Drastische Baukostenüberschreitung, lohnt sich Klage!
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Drastische Baukostenüberschreitung, lohnt sich Klage!

Bei der Honorarvereinbarung mit unserem Architekten ging dieser von Baukosten in Höhe von 246.000 € aus (Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses). Die tatsächlichen Baukosten belaufen sich auf über 490.000 €. Diese Mehrkosten liegen nicht in unserer Verantwortung. Änderungswünsche unsererseits waren nur in sehr geringem Umfang enthalten.
Ein Beispiel: Im VOBAbk.-Bauvertrag des Heizungsbauers wurde eine Vertragssumme von ca. 30.000 € angegeben. Schlussendlich in Rechnung gestellt und vom Architekten als in Ordnung befunden wurden 77.376 €!
Wir haben nun einen Teil des Architektenhonorars einbehalten, da dieser sich auch nicht um die Beseitigung der zahlreichen Mängel kümmert, die laut seiner Aussage nicht im Architektenvertrag enthalten seien (stimmt, Leistungsstufe 9 ist ausgeschlossen). Trotzdem denken wir, dass er schadensersatzpflichtig ist, da die Bausumme so dramatisch überschritten und uns finanziell fast "das Genick gebrochen" hätte.
Lohnt sich nun der Gang zum Anwalt?
Vielen Dank für Ihre Tipps!
  • Name:
  • schlusnus
  1. Was wurde denn

    vom Heizungsbauer für die 77000 € eingebaut.
    Wie groß ist das Haus?
    Gruß
  2. immer die gleiche Vorgehensweise

    Ihr "Schicksal" liest man häufiger.
    Nichtsdestotrotz ist bei solchen Zahlen (wenn sie denn stimmen)
    ein Mitverschulden des Bauherren nicht auszuschließen.
    Wie kann man denn solch eine Entwicklung solange ignorieren, und jetzt, wo alles schon in den Sand gesetzt wurde, dem Architekt seine letzte Kohle verweigern?
    Der "normale" Mensch steuert doch beim ersten Anschein einer finanziellen Schieflage gegen?! Bei 240.000 €! Mehrkosten
    Und die Nummer mit der Heizung: Kein Angebot gesehen? Ham Sie denn den Heizungsbauer nicht beauftragt? Haben Sie den keine Abschlagszahlung geleistet? Dat jibbet doch alles nicht.
    Aber Hohn und Spott hilft Ihnen auch nicht weiter.
    Es ist zu klären, welche Kostenüberschreitungen als Sowieso-Kosten einzuordnen sind; weiterhin welche Kosten einer "Mehrwertausstattung" zugrunde liegen.
    Wo sind nachweisbare kalkulatorische und planerische Fehler gemacht worden.
    Mehr Infos wären hilfreich.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  3. Schadenersatz

    setzt voraus, dass ein Schaden entstanden ist.
    246.000 € als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars ist keine Vereinbarung einer max. Kostenobergrenze.
    Ihr Beispiel Heizungsanlage:
    Wodurch sind die Mehrkosten berpründet?
    • Mehrmengen gegenüber Ausschreibung?
    • Ausführung gegenüber Ausschreibung geändert?
    • Beides?

    Müsste doch von Ihnen nachvollziehbar sein.
    Gleiches gilt für alle anderen Gewerke.
    Wo liegt der Hase im Pfeffer?

  4. Nachtrag

    Mal hier lesen:
  5. wie begründet den der Architekt die Mehrkosten, seit ...

    wie begründet den der Architekt die Mehrkosten, seit wann war das absehbar? Was sagt die Bank dazu, oder finanzieren Sie das Haus ohne Kredit. da wäre dann bestimmt auch etwas Geld für die Überwachung des Architekten drin gewesen. Was wurde denn genau gebaut?

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN