Reingelegt? Dringend!
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Reingelegt? Dringend!

Hallo, folgender Vorfall:
Spätjahr 2004 ... Gespräch mit Architekten ... Neubau 2-Fam. Haus.
Für die Finanzierungsanfrage bei der Bank erhalten wir vom A. eine Kostenberechnung der einzelnen Gewerke. In der Kostenberechnung hat er unter dem Punkt Baunebenkosten auch seine Kosten aufgeführt. Auf unsere Nachfrage hieß es, dies sind fixe Kosten sprich Pauschalpreis. (incl, Bauantrag etc.)
Er macht Pläne, die Zeit drängt (wegen Wohnbauförderung), rückt die Pläne aber nur raus, wenn ich die Pauschalkosten bar bei Ihm bezahle. (12.000 €)
So weit, so gut.
Spätjahr 2005 macht er noch die Aufteilungpläne der Wohnungen, mit dem Spruch vorher: "Macht so ca. 500 €.
April 2007 kommt ein E-Mail:
bitte noch offene Rechnung bezahlen:
A) für Vermessung 1500 €
B) für Aufteilungspl. 1000 €
C) wären Bruder bekannt? 1000 €
also insg. 3500 €
Ich ruf an, was soll dass?
Bitte um Klärung?
Er, Ihr seid zu doof, das zu kapieren!
Vor 14 Tagen Flattert eine Rechnung ein, sollen noch
ca. 22.000 €! laut Kostenaufstellung bezahlen.
Ohne Worte! Fam. ist total am Ende, da auch die Kosten für ein Gerichtsverfahren nicht mehr von uns zu tragen wäre (d.h. wenn der damit durch kommt, ist die Hütte weg)
Was haltet Ihr davon?
Gruß
  • Name:
  • delahoya
  1. So ohne weiteres ...

    So ohne weiteres lässt sich der Fall nicht bewerten.
    Nach welchen Grundlagen will der Architekt denn abrechnen?
    Gibt es eventuell einen Vertrag? (Wohl eher nicht ...)
    Gibt es Zeugen für die Aussagen zu den Preisen?
    Wie hoch sind die anrechenbaren Kosten?
    Welchen Honorarsatz und welche Honorarzone setzt er an?
    Ist seine Rechnung überhaupt prüffähig?
    Haben Sie eine Quittung der Barzahlung?
    Welche Vermessungsleistungen hat er in Rechnung gestellt?
    Sie sehen, hier fehlen einfach noch zu viel Informationen, um den Anspruch des Architekten bewerten zu können. Eventuell könnten Sie ja etwas Licht in dieses Dunkel bringen ...?
  2. Licht in dieses Dunkel ...

    Licht in dieses Dunkel kann nur ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht) bringen, der Euch die notwendigen Informationen ao nach und nach aus der Nase zieht.
    Hier im Forum wird das nichts  -  sach ich mal.
    Freundliche Grüße
  3. Hoffen wir mal,

    dass der Anwalt diese Position versteht:
    Zitat: "wären Bruder bekannt? 1000 €"
    • Name:
    • M.P.
  4. Grundlagen: in der Schlussrechnung nach § 15 HOAI ...

    Grundlagen: in der Schlussrechnung nach § 15 HOAIAbk., auf der Kostenberechnung pauschal
    sowie auf dem E-Mail pauschal
    Vertrag gibt es keinen
    Zeugen sind vorhanden, etliche, u.a. Finanzierungsberater der Bank
    Kosten 300.000
    Zone III
    Die sogenannte Schlussrechnung ist wohl prüffähig, aber wir hatten doch das Paulschalangebot (schriftlich) als Laie gehe ich davon aus, dass dies OK ist, oder?
    Wir sind echt verzweifelt
    Kann uns jemand einen kostengünstigen Anwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht) nennen?
    Danke im Voraus.
    Vergelts Gott!
  5. Was hat der Architekt denn gemacht?

    Nur den Bauantrag?
    Wären die 300.000 die Baukosten ohne MwSt und Nebenkosten, dürfte er, wenn er die Bauleitung mit gemacht hat und ALLES geleistet hat rd. 35.000 € brutto abrechnen.
    Hat er nur den Bauantrag gemacht, wären es rd. 10.000 € + Kosten für Auftailungsantrag.
    Die Architektenkammern beraten in solchen Fällen meist sehr kostengünstig und neutral.
  6. Wenn in der Schlussrechnung ...

    Wenn in der Schlussrechnung auf § 15 HOAIAbk. Bezug genommen wird, ist das schon mal falsch. Das Honorar wird nach § 16 ermittelt.
    Sucht mal bei

    Der dürfte sich hier sicher von selbst bezahlt machen.
    Freundliche Grüße

  7. Hallo Herr Kugel und alle die anderen, vielen ...

    Hallo Herr Kugel und alle die anderen, vielen vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.
    Hoffentlich hilft es was ... Fam. macht schon wochenlang kein Auge mehr zu.
    Gruß
    delahoya

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