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Bausumme und Innenausstattung
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Bausumme und Innenausstattung

Hallo,
gehört zu der Ermittlung der Bausumme auch der Wert der in Eigenleistung erbrachten Innenausstattung (z.B. Granitböden)?
In der Abschlussrechnung (die ohne Kostenaufstellung war) war die Bausumme beträchtlich höher als im vorläufigen Kostenvoranschlag. Dies begründet der Architekt mit der höherwertigen Innenausstattung (z.T. Granitböden, klappbare Heizkörper). Dazu hat der A. aber in keinster Weise beigetragen. Die Böden z.B. wurden selbst besorgt und verlegt. Darf er dies in die Bausumme aufnehmen und sich dadurch mal eben sein Honorar erhöhen? Was gehört denn zu den Baukosten außer Rohbau, Estrich und Außenputz?
Danke im Voraus.
Matthias
  • Name:
  • Matthias V.
  1. Ich kann's mir nicht verkneifen:

    Es sind stets die gleichen Probleme, die bei Anwendung der HOAIAbk. auftreten und für Bauherren schwer vermittelbar sind ...
  2. ist wie beim Anwalt

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Für die Honorarberechnung muss eine klar definierte Basis da sein. So wie beim Anwalt der Streitwert sind es beim Architekten die anrechenbaren Kosten als Charakteristikum des Bauwerks. Da gehört auch der Wert der Eigenleistungen dazu. Diese fließen mit marktüblichen Kosten ein. Genauso wie ich beim Anwalt unter Beibehaltung des Streitwerts nur bestimmte Leistungen abrufe kann es auch beim Architekten geschehen. Nicht an den anrechenbaren Kosten kann gedreht werden, sondern höchstens am Leistungsumfang. Beispiel: Muss der Architekt für klar abgrenzbare Bauteile keine Ausschreibung und Bauleitung machen, kann unter strengen Voraussetzungen die Leistung und das Honorar dafür herausgenommen werden. Dazu ist aber eine rechtzeitige und eindeutige Vereinbarung zu treffen. Sonst ist es wie bei jedem Werkvertrag: das Gesamthonorar fällt an, abzüglich ersparter Aufwendungen. Nicht vergessen darf man auch die Verantwortung des Architekten für das Entstehen lassen des gesamten Bauwerks, einschließlich der Eigenleistungen des Bauherrn. Auch beim Finanzamt und bei der Gebäudeversicherung wird man übrigens mit der Argumentation, das Haus hätte nichts gekostet, weil Eigenleistung, auf taube Ohren stoßen. In den Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid und Versicherungsvertrag geht der wirkliche Wert ein.
  3. Leistung

    Hallo,
    Egal ob sie vom Herrn Fremd oder Herrn Eigen erbracht wurde, es ist eine Leistung in das Objekt eingegangen.
    Egal ob dafür Geld geflossen ist oder nicht, diese Leistung ist bewertbar.
    Viele Grüße
  4. Soweit auch verständlich,

    aber leider nicht so ganz. Wenn ich ein Auto kaufe und div. Extras weglasse, wird es billiger, bezogen auf den Kaufpreis. An der Versicherung ändert das meistens nichts. Soweit ist es auch vergleichbar mit Hausbau und Architekt.
    Dass aber aufrund der "geschätzten" Bausumme die Phasen 1-4 gerechnet werden ist schon hart. Denn leicht nach oben "verschätzt", macht das gleich viele € im Honorar aus. Und das dürfte so für manchen die HOAIAbk. unverständlich machen.
  5. BV ganz in Eigenleistung

    Abstraktes Bespiel:
    Der Architekt plant, schreibt aus und übernimmt die Bauleitung, der Bauherr bekommt das Material geschenkt und erstellt alles in Eigenleistung, nach was sollte der Architekt denn abrechnen?
    Herr Taschner, pflichte Ihnen bei.
    • Name:
    • Herr JüAlb
  6. ortsübliche Preise

    Hallo,
    habe mal einen Teil des § 10 der HOAIAbk. kopiert:
    Beginn
    § 10 Grundlagen des Honorars
    (1) Das Honorar für Grundleistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten richtet sich nach den anrechenbaren Kosten des Objekts, nach der Honorarzone, der das Objekt angehört, sowie bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten nach der Honorartafel in § 16 und bei Freianlagen nach der Honorartafel in § 17.
    (2) Anrechenbare Kosten sind unter Zugrundelegung der Kostenermittlungsarten nach DINAbk. 276 in der Fassung vom April 1981 (DIN 276) zu ermitteln
    1. für die Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Kostenberechnung, solange diese nicht vorliegt, nach der Kostenschätzung;
    2. für die Leistungsphasen 5 bis 7 nach dem Kostenanschlag, solange dieser nicht vorliegt, nach der Kostenberechnung;
    3. für die Leistungsphasen 8 und 9 nach der Kostenfeststellung, solange diese nicht vorliegt, nach dem Kostenanschlag.
    (3) Als anrechenbare Kosten nach Absatz 2 gelten die ortsüblichen Preise, wenn der Auftraggeber
    1. selbst Lieferungen oder Leistungen übernimmt,
    2. von bauausführenden Unternehmen oder von Lieferern sonst nicht übliche Vergünstigungen erhält,
    3. Lieferungen oder Leistungen in Gegenrechnung ausführt oder
    4. vorhandene oder vorbeschaffte Baustoffe oder Bauteile einbauen lässt.
    Ende
    Viele Grüße
  7. Aber wie sieht es denn nun mit dem Innenausbau aus?

    Ich meine, das Haus an sich ist ja nun gebaut (ohne Eigenleistungen). Aber der Innenausbau (Böden fliesen, Wände tapezieren, Holzdecken montieren), was ja viele selbst erledigen um Kosten zu sparen, kann das auch für das Honorar angerechnet werden? Das wäre ja voll die Kostenfalle, nach dem Motto "Selbst schuld, wenn Du dir was besseres einbaust". Wo sind da die Grenzen? Gehören dann Möbel auch mit dazu? Das kann's ja wohl echt nicht sein!
    Der Witz ist bei mir auch noch, dass die Abschlussrechnung zwar mit Honorarzone etc., aber ohne Kostenaufstellung kam (also nur Bausumme Pi mal Daumen) und z.B. der Außenputz noch gar nicht fertig ist (z.Z. nur Grundputz).
    Any ideas?
    Matthias
    • Name:
    • Matthias V.
  8. und wer

    hat die ganzen Dinge denn geplant? wenn sie Granitböden haben, müsste das ja in irgendeiner weise in die Planung eingeflossen sein, allein schon höhenmäßig. und merke: wenn der Bauherr Eigenleistungen erbringt und/oder Material selbst einkauft, bedeutet dies IMMER Mehraufwand bei Planung, Bauüberwachung und -Koordination. das vergütet dem Architekten übrigens niemand. die Diskussion kann man allerdings vermeiden, wenn man ein pauschalhonorar vereinbart. die HOAIAbk. ist natürlich nicht bei allen fällen "gerecht", aber immerhin so flexibel, das man "Gerechtigkeit" schaffen kann. man muss sie eben nur anzuwenden wissen und ein seriöser Architekt wird den Bauherren auf entsprechende Möglichkeiten hinweisen.
    • Name:
    • Herr Rossi
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