DIN 276 Kostengruppen 300 & 400: Was gehört zu Baukonstruktion und Technische Anlagen?
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DIN 276 Kostengruppen 300 & 400: Was gehört zu Baukonstruktion und Technische Anlagen?

Hallo,
gibt es irgendwo eine Auflistung was in den Kostengruppen 300 und 400 von DINAbk. 276 enthalten ist.
Es muss doch für den Bauherrn irgendwo eine Basis geben, was in die anzurechnenden Baukosten reingepackt wird und was nicht.
Ohne diese Basis kann ich gar nicht kontrollieren, ob die Abrechnung meines Architekten korrekt ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Daniela
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    Ich verstehe, dass Sie eine Übersicht über die Inhalte der Kostengruppen 300 (Baukonstruktion) und 400 (Technische Anlagen) der DINAbk. 276 suchen. Diese Norm dient als Grundlage für die Strukturierung von Baukosten.

    Kostengruppe 300 (Baukonstruktion): Hierzu gehören alle Kosten für die Erstellung des Rohbaus und des Ausbaus, beispielsweise:

    • 310: Baugrube und Gründung
    • 320: Rohbau
    • 330: Ausbau
    • 340: Fassaden
    • 350: Dächer

    Kostengruppe 400 (Technische Anlagen): Diese umfasst die Kosten für alle technischen Installationen im Gebäude, wie:

    • 410: Heizung
    • 420: Lüftung
    • 430: Sanitär
    • 440: Elektro
    • 450: Gebäudeautomation

    Eine detaillierte Auflistung finden Sie direkt in der DIN 276. Diese Norm ist kostenpflichtig und beim Beuth Verlag erhältlich. Achten Sie darauf, die aktuelle Version zu verwenden.

    👉 Handlungsempfehlung: Besorgen Sie sich die aktuelle DIN 276 und nutzen Sie diese als Grundlage für Ihre Kostenkontrolle. Bei Unklarheiten empfehle ich die Rücksprache mit einem Architekten oder Bauingenieur.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN 276
    Die DIN 276 ist eine deutsche Norm, die die Kosten im Bauwesen strukturiert und definiert. Sie dient als Grundlage für die Kostenplanung, Kostenkontrolle und Abrechnung von Bauprojekten. Die Norm unterteilt die Baukosten in verschiedene Kostengruppen und -untergruppen.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Kostengruppen, Kostenplanung.
    Kostengruppe 300
    Die Kostengruppe 300 umfasst alle Kosten für die Baukonstruktion eines Gebäudes, einschließlich Rohbau und Ausbau. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Gründung, Mauerwerk, Dach, Fassade, Fenster und Türen.
    Verwandte Begriffe: Baukonstruktion, Rohbau, Ausbau.
    Kostengruppe 400
    Die Kostengruppe 400 beinhaltet die Kosten für die technischen Anlagen in einem Gebäude, wie Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektroinstallationen. Diese Kostengruppe umfasst auch die Kosten für die Gebäudeautomation und andere technische Systeme.
    Verwandte Begriffe: Technische Anlagen, Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro.
    Baukosten
    Baukosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks entstehen. Sie umfassen die Kosten für Planung, Bauausführung, Material, Arbeitskräfte und sonstige Leistungen. Die Baukosten werden in der DIN 276 detailliert aufgeschlüsselt.
    Verwandte Begriffe: DIN 276, Kostengruppen, Bauprojekt.
    Rohbau
    Der Rohbau bezeichnet den Zustand eines Gebäudes nach Fertigstellung der tragenden Struktur, einschließlich Fundament, Mauern, Decken und Dach. Der Rohbau ist die Grundlage für den weiteren Ausbau des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Baukonstruktion, Tragwerk, Ausbau.
    Ausbau
    Der Ausbau umfasst alle Arbeiten, die nach dem Rohbau erfolgen, um das Gebäude bewohnbar oder nutzbar zu machen. Dazu gehören beispielsweise Innenputz, Estrich, Fenster, Türen, Sanitäranlagen, Elektroinstallationen und Heizung.
    Verwandte Begriffe: Innenausbau, Fertigstellung, Baukonstruktion.
    Technische Anlagen
    Technische Anlagen sind alle technischen Einrichtungen in einem Gebäude, die für dessen Funktion und Nutzung erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Sanitäranlagen, Elektroinstallationen, Aufzüge und Gebäudeautomationssysteme.
    Verwandte Begriffe: Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Gebäudeautomation.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Zweck der DIN 276?
      Die DIN 276 dient der einheitlichen Strukturierung und Erfassung von Baukosten. Sie ermöglicht eine transparente Kostenplanung und -kontrolle für Bauprojekte. Die Norm hilft Bauherren, Architekten und Bauunternehmen, die Kosten klar zu gliedern und zu verwalten.
    2. Wo kann ich die DIN 276 beziehen?
      Die DIN 276 ist kostenpflichtig und kann beim Beuth Verlag erworben werden. Es ist wichtig, die aktuelle Version der Norm zu verwenden, da diese regelmäßig aktualisiert wird, um den aktuellen Standards und Anforderungen zu entsprechen.
    3. Was ist der Unterschied zwischen Kostengruppe 300 und 400?
      Die Kostengruppe 300 umfasst alle Kosten für die Baukonstruktion, also den Rohbau und Ausbau eines Gebäudes. Die Kostengruppe 400 beinhaltet die Kosten für die technischen Anlagen, wie Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektroinstallationen.
    4. Wie hilft die DIN 276 bei der Kostenkontrolle?
      Durch die klare Strukturierung der Kosten in verschiedene Kostengruppen ermöglicht die DIN 276 eine detaillierte Kostenkontrolle. Bauherren können so besser nachvollziehen, welche Kosten in den einzelnen Bereichen anfallen und Abweichungen frühzeitig erkennen.
    5. Was sind typische Positionen in der Kostengruppe 300?
      Typische Positionen in der Kostengruppe 300 sind beispielsweise die Kosten für die Baugrube, das Fundament, Mauerarbeiten, Betonarbeiten, Zimmerarbeiten, Dachdeckungsarbeiten, Fenster, Türen und Innenputz.
    6. Was sind typische Positionen in der Kostengruppe 400?
      Typische Positionen in der Kostengruppe 400 sind die Kosten für Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Sanitäranlagen, Elektroinstallationen, Aufzugsanlagen und Gebäudeautomationssysteme.
    7. Wer ist für die korrekte Anwendung der DIN 276 verantwortlich?
      Die korrekte Anwendung der DIN 276 liegt in der Verantwortung des Architekten oder Bauingenieurs, der die Kostenplanung und Abrechnung des Bauprojekts durchführt. Es ist wichtig, dass diese Fachleute über fundierte Kenntnisse der Norm verfügen.
    8. Was passiert, wenn die DIN 276 nicht korrekt angewendet wird?
      Eine nicht korrekte Anwendung der DIN 276 kann zu Fehlkalkulationen, ungenauen Kostenprognosen und Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmen führen. Eine transparente und nachvollziehbare Kostenplanung ist daher unerlässlich.

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  2. DIN 276: Aufgliederung & Gültigkeit für Honorar!

    Aufgliederung ...
    ist in der DINAbk. 276😉 ).
    Ich weiß, hilft Ihnen wenig.
    Aber noch weniger hilft es Ihnen, wenn Sie einen Link zur aktuellen DIN 276 haben  -  denn die zählt nicht fürs Honorar.
    Dafür gilt blöderweise immer noch die Fassung von 1983 (?), jedenfalls mittlerweile 2* veraltet.
    Aber Ihr Architekt muss Ihnen doch eine Aufstellung der angefallenen Kosten mit einer Aufschlüsselung der dort enthaltenen Rechnungen und der Zuordnung nach DIN 276 3.1,3.2 3. x, 4. x usw. gegeben haben. Und die ist Grundlage des Honorars.
    Aber ganz ehrlich  -  eine Honorarrechnungsprüfung ist für Laien schon fast unmöglich.
  3. DIN 276 – KG 300/400: Bauwerk vs. Haustechnik

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    ganz grob
    Kostengruppe 300 ist das Bauwerk, 400 die Haustechnik. Außenanlagen wären 500, die gehören nicht ins Honorar für Gebäude, auch die 200 nicht. Eine Aufstellung finden Sie im Link. Korrekterweise muss für die Honorarberechnung eine Zuordnung nach der alten DIN 276 von 1981 erfolgen, da die HOAIAbk. sich statisch darauf bezieht.
  4. DIN 276: Architekt muss Kostenermittlung nachweisen!

    Baukostengruppen, DINAbk. 276
    Ich gehe davon aus, dass Sie die Fragestellerin aus dem Forum Architekten sind. Wenn Ihnen Ihr Architekt eine Abrechnung, Honorarrechnung erstellt hat, bzw. diese berechnet, so muss er auch die entsprechende Leistung nachweisen. Hierzu gehören bspw. auch die Kostenermittlungsarten je nach Planungsfortschritt. Hier also entweder die Kostenschätzung (LPAbk. 2) oder die Kostenberechnung (in LPh 3). Da sie, nach Ihrer Fragestellung zu urteilen, lediglich die zusammengefassten Kostengruppen KG 100 KG 200, KG 300, etc. vorliegen haben dürften berechnet Ihr Architekt dessen Honorar nach der Kostenschätzung, also LP 2!
    Ihr Architekt ist verpflichtet Ihnen auf Anfrage die Aufgliederung der Kosten nach Kostengruppe in der jeweiligen Kostenermittlundgsart, hier wohl also die Kostenschätzung, auf deren Basis er die anrechenbaren Kosten für die Ermittlung seines Honoraranspruchs errechnet, vorzulegen und zu erläutern.
    Lassen Sie sich also diese Unterlagen von Ihrem Architekten zeigen, etc.
    Falls Sie dann immer noch nicht weiterkommen, so möchte ich Ihnen empfehlen, da hier einiges im Argen zu liegen scheint sich:
    1. von einem Sachverständigen für Honorare und Leistungen von Architekten weiterhelfen zu lassen, bzw. ggf.
    2. bei der für Ihre Region zuständigen Architektenkammer eine Überprüfung der Honorarforderung Ihres Architekten vornehmen zu lassen.
    MfG
    R. Kaiser
  5. Abschlagsrechnung: DIN 276 Aufteilung erforderlich?

    Moment mal ...
    Ich lese nirgends etwas vom Beenden des Vertragsverhältnisses. Also dürfte es sich hier um eine Abschlagsrechnung handeln.
    Und diese muss zwar prüfbar sein, aber nicht nach den sehr strengen Kriterien einer Schlussrechnung. In so weit sind die Forderungen nach DINAbk. 276-Aufteilung, Honorar-SV und Kammer wohl ein bissel hoch gehängt.
    Werte Fragestellerin. Wenn Ihnen die Rechnung zu hoch oder anders falsch vorkommt, warum REDEN Sie nicht mit Ihrem Architekten?
    Oder wenn Sie das getan haben, was hat er Ihnen gesagt.
    Ich versteh es immer nicht, dass erst alle Welt rundum befragt wird, um dann mit geballter Kraft an (vermeintlichem) Wissen und Wut auf den Gegenüber einzuprügeln.
    Der macht natürlich die Schotten zu  -  würd ich auch tun. Allein schon aus Selbstschutz.
    Fragt doch erstmal den Betroffenen. Und wenn die Antwort nicht glücklich macht, dann eine Gegenprobe vornehmen.
  6. Abrechnung: Abschlagsrechnung vs. Schlussrechnung nach DIN

    Herr Dühlmeyer ...
    auch ich lese nichts von Auftragsbeendigung, zumindest nicht wörtlich, ggf. aber zwischen den Zeilen.
    Es kann nicht davon ausgegangen werden  -  erst recht nicht, wenn man die Vorgeschichte aus dem anderen Thread kennt  -  dass es sich "nur" um eine Abschlagsrechnung handeln könnte, da bspw. dort (bei Abschlagsrechnungen) mit Nichten irgendwelche "anrechenbaren Kosten", oder eine Bezugnahme auf die "DIN 276", bzw. "Kostengruppen" benannt werden würden. Ds wissen auch Sie. Also, ganz im Gegenteil, es muss sich zwangsläufig um eine Schlussrechnung handeln und, wenn nicht die Abrechnung der Architektenleistung aus LPAbk. 1 und 2 (Grundlage die Kostenschätzung) erfolgt, dann eben wohl die aus Phase 3 (4) nach der Kostenberechnung.
    Zum Vorgehen teilte ich der Fragestellerin nicht anderes mit, als das was Sie später vorschlugen.
    Trotzdem, nach meiner Erfahrung als Sachverständiger in Honorarangelegenheiten und insbesondere auch bei den erbrachten (Planungs-) Leistungen unserer Kollegen  -  es gibt eben nicht nur die hochqualifizierten "A-Architekten"  -  darf ich Ihnen mitteilen, dass die Rechnungen dieser Kollegen in vielerlei Hinsicht oft nicht richtig und/oder nicht prüfbar sind, ohne hier ins Detail gehen zu wollen. Auch dies ist Ihnen bekannt.
    Daher Nochmals an die Fragestellerin:
    1. das direkte Gespräch mit Ihrem Architekten suchen und sich die Honorarermittlung explizit, ggf. schriftlich erläutern lassen.
    2. Führt dies zu nichts, dann vgl. mein Vortrag oben.
    MfG
    R. Kaiser
  7. DIN 276: Anrechenbare Kosten in Abschlagsrechnung!

    Falsch ...
    Zitat
    " ... da bspw. dort (bei Abschlagsrechnungen) mit Nichten irgendwelche "anrechenbaren Kosten", oder eine Bezugnahme auf die "DIN 276", bzw. "Kostengruppen" benannt werden würden. "
    Von einer Aufteilung der KE in Kostengruppen steht da auch nichts (in Bezug auf die Rechnung). Es wird nur danach gefragt.
    Und ICH (jaja ist schon gut) gebe immer die gemäß der Kostenstufe anrechenbare Kosten und das daraus entstehenden 100/100 Honorar an + natürlich die erbrachten Leistungen.
    Wie soll der Bauherr denn sonst (so er dies will und sich in die HOAIAbk. einfuchst) meine Rechnung prüfen. Verbunden mit dem Hinweis, dass diese Kosten nicht endgültig sein müssen.
    Einfach nur " überweis mal X. 000 € " ist ja wohl nicht.
  8. Abschlagsrechnung: Kostengruppen-Angabe üblich?

    richtig ...
    und lobenswert Herr Dühlmeyer, aber auch Sie werden doch wohl nicht auch die Kostengruppen bei einer Abschlagsrechnung angeben. Die anrechenbaren Kosten für Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Leistungen anzugeben ist sehr, sehr lobenswert, aber stellt nicht den "Standard" dar. Vielmehr sehen bspw. die von mir zu prüfenden Architektenrechnungen, hier insbesondere die Abschlagsrechnungen eben so aus, Zitat: Einfach nur " überweis mal X. 000 € " ist ja wohl nicht.  -  also Pauschalbeträge.
    Schönen Tag
    MfG
    R. Kaiser
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    DIN 276: Kostengruppen 300 & 400 – Abrechnung für Bauherren

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Anwendung der DINAbk. 276 Kostengruppen 300 (Baukonstruktion) und 400 (Technische Anlagen) bei Architektenabrechnungen. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Abschlags- und Schlussrechnungen. Die Gültigkeit der DIN-Fassung von 1981 für die Honorarberechnung wird betont. Die Notwendigkeit einer detaillierten Kostenaufstellung durch den Architekten wird hervorgehoben.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut DIN 276: Aufgliederung & Gültigkeit für Honorar! gilt für die Honorarberechnung weiterhin die veraltete Fassung der DIN 276 von 1983, was bei der Honorarrechnungsprüfung zu beachten ist.

    ✅ Zusatzinfo: DIN 276 – KG 300/400: Bauwerk vs. Haustechnik erklärt, dass Kostengruppe 300 das Bauwerk und Kostengruppe 400 die Haustechnik umfasst. Außenanlagen (KG 500) gehören nicht zum Gebäudehonorar.

    📊 Fakten/Zahlen: Die korrekte Zuordnung der Kosten zu den jeweiligen Kostengruppen nach DIN 276 ist entscheidend für die Kostenkontrolle und die Abrechnung durch den Architekten. Dies betrifft sowohl die Kostenschätzung (LP 2) als auch die Kostenberechnung (LPh 3), wie in DIN 276: Architekt muss Kostenermittlung nachweisen! erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten von ihrem Architekten eine detaillierte Aufstellung der angefallenen Kosten mit Zuordnung zu den entsprechenden DIN 276 Kostengruppen verlangen, um die Abrechnung nachvollziehen und prüfen zu können. Bei Unklarheiten sollte das Gespräch mit dem Architekten gesucht werden, wie im Beitrag Abschlagsrechnung: DIN 276 Aufteilung erforderlich? empfohlen wird.

    💰 Kosten: Die Diskussion berührt auch die Frage, inwieweit eine detaillierte Aufteilung nach DIN 276 bereits bei Abschlagsrechnungen erforderlich ist. Während einige dies befürworten (DIN 276: Anrechenbare Kosten in Abschlagsrechnung!), sehen andere dies eher bei Schlussrechnungen als notwendig an (Abrechnung: Abschlagsrechnung vs. Schlussrechnung nach DIN). Es wird jedoch betont, dass die Angabe der anrechenbaren Kosten auch bei Abschlagsrechnungen lobenswert ist.

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