Ist die Angebotserstellung kostenpflichtig bei Kleinstunternehmen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Ist die Angebotserstellung kostenpflichtig bei Kleinstunternehmen?
Hallo liebe Forumianer,
ich brauche Ihre geschätzte Hilfe in einer baurechtlichen Angelegenheit.
Sachverhalt:
ich bin momentan dabei, für einige Sanierungsarbeiten in einem Einfamilienhaus Angebote einzuholen. Es handelt sich nebenbei bemerkt um Berlin. Ein Handwerket erstellte nach einer Besichtigung ein Angebot, in dem die Kosten für eben diese Erstellung mit enthalten sind (65 EUR). Diese sollen bei Auftragserteilung verrechnet werden. Sein Angebot gefällt mir im Prinzip ganz gut, nur über diesen Posten bin ich "gestolpert". Nach einigem Gurgeln landete ich beim § 632 Abs. 3 BGBAbk.; hiernach sei eine Gebühr für Kostenvoranschläge nur fällig, falls ausdrücklich vereinbart. Vereinbart war nichts dergleichen zwischen mir und dem Handwerker.
Darauf angesprochen, argumentierte er, als Kleinstunternehmer darf er nach der neuesten VOBAbk. diese Gebühr verlangen.
Frage:
Stimmt das? VOB ist doch kein Gesetz, sondern eine Vertragsgrundlage; zwischen uns gibt es jedoch keinen Vertrag - ich habe nichts unterschrieben.
Falls diese Forderung nicht rechtens ist, wäre dieses Geschäftsgebaren für mich nicht in Ordnung und ich würde gut überlegen, ob ich dem Herrn Handwerker den Auftrag erteilen soll. Wenn das Alles seine Richtigkeit hat - ist zwar unschön aber sei's drum.
Für Ihren fachkundigen Rat recht schönen Dank im Voraus
ich brauche Ihre geschätzte Hilfe in einer baurechtlichen Angelegenheit.
Sachverhalt:
ich bin momentan dabei, für einige Sanierungsarbeiten in einem Einfamilienhaus Angebote einzuholen. Es handelt sich nebenbei bemerkt um Berlin. Ein Handwerket erstellte nach einer Besichtigung ein Angebot, in dem die Kosten für eben diese Erstellung mit enthalten sind (65 EUR). Diese sollen bei Auftragserteilung verrechnet werden. Sein Angebot gefällt mir im Prinzip ganz gut, nur über diesen Posten bin ich "gestolpert". Nach einigem Gurgeln landete ich beim § 632 Abs. 3 BGBAbk.; hiernach sei eine Gebühr für Kostenvoranschläge nur fällig, falls ausdrücklich vereinbart. Vereinbart war nichts dergleichen zwischen mir und dem Handwerker.
Darauf angesprochen, argumentierte er, als Kleinstunternehmer darf er nach der neuesten VOBAbk. diese Gebühr verlangen.
Frage:
Stimmt das? VOB ist doch kein Gesetz, sondern eine Vertragsgrundlage; zwischen uns gibt es jedoch keinen Vertrag - ich habe nichts unterschrieben.
Falls diese Forderung nicht rechtens ist, wäre dieses Geschäftsgebaren für mich nicht in Ordnung und ich würde gut überlegen, ob ich dem Herrn Handwerker den Auftrag erteilen soll. Wenn das Alles seine Richtigkeit hat - ist zwar unschön aber sei's drum.
Für Ihren fachkundigen Rat recht schönen Dank im Voraus
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nicht in Ordnung
wenn Sie nicht vor Erstellung des Angebots darauf hingewiesen wurden, dass die Angebotserstellung Geld kostet, dann kann diese auch nicht berechnet werden.
Bei Versicherungsschäden gehe ich regelmäßig so vor, dass ich gleich am Telefon darauf aufmerksam mache, dass die Angebotserstellung Geld kostet. -
VOB ist immer schriftlich zu vereinbaren!
Die VOBAbk. ist immer schriftlich zu vereinbaren! Derjenige, der in seinen Verträgen die VOB als Grundlage vereinbaren möchte, muss seinem Vertragspartner - sofern er nicht aus der Baubranche kommt - die VOB schriftlich zugänglich machen und sie muss zwingend schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbart werden! Alles klar soweit?
Das ist aber keine Rechtsberatung - also mal die VOB selber lesen!
Gruß aus bs -
zwei Fragen noch
Vielen Dank, liebe Experten, für die ausführlichen Antworten; allerdings weiß ich immer noch nicht, was in der VOBAbk. über die Kleinstunternehmer steht.
Frage 1: wo bzw. in welchem Teil der VOB (die ja recht umfangreich ist) finde ich die Regelung zu dem Kleinstunternehmen und deren Kostenvoranschlägen?
Frage 2: wenn der Handwerker ein Kleinstunternehmer ist, dann muss sein Angebot und/oder seine Rechnung doch keine Mehrwertsteuer enthalten?
Schönen Muttertag noch -
Zu
-
zwei Fragen noch
Vielen Dank, liebe Experten, für die ausführlichen Antworten; allerdings weiß ich immer noch nicht, was in der VOBAbk. über die Kleinstunternehmer steht.
Frage 1: wo bzw. in welchem Teil der VOB (die ja recht umfangreich ist) finde ich die Regelung zu dem Kleinstunternehmen und deren Kostenvoranschlägen?
Frage 2: wenn der Handwerker ein Kleinstunternehmer ist, dann muss sein Angebot und/oder seine Rechnung doch keine Mehrwertsteuer enthalten?
Schönen Muttertag noch -
zwei Fragen noch
Vielen Dank, liebe Experten, für die ausführlichen Antworten; allerdings weiß ich immer noch nicht, was in der VOBAbk. über die Kleinstunternehmer steht.
Frage 1: wo bzw. in welchem Teil der VOB (die ja recht umfangreich ist) finde ich die Regelung zu dem Kleinstunternehmen und deren Kostenvoranschlägen?
Frage 2: wenn der Handwerker ein Kleinstunternehmer ist, dann muss sein Angebot und/oder seine Rechnung doch keine Mehrwertsteuer enthalten?
Schönen Muttertag noch -
Wozu
die Fragen immer wieder neu stellen?
Die Antwort steht schon in Beitrag Nr. 4 -
Sorry
Asche auf mein Haupt, mein Browser hat sich verselbständigt!
Reumütige Grüße