Wieviel darf der Wärmeschutznachweis nach EnEV kosten?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Wieviel darf der Wärmeschutznachweis nach EnEV kosten?

Hallo,
vielleicht kann mir jemand sagen, wieviel der Wärmeschutznachweis nach EnEVAbk. kosten darf (Hessen)?
Die Herstellkosten für das Haus belaufen sich auf etwa 200.000 €.
  • Name:
  • Tom
  1. freie Vereinbarung

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Die HOAIAbk. enthält nur Regelungen zum Nachweis nach der alten Wärmeschutzverordnung, aber keine zur EnEVAbk.. Deshalb kann das Honorar frei vereinbart werden. An der HOAI kann man sich trotzdem orientieren, da zumindest Teile des neuen Leistungsbilds identisch mit dem alten sind. Es wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die identischen Teile zwingend nach HOAI abzurechnen sind, die neu hinzugekommenen nach freier Vereinbarung oder Zeithonorar.
    Es gibt eine Empfehlung des Verbands Beratender Ingenieure, das Honorar zur Wärmeschutzverordnung mit Faktor 1,8 bis 2,9 zu beaufschlagen (1,8 nur für vereinfachtes Verfahren, ansonsten Orientierung bei den 2,9). Der Zuschlag deckt die hinzugekommene Leistung für den Anlagenteil und die Optimierung ab.
    Nach § 78 HOAI beträgt das Honorar "alt" bei Ihrem Objekt ca. 550 € (Zone III Mitte). Hiervon fallen für den reinen Nachweis 25 % an = ca. 140 €. Beaufschlagt mit Faktor 2,9 ergibt sich ca. 400 € zuzüglich MwSt.
    Das ist wohlgemerkt nur das Honorar für den nackten Nachweis "Geht/Geht nicht" auf der Basis einer vorhandenen Planung, i.E. Erfassen sämtlicher Flächen der Außenhülle, Ermitteln der U-Werte aller Bauteile, Übernahme der Daten der technischen Anlagen, EDV-mäßige Bearbeitung unter Ausnutzung der Spielräume des Berechnungsverfahrens, Ausdrucken des Nachweises und des Energiebedarfsausweises, Unterschreiben, Eintüten, Versand.
    Energieberatung, Planungskonzepte, technische Anlagenkonzepte, Optimierung im Hinblick auf Fördermittel, Bemessungen von Bauteilen, Entwicklung und Nachweis konstruktiver Details zur Wärmebrückenvermeidung (alles unter dem Stichwort EnEV als Planungsinstrument unter Berücksichtigung der Baukosten und der späteren Energiekosten  -  da wird es richtig interessant), Abstimmung mit der Werkplanung oder gar Prüfung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit dem Nachweis sind nicht enthalten.
    Wenn Sie nur einen Wisch für die Bauakte brauchen (das sog. "baurechtlich Notwendige"): es soll Desperados geben, die sich mal ein kostenloses EnEV-Programm gezogen haben, dort die Flächen reinklopfen, eine Musterheizungsanlage dazuklicken mit der es passt, wenn nötig beim Blower-Door-Test (BDT) "ja" und bei Wärmebrücken "nach DINAbk. 4108 Bbl. 2" anklicken, und das Ganze für 150 € anbieten. Noch billiger: der Ziegel- / Dämmstoff- / Heizungslieferant macht es u.U. ganz umsonst, wenn Sie im Gegenzug sein Produkt kaufen *händereib*.
  2. Wärmeschutznachweis oder Vorschlag?

    Lieber Herr Stubenrauch + Forumsgemeinde  -  der Beitrag passt zu einer Frage, die sich uns als "Erstbautäter" gerade stellt: Ist es denn ausreichend, wenn im Wärmeschutznachweis einfach irgendwas drinsteht, was halt gehen könnte und die Mindestanforderungen erfüllt (also eher ein "Wärmeschutzvorschlag"), aber nicht dem entspricht, was geplant ist, oder kann man höflich und nachdringlich darum bitten, dass das Statikbüro für das erhaltene Honorar den Wärmeschutzvorschlag in einen Wärmeschutznachweis ändert, der dann auch das widergibt, was der Planung und damit der späteren Umsetzung entspricht?
    Jetzt fangen nämlich bei uns auf dem Bau (Sanierung altes Fachwerkhaus) schon die Diskussionen an, ob der Taupunkt bei der geplanten Maßnahme nicht doch falsch liegen könnte und so.
    Vielen Dank im Voraus + Gruß,
    • Name:
    • Reg2023-Petra Leue-Bahns
  3. @ Petra Leue-Bahns

    Im Nachweis ist das zu berücksichtigen, was tatsächlich erstellt werden soll, bei Planungsänderungen ist entsprechend zu aktualisieren. Auch wenn's die o. genannten HauHin-Rechner gibt, sind sie noch lange nicht in Ordnung. Und die werden meist auch nur genommen, wenn halt ein Nachweis her muss, aber alles sowieso frei Schnauze gedämmt wird und damit meist zum Stand der 70 er.
    Und die Ermittlung eines evtl. Taupunkts und der Tauwassermenge ist durchzuführen. Ggf. ist bei schwierigen Bedingungen wie eben einem Fachwerkhaus ein Zuschlag zum Honorar erforderlich. Aber gerade bei Fachwerkhäusern sind schon viele Balken vergammelt, weil falsch gedämmt wurde. Und dazu gehört nicht mal Tauwasser.
  4. @ Dühlmeyer  -  Danke!

    Vielen Dank für die schnelle Antwort! Dann werden wir mal sehen, ob wir den Wärmeschutznachweis von den Herren Statikern noch aktualisiert bekommen. Sollte ja bei € 750 netto Honorar für den WSNW auch drin sein.
    @Tom: Wir haben über die Architektin 3 Statikerangebote einholen lassen, die Position WSNW lag bei allen um diesen Betrag (Fachwerkhausanierung + kompletter Umbau). Erscheint mir nach Herrn Stubenrauch's Ausführungen zwar am oberen Ende, aber ist wahrscheinlich gerechtfertigt weil unser Haus wohl wirklich mehr Arbeit erfordert als ein Standard-Neubau-Reihenhaus.
    Herzlichen Gruß,
    • Name:
    • Reg2023-Petra Leue-Bahns

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