Hallo aus München, für einen Ratschlage in folgender Angelegenheit wäre ich dankbar:
Ich habe einen Münchner Architekten kontaktiert, da wir die gesamte Eingangssituation am bestehenden Einfamilienhaus in Pasing großzügiger gestalten wollen. Mein Budget dafür beträgt 90. TE. Der Architekt schlug mir vor, einen Vorentwurf zu erstellen. Damit war ich einverstanden und habe mit dem Architekt meine Vorstellungen klar besprochen. Beim Vorgespräch machte er bereits einen Gestaltungs-Vorschlag (Säulen, etc.) aus seinen vorhandenen Objekten, die mir aber nicht gefallen haben.
Trotzdem erhalte ich 2 Wochen später einen Vorentwurf mit genau diesen (bereits vorher klar abgelehnten) Gestaltungsvorschlägen. Darauf angesprochen reagierte der Architekt sehr ablehnend und stellte die Zusammenarbeit in Frage, außerdem sei mein Budget ohnehin zu gering. Statt einem neuen Vorschlag erhielt ich eine Rechnung und einen Brief, er wünsche viel Erfolg beim Umbau. Seine Leistung sei hiermit erbracht, ich wäre ja an einer Zusammenarbeit wohl nicht länger interessiert.
Kann das angehen?
Worin besteht die Leistung?
Mir wird nun mit gerichtlicher Beitreibung gedroht. Nach dem Motto, "Bauherr will die Architekten-"Leisungten" unentgeltlich in Anspruch nehmen, da kein Vertrag unterschrieben wurde.
Ich möchte mich nicht in diese Ecke drängen lassen, sondern bezahle was ich zu bezahlen habe. Hier fühle ich mich aber schlichtweg über den Tisch gezogen.
Soll ich nun gleich zum Anwalt gehen oder können Sie mir einen Rat geben?
Herzlichen Dank
Dr. Ullrich J. Mahler, Pasing
Ärger mit Architekt - Honorarforderung auch für falschen Vorentwurf gerechtfertigt?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Ärger mit Architekt - Honorarforderung auch für falschen Vorentwurf gerechtfertigt?
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sieht nicht nach mangelfreiem Architektenwerk aus
Nach Ihrer Schilderung ist das einzig Verwertbare die Aussage, dass das Budget für den Bauwunsch zu knapp ist. Mit dem Rest wurde anscheinend das Thema verfehlt: BMW bestellt, Chrysler geliefert. In anderen Lebensbereichen wäre dafür keine Vergütung fällig. Gibt es keine Möglichkeit mehr für ein Gespräch? -
Planungsvertrag
@ Herrn Stubenrauch
Ich würde behaupten wollen, dass nicht einmal die Aussage des Architekten, die eigentlich lediglich ein bloße Behauptung sein dürfte, dass das Budget ohnehin zu gering sei, eine wie auch immer rechtlich verwertbare darstellt, um verbindlich das Honorar einfordern zu können.
Dies, da es nämlich der Architekt ist, der auf der Grundlage eines vorhandenen Budgets für das Bauvorhaben seinen Vorentwurf zu erstellen hat, oder aber mitteilen muss (Mitteilungspflicht des Architekten), dass für die Bauherrenwünsche das Budget vermutlich nicht ausreichen dürfte, damit ggf. ein anderer (reduzierter) alternativer Bauentwurf besprochen und darauf basierend ein Vorentwurf gezeichnet werden kann.
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Zudem wird ein nur mündlich geschlossener Vertrag bei den bay. Zivilgerichten (vielfache eigene Erfahrung), auch wenn eine Architektenleistung erbracht wurde, mindestens argwöhnisch im Hinblick auf die Forderung des Architekten bewertet.
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Daher meine Empfehlung, wenn ein Gespräch mit dem Architekten nicht möglich ist und bevor der letzte Ausweg zum Anwalt erfolgt, lassen Sie die (hier mündliche) Vertragsgrundlage und die Planungen des Architekten von einem Sachverständigen (SV) für Architektenleistungen und Architektenhonorare prüfen und ein darauf basierendes weiteres Vorgehen beraten. Dies kostet zum einen deutlich weniger als die Leistungen eines Fachanwalts und der Anwalt würde, wenn ein erstes anwaltliches Schreiben erfolglos bleiben würde, ohnehin auf die Leistungen eines SV zurückgreifen müssen.
. -.
Des weiteren besteht nach m.E., da es sich zumeist um Kollegen (Architekt und SV) handelt, dass nach Prüfung der Unterlagen (Voraussetzungen) und einem Gespräch sich die "Missverständnisse" auflösen.
MfG
R. Kaiser -
Guten Tag Herr Stubenrauch, herzlichen Dank für Ihr ...
Guten Tag Herr Stubenrauch,
herzlichen Dank für Ihr schnelles Feedback.
Nein, scheinbar nicht. Hatte mehrfach angerufen und vergeblich um Rückruf gebeten. Auf mein Schreiben, indem ich meine Auffassung nochmals dargelegt habe, hatte ich gestern die 2. Mahnung mit RA-Kopie im Briefkasten.
Befreundeter Anwalt rät, einfach 50 % des Rechnungsbetrags anzubieten, um weiteren Ärger zu vermeiden. Ich fühle mich aber tatsächlich überfahren und möchte das eigentlich nicht einfach hinnhemen.
Der A. stellt die Sache dar, als hätte ich gekündigt. Das ist eindeutig falsch, er hat mir nur diesen unsäglichen Säulen-Entwurf (2 Ansichten) geschickt, zu mehr war er nicht bereit.
Muss ich jetzt einen Anwalt beauftragen oder macht es Sinn meinen Standpunkt nochmal zusammenfassen und an den Anwalt des A. schicken? Fact ist, dass ich:
a) den Säulen-Entwurf ausdrücklich nicht wollte
b) mein Budget für meine Vorstellungen angeblich zu gering sei.A. hat dann eine höhere Bausumme genannt und ein Angebot mit entsprechend höherem Honorar geschickt.
d) Der A. die Zusammenarbeit von sich aus beendet hat.
c) Ich inzwischen einen anderen A. beauftraget habe um keine wertvolle Zeit zu verlieren. Dieser hält übrigens die Bausumme und meine Vorstellung für realistisch. Vorentwurf Nr. 2 läuft also bereits - ich hoffe diesmal klappt es.
Aber diese ungute Sache möchte ich doch schnell aus dem Weg räumen, nur wie?
Nochmals herzlichen Dank,
Ihr Ullrich Mahler -
Thread übersehen?
"Aber diese ungute Sache möchte ich doch schnell aus dem Weg räumen, nur wie? "
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Ich möchte hierzu, mit Verlaub, auf meinen Beitrag oben verweisen.
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Sie haben
"inzwischen einen anderen A. beauftraget habe um keine "wertvolle" Zeit zu verlieren. Dieser hält übrigens die Bausumme und meine Vorstellung für realistisch. Vorentwurf Nr. 2 läuft also bereits - ich hoffe diesmal klappt es. "
. -.
Ggf. stellt sich Ihr Vorgehen auch nicht als ganz i.O. und insofern glaubhaft dar. Dies, wegen o.g. bereits erfolgter Beauftragung einen anderen Architekten.
. -.
Wenn Sie o.g. Beiträge nicht beachtenswürdig finden und Ihr befreundeter Anwalt Ihnen "rät" "einfach 50 % des Rechnungsbetrags anzubieten, um weiteren Ärger zu vermeiden", bleibt Ihnen m.E. nichts weiteres Übrig, als
a) dem Rat Ihres Freundes zu folgen, oder aber
b) selbst einen Anwalt "ruhigen Gewissens" einzuschalten, um sich nicht "Ich fühle mich aber tatsächlich überfahren und möchte das eigentlich nicht einfach hinnhemen" entsprechend zu fühlen.
Ggf. hat Ihr 1. Architekt eben doch korrekt gehandelt (so schnell und unbegründet schaltet üblicherweise niemand einen Anwalt ein! [dies ist meine Erfahrung]).
MfG
R. Kaiser -
Vielleicht wird auch "Ralph Kaiser" bewusst ignoriert?!
zu viel Zeit - zu viel bla - zu viel heißmachen - zu viel anbiedern.
Wenn die Laien wüssten, wieviel Experten beim Lesen seiner Beiträge eigentlich gern kotzen würden ... (In diesem Thread hier ausnahmsweise mal nicht!)
Am Rande:
Ein Thread ist übrigens der ganze Diskussionsstrang. Kein einzelner Beitrag. -
@ Herr JDB
na ja, Ihr Beitrag hier spricht wohl für sich und nicht unbedingt für Sie.
Gute Besserung!
R. Kaiser -
Hatte den Beitrag tatsächlich übersehen, und mir nichts vorzuwerfen..
Guten Tag Herr Kaiser, ich danke auch Ihnen für Ihr Feedback, welches ich beim posten meiner Antwort übersesehen hatte.
Ich verstehe allerdings nicht, warum es verwerflich ist einen anderen Architekten zu beauftrage, wenn der betreffende eindeutig nicht weitermachen will? Ich habe schließlich auch eine Zeitplanung und mein Haus muss trotzdem rechtzeitig fertig werden. Ich kann ja schlecht alleine weitermachen.
Ich habe einen einzigen Vorschlag erhalten, der mit dem Vorgespräch überhaupt NICHTS zu tun hat und daher völlig unbrauchbar ist! Einen weiteren Vorschlag hat er nicht gemacht (was ich wolle sei mit diesem Budgte nicht zu machen). Ich hätte wohl schriftlich und mit Nachfristsetzung dazu auffordern müssen. Das wusste ich damals aber noch nicht, sondern habe spontan zum Hörer gegriffen als der Vorentwurf in der Post war.
Mir scheint, man kann es als Bauherr nur falsch machen und ist beim Vorentwurf der Dumme, sobald man einen Architekten beauftragt hat, ob schriftlich oder mündlich. Das der Entwurf eigentlich eine Frechheit ist und haargenau einem realsierten Projekt ähnelt, dass in seinem Büro aushängt, ist halt so. Pech, wenn mir das nicht "gefällt". Klare Vorgaben hin oder her, kann ich nicht beweisen. Was ist eigentlich mit den meinen Aufwendungen, Zeitverlust, Stress und die Suche nach einem anderen Architekten, etc. die kann ich nicht aufrechnen.
Der A. hat eine "Leistung" erbracht, nur leider nicht für mich. Ich würde mein Haus niemals so umbauen, selbst wenn es die fertigen Baupläne umsonst gebe. Also, weshalb werfen Sie mir vor, eventuell nicht korrekt gehandelt zu haben? Mit welcher Motivation bitte sehr? Das hätte ich gern klargestellt. Bauherren-Ziel ist doch das Bauwerk zu realiseren, mit einem Fachmann und nicht über Umwege gratis an Architektenleistungen zu gelangen, bzw. die Kosten dafür einzusparen. Das ist doch Unsinn.
Mein Freund ist übrigens Fachanwalt für Familienrecht und daher kein Fachmann auf diesem Gebiet, nach seiner Erfahrung läuft so eine Sache immer auf einen Vergleich hinaus, man könne ebensogut gleich die 50 % anbieten. Das Thema kam in meiner Sportlerrunde zur Sprache. Konsens bestand darüber, dass der mündliche Architektenvertrag gilt, aber eben nur für den Bauherrn hinsichtlich des Honoraranspruches. Ob die Architektenleistung de facto erbracht wurde, ist im Vorentwurf nicht zu beweisen. Lehrgeld hat wohl jeder Bauherr zu zahlen.
beste Grüße
Ullrich -
Ich wollte Ihnen nichts vorwerfen ...
noch unterstellen.
. -.
Bedauerlicherweise kenne ich aus meiner Praxis und eben auch hier im Forum, wie sicherlich auch andere Forumsteilnehmer, dass die Wahrheit öfters irgendwo dazwischen liegt. Also, einmal hat der Architekt korrekt gehandelt oder auch nicht, manchmal eben auch der Bauherr. Sehr oft fehlt es am nötigen Input (Angaben des Fragestellers), der dann häufig auch schwer nachvollziehen lässt, was wirklich los war/ist.
. -.
Zu Ihrer Frage: "? Mit welcher Motivation bitte sehr? "
möchte ich nur anmerken, dass es immer wieder auch Bauherren gibt, die eben auch unberechtigterweise (Gegen-) Forderungen an Architekten und Bauunternehmer stellen. Gründe (persönliche, finanzielle, etc.) gibt es hierfür viele. Natürlich gibt es auch Architekten, die bewusst oder eben auch aus Unverständnis unberechtigte Forderungen gegenüber Bauherren erheben.
In Ihrem konkreten Fall kann mit Ihren Angaben nicht abschließend mehr vermutet werden, als ich im ersten Beitrag versuchte kurz darzustellen.
"Bauherren-Ziel ist doch das Bauwerk zu realisieren, mit einem Fachmann und nicht über Umwege gratis an Architektenleistungen zu gelangen", dies gibt es eben doch auch häufig.
(wie gesagt, ich wollte meine Anmerkungen Ihnen gegenüber nicht als Unterstellung per se verstanden wissen).
. -.
Bezüglich Ihres Problems, das Sie lösen möchten, ohne gleich 50 % der Honorarforderung anzubieten, möchte ich gern nochmals (auch wenn es manchen Teilnehmern nicht passt, Herr JDB) auf meinen Beitrag oben verweisen. Fraglich bliebt allerdings, ob sich der Aufwand bei einer geschätzten Honorarforderung des Architekten i.H.v. ca. 1.500 € für dessen (Schlecht-) Leistung lohnt und sich für Sie rechnet.
. -.
Gerichte streben bes. in Bausachen immer zuerst einen Vergleich an - insofern hat Ihr Freund sicher Recht.
Fraglich bleibt aber, ob sich Ihr Erstarchitekt (und dessen Anwalt) mit den von Ihnen angebotenen 50 % zufrieden gibt.
. -.
Letztlich müssen Sie mit Ihrer gewählten Lösung zufrieden sein. Ich wollte durch meinen ersten Beitrag nur Ihre Anfrage beantworten und insofern Hilfestellung leisten, die Sie hier gesucht hatten.
Mit besten Grüßen
R. Kaiser -
Danke für die Erklärung. Es würde mich interessieren, ob die Kündigung unrelevant ist?
Kann mir denn jemand sagen, ob die Tatsache dass der A1 den mündlich geschlossenen Vertrag von sich aus beendet hat, eine Rolle spielt oder nicht?
Es müsste doch fairerweise so sein, dass wenn der mündliche Vertrag gilt, er nicht einfach kündigen kann, wenn ihm der Aufwand für einen weiteren Entwurf zu hoch erscheint (das ist meine Vermutung). Oder reicht bei einem mündlich geschlossenen Vertrag eine formlose Kündigung? Die die im käufmännischen Verkehr üblichen Regeln sollten doch auch für Architekten gelten.
Gruß
Ullrich -
Dies ist eine rechtliche Frage ...
und kann Ihnen hier im Forum (Architekten) sicherlich nicht verbindlich beantwortet werden.
. -.
Wenn es der Architekt war, der
a) eine unbrauchbare (da nicht gewollte, d.h. vereinbarte) Leistung erbracht hat, also den geschlossenen Vertrag nicht erfüllt hat
b) und den mündl. Vertrag gekündigt hat,
so sehe ich (vorsichtig ausgedrückt, da keine Rechtberatung möglich) nach meinem Rechtsverständnis keine Grundlage, nach der der "A1" seinen Honoraranspruch ableiten möchte. (? was meint Ihr Freund hierzu?)
Allerdings, ich wiederhole mich, ohne Prüfung des Vorganges insgesamt, sehe ich keine Möglichkeit eine verbindliche Einschätzung Ihres konkreten Falles vornehmen zu können.
MfG
R. Kaiser -
Hallo Herr Kaiser
Danke sehr, dass Sie sich noch einmal gemeldet haben.
Mein Freund ist sich da nicht sicher, da es sich um einen Werkvertrag handelt. Bei echten Scheidungen kennt er sich besser aus
Inzwischen bin ich auch Dank Ihres Tipps etwas weiter und habe Rat bei einem Fachmann eingeholt. Dieser sieht die Sache zu meinen Gunsten, aus mehreren Gründen. U.a. hat der A eine nicht korrekte Abrechnung erstellt und den Mittelsatz angesetzt, obwohl der bei mündlichen Verträgen nur den Mindestsatz hätte ansetzen dürfen. Das war mir neu.
Ich schreibe A1 jedenfalls nochmal einen Brief mit dem Vorschlag sich zusammenzusetzen, um einen Kompromiss zu finden. Wenn daraus nichts wird, lasse ich es darauf ankommen. Zum Glück habe ich eine gute Rechtschutzversicherung.
Jedenfalls würde ich jedem Bauherrn raten einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Mir passiert soetwas nicht noch einmal.
Herzlichen Dank.
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- … Wenn ein Bauträger oder Architekt die Zusammenarbeit unmittelbar vor Baubeginn kündigt, ist es wichtig, die rechtliche …
- … Situation genau zu prüfen. Da ein Vorvertrag nach HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) besteht, sind die erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt …
- … Schäden, wie z.B. Mehrkosten durch die Beauftragung eines anderen Bauträgers oder Architekten, sowie entgangene Gewinne. …
- … Fristsetzung: Setzen Sie dem Bauträger/Architekten …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare …
- … für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Vergütung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen.Verwandte Begriffe: Architektenrecht, Ingenieurrecht, Honorarberechnung. …
- … ArchitektenrechtDas Architektenrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte, die die Tätigkeit von Architekt …
- … Frage: Was bedeutet HOAIAbk.?HOAI steht für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und …
- … kann beispielsweise die Mehrkosten für die Beauftragung eines anderen Bauträgers oder Architekten umfassen. …
- … Die HOAIAbk. im DetailErläuterungen zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. …
- … Bauträgervertrag: Architekt misstraut eigener Firma? …
- … Der Architekt traut seiner eigenen Firma nicht? …
- … nehme an, der Architekt und die Bauträgerfirma sind nicht identische Parteien, sondern die Bauträgerfirma kauft die Architektenleistung hinzu? …
- … Wenn jemand (ob nun Architekt oder Generalübernehmer) bei solch simplen Nachfragen schon das Vertrauen erschüttert sieht, …
- … Bauträger kündigt: HOAIAbk.-Vertrag & Architektenleistung …
- … Punkt eins. Vertrag nach HOAIAbk. unterzeichnet mit dem Bauträger der die Architektenleistungen dazugekauft hat. …
- … Stand dieser Leistung ein PDF Vorentwurf nach bereits …
- … Planungsvertrag mit Bauträger: Architekt will Direktabrechnung? …
- … Der vom Bauträger hinzugekaufte Architekt hat hingeschmissen und will mit dem Bauträger nichts mehr zu tun …
- … ich das so richtig verstanden habe, dann haben Sie mit dem Architekt keinen Vertrag und er hat bei Ihnen nichts abzurechnen. Er muss …
- … Punkt ist die Klärung, ob ein Planungsvertrag besteht und wie die Architektenleistungen abgerechnet werden. Das frühzeitige Erkennen von Vertrauensbrüchen wird als Chance …
- … ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Bauträger kündigt: HOAIAbk.-Vertrag & Architektenleistung wird erläutert, dass ein Vertrag nach HOAI mit dem Bauträger …
- … besteht, der die Architektenleistungen hinzugekauft hat. Dies ist relevant für die Bewertung der Kündigung und möglicher Ansprüche. …
- … 💰 Kosten: Die Abrechnung der Architektenleistungen und mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Bauträger sind wichtige Kostenfaktoren, …
- … Ansprüche prüfen zu lassen. Beachten Sie den Beitrag Planungsvertrag mit Bauträger: Architekt will Direktabrechnung? für weitere Details. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hausbau am Hang: Architekt vs. Bauträger – Vor- & Nachteile bei kurzem Zeitfenster?
- … Architekt oder Bauträger? Hanghausbau in kurzer Zeit …
- … Architekt oder Bauträger für Ihr Hanghaus? Vor- & Nachteile bei knapper …
- … Architekt, Bauträger, Hanghaus, Hausbau, Bauzeit, Grundstück, Bauplanung, Bauleitung, Entwurf, Hebeanlage …
- … Architektur, Bauplanung, Baurecht, Grundstück, Hausbau …
- … Hausbau am Hang: Architekt vs. …
- … Jetzt kam bei mir die Überlegung auf ob ein freier Architekt dem Grundstück eventuell eher gerecht werden könnte (bzw. sich eher unserer …
- … ist allerdings ob eine Bauzeit von ca. 10 Monaten mit einem Architekten und dessen Bauleitung realistisch ist oder hier mehr Zeit benötigt …
- … unsicher sind, ob Sie für Ihr Hanggrundstück mit kurzem Zeitfenster einen Architekten oder einen Bauträger beauftragen sollen. Beide Optionen haben Vor- und …
- … Architekt: Ein Architekt kann individuelle Wünsche und die besonderen Gegebenheiten des Hanggrundstücks optimal berücksichtigen. Er erstellt einen maßgeschneiderten Entwurf und übernimmt die Bauleitung. Dies kann jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen. …
- … ArchitektEin Architekt ist ein Planer und Gestalter von Bauwerken. Er …
- … Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem Bauträger?Ein Architekt entwirft und plant ein Haus …
- … Frage: Welche Vorteile bietet ein Architekt bei einem schwierigen Hanggrundstück?Ein Architekt kann die besonderen Herausforderungen des …
- … Mischbauweise: Architekt & Bauträger kombinieren …
- … I.A. dürfte Ihnen ein brauchbarer Architekt ein Einfamilienhaus in zehnmonatiger Bauzeit realisieren können. Dies lässt sich auch …
- … Was Sie, als Gegenentwurf zum (allein) Architekten, meinen dürften, ist nicht ein Bauträger, sondern ein Generalübernehmer. Eine m.E. gangbare Lösung wäre die Kombination Architekt mit Vergabe der Bauleistung an einen Generalunternehmer (also einer der …
- … und nat. entsprechend zu planen. Auch kein Hexenwerk für einen versierten Architekten. …
- … Architekt als Bauleiter: Aufgaben & Leistungen …
- … Architekt auch als Bauleiter!? …
- … Ich wende mich an einen Architekt und lasse von ihm ein Haus planen, übernimmt dieser dann auch …
- … Wenn ich ein Vorgespräch mit einem Architekten führe, muss ich mir ja wahrscheinlich sicher sein mit Architekt …
- … Grundstück je gesehen zu haben und ohne wirkliche Ausarbeitung durch einen Architekt. …
- … Ein fähiger Architekt wäre also unsere letzte Idee! (und eventuell auch …
- … Architekt beauftragen: Kosten für Planung & Angebot …
- … >>Ich wende mich an einen Architekt und lasse von ihm ein Haus planen, übernimmt dieser dann …
- … > >Wenn ich ein Vorgespräch mit einem Architekten führe, muss ich mir ja wahrscheinlich sicher sein mit Architekt …
- … Grundstück je gesehen zu haben und ohne wirkliche Ausarbeitung durch einen Architekt. << …
- … > >Ein fähiger Architekt wäre also unsere letzte Idee! (und eventuell auch kostengünstiger?) << …
- … Günstiger wäre ein Architekt bei GLEICHER Material- und Ausfürungsqualität nicht. Aber auch nicht teurer. …
- … Hausbau am Hang: Architekt vs. Bauträger – Die richtige Wahl …
- … Anforderungen ist eine individuelle Planung durch einen Architekten oft sinnvoller als ein Bauträger. Die Bauzeit von 10 Monaten wird als ausreichend angesehen, jedoch sollte die Planungsphase vor dem Hausverkauf stattfinden. Eine Mischung aus Architekt und Bauträger kann eine Option sein. Der Architekt kann auch …
- … 💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Architekt beauftragen: Kosten für Planung & Angebot wird darauf hingewiesen, dass für …
- … eine Planung durch einen Architekten bereits Kosten anfallen, bevor man sich sicher ist, mit diesem bauen zu wollen. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorgespräch mit dem Architekten ab, welche Leistungen (Planung, Ausschreibung, Bauleitung) er übernimmt und …
- … welche Kosten dafür anfallen. Prüfen Sie, ob eine Mischbauweise (siehe Mischbauweise: Architekt & Bauträger kombinieren) für Ihr Hanghaus in Frage kommt. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Keller ausbauen zur Einliegerwohnung: Kosten, Genehmigung & Nutzungsänderung?
- … Kellerausbau, Einliegerwohnung, Kosten, Genehmigung, Nutzungsänderung, Baurecht, Architekt, Bauamt …
- … Baurecht, Umbau, Kostenplanung, Architektur, Genehmigung …
- … ich so ca. für das Genehmigungsverfahren beim Bauamt sowie und den Architekten investieren darf? Ist es schwierig, die Nutzungsänderung genehmigt zu bekommen …
- … Architekt: Ziehen Sie einen Architekten hinzu, um die Planung und Umsetzung des Ausbaus zu …
- … Angebote von verschiedenen Handwerkern ein und lassen Sie sich von einem Architekten oder Bauingenieur beraten, um eine realistische Kostenschätzung zu erhalten. Klären …
- … Architekt …
- … Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden. …
- … Architekt für Kellerausbau: Vorsicht vor Dumpingpreisen! …
- … -://www.my-hammer.de/db/Bauarbeiten-Erdarbeiten/-/de/d309-Nordrhein-Westfalen/r11150-Porta-Westfalica/a1650801-Planung-und-Baugenehmigung-fuer-den-Ausbau-des-Keller-als-Wohnraum.-Gesucht-wird-Architekt-Ingenieur/?searchNavigation=1 …
- … Gibt es kein Architektur- und Ingenieurbüro (Architekturbüro, Ingenieurbüro) in Porta-Westfalica, wo Sie …
- … Architekten-Honorare: Kammer über Billiganbieter informieren! …
- … Ergänzung: Billiganbieter von Architekten- und Ingenieur-Leistungen …
- … In der Vergangenheit wurden bei eBäh immer wieder wettbewerbswidrige Angebote von Architekten- und Ingenieurdienstleistungen eingestellt, die gegen die gesetzlich festgelegte Honorarordnung für …
- … Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) verstießen. In Einzelfällen ist die Zentrale zur …
- … Es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile bezüglich MYH und Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen). Und wenn sich aus …
- … Honorargrundlage und der Leistungsumfang nicht eindeutig ermitteln lassen, darf man als Architekt und Ingenieur auch keine Preisangabe machen: …
- … /architekten/aktuelles/_news/?id=804 …
- … ich frage mich, warum bei einer so relativ kleinen Baumaßnahme kein Architekt oder Ingenieur aus der näheren Umgebung kontaktiert wird. Es lassen sich …
- … sich der eigentliche Auftragsumfang eigentlich erst bei einer Besichtigung von einem Architekten / Ingenieur vor Ort erschließen wurde? Gibt es eine Hemmschwelle, die …
- … ist das Honorar nach der HOAIAbk. zu berechnen. Also Ihr MYH-Architekt kann (und muss) nach Leistungserbringung nach der HOAI abrechnen, und das …
- … kostet auch den Forumshelfern hier Zeit. In Ihrem Fall sollte ein Architekt / Ingenieur erstmal mit Ihnen (vor Ort) abstimmen, was dann nun alles …
- … ist. Nur dann kann man ein realistisches Angebot abgeben. Sie können Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) vom ersten Vorentwurf bis …
- … Es geht bei einer Meldung um eine Meldung an die Architekten- oder Ingenieurkammer, da möglicherweise ein wettbewerbswidriges Angebot vorliegt. Davon ist …
- … -://www.my-hammer.de/db/Bauarbeiten-Erdarbeiten/-/de/d309-Nordrhein-Westfalen/r11150-Porta-Westfalica/a1650801-Planung-und-Baugenehmigung-fuer-den-Ausbau-des-Keller-als-Wohnraum.-Gesucht-wird-Architekt-Ingenieur/?searchNavigation=1 …
- … ARCHITEKT …
- … Architekten-Anfragen: Nur eine Rückmeldung nach einer Woche …
- … Natürlich habe ich ortsansässige Architekten über mein Vorhaben informiert. Von ca. 10 E-Mails habe ich …
- … Architekten: MyHammer ist ein rotes Tuch! …
- … Was Sie nicht wissen, ist, das MYH für Architekten und Ingenieure ein rotes Tuch ist. Wir haben eine …
- … Honorarordnung. Anders als bei Handwerksleistungen dürfen Architekten und Ingenieure nicht einfach mit öffentlichen Preisangaben werben, ähnlich wie Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater. Genauso wenig, wie ein Architekt in der Zeitung inserieren darf Bauantrag für Einfamilienhaus 2.000 , …
- … Architekten-Honorar: Pauschalabrechnung möglich? …
- … Gem. Auskunft eines RA für Baurecht, welchen ich im Vorfeld zu dem Sachstand (Nutzungsänderung, Bauantrag etc.) befragt habe sagte dieser mir, dass Architekten auch die Möglichkeit haben, pauschaliert abzurechnen. …
- … Kellerausbau: Anwalt oder Architekt als Ansprechpartner? …
- … war (im Vorfeld) wage ich 'mal zu bezweifeln, das können auch Architekten, die sind nämlich Spezialisten, respektive sollten dies sein. …
- … Geschäftsanbahnung: E-Mail vs. Telefonanruf beim Architekt …
- … bei My-Hammer nicht möglich. Es müssten schon eine ganze Reihe von Architekten und Ingenieuren die Angebote überwachen und die Verstöße melden. Dann …
- … mit Datum vom 12.02.2009 hat mir die Architektenkammer NRW sehr positiv auf meine E-Mail vom 10.02.09, vgl. oben, …
- … nach HOAIAbk. und die Seriosität von Angeboten auf Plattformen wie MyHammer. Architekten warnen vor Dumpingpreisen und raten zur Einhaltung der Mindestsätze. Die …
- … Kommunikation mit Architekten sollte persönlich erfolgen, um Vertrauen aufzubauen. Die Architektenkammer NRW geht aktiv gegen Wettbewerbsverstöße vor. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie persönlich Kontakt zu Architekten auf und holen Sie Angebote auf Grundlage der HOAIAbk. ein, …
- … Grundlage der HOAIAbk. erstellen! empfohlen wird. Melden Sie verdächtige Angebote der Architektenkammer, wie in Architekten-Honorare: Kammer über Billiganbieter informieren! angeraten wird. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt verzögert Bauprojekt: Was tun bei Zeitverzug, Untätigkeit & fehlender Baugenehmigung?
- … Architekt verzögert Projekt: Rechte & Optionen …
- … Architekt liefert nicht? Infos zu Ihren Rechten bei Bauverzögerung, Untätigkeit. Tipps …
- … Architekt, Bauverzögerung, Untätigkeit, Baugenehmigung, Kostenvoranschlag, Bauprojekt, Baurecht, Mangel, Schadensersatz …
- … Architektur, Baurecht, Bauplanung, Bauleitung …
- … Architekt verzögert Bauprojekt: Was tun bei …
- … ich willmein Elternhaus umbauen/ausbauen/modernisiere. Hierzu habe ich einen Architekten engagiert der mir die Zeichnungen und einen Kostenvoranschlag machen sollte. …
- … soetwas wirklich so lange, oder habe ich Pech gehabt mit diesem Architekten? …
- … Es ist sehr ärgerlich, wenn ein Architekt die vereinbarten Leistungen nicht termingerecht erbringt. Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte …
- … Führen Sie ein detailliertes Protokoll aller Kommunikationen, Fristen und Versäumnisse des Architekten. …
- … Fristsetzung: Setzen Sie dem Architekten schriftlich eine angemessene Nachfrist …
- … Alternative Architekten: Holen Sie Angebote von anderen Architekten ein, um im …
- … ? Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Architektenvertrag und die bisherigen Leistungen umgehend von einem Anwalt prüfen. …
- … ArchitektenvertragDer Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. …
- … Er sollte schriftlich abgeschlossen werden.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.), Bauvertrag …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- …
- … und Ingenieurleistungen.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Baukosten …
- … Frage: Welche Rechte habe ich, wenn der Architekt die Fristen nicht einhält? …
- … Architekten eine Nachfrist zu setzen. Wenn diese fruchtlos verstreicht, können Sie …
- … Schadensersatz fordern, den Vertrag kündigen und einen anderen Architekten beauftragen. …
- … Frage: Kann ich den Architektenvertrag einfach so kündigen? …
- … der Architekt seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt hat. Eine vorherige Abmahnung mit Fristsetzung ist in der Regel erforderlich. …
- … Antwort: Eigeninitiative ist wichtig, um den Überblick zu behalten und sicherzustellen, dass das Projekt voranschreitet. Regelmäßige Kommunikation mit dem Architekten und anderen Beteiligten ist entscheidend. …
- … Frage: Was mache ich, wenn der Architekt nicht erreichbar ist? …
- … dem Architekten eine Frist zur Kontaktaufnahme. Informieren Sie ihn über die Konsequenzen, wenn er weiterhin nicht erreichbar ist. …
- … Architektenvertrag kündigenGründe und Vorgehensweise bei der Kündigung eines Architektenvertrags. …
- … Architekt wechseln? – Vertrag prüfen & rechtssicher vorgehen! …
- … ABER! Sie haben bereits einen Vertrag geschlossen (mündlich gilt auch) und der Architekt wird daher irgendwas in Rechnung stellen können/dürfen.! …
- … daher erwägen den Architekt zu wechseln, sollte das Rechtssicher sein. Sonst kostet das evtl. richtig Geld. …
- … Daher entweder den Architekt zur Arbeit bewegen oder juristisch (ggf. Anwalt) den Vertrag korrekt …
- … Haben Sie denn schon einen ersten Vorentwurf gesehen? …
- … Also das sieht so aus, dass der Architekt gut zu tun hat. …
- … der Architekt überhaupt Kapazitäten frei hat. Falls das Vertrauensverhältnis schon bröckelt, ersuchen Sie den Architekt, ob er schriftlich bescheinigt, dass der Vertrag im gegenseitigen …
- … Architekt verzögert Bauprojekt – Rechte & Lösungen bei Untätigkeit …
- … 💡 Kernaussagen: Bei Bauverzögerung durch den Architekten ist es wichtig, den Vertrag rechtlich zu prüfen, Alternativen …
- … Die Entwurfsphase kann zeitaufwendig sein, daher sollte man die Kapazitäten des Architekten klären und ein gutes Vertrauensverhältnis pflegen. Eigeninitiative und das Einholen …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Bevor Sie den Architekten wechseln, sollten Sie unbedingt den Vertrag prüfen, um unerwartete Kosten …
- … zu vermeiden. Siehe Beitrag Architekt wechseln? – Vertrag prüfen & rechtssicher vorgehen!. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Kapazitäten des Architekten und suchen Sie das Gespräch, um die Gründe für …
- … sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen und gegebenenfalls einen anderen Architekten suchen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Vorplanungsauftrag mit Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Honorar-Rückerstattung?
- … Architekt setzt Wünsche nicht um? Infos zur Kündigung eines Vorplanungsauftrags. Welche Gründe gelten? Honorar-Rückerstattung? Jetzt informieren! …
- … Vorplanungsauftrag, Architekt, Kündigung, Honorar, Baurecht, Anbau, Entwurf, Rückerstattung …
- … Architektur, Baurecht, …
- … Vorplanungsauftrag mit Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Honorar-Rückerstattung? …
- … wir haben mit einem Architekten ein Vorplanungsauftrag abgeschlossen. Jetzt haben wir das Problem, dass …
- … dieser Architekt nichts von dem umsetzt was wir ihm vorgeben, und sich anscheinend auch nicht richtig mit dem Baurecht auskennt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Anbau (Wohnraumerweiterung). …
- … Ob Sie einen Vorplanungsauftrag mit einem Architekten kündigen können, hängt von den Vertragsbedingungen und den Gründen …
- … Mangelhafte Leistung: Wenn der Architekt die vereinbarten Leistungen nicht erbringt oder sich nicht an Ihre Vorgaben …
- … Fehlerhafte Beratung: Wenn der Architekt falsche oder unvollständige Informationen liefert, insbesondere im Hinblick auf das Baurecht. …
- … Vertrauensverlust: Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Architekten gestört ist. …
- … Setzen Sie eine Frist: Fordern Sie den Architekten schriftlich auf, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. …
- … Kündigen Sie schriftlich: Wenn der Architekt die Mängel nicht behebt, kündigen Sie den Vertrag schriftlich und begründen Sie die Kündigung. …
- … Honorar-Rückerstattung: Ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung des Honorars haben, hängt davon ab, inwieweit der Architekt seine Leistungen erbracht hat. Wenn der Architekt seine Leistungen mangelhaft …
- … Ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Grundlagen für die weitere Planung eines Bauvorhabens schafft. …
- … die Erstellung von Entwürfen, Kostenschätzungen und die Klärung baurechtlicher Fragen.Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Leistungsphasen, Entwurfsplanung …
- … Die Vergütung, die ein Architekt für seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich in …
- … der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Leistungsphasen …
- … Grundlage für die weitere Planung und Ausführung des Bauvorhabens.Verwandte Begriffe: Bauplan, Architektenplan, Visualisierung …
- … eines Vorplanungsauftrags mit einem Architekten?Antwort: Gründe können mangelhafte Leistung, fehlerhafte Beratung bezüglich des Baurechts oder ein Vertrauensverlust sein. Es ist wichtig, diese Gründe zu dokumentieren und dem Architekten die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben, bevor man kündigt. …
- … Frage: Wie sollte man vorgehen, wenn der Architekt die Vorgaben nicht umsetzt?Antwort: Zuerst sollte man das Gespräch mit dem Architekten suchen und die Probleme klar ansprechen. Wenn das nicht …
- … Frage: Was ist, wenn der Architekt Freihandzeichnungen statt detaillierter Pläne liefert?Antwort: Der Umfang der zu erbringenden …
- … Frage: Welche Rolle spielt das Baurecht bei einem Vorplanungsauftrag?Antwort: Der Architekt muss das Baurecht berücksichtigen und sicherstellen, dass der Entwurf den geltenden …
- … Frage: Was passiert, wenn der Architekt die Kündigung nicht akzeptiert?Antwort: Wenn der Architekt die Kündigung nicht …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- … Mangelhafte ArchitektenleistungWas Sie bei mangelhafter Architektenleistung tun können. …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Grundlagen der …
- … Architektenvergütung. …
- … Architekten …
- … oder ähnliches. Darauf steht folgendes: Vorplanungs-Auftrag zwischen Herr/Frau (Bauherr) und Architekt. Der Bauherr beauftragt den Architekten mit folgenden Leistungen: 2 Varianten …
- … Wohnhauserweiterung, Vorentwurfsplanung zum Pauschalhonorar von xx …
- … Was kann man denn Aufgrund der vereinbarten Leistungen jetzt von dem Architekten erwarten? Ich hoffe doch mehr als 4 Seiten handschriftliche …
- … Vorplanungsauftrag kündigen: Honorar & Architektenpflichten …
- … 💡 Kernaussagen: Bei Unzufriedenheit mit der Umsetzung eines Vorplanungsauftrags durch den Architekten ist eine Kündigung unter Umständen möglich. Entscheidend sind die …
- … deren Erfüllung. Eine Pauschalhonorarvereinbarung definiert den Leistungsumfang. Die Kommunikation mit dem Architekten sollte transparent und nachvollziehbar sein, um eventuelle Mängel zu dokumentieren. …
- … Wichtiger Hinweis: Der Beitrag Vorplanungsauftrag: Vertragsprüfung – Pflichten des Architekten betont die Notwendigkeit einer detaillierten Vertragsprüfung, um die Pflichten des Architekten im Rahmen des Vorplanungsauftrags zu verstehen. Dies ist entscheidend …
- … beschrieben, der die Erstellung von zwei Varianten für eine Wohnhauserweiterung als Vorentwurfsplanung umfasst. Dies dient als Grundlage, um zu beurteilen, ob der …
- … Architekt seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist. …
- … den vereinbarten Leistungsumfang. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und fehlenden Leistungen des Architekten. Ziehen Sie bei Unklarheiten einen Baurecht-Experten oder einen anderen Architekt …
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