Entwässerungsgesuch Bestandteil der Genehmigungsplanung?
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Entwässerungsgesuch Bestandteil der Genehmigungsplanung?

Wir sind bei der Planung unseres neues Einfamilienhaus in BW. Laut unserem Vertrag mit der Baufirma heißt, dass "Die komplette Genehmigungs- und Werkplanung sowie die statischen Berechnungen sind im Festpreis enthalten". "Ein Grundstücksentwässerungsplan kann als Zusatz vereinbart werden. " Den Entwässerungsplan (die Entwässerungsleitungen werden auf dem Lageplan eingezeichnet) wird ein von uns ausgesuchtes Vermessungsbüro übernehmen. Laut dem soll's keine große Sache sein.
Der beauftragte von der Baufirma Architekt (Bauplaner) meint aber, dass wir für die Baugenehmigung einen Entwässerungsgesuch benötigen. Dafür müssen wir ihm extra 700 € bezahlen. Der Enwässerungsgesuch wird laut seiner Aussage alle Abwasserleitungen im Haus und auf dem Grundstück beinhalten. Wir haben schon die fertige Grundrisse vom Architekt bekommen. Da sind keine Rohre oder Abwasserleitungen drin.
Meines Erachtens gehört der Entwässerungsgesuch in die Genehmigungsplanung und die Kosten müssen laut dem Vertrag von der Baufirma übernommen werden. Die Baufirma gibt aber diesbezüglich keine definitive Aussage und meint, dass wir die Sache mit dem Architekt untereinander klären müssen.
Habe ich dann Recht die Übernahme der Kosten für den Entwässerungsgesuch von der Baufirma zu verlangen?
Danke für Ihre mögliche Antworten.
  • Name:
  • Natascha
  1. Wer hat mit wem ...

    welches Vertragsverhältnis ist die einzig entscheidende Frage.
    Wenn das Entwässerungsgesuch nicht Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen und der Baufirma ist, werden Sie wohl aus der Tasche kommen müssen.
    Es gibt zwar mittlerweile Gemeinden, die ein genehmigtes Entwässerungsgesuch zur Grundlage einer Baugenehmigung machen (mit jur. sagen wir mal halbseidenen Begründungen), aber eine Leistung aus dem Bereich der Bauantragsplanung ist es deswegen trotzdem nicht.
    Sie bekommen ja auch ohne Lageplan keine Baugenehmigung. Deswegen sind aber die Gebühren für den Lageplan  -  wenn nicht anders vereinbart  -  nicht Bestandteil der Genehmigungskosten.
  2. sehe ich anders ...

    "Habe ich dann Recht die Übernahme der Kosten für den Entwässerungsgesuch von der Baufirma zu verlangen? "
    Nein, haben Sie nicht.
    Aber:
    Sie haben Anspruch auf eine "komplette Genehmigungsplanung", damit diese Leistung vertragskonform ist, sollte Sie genehmigungsfähig sein. Wie Ihr Vertragspartner diese genehmigungsfähig hinbekommt, ist alleine sein Bier. Lehnen Sie sich zurück und verlangen Sie eine komplette genehmigungsfähige Planung, auf die Sie IMHO vertraglichen Anspruch haben. Wird zur Erlangung eines genehmigungsfähigen Zustandes ein "Grundstücksentwässerungsplan" benötigt, dann wird's so sein oder auch nicht, soll Ihnen egal sein, solange es genehmigungsfähig ist.
    Wenn, wie in Ihrem Fall komplette Pauschalleistungen angeboten werden, so wäre es IMHO die Sorgfaltspflicht des Bieters gewesen, sich ggf. um die örtlichen Gegebenheiten zu bemühen, ob nun ein Entwässerungsgesuch benötigt wird oder nicht. Wenn er dem nicht nachkommt, so steht es ihm frei ihm Rahmen seines unternehmerischen Risikos halt schlampig zu arbeiten.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  3. Beim Lageplan habe ich keine Bedenken

    "ohne Lageplan keine Baugenehmigung" "Deswegen sind aber die Gebühren für den Lageplan  -  wenn nicht anders vereinbart  -  nicht Bestandteil der Genehmigungskosten. "
    Klar, da steht aber extra in dem Vertrag, dass wir alle öffentliche Unterlagen, z.B. Lageplan, etc. für die Baufirma zur Verfügung stellen müssen. Beim Lageplan habe ich auch keine Bedenken (hat uns 25 € gekostet).
    Da werde ich bei der Gemeinde nachfragen, ob der Entwässerungsgesuch wirklich ein Pflicht ist.
    Vielen Dank für die Antworten.
    • Name:
    • Natascha
  4. Oben steht doch ...

    "Ein Grundstücksentwässerungsplan kann als Zusatz vereinbart werden. "
    Klingt sehr nach vergütungspflichtiger Zusatzleistung.
    Und ein Gesuch braucht Ihr.
    Ohne gibt es keinen RW und SW Anschluss.
  5. Am Beispiel

    NRW:
    In der Bauprüfungsverordnung sind die für das Genehmigungsverfahren einzureichenden Unterlagen aufgeführt.
    Danach ist in den Bauzeichnungen die Eintragung der geplanten Entwässerung nicht gefordert.
    Ebenfalls wird in § 10 kein Entwässerungsantrag gefordert.
    Aber:
    Es ist z.B. für das Freistellungsverfahren ein Nachweis der gesicherten Erschließung nötig. Diesen Nachweis erteilt das Tiefbauamt und um den zu bekommen, ist ein Entwässerungsantrag beim Tiefbauamt einzureichen.
    Wenn man es wörtlich nimmt, gehört der Entwässerungsantrag demnach nicht zum eigentlichen Bauantrag.
    Ihr Bauunternehmer wird sich darauf berufen, dass er schon im Vertrag darauf hingewiesen hat, dass ein Entwässerungsplan nur gegen Mehrkosten erstellt wird.
    • Name:
    • M.P.
  6. Genau so ...

    wird das begründet  -  und für mich ist das sehr wackelig.
    Denn Baurecht ist öffentliches Recht.
    Abwassersatzungen sind zwar kommunale Zuständigkeit, aber damit auch auch öffentliches Recht?
    Abwasserverbände sind ja oft sogar als Unternehmen organisiert.
    Für mich ist das unzulässig.
    Außerdem ist es Schwachsinn, den Antrag mit dem Bauantrag einzureichen.
    Im Bauantrag sind die Räume für Bad und Kpüche vorgegeben  -  mehr nicht.
    Da ergeben sich oft genug noch Änderungen  -  und schon stimmt der Entwässerungsplan vorne wie hinten nicht mehr.
    Aber Hauptsache die Akten werden dick.
  7. Nein Ralf,

    so einfach ist das auch wieder nicht.
    Lt. BauGB muss die Erschließung gesichert sein. Die Gemeinde muss der Genehmigungsbehörde bestätigen, dass die Erschließung gesichert ist. Zur Erschließung gehört nicht nur die öffentliche Straße, sondern auch Frischwasser, Abwasser, Strom, Müllabfuhr und im weiteren Sinne auch die Feuerwehr.
    Wenn ein Punkt nicht funzt, dann haben wir keine Erschließung und ein Bauvorhaben ist nicht genehmigungsfähig. Also muss der Zweckverband, die Gemeinde oder wer auch immer prüfen ob die Entwässerung tut und das geht nun mal am einfachsten mit Plänen.
    Also so läuft das bei uns in BaWü
    Gruß aus Baden
  8. Unterschied zwischen Grundstücksentwässerungsplan und Entwässerungsgesuch

    Hallo liebe Experte,
    da muss ich mich mit der Feinmaterie Nr. 1. "Grundstücksentwässerungsplan" und Nr. 2. "Entwässerungsgesuch" befassen.
    Der Nr. 1. "Grundstücksentwässerungsplan" ist als eine extra Leistung im BVAbk. aufgeführt. Kein Problem, den wird unser Vermessungsbüro für ein klein Aufpreis erstellen. Dafür wird er auf dem Lageplan (nämlich auf dem Grundstück außer Haus) die Leitungen für das Abwasser zeichnen.
    Der Nr. 2 "Entwässerungsgesuch" verlangt der Architekt um den Bauantrag zu ergänzen. Wie ich verstanden habe, dass sind die Leitungen im Haus drin. Kostet 700 €. Wenn es eine pflichtige Sache zum Bauantrag ist, sollte das doch unser Bauunternehmen laut dem Vertrag übernehmen.
    • Name:
    • Natascha
  9. Liebe natatscha ...

    1) Wird das jetzt Wortklauberei  -  die ich nicht für gerichstfest halte.

    2) Ist das mit der Kopplung Baugesuch/Entwässerungsantrag noch lange nicht allgemeingültig. Nicht mal durchgängig an den einzelnen Bundesländern, sondern von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Also nix, wo sich was der dauerhaften Forderung seitens der Behörden herleiten ließe.

    3) Sind die Anforderungen der Kommunen an den Gehalt der Geuche ebenfalls sehr schwankend  -  von Grundriss mit Leitungseintragung ohne jede Vermassung bis hin zu Abwassermengenberechnung nach DINAbk. und Höhenquoten an den Leitungen.

    4) Ist das Entwässerungsgesuch in der HOAIAbk. ein gesonderter Posten  -  was allerdings nicht unbedingt was mit dem Vertrag Bauherr/BU zu tun haben muss.

    Hintergrund dieser Nummer ist, dass viele Gemeinden hinter den Entwässerungsplänen herrennen mussten. Weil Sie darauf nicht mehr konnten, haben sich einge auf dieses morsche Brett begeben.

    @ Manfred.
    Ja Erschließung muss stehen. Aber nur die öffentliche.
    Ich habe bei dieser Art der Antragsstellung ganz große Bauchschmerzen.
    Zumal es immer wieder so unschöne Debatten wie diese auslöst.


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