Architektenhonorar: Muss Bauherr Architektenfehler & Mehrkosten tragen? Abrechnung prüfen!
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Architektenhonorar: Muss Bauherr Architektenfehler & Mehrkosten tragen? Abrechnung prüfen!

Hallo,
ich habe noch zwei rechtliche Fragen zur Honorarabrechnung:

1) Muss der Bauherr für vom Architekten verschuldete Mehrkosten tragen?
Nur ein Beispiel:
Edelstahl Basica-Schiene / Ablauf wurde vom Architekten mit Edelstahlanschlag für Fliesen bestellt. Da jedoch von Anfang an klar war, dass geschliffener Estrich eingebracht wird, musste der umlaufende Edelstahlanschlag wieder abgeflext werden.
Mehrkosten: Schiene mit Flansch 348,- €, + abflexen 120,- €. = 468,- €
Darf er diese Mehrkosten dann auch noch in sein Honorar einrechnen?

2) Wenn ich eine Akontozahlung geleistet habe, auf der die Honorarzone und % Nebenkosten angegeben waren, habe ich die Konditionen damit für die Endabrechnung anerkannt?
Vielen, vielen herzlichen Dank
Bernhard B. -W.

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    🔴 Kritisch: Ungeklärte Honorarforderungen können zu rechtlichen Auseinandersetzungen und zusätzlichen Kosten führen.

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    Ich verstehe, dass Sie Fragen zur Honorarabrechnung Ihres Architekten haben, insbesondere im Hinblick auf Mehrkosten, die durch Fehler des Architekten entstanden sind.

    Grundsätzlich gilt: Der Bauherr muss nicht für Mehrkosten aufkommen, die durch Planungs- oder Ausführungsfehler des Architekten entstanden sind. Der Architekt ist verpflichtet, seine Leistungen mangelfrei zu erbringen. Entstehen durch seine Fehler Mehrkosten, so hat er diese grundsätzlich selbst zu tragen.

    Wichtig: Die Beweislast liegt jedoch beim Bauherrn. Sie müssen nachweisen, dass die Mehrkosten tatsächlich auf einen Fehler des Architekten zurückzuführen sind. Dokumentieren Sie daher alle Mängel und Mehrkosten detailliert.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Honorarabrechnung kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihre Honorarabrechnung von einem Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen. So können Sie sicherstellen, dass alle Leistungen korrekt abgerechnet wurden und keine unberechtigten Mehrkosten geltend gemacht werden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Es wird in der Regel auf Grundlage der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) berechnet.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorarzone
    HOAI
    Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die verschiedenen Leistungsphasen fest.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarzone
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase ist mit einem bestimmten Honorar verbunden.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, Honorarzone
    Akontozahlung
    Eine Akontozahlung ist eine Vorauszahlung auf das Architektenhonorar. Sie wird in der Regel in regelmäßigen Abständen während der Bauphase geleistet.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Endabrechnung, Honorarvereinbarung
    Endabrechnung
    Die Endabrechnung ist die abschließende Abrechnung aller Architektenleistungen. Sie wird erstellt, nachdem alle Leistungen erbracht wurden und alle Kosten bekannt sind.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Akontozahlung, Honorarvereinbarung
    Estrich
    Estrich ist eine Schicht aus Mörtel oder Beton, die auf den Rohboden aufgebracht wird, um eine ebene und tragfähige Grundlage für den Bodenbelag zu schaffen.
    Verwandte Begriffe: Bodenbelag, Rohboden, Untergrund
    Flansch
    Ein Flansch ist ein Verbindungselement, das verwendet wird, um Rohre, Ventile oder andere Bauteile miteinander zu verbinden.
    Verwandte Begriffe: Rohrverbindung, Schraubverbindung, Dichtung
    Honorarzone
    Die Honorarzone ist ein Faktor, der bei der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt wird. Sie richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der Planungsaufgabe.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, Leistungsphasen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist eine Akontozahlung im Architektenvertrag?
      Antwort: Eine Akontozahlung ist eine Vorauszahlung auf das Architektenhonorar. Sie wird in der Regel in regelmäßigen Abständen während der Bauphase geleistet. Die Höhe und die Fälligkeit der Akontozahlungen werden im Architektenvertrag vereinbart.
    2. Frage: Was ist die HOAI und welche Bedeutung hat sie für die Honorarberechnung?
      Antwort: Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die verschiedenen Leistungsphasen fest. Die HOAI dient als Grundlage für die Honorarberechnung, kann aber durch individuelle Vereinbarungen im Architektenvertrag angepasst werden.
    3. Frage: Was sind Nebenkosten im Zusammenhang mit Architektenleistungen?
      Antwort: Nebenkosten sind zusätzliche Kosten, die dem Architekten im Zusammenhang mit seiner Leistung entstehen, z.B. für Reisekosten, Kopien oder Telefonate. Diese Nebenkosten können dem Bauherrn in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Architektenvertrag vereinbart wurde.
    4. Frage: Was ist eine Endabrechnung und wann wird sie erstellt?
      Antwort: Die Endabrechnung ist die abschließende Abrechnung aller Architektenleistungen. Sie wird erstellt, nachdem alle Leistungen erbracht wurden und alle Kosten bekannt sind. Die Endabrechnung enthält eine detaillierte Aufstellung aller erbrachten Leistungen und der dazugehörigen Honorare.
    5. Frage: Was bedeutet Honorarzone bei Architektenleistungen?
      Antwort: Die Honorarzone ist ein Faktor, der bei der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt wird. Sie richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der Planungsaufgabe. Je höher die Honorarzone, desto höher ist das Honorar.
    6. Frage: Was ist ein Edelstahlanschlag für Fliesen?
      Antwort: Ein Edelstahlanschlag für Fliesen ist ein Bauelement, das verwendet wird, um Fliesen an einer Kante oder einem Übergang sauber und dauerhaft abzuschließen. Er dient als Schutz vor Beschädigungen und sorgt für ein ästhetisch ansprechendes Erscheinungsbild.
    7. Frage: Was ist ein Flansch?
      Antwort: Ein Flansch ist ein Verbindungselement, das verwendet wird, um Rohre, Ventile oder andere Bauteile miteinander zu verbinden. Er besteht aus einer Scheibe mit Bohrungen, durch die Schrauben oder Bolzen gesteckt werden, um die Bauteile fest miteinander zu verbinden.
    8. Frage: Was ist Estrich?
      Antwort: Estrich ist eine Schicht aus Mörtel oder Beton, die auf den Rohboden aufgebracht wird, um eine ebene und tragfähige Grundlage für den Bodenbelag zu schaffen. Er dient auch zur Wärmedämmung und Trittschalldämmung.

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    • Bausachverständiger für Architektenleistungen
      Wann Sie einen Bausachverständigen zur Beurteilung von Architektenleistungen hinzuziehen sollten.
  2. Architektenfehler: Mehrkosten durch falsche Materialwahl – Wer zahlt?

    Architektenhonorar
    1) Muss der Bauherr für vom Architekten verschuldete Mehrkosten tragen?
    Nur ein Beispiel:
    Edelstahl Basica-Schiene / Ablauf wurde vom Architekten mit Edelstahlanschlag für Fliesen bestellt. Da jedoch von Anfang an klar war, dass geschliffener Estrich eingebracht wird, musste der umlaufende Edelstahlanschlag wieder abgeflext werden.
    Mehrkosten: Schiene mit Flansch 348,- €, + abflexen 120,- €. = 468,- €
    Darf er diese Mehrkosten dann auch noch in sein Honorar einrechnen?
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    Ich würde sagen nein. Dies ist aber abhängig von der vereinbarten Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung). Wenn als FBB eine Fliesen vorgesehen waren, so handelt es sich um einen Planungsfehler, für den der Architekt geradezustehen hat.
    Und, eine Berechnung des Honorars auf Grundlage der Herstellungskosten incl. der vom Architekten verschuldeten Mehrkosten halte ich für äußerst unangemessen. Rechtliche Auskunft dazu kann Ihnen nur ein Fachanwalt geben.
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    2) Wenn ich eine Akontozahlung geleistet habe, auf der die Honorarzone und % Nebenkosten angegeben waren, habe ich die Konditionen damit für die Endabrechnung anerkannt?
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    Natürlich gelten die Vereinbarungen (so diese denn zutreffend sind, bspw. bzgl. der Einzonung des Bauvorhabens) für das gesamte Vertragsverhältnis bis zu dessen Abschluss, außer Sie vereinbaren anderes im Verlauf schriftlich.
    Die Honorarschlussrechnung muss aber auf der Grundlage der Kostenfeststellung, also der (für das Honorar anrechenbaren) Gesamtherstellungskosten erfolgen.
    MfG
    R. Kaiser

  3. Korrektur: Planungsfehler Architekt – Keine Fliesen = Architektenhaftung!

    Korrektur ...
    es muss natürlich heißen:
    "Wenn als FBB keine (!) Fliesen vorgesehen waren, so handelt es sich um einen Planungsfehler, für den der Architekt gerade zu stehen hat. "
    R. Kaiser
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar & Architektenfehler: Wer trägt die Mehrkosten?

    💡 Kernaussagen: Bei Planungsfehlern des Architekten, die zu Mehrkosten führen, haftet dieser grundsätzlich. Die Leistungsbeschreibung ist entscheidend. Eine Korrektur der Planung ist notwendig, um die korrekte Ausführung sicherzustellen. Die Honorarabrechnung muss die erbrachten Leistungen korrekt widerspiegeln. Bei Unklarheiten sollte die Abrechnung geprüft werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenfehler: Mehrkosten durch falsche Materialwahl – Wer zahlt? muss der Architekt für Mehrkosten aufkommen, wenn er einen Planungsfehler verursacht hat, wie z.B. die falsche Materialauswahl.

    ✅ Zusatzinfo: Wenn in der Baubeschreibung keine Fliesen vorgesehen waren, handelt es sich um einen Planungsfehler des Architekten, wie in Korrektur: Planungsfehler Architekt – Keine Fliesen = Architektenhaftung! erläutert wird. Dies hat Auswirkungen auf das Architektenhonorar.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die Leistungsbeschreibung und Baubeschreibung genau prüfen und bei Abweichungen oder Fehlern den Architekten umgehend informieren. Eine detaillierte Honorarabrechnung ist wichtig, um die erbrachten Leistungen nachzuvollziehen und das Architektenhonorar korrekt zu berechnen. Bei Unklarheiten sollte eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, um die eigenen Rechte zu wahren.

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