Umbauplanung: Pauschalpreis für Bauantragsunterlagen – 1400€ angemessen?
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Umbauplanung: Pauschalpreis für Bauantragsunterlagen – 1400€ angemessen?

Wir planen kleinere Umbauten (z.B. Erneuerung einer Außenwand) unseres älteren Wohnhauses und wollten jetzt einen Planer beauftragen.
Er schickte ein Kostenangebot, pauschal über 1400 € für die Erstellung der Unterlagen (es sind keine alten Pläne vorhanden) für die Baugenehmigung. Ist das eine fairer Preis?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich beurteile den genannten Pauschalpreis von 1400 € für die Erstellung von Bauantragsunterlagen als eine erste Orientierung. Da keine alten Pläne vorhanden sind, ist der Aufwand höher, was den Preis beeinflusst.

    Folgende Aspekte sollten Sie berücksichtigen:

    • Leistungsumfang: Was genau ist im Preis enthalten (z.B. Aufmaß, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Bauantragsformulare)?
    • Region: Die Preise für Architektenleistungen variieren regional.
    • Komplexität des Umbaus: Eine einfache Wandöffnung ist günstiger als eine komplexe Fassadenerneuerung.
    • Vergleichsangebote: Holen Sie mehrere Angebote von Architekten oder Bauplanern ein, um ein Gefühl für den Marktpreis zu bekommen.

    Ich empfehle, das Angebot detailliert aufzuschlüsseln und mit anderen Angeboten zu vergleichen. Achten Sie auf die Qualifikation des Planers und seine Erfahrung mit ähnlichen Projekten.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den genauen Leistungsumfang schriftlich ab und vergleichen Sie mehrere Angebote, um sicherzustellen, dass der Preis angemessen ist.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein formelles Verfahren zur Genehmigung eines Bauvorhabens bei der zuständigen Baubehörde. Er umfasst alle notwendigen Unterlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Bauvorlagen.
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist die behördliche Zustimmung zu einem Bauvorhaben. Sie wird erteilt, wenn das Vorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Landesbauordnung.
    Bauplaner
    Ein Bauplaner ist eine Person, die Bauvorhaben plant und koordiniert. Er erstellt Bauzeichnungen, Bauanträge und überwacht die Bauausführung.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Bauleiter.
    Pauschalpreis
    Ein Pauschalpreis ist ein fester Preis für eine bestimmte Leistung, der unabhängig vom tatsächlichen Aufwand gezahlt wird. Er bietet Planungssicherheit, birgt aber auch Risiken, wenn der tatsächliche Aufwand höher ist als erwartet.
    Verwandte Begriffe: Stundensatz, Angebot, Kostenvoranschlag.
    Leistungsumfang
    Der Leistungsumfang beschreibt die konkreten Leistungen, die ein Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrags erbringt. Er sollte detailliert und eindeutig definiert sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Vertrag, Angebot, Baubeschreibung.
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung eines Grundstücks festlegt. Er enthält Festsetzungen zu Bauweise, Gebäudehöhe, Dachform und anderen baulichen Details.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Flächennutzungsplan, Landesbauordnung.
    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baulichen Anforderungen in einem Bundesland regelt. Sie enthält Bestimmungen zu Bauanträgen, Baugenehmigungen, Brandschutz und anderen baurechtlichen Aspekten.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Bauordnung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was beinhaltet ein Bauantrag?
      Ein Bauantrag umfasst alle notwendigen Unterlagen, die für die Genehmigung eines Bauvorhabens bei der Baubehörde erforderlich sind. Dazu gehören Bauzeichnungen, Lagepläne, Baubeschreibungen und Nachweise zur Einhaltung der Bauvorschriften.
    2. Warum ist ein Bauantrag notwendig?
      Ein Bauantrag ist notwendig, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht und keine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Ohne Genehmigung drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall der Rückbau.
    3. Welche Qualifikation sollte ein Planer haben?
      Ein Planer sollte über eine entsprechende Ausbildung als Architekt oder Bauingenieur verfügen und Erfahrung in der Erstellung von Bauanträgen haben. Eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder Ingenieurkammer kann ein Qualitätsmerkmal sein.
    4. Wie kann ich die Kosten für einen Bauantrag senken?
      Sie können die Kosten senken, indem Sie dem Planer alle relevanten Informationen und Unterlagen (z.B. alte Pläne, Fotos) zur Verfügung stellen und den Leistungsumfang klar definieren. Vergleichen Sie außerdem mehrere Angebote.
    5. Was passiert, wenn der Bauantrag abgelehnt wird?
      Wenn der Bauantrag abgelehnt wird, können Sie die Unterlagen überarbeiten und erneut einreichen oder Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. Es ist ratsam, sich in diesem Fall von einem Fachmann beraten zu lassen.
    6. Welche Rolle spielt der Bebauungsplan?
      Der Bebauungsplan legt die Art und Weise der baulichen Nutzung eines Grundstücks fest. Er enthält Festsetzungen zu Bauweise, Gebäudehöhe, Dachform und anderen baulichen Details. Der Bauantrag muss mit den Festsetzungen des Bebauungsplans übereinstimmen.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Bauanzeige und Bauantrag?
      Eine Bauanzeige ist ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Bauvorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen. Ob eine Bauanzeige ausreichend ist, hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen ab.
    8. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Bauantrags?
      Die Bearbeitungsdauer eines Bauantrags kann je nach Bundesland und Komplexität des Vorhabens variieren. In der Regel dauert es mehrere Wochen bis Monate.

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  2. Bauantrag Kosten: Planerleistungen und HOAI-Faktoren

    Das kommt darauf an ...
    Das kommt darauf an welche Leistungen der Planer erbringen soll.
    ... wie hoch die anrechenbaren Kosten sind.
    ... welche Zuschläge gemäß HOAIAbk. anzusetzen sind.
    ... wie hoch der Wert der technisch und gestalterisch mitzuverarbeitenden Bausubstanz angesetze wird.
    ...🙂
  3. Bauantrag: Planerleistung, Kosten und HOAI-Zuschläge

    Das kommt darauf an ... ähhh?
    ... welche Leistungen der Planer erbringen soll.
    • bis zur Baugenehmigung, einschließlich Aufmaß, aller Zeichnungen ...

    ... wie hoch die anrechenbaren Kosten sind.

    • tja, ca. 20.000

    ... welche Zuschläge gemäß HOAIAbk. anzusetzen sind.

    • Zuschläge?

    ... wie hoch der Wert der technisch und gestalterisch mitzuverarbeitenden Bausubstanz angesetze wird.
    ...🙂 ähhh  -  eher einfach gehalten?

  4. HOAI: Abrechnung nach Zeitaufwand bei geringen Kosten

    Zur Erläuterung:
    Bei anrechenbaren Kosten unter 25.565 € (früher 50.000 DM) ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand/Pauschale zulässig, jedoch nur bis zu einer bestimmten Betragshöhe. Siehe dazu auch meine Kommentare im Beitrag 437.
    In § 10 Nr. 3a HOAIAbk. heißt es: "Vorhandene Bausubstanz, die technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird, ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen". Das führt bei den angegebenen 20.000 € leicht dazu, dass Sie über 25.565 € kommen und damit nach den Honorartabellen abrechnen müssen.
    Wenn es sich wirklich um einen Umbau (Definition: "Umbauten sind Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand. ") handelt, wäre dann gemäß § 24 HOAI ein (min.) 20 %iger Zuschlag zum Grundhonorar zu berechnen.
    Das ergäbe dann bei anrechenbaren Kosten von 25.565 € für die Leistungsphasen 1  -  4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung), Honorarzone III, Mindestsatz, mit 5 % Nebenkosten, ein Honorar um die 1200 €, mit Höchstsatz um die 1550 €.
    ;-)
  5. Fazit: Pauschalpreis für Bauantrag – fairer Mittelpreis

    Fazit
    ... dann ist das ja ein fairer Mittelpreis
    Danke🙂
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Umbauplanung: Angemessener Pauschalpreis für Bauantragsunterlagen?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit eines Pauschalpreises von 1400€ für die Erstellung von Bauantragsunterlagen im Rahmen einer Umbauplanung. Entscheidend sind die zu erbringenden Planerleistungen, die anrechenbaren Kosten gemäß HOAI und der Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz. Bei geringen anrechenbaren Kosten ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand zulässig, wie im Beitrag HOAI: Abrechnung nach Zeitaufwand bei geringen Kosten erläutert wird. Das Fazit im Beitrag Fazit: Pauschalpreis für Bauantrag – fairer Mittelpreis deutet auf einen akzeptablen Mittelpreis hin.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die tatsächlichen Kosten für einen Bauantrag hängen stark von den individuellen Umständen ab. Im Beitrag Bauantrag Kosten: Planerleistungen und HOAI-Faktoren werden wichtige Faktoren wie die anrechenbaren Kosten und mögliche Zuschläge gemäß HOAIAbk. genannt, die bei der Bewertung des Angebots berücksichtigt werden sollten.

    💰 Zusatzinfo: Bei anrechenbaren Kosten unter 25.565 € ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder Pauschale zulässig. Dies wird im Beitrag HOAI: Abrechnung nach Zeitaufwand bei geringen Kosten detailliert beschrieben und ist besonders relevant für kleinere Umbauten an Wohnhäusern. Die Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz gemäß § 10 Nr. 3a HOAI kann die anrechenbaren Kosten beeinflussen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld genau ab, welche Leistungen im Pauschalpreis enthalten sind (Aufmaß, Zeichnungen etc.). Vergleichen Sie das Angebot mit den genannten HOAI-Faktoren und ziehen Sie gegebenenfalls einen unabhängigen Experten zurate, um die Angemessenheit des Preises zu beurteilen. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Bauantrag: Planerleistung, Kosten und HOAI-Zuschläge bezüglich der anrechenbaren Kosten und Zuschläge.

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