Architektenhonorare optimieren: Erfolgshonorar als Anreiz für kostengünstiges Bauen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorare optimieren: Erfolgshonorar als Anreiz für kostengünstiges Bauen?
die HOAIAbk. treibt möglicherweise den Architekten dazu, eher teurer zu bauen: je größer die Bausumme, umso höher sein Einkommen.
Wie kann man den Architekten zum günstig-preiswerten Bauen motivieren?
Wir haben derzeit einen Kostenrahmen, dass wir für Neubau und Sanierung etwa 200 000 All Inclusive nicht überschreiten wollen - das ist vermutlich recht knapp kalkuliert.
Der Architekt hat nun die "mehr oder weniger freie Wahl", welche HOAI-Stufe und welche Schwierigkeit er hier vermutet.
Ist es möglich, mit dem Architekt sich auf eher mittlere Schwierigkeit zu einigen und ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, wenn bei vorliegender Baubeschreibung die Kosten tatsächlich gehalten werden?
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Ich sehe, dass Sie nach Wegen suchen, Architekten zu motivieren, kostengünstiger zu bauen. Die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) basiert auf den Baukosten, was potenziell zu höheren Honoraren bei teureren Projekten führt.
Eine Möglichkeit, dies zu adressieren, ist die Einführung eines Erfolgshonorars. Dieses könnte an das Einhalten eines bestimmten Kostenrahmens oder an die Erzielung von Einsparungen geknüpft sein. Wichtig ist, dass die Baubeschreibung klar definiert ist, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ich empfehle, die Vereinbarung eines Erfolgshonorars vor Projektbeginn schriftlich festzuhalten. Dies schafft Transparenz und Sicherheit für beide Parteien. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung den geltenden Gesetzen entspricht.
👉 Handlungsempfehlung: Besprechen Sie die Möglichkeit eines Erfolgshonorars mit Ihrem Architekten und lassen Sie sich von einem Anwalt oder der Architektenkammer bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen beraten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
- Die HOAI ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die verschiedenen Leistungsphasen eines Bauprojekts fest. Die HOAI dient als Grundlage für die Honorarberechnung, lässt aber auch Raum für individuelle Vereinbarungen.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Baukosten. - Erfolgshonorar
- Ein Erfolgshonorar ist eine zusätzliche Vergütung, die ein Architekt oder Ingenieur erhält, wenn er bestimmte Ziele erreicht, z.B. das Einhalten eines Kostenrahmens oder die Realisierung von Einsparungen. Es dient als Anreiz für kosteneffizientes Arbeiten.
Verwandte Begriffe: Bonus, Anreizsystem, Leistungsabhängige Vergütung. - Baukosten
- Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage anfallen. Dazu gehören Materialkosten, Lohnkosten, Planungskosten und sonstige Nebenkosten.
Verwandte Begriffe: Gesamtbaukosten, Herstellungskosten, Baunebenkosten. - Baubeschreibung
- Die Baubeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das alle wesentlichen Merkmale eines Bauprojekts beschreibt. Sie enthält Angaben zu den verwendeten Materialien, den Bauweisen und den Ausführungsstandards.
Verwandte Begriffe: Leistungsbeschreibung, Bauvertrag, Bauplanung. - Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung des Architekten regelt. Er sollte alle wesentlichen Aspekte des Bauprojekts abdecken, einschließlich der Baubeschreibung, des Kostenrahmens und des Zeitplans.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Planungsvertrag. - Kostenrahmen
- Der Kostenrahmen ist ein vorgegebener finanzieller Rahmen, innerhalb dessen ein Bauprojekt realisiert werden soll. Er dient als Richtlinie für die Planung und Ausführung des Projekts.
Verwandte Begriffe: Budget, Kostenschätzung, Finanzierungsplan. - Sanierung
- Sanierung bezeichnet die Wiederherstellung oder Verbesserung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage. Sie kann verschiedene Maßnahmen umfassen, wie z.B. die Reparatur von Schäden, die Modernisierung der Ausstattung oder die energetische Sanierung.
Verwandte Begriffe: Renovierung, Modernisierung, Instandsetzung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Erfolgshonorar für Architekten?
Ein Erfolgshonorar ist eine zusätzliche Vergütung, die ein Architekt erhält, wenn er bestimmte Ziele erreicht, z.B. das Einhalten eines vorgegebenen Kostenrahmens oder die Realisierung von Einsparungen im Vergleich zu einer ursprünglichen Kostenschätzung. Es dient als Anreiz für kosteneffizientes Bauen. - Wie kann ein Erfolgshonorar in der Praxis aussehen?
Ein Erfolgshonorar könnte beispielsweise vereinbart werden, wenn die tatsächlichen Baukosten unter einem bestimmten Wert liegen oder wenn der Architekt durch innovative Planung oder Materialauswahl Einsparungen erzielt. Die genauen Bedingungen müssen im Architektenvertrag klar definiert sein. - Welche Vorteile bietet ein Erfolgshonorar?
Ein Erfolgshonorar kann Architekten dazu motivieren, kosteneffizienter zu planen und zu bauen. Es kann auch dazu beitragen, das Vertrauensverhältnis zwischen Bauherr und Architekt zu stärken, da beide Parteien ein gemeinsames Interesse an der Kostenkontrolle haben. - Welche Nachteile kann ein Erfolgshonorar haben?
Ein potenzieller Nachteil ist, dass der Architekt möglicherweise versucht, Kosten zu sparen, indem er an der Qualität der Materialien oder der Ausführung spart. Es ist daher wichtig, klare Qualitätsstandards im Vertrag festzulegen. - Ist ein Erfolgshonorar in der HOAI vorgesehen?
Die HOAI sieht kein explizites Erfolgshonorar vor, erlaubt aber individuelle Vereinbarungen, die über die reinen Leistungsphasen hinausgehen. Solche Vereinbarungen müssen jedoch transparent und nachvollziehbar sein. - Wie wird ein Erfolgshonorar berechnet?
Die Berechnungsgrundlage für ein Erfolgshonorar kann unterschiedlich sein. Sie kann beispielsweise ein Prozentsatz der erzielten Einsparungen oder ein fester Betrag sein, der bei Erreichen eines bestimmten Ziels gezahlt wird. - Was sollte man bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars beachten?
Es ist wichtig, die Bedingungen für das Erfolgshonorar klar und detailliert im Architektenvertrag festzulegen. Dazu gehören die Ziele, die erreicht werden müssen, die Berechnungsgrundlage und die Zahlungsmodalitäten. - Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Architektenhonorare?
Weitere Informationen finden Sie bei der Architektenkammer Ihres Bundeslandes, bei Verbraucherzentralen oder bei Fachanwälten für Baurecht.
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Architektenhonorar: Erfolgshonorar-Vertrag – HOAI-Basis
Erfolgshonorar für Architekten
dieses können Sie jederzeit mit dem Architekten vereinbaren, im Guten wie im Schlechten, d.h. bei Baukostenunterschreitung und ~Überschreitung.
Alles eine Frage der Vertragsgestaltung. Basis verbleibt jedoch die HOAIAbk. (als Rechtsgrundlage). Ggf. können Sie, wenn Sie ein entsprechendes (nicht knausern) Erfolgshonorar vereinbaren, eine Einzonung in die entsprechende Honorarzone-Mitte beim Architekten erreichen.
Bei der Einordnung in eine Honorarzone ist der Architekt keineswegs frei. Die, natürlich etwas auslegbaren, Kriterien finden sich in der HOAI wieder.
Wozu eine Vereinbarung eines Architektenhonorars natürlich nicht führen darf ist, dass bspw.
a) die HOAI ausgehebelt werden würde (der Architekt würde dann gegen das Berufsrecht verstoßen)
b) der Vertrag sittenwidrig und offensichtlich zum Nachteil eines Vertragspartners ausgestaltet werden würde
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Ich persönlich halte die HOAI für ein, wenn auch eher bescheiden in der Honorierung ausgestaltetes, probates Preisrecht für eine entsprechende Dienstleistung. Allein was die Architekten unterscheidet ist die Art der Qualifikation in gestalterischer und bautechnischer Hinsicht und bei der sachverständigen Baudurchführung. Es liegt also besonders am Bauherren (BH) einen "guten" Architekten zu suchen und zu wählen. Kosten tun Sie alle gleich viel. Es wäre dem BH sicherlich nicht damit gedient, wenn diese besondere Dienstleistung der freien Marktwirtschaft unterliegen würde, da sehr schnell nicht vergleichbare Dienstleistungen und Dienstleistungsinhalte auf dem Markt erscheinen würden, die unterschiedlich viel kosten, womit die Markttransparenz verloren ginge, ganz abgesehen von der auf Bauträgerniveau insgesamt sich verringernden Bauqualität und ~Gestaltung. Wenn Konkurrenz als freier Markt, dann eben auch Leistung und Preis frei gestaltet. Nicht auszudenken, was aus der treuhänderischen Tätigkeit des Architekten für den Bauherren werden würde (ich denke nichts, da jeder Architekt darauf bedacht wäre Profit zum machen - womit man wieder ein Thema hätte, der Architekt möchte ja nur Gewinn erzielen, dazu dann noch Preisverhandlungen mit den Bauunternehmen und Herstellern zu Gunsten des Geldbeutels des Dienstleisters, was wieder Begehrlichkeiten wecken würde, etc., etc.). Es ist ein Widerspruch in sich Marktwirtschaft - Treuhänderische Dienstleistung.
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Was bleibt, suchen Sie sich (mit viel Ruhe) einen fähigen Architekten, der in Ihrem Interesse (auch eben wirtschaftlich) tätig wird und zahlen Sie fair und pünktlich. Dann klappt's auch mit dem wirtschaftlichen Bau. Einem Erfolgshonorar für besonders gelungene Wirtschaftlichkeit dürfte sich der "gute" Architekt nicht verschließen.
MfG
R. Kaiser -
HOAI: Sichert Architekten Einkommen – Leistungsbereitschaft entscheidend
Das war jetzt
die Lobhudelei, nun mal anders herum.
Die HOAIAbk. sichert, wie auch bei anderen Freiberuflern mit entsprechender Standesorganisation, guten wie schlechten Mitgliedern ein Einkommen (sofern sie Aufträge haben). 'Bescheiden in der Honorierung' hängt auch von der Leistungsbereitschaft des Betroffenen ab, in der Regel sichert diese Abstufung eine ausreichende Honorierung und reicht sogar, nach zahlreichen Beiträgen hier zu urteilen, oft weit über das Angemessene hinaus. Wenn ein Planer (zu) wenig Aufwand betreibt, kann ein Bauherr dieses ohne großen eigenen Aufwand nur hinnehmen und aufs Beste hoffen, vermutete Nachlässigkeiten muss der Laie dem von ihm wg. eigener Unkenntnis beauftragten Experten nachweisen. Ob dem Bauherrn mit einem freien Markt gedient wäre, ist akademisch, es wird ihn nicht geben. Treuhänderische Dienstleistungen führen nicht automatisch in der Marktwirtschaft zu undurchschaubarer Kungelei, viele Dienstleister, die Etats ihrer Kunden verwalten/verteilen zeigen das (schwarze Schafe gibt's immer, aber die gibt's auch mit HOAI bei Architekten). 'Es ist Sache des BH einen guten/passenden Architekten zu finden': Wie denn? Alle 'kosten' das Gleiche, versprechen, dass sie ein schönes Haus planen/bauen, haben bisher noch nie für diesen Auftraggeber gearbeitet usw. Nicht unbedingt gleichwertige Geschäftspartner.
Zur Ursprungsfrage. Ich habe nicht die ganzen Seiten der Beschreibung gelesen, aber: 200 T könnte schwierig werden, es sind viele 'nice to have'-Sachen drin, die aber vernünftigerweise andere Maßnahmen bedingen. Statiker/Bauamt haben sich wohl noch nicht geäußert, damit stehen die Rahmenbedingungen nicht fest. Kein Architekt, der etwas taugt wird sich auf der Grundlage einer Beschreibung des BH auf eine Preisgrenze einlassen, oder diese liegt so hoch, dass es unsinnig wird. Für diesen Bau wird wohl der entsprechende Umbauzuschlag fällig, eventuell gibt es noch eine Anrechnung der Altsubstanz ... Mein Rat als Laie (nach Bau mit Chaos-Architekt): Beauftragen nach Leistungsphasen, bzw. sinnvoll zusammengefassten Phasen: Entwurf, mit od. ohne Genehmigung, Ausführungsplanung/Ausschreibung, Überwachung. LPAbk. 1-8 (9) zusammen zu beauftragen halte ich nicht für sinnvoll, denn ein guter Planer kann ein miserabler Praktiker sein und die werden zur Ausführung/Ausführungsplanung gebraucht.
Noch was: Genau klären, wie die 200 T gemeint sind. Ich vermute, gesamter Bau inkl. MwSt, Nebenkosten und evtl. Planungskosten; die meisten Architekten (sorry, wenn ich jetzt jemand beleidige) hören leider: 200 T Nettobausumme, zzgl. 19 % Steuer, zzgl. Architekt, zzgl. Fachplaner/Statiker, zzgl. Behördenkosten ... Das ist selten Absicht, mehr eine Art von Betriebsblindheit.
Gruß
Volker -
HOAI §4a: Pauschalhonorar – Anreiz für kostengünstiges Bauen
Warum so kompliziert?
Die HOAIAbk. regelt genau, in welche Zone und Schwierigkeit Objekte einzuordnen sind. Wer seinem Architekten aus Misstrauensgründen den Anreiz nehmen will, zwecks Honorarmaximierung unwirtschaftlich zu bauen, schaue in den § 4a HOAI und vereinbare ein Pauschalhonorar auf der Basis einer abgestimmten Vorab-Kostenberechnung. Wer seinem Architekten darüber hinaus einen Anreiz für kostenminimierendes Bauen geben will, schaue in den § 5 Abs. 4a HOAI und beauftrage das als besondere Leistung mit 20 % Erfolgshonorar.
Wenn zwei mit "Kosten" etwas Verschiedenes meinen, liegt meist der Bauherr falsch und der Profi richtig. Für die Systematik der Kostenermittlung gibt es nämlich genaue Regeln in der DINAbk. 277, man muss nur einmal darüber sprechen.
Generell zum Misstrauen: wer dem Architekten unterstellt, sein Honorar durch Überziehen der Baukosten aufbessern zu wollen, sollte sich vergegenwärtigen, dass jeder Angestellte als klassischer Dienstleister wesentlich mehr Anreiz hat, durch Schlecht- bzw. Nichtleistung seine Vergütung zu erhöhen. Je langsamer er Arbeitet und je mehr Versuche er braucht, umso höher ist seine Pro-Stück-Vergütung bzw. die Lohn-Stück-Kosten für den Arbeitgeber. "Für anständige Arbeit muss auch anständiger Lohn gezahlt werden" hat heute die DGB-Vizevorsitzende Ingrid Sehrbrock auf einer Mai-Kundgebung gefordert. Klingt für mich irgendwie nach "wir sind so anständig und kommen (wenn wir nicht krank sind) und machen Dienst nach Vorschrift".
Und wer als Bauherr bei mir Stufenbeauftragung möchte, um auszuprobieren ob ich es kann, der muss damit rechnen, dass auch ich nach jeder Stufe überlegen werde, ob ich mich weiter mit dem BVAbk. befassen möchte. -
Baukosten: Transparente Kommunikation – Brutto-/Nettopreise
@Bruno
Kosten: Genau, man muss halt drüber reden, darum finde ich diesen Hinweis sehr sinnvoll. Mal einige Beiträge nachlesen, wenn es um zu hohe Kosten geht, sind es erstaunlich oft ca. 15-20 % und ich habe's auch selbst erlebt, dass Brutto/Nettokosten erst auf Nachfrage erklärt wurden. (Im Geschäftsverkehr mit Privatleuten müssen übrigens m.W. eigentlich Bruttopreise genannt werden, aber vielleicht ist das anders geregelt)
Misstrauen: Wer seinem Architekten von Anfang an unterstellt, er blähe die Kosten wg. seines Honorars auf, sollte es lassen oder gleich mit Anwalt und Baubetreuer auftauchen (Falls der A. dann noch arbeiten will)
HOAI, Stufenbeauftragung: Steht Dir natürlich dann auch zu, aber wozu sieht die HOAIAbk. verschiedene auch einzeln 'vergabefähige' Leistungsphasen vor? Ausschließlich bei Gesamtvergabe zu arbeiten, schränkt die Möglichkeiten des BH, einen eventuell 'weniger fähigen'/unwilligen Architekten auszutauschen extrem ein. Eigentlich bleibt dann nur eine 'Kündigung aus wichtigem Grund', ohne gleich de facto zur Zahlung des Gesamthonorars verpflichtet zu sein und außer echten Fehlern gibt es da ja nicht viel. Für den BH ist es aber z.B. auch kaum zumutbar, mit seinem Planer immer wieder um das zu kämpfen was er will, wenn dieser lieber ein gestalterisches Konzept durchsetzen möchte (Selbst wenn das Konzept objektiv besser ist). Architekt und BH reden mindestens verschiedene Dialekte, wenn nicht sogar Sprachen, und es ist sicher kein Fehler auszuprobieren, ob diese zusammen passen.
Gruß
Volker -
Architektenvertrag: Stufenbeauftragung – Flexibilität vs. Sicherheit
Stufenbeauftragung
Vielleicht habe ich bez. Stufenbeauftragung einen falschen Ton angeschlagen. Natürlich ist es schöner, flexibel zu sein, für beide Seiten. Das ist wie mit der täglichen Verfügbarkeit bei Kapitalanlagen. Ich würde auch manchmal gerne frei hinschmeißen können, ohne lange Diskussion und Bemühen von "Vertrauensverlust" und "Unzumutbarkeit".
Nur: durch die Flexibilität leidet bei der Kapitalanlage die Rendite, analog bei der Architektenleistung die Effektivität und Motivation. Was denkt man eigentlich als Bauherr, wenn der Architekt sagt, er möchte nur mal die Eingabeplanung machen und ob er die Werkpläne und evtl. die Bauleitung macht möchte er sich vorbehalten? -
Architektenauswahl: Vertrauen vs. Vertragsgestaltung – Symmetrie
Etwas OT ...
Schmunzel ... Hast ja recht, es gäbe sicher eine 'leichte Irritation' und 'atmosphärische Störungen'.
Ist aber auch eine Frage der Symmetrie im Vertragsverhältnis: BH muss dem A nahezu blind vertrauen (er hat einfach zu wenig Ahnung), das wird er wohl auch immer machen, wenn sich der A nicht wirklich dumm anstellt. Darum die Vorerwartung, dass A auch ohne sichere Gesamtbeauftragung Einsatz zeigt um diesen Gesamtauftrag wie üblich zu bekommen. Die Beauftragung bringt dem A wiederum einen kaum kündbaren Vertrag mit Anspruch auf den größten Teil des Honorars, auch wenn der BH nicht mehr mit ihm weiterarbeiten will (mal das übliche 1-Mann-Büro angenommen). Nicht völlig unfair, finde ich.
Vielleicht in erster Linie ein Kommunikationsproblem, wie bei vielen Juristen: Handwerk lernen fürs Richteramt und in der eigenen Kanzlei dann Beratung von Klienten ohne Jurakenntnisse; Architekten: Lernen für kreatives Planen und Bautechnik, hinterher viel reden, um Bauherrn von Träumen zur Realität bringen. Wenn der BH die richtigen Fragen zu den Baukosten stellt, kann ihm die jeder A beantworten, aber um diese Fragen zu kennen, braucht er den A, der ihn auf Sachen hinweist, die am Bau selbstverständlich sind und sonst vielleicht anders.
Ach ja, wenn ich einen Auftrag hinschmeißen will (passiert schon mal) liegt es eigentlich immer daran, dass es mit dem Kunden nicht richtig abgesprochen war (... man muss sich doch über den Kleinkram nicht streiten, das klappt schon ...)
Gruß
Volker -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Architektenhonorar optimieren: Erfolg für kostengünstiges Bauen?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wie Architekten motiviert werden können, kostengünstig zu bauen. Ein Erfolgshonorar, basierend auf der Unterschreitung der Baukosten, wird als möglicher Anreiz diskutiert. Die HOAIAbk. dient als Rechtsgrundlage, kann aber durch individuelle Vereinbarungen ergänzt werden. Transparente Kommunikation über Kosten und eine flexible Vertragsgestaltung (Stufenbeauftragung) sind entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag HOAI: Sichert Architekten Einkommen – Leistungsbereitschaft entscheidend wird darauf hingewiesen, dass die HOAI zwar ein Einkommen sichert, die tatsächliche Honorierung aber von der Leistungsbereitschaft des Architekten abhängt.
✅ Zusatzinfo: Ein Pauschalhonorar gemäß HOAI §4a, wie im Beitrag HOAI §4a: Pauschalhonorar – Anreiz für kostengünstiges Bauen vorgeschlagen, kann das Misstrauen gegenüber Architekten reduzieren und einen Anreiz für kostenminimierendes Bauen schaffen.
💰 Zusatzinfo: Die transparente Kommunikation über Brutto- und Nettokosten ist essentiell, wie im Beitrag Baukosten: Transparente Kommunikation – Brutto-/Nettopreise betont wird. Oftmals sind unerwartet hohe Kosten auf unklare Preisangaben zurückzuführen.
🔧 Zusatzinfo: Die Stufenbeauftragung, diskutiert im Beitrag Architektenvertrag: Stufenbeauftragung – Flexibilität vs. Sicherheit, bietet Flexibilität für beide Seiten, kann aber auch die Effektivität und Motivation beeinträchtigen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld alle Kostenpunkte transparent mit dem Architekten ab und vereinbaren Sie ein Erfolgshonorar, um einen Anreiz für kostengünstiges Bauen zu schaffen. Prüfen Sie die Möglichkeit einer Stufenbeauftragung, um flexibel auf Veränderungen reagieren zu können. Beachten Sie dabei die Hinweise im Beitrag Architektenhonorar: Erfolgshonorar-Vertrag – HOAI-Basis bezüglich der Vertragsgestaltung auf HOAI-Basis.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist …
- … ein Gesetz und dient als Berechnungsgrundlage für die Architektenkosten. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Baukosten. …
- … Die Architektenkosten richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und sind abhängig vom Umfang der Leistungen und der Bausumme. Klären …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Leistungsphasen 1-4: Abbruch wegen hoher Kosten – Honoraranspruch & Alternativen?
- … Grundlage hierfür ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Die HOAI regelt die Berechnung des Honorars nach Leistungsphasen und …
- … LeistungsphasenDie Leistungsphasen nach HOAIAbk. gliedern ein Bauprojekt von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung in einzelne …
- … Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenhonorar, Projektplanung. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( …
- … HOAIAbk.) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie dient …
- … als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenhonorar, anrechenbare Kosten. …
- … Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk.. Sie umfassen die Kosten, die für die Herstellung des Bauwerks erforderlich sind. Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Baukosten. …
- … Architekten oder Ingenieurs. Es wird in der Regel auf Basis der HOAIAbk. und der anrechenbaren Kosten berechnet. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, anrechenbare …
- … Frage: Welche Leistungsphasen umfasst die HOAIAbk.?Die HOAI umfasst neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung (LPAbk. 1) bis …
- … die Baukosten während der Planung steigen, kann dies Auswirkungen auf das Architektenhonorar haben, da sich die anrechenbaren Kosten erhöhen. Es ist wichtig, dies …
- … HOAIAbk. Honorar: Splittertabelle für Architektenleistungen …
- … -://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/acroread/alle/arch_r/splittertabelle%20HOAI.pdf …
- … Kostenkontrolle und die rechtlichen Aspekte des Honoraranspruchs beleuchtet. Die Splittentabelle der HOAIAbk. wird als wichtige Ressource genannt. …
- … HOAIAbk. ist entscheidend für die Honorarermittlung. Siehe HOAI Honorar: Splittertabelle für Architektenleistungen …
- … Kostenüberschreitungen sollten alternative Lösungen zur Kostenreduktion gesucht werden. Die Splittentabelle der HOAIAbk. kann hierbei helfen, die erbrachten Leistungen korrekt zu bewerten. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten zu hoch? Honorar, Leistungsphasen & Eigenleistungen prüfen
- … zur Objektbetreuung. Jede Phase hat einen bestimmten Anteil am Gesamthonorar.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Bauplanung. …
- … vom Architekten beauftragt wurden. Diese Kosten werden bei der Berechnung des Architektenhonorars nicht berücksichtigt.Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Baukosten, Bauherr. …
- … Faktor zur Bestimmung des Architektenhonorars. Sie richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe.Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Honorarsatz, HOAIAbk.. …
- … HOAIDie HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt …
- … Architektenvertrag?Antwort: Anrechenbare Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen …
- … Frage: Wie werden Eigenleistungen bei der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt?Antwort: Eigenleistungen werden aus den anrechenbaren Kosten herausgerechnet, da der …
- … Bestandteil des Architektenvertrags. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und sollte möglichst genau sein. …
- … Frage: Was ist die HOAIAbk.?Antwort: …
- … Die HOAIAbk. ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architektenleistungen und dient als Orientierungshilfe bei der Vertragsgestaltung. …
- … Honorarberechnung nach HOAIWie das Architektenhonorar gemäß HOAI berechnet wird. …
- … Architektenhonorar: Eigenleistungen & Baukosten – Logik-Beispiel …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung der anrechenbaren Kosten im Architektenvertrag, insbesondere im Hinblick auf Eigenleistungen. Es wird geklärt, dass Eigenleistungen das Architektenhonorar nicht mindern, da dieses auf Basis der Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung …
- … ist es wichtig zu verstehen, dass auch bei hohen Eigenleistungsanteilen das Architektenhonorar auf Basis ortsüblicher Preise berechnet wird, wie im Beitrag Architektenhonorar: …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnungsgrundlage & Baubetreuung?
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten & Berechnung …
- … Architektenhonorar für Fassadendämmung: Wie berechnet sich das Honorar? Welche Kosten entstehen bei Baubetreuung? Jetzt informieren! …
- … Architektenhonorar, Fassadendämmung, Baubetreuung, EnEVAbk., Honorarberechnung, Sanierungskosten, Angebotsprüfung, Energiebericht …
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnungsgrundlage & Baubetreuung? …
- … Für die Baubetreuung hat er 13.311 veranschlagt. Grundlage sind die Lf 5-8 der HOAIAbk. = 70 % von 106.000 geschätzten Baukosten + 20 % Aufschlag für Modernisierung. …
- … dämmen und Fenster tauschen möchten und sich fragen, wie sich das Architektenhonorar dafür zusammensetzt. …
- … Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars ist die …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Diese regelt die Leistungsphasen (z.B. Planung, Ausführung) und die anrechenbaren Kosten (Baukosten). Die Fassadendämmung und der Fenstertausch fallen unter die anrechenbaren Kosten. Der Schwierigkeitsgrad des Projekts beeinflusst das Honorar ebenfalls. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist …
- … und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars bei Bauprojekten.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten …
- … LeistungsphasenDie HOAIAbk. unterteilt …
- … Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und wird entsprechend honoriert.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Planung, Bauüberwachung …
- … Anlage erforderlich sind. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk..Verwandte Begriffe: HOAI, Baukosten, Honorarberechnung …
- … Frage: Wie wird das Architektenhonorar bei einer Fassadensanierung berechnet? …
- … Antwort: Das Architektenhonorar wird auf Basis der …
- … HOAIAbk. berechnet. Dabei spielen die anrechenbaren Kosten der Sanierung, der Schwierigkeitsgrad und …
- … die erbrachten Leistungsphasen eine Rolle. Die HOAIAbk. legt Honorarspannen fest, innerhalb derer das Honorar verhandelt werden kann. …
- … Frage: Was sind anrechenbare Kosten im Sinne der HOAI? …
- … Frage: Kann das Architektenhonorar frei verhandelt werden? …
- … Antwort: Innerhalb der Honorarspannen der HOAIAbk. ist das …
- … Architektenhonorar: Bauleitung – Aufwand, Haftung & Kosten! …
- … Solch ein Angebot über 1.300 (vermutlich brutto) kann nur funktionieren, wenn es als Grundlagenermittlung für eine nach HOAIAbk. abrechenbare Sanierungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung funktioniert und der Ingenieur …
- … HOAIAbk. Phasen 5-8: Kostenansatz für Fassadendämmung angemessen? …
- … Es handelt sich um HOAI Phasen 5-8 …
- … Auge auf die Bauarbeiten zu werfen. Dass das dann in einem HOAIAbk.-Vertrag mit offensichtlich entsprechenden Kosten endet, war uns nicht klar, wobei …
- … Missverständnis: Klärung der Bedenken zum Architektenhonorar …
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnung & Baubetreuung …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit eines Architektenhonorars für eine Fassadendämmung und Fensteraustausch in einem Mehrfamilienhaus. Dabei …
- … 💰 Kosten: Die Diskussionsteilnehmer erörtern die Angemessenheit des Architektenhonorars und weisen darauf hin, dass bei Sanierungen oft unvorhergesehene Zusatzkosten entstehen …
- … können. Der Beitrag Architektenhonorar: Bauleitung – Aufwand, Haftung & Kosten! beleuchtet den tatsächlichen Aufwand und die …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt zu viel geplant: Kostenüberschreitung, Honorar & Rechte bei Planungsfehlern?
- … die Leistungen des Architekten und das Honorar regelt.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, HOAIAbk. …
- … HOAIDie HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung, …
- … die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten und Architektenhonorare.Verwandte Begriffe: Baunebenkosten, Gesamtkosten, Investitionskosten …
- … Was bedeutet HOAIAbk.?HOAI steht für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Grundlagen und Anwendung der HOAI. …
- … Laut HOAIAbk. 2009 (ebenfalls Grundlage für diese Rechnung) …
- … Ich weiß nicht, wie außerhalb der allgemeinen HOAIAbk. Aufstellung eine solche Planung kostet. Wir haben uns damals für diesen …
- … ✅ Zusatzinfo: Die Berechnungsgrundlage für Architektenhonorare basiert auf der HOAIAbk. 2009. Die anrechenbaren Kosten umfassen unter anderem …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenwechsel in der Planungsphase: Kosten, Risiken & Vorgehensweise?
- … wie das Honorar abgerechnet wird. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare nach Leistungsphasen. …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- …
- … definiert verschiedene Leistungsphasen und legt fest, wie diese abgerechnet werden. Die HOAIAbk. dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine angemessene Vergütung …
- … die von Architekten oder Ingenieuren erbracht werden. Sie sind in der HOAIAbk. festgelegt und umfassen verschiedene Aufgaben, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. …
- … Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Honoraranteil.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Bauprojekt …
- … ArchitektenvertragDer Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er sollte alle wichtigen Aspekte des Bauprojekts, wie zum Beispiel die Leistungsphasen, das Honorar und die Haftung, detailliert beschreiben.Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphase, Honorar …
- … seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAIAbk. und den vereinbarten Leistungsphasen. Es kann als Pauschalhonorar oder als Zeithonorar …
- … vereinbart werden.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Leistungsphase, Architektenvertrag …
- … Frage: Was ist die HOAI?Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie …
- … Architektenhonorar: Vorentwurf bezahlen – Unfaire Gewinnausfälle? …
- … 💰 Kosten: Die Höhe des Honoraranspruchs nach einem Architektenwechsel ist individuell und hängt von den erbrachten Leistungen ab. Es ist wichtig, die erbrachten Vorentwürfe fair zu entlohnen, wie im Beitrag Architektenhonorar: Vorentwurf bezahlen – Unfaire Gewinnausfälle? diskutiert wird. …
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