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Gibt es beim Architekten-Honorar Alternativen zur HOAI?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Gibt es beim Architekten-Honorar Alternativen zur HOAI?

Hallo,
ich beabsichtige, demnächst selber zu bauen und möchte bald einen fähigen Architekten beauftragen.
Nach der HOAIAbk. gilt ja, dass das Architekten-Honorar bei steigenden Baukosten ebenfalls steigt.
Frage 1: Welche Alternative zur HOAI wäre möglich, um sowohl Baukosten als auch Archtitektenhonorar möglichst klein zu halten? Kann jemand Detailvorschläge machen?
Frage 2: Sollte man evtl. die HOAI vereinbaren, und zusätzlich einen Passus mit reinnehmen, dass bei unterschreiten der geplanten Baukosten eine zusätzliche Prämie gezahlt wird?
MfG
agruendel
  1. die HOAI ist sehr flexibel

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Zuerst einmal Glückwunsch, dass Sie sich entschieden haben mit einem Architekten zu bauen. Ein guter Architekt dürfte nämlich der einzige Partner am Bau sein, der wirklich unabhängig Ihre Interessen vertritt. Um jede Versuchung und jeden Verdacht auszuschalten, dass der Architekt über höhere Baukosten zu mehr Honorar kommen möchte, bietet die HOAIAbk. flexible Lösungen an.
    Ich hoffe, ich erschlage Sie jetzt nicht mit folgenden Zitaten aus der HOAI:
    • "§ 4 a Abweichende Honorarermittlung

    Die Vertragsparteien können abweichend von den in der Verordnung vorgeschriebenen Honorarermittlungen schriftlich bei Auftragserteilung vereinbaren, dass das Honorar auf der Grundlage einer nachprüfbaren Ermittlung der voraussichtlichen Herstellungskosten nach Kostenberechnung oder nach Kostenanschlag berechnet wird. (...) ".

    • "§ 5 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen

    (4a) Für Besondere Leistungen, die unter Ausschöpfung der technisch-wirtschaftlichen Lösungsmöglichkeiten zu einer wesentlichen Kostensenkung ohne Verminderung des Standards führen, kann ein Erfolgshonorar zuvor schriftlich vereinbart werden, das bis zu 20 vom Hundert der vom Auftragnehmer durch seine Leistungen eingesparten Kosten betragen kann".
    Übersetzt bedeutet dies:

    • Sie müssen das Honorar nicht an die tatsächlichen Baukosten koppeln. Sie können es auch an eine gemeinsam abgestimmte Bausumme koppeln und somit festschreiben. Hier bietet sich Ihr Budget an, das Sie für den Hausbau ausgeben wollen.
    • Sie können mit dem Architekten ein 'Erfolgshonorar' vereinbaren, falls er die Baukosten durch Optimierung senken kann.

    Durch akribische Kostenkontrolle vom ersten Entwurf an ist es einem guten Architekten möglich, den einmal gesteckten Kostenrahmen einzuhalten. Jede Leistungsphase enthält die Verpflichtung für den Architekten, die aktuellen Kosten so präzise wie nur möglich festzustellen. Dies spielt sich hauptsächlich in der Entwurfsphase, also zu Zeitpunkten ab, zu denen noch kein € ausgegeben ist. Für Sie als Bauherr ist es bei vertrauensvoller Zusammenarbeit immer möglich, an kostenträchtigen Planungsentscheidungen teilzuhaben, zu reagieren und Entscheidungen zu treffen, neue Wünsche aufzunehmen und andere dafür zu reduzieren. Bei drohenden Mehrkosten gibt es stets zwei Möglichkeiten: geschickt umplanen oder das Budget erhöhen, das zweite ist bei Kostendeckelung natürlich nicht angesagt. Die Kostenverfolgung nebst geschickter Umplanung heißt auch 'Design to Cost'. So wird das Ziel immer konkreter und noch bevor Sie irgendwelche Verträge mit Firmen eingegangen sind, werden in Leistungsphase 6 die voraussichtlichen Kosten auf der Basis eingeholter Angebote sehr genau ermittelt. Hat der Architekt korrekt geplant und ausgeschrieben, also nichts übersehen und vergessen (Sie natürlich auch), und ändert sich später die Ausführung nicht mehr, weil alle Entscheidungen getroffen sind, besteht beste Aussicht, das Haus zum veranschlagten Budget zu bekommen. Ist das Honorar pauschaliert, besteht nicht der geringste Anreiz für den Architekten, Ihnen etwas 'aufzudrängen' oder bezüglich Kosten 'laissez fair' an den Tag zu legen, nur um sein Honorar zu erhöhen.
    Mit der Pauschalierung darf im Übrigen die HOAI nicht unterschritten werden. Diese Gefahr besteht, wenn sich die Baukosten einvernehmlich erhöhen, weil halt doch die eine oder andere Begehrlichkeit in der Bauphase entsteht (das ist auch gut so, das sind dann die Kleinigkeiten, an denen man sich freut). Öffentliche Auftraggeber, die mit der Honorarpauschalierung arbeiten, legen sich bei der pauschalen Vereinbarung deshalb nicht ganz unten an den Mindestsatz, sondern schaffen dort ein kleines Polster. Alles in allem ist ein Architekt, mit dem man vertrauensvoll zusammenarbeiten kann, am Bau Gold Wert. Das Honorar ist gut angelegt, denn der Architekt kann ideenreich Dinge aktivieren, an die andere, die die Hausplanung und den Bau nur aus kaufmännischen Gesichtspunkten betrachten (müssen), gar nicht erst denken. Gewusst wie  -  und weniger ist oft mehr!

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