Das Bauvorhaben wird mit geringen Schwierigkeiten in die Honorarzone 2 eingestuft, mit einem umbauten Raum von 4.000 m³ und die anrechenbaren Kosten werden mit € 440.000 kalkuliert.
Was mir nicht verständlich ist, der Statiker hat in seinem Angebot folgende Leistungen aufgeführt:
- Genehmigungsplanung (LPH 4), Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung.
Des weiteren enthält sein Angebot:
- Ausführungsplanung (LPH 5) und die Vorbereitung der Vergabe.
Meine Frage ist, ob für Statiker eine eigene Leistungsphasenabrechnung nach HOAI gilt oder werden mir hier einige Leistungsphasen doppelt berechnet.
Das Angebot des Statikers wird mir auch noch als sehr günstig vom Architekten vorgestellt, weil der Statiker mir sogar bereits 30 % Nachlass gewärt hat.
Zudem werden für die Bauüberwachungen Stundensätze vom Statiker angekündigt. Der Planer hat aber von uns die gesamte Baubetreuunge übertragen bekommen. Muss der Statiker zudem noch vor Ort?
Da ich Existenzgründer bin, steht für mich sehr viel auf dem Spiel. Für Ihre Auskunft bedanke ich mich im Voraus.