Urheberrecht
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Urheberrecht

Wir haben mit einer befreundeten Familie ein Grundstück gekauft. Danach haben wir uns zusammen verschiedene Hausprospekte von schlüsselfertigen Häusern zusenden lassen und uns verschiedene Häuser angeschaut. Da uns hier keins so richtig gefiel, haben wir unseren eigenen Entwurf erstellt. Hierbei haben wir die Außenmaße des Hauses und die Innengestaltung der Wände und Zimmer, wie Bad, Stube, Schlafzimmer, Saune und die Zuordnung im Haus selber vorgenommen. Damit sind wir zu einem "Bauträger" gegangen und haben gefragt, ob sich das so umsetzen lässt. Dieser hat dann daraufhin eine Planung und Kostenschätzung vornehmen lassen, ohne mit uns einen Vertrag abzuschließen. Wir waren zweimal bei der Firma. Beim zweitenmal sollte schon ein kompletter Bauvertrag mit Baubeschreibung usw. unterzeicnet werden. Dies haben wir nicht getan, da noch viele Punkte unserer Meinung nach zu klären waren. Die Firma drängte aber weiter auf Unterzeichnung des Vertrages. Hier fühlten wir uns bedrängt und nicht ordentlich beraten. Auf die Frage der Offenlegung der einzelnen Kosten der Gewerke, wurde uns dies durch die Firma verweigert, mit der Begründung, das dies nicht Brauch ist. Dauraufhin haben wir den Kontakt zum "Bauträger" abgebrochen und und haben uns einen Architekten gesucht, welcher unsere Wünsche erfüllte. Diesen haben wir auch unsere Zeichnungen vorgelegt, woraus unser Bauvorhaben entstanden ist. Unser Grundstück liegt in einem Bebauungsplan, hier sind Baugrenzen und -höhen vorgegeben. Auf Grund dessen haben wir unser Doppelhaus ebenfalls planen lassen. Irgendwie hat der "Bauträger" die Planungszeichnungen unseres Architekten und die Einmessung unseres Hauses von einem Vermessungsbüro in die Hände bekommen, wie wissen wir nicht. Nunmehr pocht der "Bauträger" auf sein Urheberrecht und sagt aus, das ohne seine Arbeit zum Beispiel die Höhe des Hauses und die Einordnung auf dem Grundstück nicht möglich gewesen wäre. Hier wirft er uns Weitergabe seiner Unterlagen an unseren Architekten und somit Verletzung des Urheberrechtes vor. Er will ca. 5.600,00 € und eine außergerichtliche Einigung. Sollten wir darauf nicht eingehen, will er uns verklagen. Hier nun die Fragen:
Wer ist Urheber des Hauses?
Kann er uns so einfach verklagen?
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
  • Name:
  • mydragstar
  1. ich würde beruhigt abwarten ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Der Bauträger (oder war es ein Generalunter- oder -Übernehmer (Generalunternehmer, Generalübernehmer)) wird wohl selbst auch das Prozessrisiko abschätzen. Ich sehe da keinen Grund zur Beunruhigung. Ich würde mich gegenüber dem Bauträger (?) jetzt ruhig verhalten und warten was passiert. Leider darf ich keine Rechtsberatung ausüben, sonst könne ich Ihnen hierzu noch viel mehr schreiben ...
  2. Money making ...

    würde ich sagen: Auftrag nicht erhalten und trotzdem Kohle abgreifen wollen.
    Vorab: Bin kein RA, daher natürlich auch keine Rechtsberatung!
    Aber (ganz persönliche Meinung): " ... das ohne seine Arbeit zum Beispiel die Höhe des Hauses und die Einordnung auf dem Grundstück nicht möglich gewesen wäre ... " ist schon etwas abstrus. Ich denke, dass sich aus Höhenangaben oder Platzierung des Hauses auf dem Grundstück (sicherlich ohnehin durch Bebauungsplan vorgegeben=> Baufenster/Baugrenzen/Baulinien) kaum ein Urheberrecht wird ableiten lassen. Das Urheberrecht könnte m.E. dann greifen, wenn Sie z.B. aus dem Hochglanzprospekt des Bauträger sein Haus "XY" dem Architekten zum Abkupfern gegeben hätten. Selbst planerische Aktivitäten (also Veränderungen an ihren Entwürfen) würden m.E. max. Forderungen im Bereich der HOAIAbk. auslösen (sofern ein Planungsauftrag vorlag). Also: Umgemodelter Entwurf => HOAI Lph. II (= max. 7 % vom Gesamthonorar, was bei lediglich einem Vorentwurf sicher nicht umfänglich erfüllt wäre).
    Wie der Bauträger hier Ansprüche bzgl. des Urheberrechts geltend machen will, erschließt sich mir nicht. Dann nämlich würde ich jedem Häuslebauer hier in der Umgebung eine saftige Rechnung stellen können: Alle/viele haben ihr Haus  -  wie auch ich bei div. Planungen- auf die Grundstücksgrenze gestellt (Doppelhaushälfte) und zudem ca. 3,50 m Traufhöhe. Da rollt der Rubel ... eine echte Marktlücke ... muss man erstmal drauf kommen. Respekt.
    Ich würde also einfach ganz entspannt abwarten. Bei Angstattacken ob der Ungewissheit einfach mal mit Ihrem Architekt sprechen, was der davon hält.
    Gruß
    Thomas
  3. wie sieht denn die Rechnung aus?

    HOAI-Rechnung gegliedert nach Leistungshasen? Die Firma kann z.B. nicht die Bauherren-Planung als Eigenleistung in Rechnung stellen, sondern allenfalls Planungskorrekturen nach Stundenaufwand.
    Und auch das dürfte schwer sein, denn diese kleinere Korrektur sowie die Angebotserstellung dürften wohl vor Gericht als Akquiseleistung des schlüsselfertig-Bauunternehmens angesehen werden, für die es keinen Vergütungsanspruch gibt.
    Schlafen Sie ruhig und lassen Sie die Firma zappeln.
  4. Nachtrag ...

    Sehen Sie's mal positiv: Was glauben Sie hätten Sie von diesem Bauträger im Auftragsfalle zu erwarten gehabt? Nachträge, Mehrkosten ... Beschiss?!
    Wie auch immer  -  natürlich ist das spekulativ-: Ich würde sagen, gut dass Sie diesem Bauträger abgesagt haben. Glück gehabt!
    Gruß
    Thomas Bock
  5. ja ...

    der "Bauträger" hatte Originalunterlagen von dem von uns beauftragten Vermessungsbüro! Unterliegen die nicht auch dem Datenschutz? Wir haben uns jetzt auch gesagt, erst einmal abwarten, unser Architekt hat uns auch beruhigt ... Danke

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