechnung an Kunden:
    Dachrinne ... 100 €
    Arbeitszeit 5 Std. a 40 € ... 200 €
    ______________________________________
    19 % MwSt ... 57 €
    Rechnungssumme ... 357 €
    Beide Unternehmer verdienen am Auftrag das Gleiche, 200 €, (von Aufschlägen auf das Material mal abgesehen). Unternehmer 1 leitet die MwSt. für das eingekaufte Material an den Endkunden durch. Unternehmer 2 muss 57 € an das Finanzamt abführen, abzAbk.üglich von 19 € Vorsteuer, die er für die Dachrinne bezahlt hat. Also 38 € gehen von Unternehmer 2 ans Finanzamt, dass ist auch der Mehrpreis, den der Kunde bezahlen muss.
    Gruß
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Umsatzsteuer bei Spenglerarbeiten: Geringfügigkeit und Mehrwertsteuer für Privatpersonen

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Umsatzsteuer-Regelungen für Spenglerarbeiten, insbesondere im Kontext der Geringfügigkeit und der Mehrwertsteuerpflicht für Privatpersonen. Es wird erörtert, ob ein Spenglerbetrieb als Kleinunternehmer agieren kann und welche Auswirkungen dies auf die Rechnungsstellung hat. Ein wichtiger Punkt ist, ob Privatkunden von der Umsatzsteuer befreit sind und wie sich dies auf die Gesamtkosten auswirkt. Abschließend wird die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszeit bei solchen Angeboten thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass als Kleinunternehmer der Spengler die Vorsteuer auf Materialkosten nicht abziehen kann, wie in Vorsteuerabzug: Kleinunternehmer zahlt MwSt. auf Material selbst! erläutert wird. Dies kann sich auf die Preisgestaltung auswirken.

    💰 Zusatzinfo: Die Frage, ob ein Preisvorteil durch die Umsatzsteuerbefreiung entsteht, kann nur durch den Vergleich mit anderen Kostenvoranschlägen beurteilt werden. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen, um die tatsächlichen Kosten zu vergleichen.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 17.500 € nicht überstieg und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird, wie im Beitrag Umsatzsteuerbefreiung: Kleinunternehmer-Regelung für Spengler dargelegt.

    🔧 Praktische Umsetzung: Vergleichen Sie Angebote von Spenglern sowohl mit als auch ohne Umsatzsteuerausweis, um die tatsächlichen Kosten zu ermitteln. Berücksichtigen Sie dabei, dass der Kleinunternehmer die Vorsteuer auf Materialkosten nicht geltend machen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit dem Spenglerbetrieb, ob dieser als Kleinunternehmer agiert und wie sich dies auf die Mehrwertsteuer auf der Handwerkerrechnung auswirkt. Prüfen Sie, ob die Arbeitszeit steuerlich absetzbar ist, wie in Spenglerarbeiten: Arbeitszeit steuerlich absetzen trotz MwSt-Ersparnis? diskutiert.

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