Fallsammlung für die Praxis über außervertragliche Verpflichtungen
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Fallsammlung für die Praxis über außervertragliche Verpflichtungen
Ein typisches Beispiel: Die Aufklärung durch den Architekten, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Bauträger des Bauherren, wie der Bauherr den Bau zu benutzen hat, wie zum Beispiel das richtige Lüften, das richtige Stellen von Möbeln (Abstand zur Wand) etc. ... Ich denke, hier sollten Erfahrungen und Wissensansätze eingestellt werden.
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Schimpf ruhig, ich wieder <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">
Und jetzt gebe ich es Dir! Genauso wie Bauherren meine unangenehmen Rückfragen ertragen müssen.
Wie stellst Dir das vor? In einzelnen Rubriken?
Oder wie sich ein Bauherr verhalten muss bei Neueinzug? Geteilt nach Bauweise?
Nu mal raus mit der Sprache (Schrift) -
Du bist aber auch was empfindlich <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15">
Nein, ich möchte hier keine Checklistge aufbauen, sondern einfach nur eine Sammlung eröffnen, was der eine oder andere Experte und Fachmann (als Anbieter von bau- und Planungsleistungen (Bauleistungen, Planungsleistungen)) meint, was zu den außervertraglichen Pflichten zählt. Hierbei gibt es wohl keine Rechtsprechung, sondern wird ja (leider) immer wieder durch die Rechtsprechung neu definiert. Und wie es die Praxis an deutschen Gerichten zeigt: Der Unternehmer ist immer schuld. Deshalb möchte ich als Unternehmer (der bestrebt ist, alles richtig zu machen *schleim*) eine Fachsammlung von Meinungen wissen ... und jetzt sei nicht so empfindlich. MB! -
Keine Panik
Wenn ich das wirklich wäre, hätte ich dasweggelassen ...
Ich biete zwar keine Planungsleistung in diesem Sinne an, aber ich sehe ja die Schäden und auch die Ursachen. Ich denke, dass ist auch in Deinem Sinne.
Typische Verhaltensfehler:
1. Schlafzimmer nicht heizen (dauerlüften nutzt da nix)
2. Übermäßig Wasserdampfproduktion in Kombination mit falscher Lüftung. z.B. sehr viele Pflanzen, Wäsche im Zimmer trocknen, Kochen, Aquarien etc.
3. Möbel zu nahe an der Wand (haste ja schon)
4. Baufeuchte nicht berücksichtigt (Lüften, Heizen), und parallel Bauwerksteile am Abgeben des Überschusswassers hindern (z.B. zu früh fliesen)
5. Mangelnde Reinigung der Regenrinne (nicht unterschätzen!)
Mehr fält mir im Moment nicht ein. -
Die Idee ist gut
und richtig! Am Ende ist der Unternehmer immer der Dumme. Ich Übergebe daher bei der Hauübergabe den Bauherren seit kurzem eine Liste mit wichtigen Punkten, die ich mir dann auch unterschreiben lasse. U.a. natürlich richtiges Lüftungsverhalten, Pflegehinweise von Fliesen z.B. Terracotta, Marmorbeläge, Fenster, sowie Bezugsquellen dafür. Für Holzfenstern bekommen meine Kunden z.B. eine Bestellnummer für die richtige Farbe mit, damit können Sie dann zu bestimmten Firmen fahren und bekommen dann dort genau die richtige Farbe gemischt.
Wir sollten das wirklich vertiefen, also einfach drauflos schreiben, gerade auch die Bauherren. Manche Probleme erscheinen einem selber ja oftmals als selbstverständlich.
Grüße -
Bop Pao ist ein Schläger!
Oder was ist mit Hauübergabe gemeint?
Mir fällt gerade noch der Magic Dust Effekt ein. Irgendwie scheint das ja mit Teppichböden und Tapeten / Farben zusammenzuhängen. Was gibt man denn da für einen Rat? -
hehe
na sonst bekomme ich die Unterschrift doch nicht -
Prima Bop Pao
Das mit dem Reinigen vom Natur- oder Kunststeinböden ist gut und richtig. Das habe ich schon einmal in Kassel von HF (Fahrenkrog) gehört. Da viel mir der Punkt schon positiv auf.
Was auch Sinn macht ist die Beschreibung zur Reinigung der Fenster, da hier Dichtungen etc. beschädigt werden können (bei Holzfenster auch Lacke etc.), wenn das falsche Reinigungsmittel verwendet wird.
Wenn die Bauherren die Maler- und Tapezierarbeiten (Malerarbeiten, Tapezierarbeiten) in Eigenleistung ausführen: Mit welchem Klebeband darf er wie lange die lackierten Holzfenster abkleben - Weichmacher und so ... -
Keller, Feuchte, Holz, Allergien und der A ... des Architekten
Ein Textbaustein in meinen Sanierungskonzepten für Holzschutz in Altbauten ist der Vermerk, dass die Lagerung von Holzelementen im Keller nichts zu suchen hat, wenn mal wieder aus Kostengründen die Kellersanierung nur 'ne halbe Sache wird (kommt häufiger vor als 100 %ige Varianten). Wurde von dem ein oder anderen schon in seine Mietverträge aufgenommen. Ebenso wichtig ist mir bei der Verarbeitung von Holzschutzmitteln (bekämpfend oder vorbeugend) das irgendwo im Haus frei zugänglich ein Schild anzubringen ist mit Wirkstoffen, usw. (gem. DINAbk. 68800). Kommt vielleicht selten vor, aber wenn mal ein Mieter oder späterer Eigentümer eine Überempfindlichkeit oder Allergie entwickelt, weiß man wonach man suchen kann und gleichzeitig rettet es den A ... des Architekten.
Grüße aus Leipzig von -
Ach ja: Nutzungsänderung
Auch so eine heikle Sache. Ein reiner Lagerkeller (laut Planung) wird auf einmal doch ein Hobby-, Party-, Bastelkeller oder gar ein Gästezimmer. Wenn dann die feuchte kommt, geht's los.
Auch das sollte klar vereinbart sein. -
Ja, das kenne ich ...
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also praktisch eine Bedienungsanleitung mit pflege - und
Wartungshinweisen. wäre eine tolle Sache, wenn das alle ihren Kunden mal mitgeben würden. welche Reinigungsmittel schädigen übrigens die Fensterdichtungen? ich nehme dafür das normale Fensterklar oder spüliwasser, das war's? man sollte es allerdings nicht in den idiotensektor treiben, in USA z.B. steht auf den außenSpiegeln der PKW's sinngemäß "Achtung, gegenstände die sie in diesem Spiegel sehen, sind näher als es scheint! " spätestens bei solchen Sachen wird's blöd! MfG Holzauge -
@Holzauge
Nein: Nicht den Idiotensektor. Beim Neubau findet man auf den Fenstern oft noch irgendwelche Rückstände von Aufklebern der Glashütten etc. Und da gehen manche Bauherren auch ganz schön brutal ran. Allzu oft mit groben Schwämmen etc. (Erfahrung!) und kommen dann auch gegen die Dichtungen der Scheiben - mechanische Beschädigungen. Sicherlich kann man die Aufklärung übertreiben, was Sie dann mit "Idiotensektor" interpretieren - aber denken Sie mal darüber nach, wie heutzutage die Gerichte und Verbraucherverbände beurteilen. Nicht umsonst steht auf Ihrem Außenspiegel solch ein Satz. Und genau darum habe ich diesen Topic eröffnet, um zu erörtern, wie weit die außervertragliche Pflicht gehen kann. -
nein, da haben sie mich falsch verstanden.
das was sie meinen, bezeichne ich als sinnvoll, schließlich gibt es für jede banane eine Anleitung, wo die batterien reingehören *g*, also warum nicht gerade auch für ein Haus und seine Bestandteile, alleine der Wert den das darstellt. hatte zwar nicht an putzreste gedacht, aber schon den richtigen hintergedanken. spätestens bei sowas wie einem außenspiegel/PKW wird es aber lachhaft weil Feder eine fahrschule besuchen muss, wo er/sie sowas beigebogen bekommen sollte. schließlich würden sie doch auch nicht auf'n kaffeebecher "Achtung, heißer Inhalt kann ihre haut verbrühen" draufschreiben, weil da wird es echt blöd. also, munter bleiben.MfG Holzauge
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nicht lachen, aber
Moin,
das mit dem Außenspiegel ist mir passiert.
Und zwar im Urlaub in Tu's und meinen geliebten Dolomiten. Der Page meinte es gut und hat den linken Außenspiegel eisfrei machen wollen und dabei völlig zerkratzt. Was er nicht wusste: da ist eine Schicht gegen schnellem Beschlagen draufgewesen und der Spiegel war beheizbar.
So dumm, wie so manches läuft, so dumm können wir manchmal gar nicht denken.
Das die Usianer allerdings nicht wissen, dass nen Hamster zum Trocknen nicht in die Mikrowelle gehört, spricht Bände)
Grüße
si -
Die Dolomiten
haben mich auf den Plan gerufen)
HP, wie wäre es mit Wartungsempfehlungen (Heizungsanlage, sonst. elektrische Anlagen etc.). Auflistung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen sowie Empfehlungen zu Zwischenprüfungen, bzw. auch, wer diese durchführen kann (Fachkraft, unterwiesene Personen, Nutzer ...).
Tipps und Tricks, wie z.B. mit abgerissenen Silikonfugen umgegangen werden soll, wie hakende Schlüssel im PZ-Schloss am besten behandelt werden, was tun bei tropfenden Wasserhähnen ... -
Hallo SI, das war kein hamster, man muss dazu die ganze Geschichte wissen, dann
ergibt sich erst das menschlich/tierisch tragische an der Sache. also die Frau hatte also eine Katze, wenn sie die gebadet hatte, hat sie diese zum trocknen (quasi fönersatz) in ihren heißluftHerd gesteckt und auf 40 Grad o.ä. gestellt. habe sogar mal einen getroffen, der gesagt hat das seine Katze, wenn die klappe offen ist, auch ohne nass zu sein da reingeht. Katzen haben es halt mit der Wärme. Ich denk da immer an Kachelofen und die Katze meiner Schwester, welche sich zwischen Wand und Ofen durchzwängte. auf alle fälle lief das solange gut, bis die Frau einen neuen Herd bekam. dies war ein kombinationsgerät mikrowelle/heißluft. Ich glaube das Ergebnis ist klar, die Katze ist geplatzt und der arme Ofen war zu nichts mehr zu gebrauchen. *g* es ist also nicht ganz so bescheuert, wie es immer erzählt wird, aber es ist trotzdem schon hart an der Grenze zum laufenden Schwachsinn. übrigens gibt es auch sogenannte fönboxen für Katzen. das mit der heißluft ist also gar nicht ohne. MfG HolzaugePS: wollte mal eine E-Mail wegen einer vertraulichen baufrage zusenden, wo soll ich die hinschicken?
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@TU, teilweise gibt es das ja schon, zu jeder Heizung, jedem veluxfenster
türschlössern gibt's 'ne Gebrauchsanweisung. aber wer außer mir Idiotien hebt sowas schon auf ... da wär es ein echter fortschritt, wenn man praktisch bei Übergabe des Hauses 'nen Ordner übergeben bekommt, wo die sowieso vorhandenen Anleitungen mit weiteren Ergänzungen drin sind, richtig schön kompackt. wenn's der Käufer dann nicht beachtet, hat er selbst schuld. MfG Holzauge -
Genau,
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@Holzauge
ich konnte mir die Anleitungen/Unterlagen zur Heizung und anderen hautechnischen Sanitären Komponenten aus dem Karton mit dem Verpackungsmüll raussuchen, gerade rechtzeitig bevor der Sanitär- und Heizungsinstallateur (Sanitärinstallateur, Heizungsinstallateur) ihn mitnehmen wollte ... -
hierhin
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dann sind wir jetzt 3 (Idioten?)
ich hebe sowas auch immer auf ... nicht nur vom Haus, sondern von allen Haushalts- und techn. Produkten ... -
Idiotien in "" , weil heutzutage doch gerade "wir Männer" aber auch "Frauen" mit
der massgabe durchs leben gehen "ich habe abitur, ich kann das", Ergebnisse teilweise hier im Forum zu lesen. da sind wir halt ein anachronismus, eigentlich sind wir unpassend in unserer Zeit*ggg*. man sollte allerdings darauf achten, das man/Frau nie dieselben Geräte hat wie "Freunde/bekannte/verwandte" da man sonst um 23:30 angerufen wird, sag mal hast du die Anleitung vom drucker? ich habe die patrone gewechselt, aber der druckt immer noch nicht! *ggg*MfG Holzauge -
Wir verennen uns ...
Wir verennen uns ich denke, und da sind wir uns auch wohl einig (übrigens, ich bin der 4. Idiot), dass die Notwendigkeit der außervertraglichen Verpflichtung zur Aufklärung gegeben ist. Mir geht es doch darum, Entschuldigung, nicht über Hamster in der Mikrowelle zu reden, sondern mögliche Fallinterpretationen zu sammeln.
Halten wir mal fest:- Richtig lüften
- Richtig möbelieren um Schimmel zu vermeiden
- richtig reinigen (Hinweise zu Reinigungsmitteln oder Medien)
- Übergabe einer Hausakte mit Einbau- und Gebrauchsanweisungen zu allen mechenaischen und haustechnischen Teilen
- Notfallplan - wenn z.B. mal die Heizung ausfällt oder eine Sicherung heraussspringt: Liste mit allen chronologishcen Lösungen und Obliegenheiten
- Notfallplan - wenn's mal brennt - Beratung Feuerlöscher, Löschdecke etc.
- Einbruchsschutz - Beratung?!
Bitte jetzt vervollständigen!
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bei feuerlöscher unbedingt noch RAUCHMELDER in jedem Raum
davorsetzen, die meisten Leute verbrennen erst, wenn sie schon 30 Minuten vorher an Rauchvergiftung zugrunde gegangen sind. das wäre übrigens auch noch 'ne Idee, über Baumaterialien und deren Brandsicherheit/Giftgasentwicklung im brandfall aufzuklären. was nützt der gesparte t€, wenn man danach die gute Deckenverkleidung aus holzimmitat/styroporbasis unter der Decke hat. MfG Holzauge -
Explizite Hinweise auf wartungsbedürftige Teile + Komponenten
wie z.B.- Heizungskessel/-Therme
- Korrosionsschutzanode am Warmwasserspeicher
- Wasserfilter am Hausanschluss
- Sperrfix (falls vorhanden)
- alle Silikonfugen / Acrylfugen
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ich liste mal auf was mir zum Thema notfallpläne einfällt.
Notfall 1. Feuer, dessen Vermeidung (nicht zehn dreifachstecker ineinander usw.), dessen Wahrnehmung (rauchmelder!), dessen Bekämpfung (Feuerlöscher, Brandschutzdecke, Türen/Fenster schließen, sofort 112 und Haus verlassen. (ist nicht ganz vollständig und die Reihenfolge naja). Notfall 2. blitzeinschlag, dessen "Verhinderung/Ableitung", was ist zu tuen evtl. 112 um nach schwelBrand zu gucken (reiner Sicherheitsaspekt). Notfall 3. Wasser, Vermeidung (keine Schläuche unbeaufsichtigt unter Druck lassen), Bekämpfung (hauptWasserhahn abdrehen/nie ganz öffnen, damit er sich nicht festsetzt), entfernen des Wassers, evtl. SV für weitergehende Schadensfeststellung, Maßnahmen empfehlen. Notfall 4. abWasserrückstau, Vermeidung (automatische sperrschieber), deren Wartung, über Beseitigung schweige ich. Notfall 5. Heizungsstörung, vermeiden (Wartung, regelmäßige Sichtkontrolle), bei Brand/Brandgefahr wo sind die absperrhähne, speziell bei Gas keine elektr. Sachen einschalten, Fenster/Türen auf, kontrolliertes verlassen, 112 und Gaswerke verständigen. auf erdbeben, lawienern und sturmfluten geh ich aber nicht ein. *ggg* MfG Holzauge -
und nicht zu vergessen: Was beachten bei Frost? Sturm?
z.B. bei Frost Außenwasserhähne entleeren, ggf. Rohre vor Frost schützen, etc.
Und bei Sturm die Rollläden GANZ schließen (oder ganz offen lassen), da sie sonst aus der Führung herausgedrückt werden können ... -
Frost und Sturm sind keine notfelle, darauf
kann man sich einstellen*ggg*, die bereichern das leben, sonst wär's ja langweilig.) MfG Holzauge
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Notfälle nicht, aber
trotzdem hinweisbedürftig ... -
Au weia ...
Die Liste wird ja immer länger!
Mir fällt da gerade noch was ein: Oftmals kommt es ja vor, dass Neubauvorhaben - vor allem die in Neubaugebieten - auf ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden. Diese Flächen wurden in der Vergangenheit mit Pestiziden und Herbiziden behandelt, was natürlich im Boden bleibt und sich nur langsam abbaut. Also auch im zukünftigen Garten können diese Rückstände zu finden sein. Nun bleibt es spekulativ, ob die Grenzwerte für die neue Nutzung eingehalten werden. Wie sieht's eigentlich hier mit der außervertraglichen Aufklärungs- und Hinweispflicht (Aufklärungspflicht, Hinweispflicht) aus.
Ich habe sowas schon einmal erlebt, als ich einen Kindergartenneubau auf einem ehemaligen Gärtnereigelände betreut habe und ich feststellte, dass auf der Oberbodenmiete gar kein Unkraut wächst. Ich habe also den Auftraggeber diesbezüglich angeschrieben und darauf hingewiesen. Dieser wurde ganz schnell wach und hat eine Bodenuntersuchung durchführen lassen. Die Ergebnisse lagen weitestgehend knapp unter den zulässigen Werten, die anderen weit drunter. Der fehlende Bewuchs war auf die Auslaugung des Oberbodens zurückzuführen. Glück gehabt! Aber einmal wird's schief gehen, und dann möchte ich es nicht sein, der sich vom Richter anhören muss: " Sie HÄTTEN ... "- Auch das Risiko, im späteren Oberboden Überreste von Kampfmitteln zu finden, wie Handgranaten etc. ist nicht wegzudiskutieren. Bei uns am Niederrhein liegen genug metallische Kartoffeln auf den Akkern.
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mich deucht, ich habe da noch eine Packung pampers ...
ich glaube das ein Sicherheitsbedürfnis dieser Art, zu paranoia führt. dann kann man auch gleich zu hause im Bett liegen bleiben. wozu gibt es Bodengutachten. Ich weiß um ihre Intention, aber wir wollen doch nicht, wie die amis, jeden Menschen per se zum Idiotien erklären, oder?MfG Holzauge
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@holzauge
Was wir wollen, ist doch eigentlich klar - nämlich es leichter haben. Leider ist die Realität anders und es wird immer schlimmer. Sicherlich gibt es Bodengutachten, aber die Bewerten in der Regel doch eher die Tragfähigkeit (Elastizitätsmodul etc.) jedoch nicht die chemische und biologische Zusammensetzung. Und dann fragen Sie doch mal den Einfamilienhäuslebauer, ob er ein Bodengutachten hat, oder den Billigheimer-Bauträger (Generalunternehmer, Generalübernehmer).
Ich kann Ihre "Bremse" gut verstehen, deshalb diskutiren wir ja auch hier! -
ich dachte halt nur, das es langsam in die Richtung geht, das
man erwachsene Menschen an die Hand nimmt und über den zebrastreifen geleitet. das geht dann einfach zu weit, schließlich Handelt es sich um voll geschäftsfähige Menschen, auch wenn man trotzdem manchmal das Gefühl hat, das gehirne an der Garderobe abgegeben wurden.deshalb auch meine Ablehnung von Sturm und Frost als Notfall, weil man sich darauf vorbereiten kann. denn, wo führt das hin? Achtung Sturm, das müssen sie tuen wenn ihr dachwegfliegt, das müssen sie tuen wenn sie dabei verletzt werden, das müssen sie tuen wenn ihr rtw auf dem weg zum krankenhaus einen unfall hat ... man kann nicht auf alle eventualitäten vorbereitet sein. Ich weiß, meine abfolge war ein bisschen extrem. dann muss man halt eine Bodenanalyse machen lassen, dabei findet man aber nur die Stoffe, nach denen man sucht. das leben an und für sich ist halt risikobehaftet. MfG Holzauge
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"das gehirne an der Garderobe abgegeben wurden.
"
Hat mir mal wieder gefallen. Es klingt hart, aber oft genug habe ich den Eindruck auch.
Ich erzähl mal von dem heutigen Gerichtstermin, wenn der Fall beendet ist -
Ich habe jetzt ja auch nicht die Endlösung!
Sicherlich haben wir es mit voll geschäftsfähigen Bauherren zu tun, nur wenn's ums leidige Thema Kohle geht, kommt es immer wieder vor, dass die Hirngröße schrumpft. Sorry, dass ich es so deutlich sage, aber was ich schon so alles erlebt habe ... Beruht auf Erfahrung. Natürlich will ich nicht alle über einen kam scheren, aber die Rechtsprechung ...?! -
@holzauge: es geht hier nicht nur um Notfälle
oder würdest Du Wartung und Pflege als Notfall werten?
Wir sprachen doch von technischen Unterlagen des Hauses und sämtlicher Einbauten.
Insofern gehört die oben gesagten Hinweise mit dem Sturm und Frost natürlich dazu.
Natürlich ist es immer problematisch, wie weit man da gehen muss.
Müsste nun also auch noch abei stehen: Vorsicht, nicht in die Steckdose fassen, weil man einen gewischt bekommt?
Oder: Vorsicht, nicht an dem Eis im Eisfach lecken, weil dann die Zunge anfriert?
Ist in der Tat problematisch ... wo ist die Grenze? -
Notfälle oder höhere Gewalt
Das mit den Notfällen ist auf meine tabelarische "Einleitung" zurückzuführen. Dabei meine ich nicht Schäden, die Aufgrund höherer Gewalt zurückzuführen sind, sondern Notfälle, die Aufgrund Versagen und Defekten technischer Geräte und Bauteile entstehen können. Deshalb ist Sturm und Frost sicherlich nicht m.E. als außervertragliche Hinweispflicht zu bewerten, außer das Entleeren der Außenzapfstelle, da dies eine Schnittstelle bedeutet. -
@werner, nein nein, das mit der pflege und Wartung ist schon
richtig, ich hatte halt nur erstmal zum Bereich notfälle mir Gedanken gemacht. das man von allen technischen aus- und einrichtungsgegenständen die bedienungs-, pflege- und Wartungsanleitung reinnimmt ist klar. @helmuth, wenn man die Andeutungen so liest, könnte man denken wir sind im amerikanischen rechtssystem!? ich habe auch schon Prozesse miterlebt, wo man selbst dem Richter jeglichen verstand absprechen müsste. ein Beispiel aus vielen strafProzessen, Voraussetzung der angeklagte steht das erste mal vor Gericht. Formulierung des staatsanwalts: anzurechnen ist dem angeklagten, das er bisher nicht in Erscheinung getreten ist (was nur bedeutet, das er bis jetzt nicht erwischt wurde!) daher fordere ich eine strafe von ... auf bewährung. der Richter übernimmt diesen Blödsinn. nach der Verhandlung beim klönschnack mach ich die beiden auf den Schwachsinn aufmerksam. jeder UNBESCHOLTENE BÜRGER ist bisher nicht in Erscheinung getreten! das ist der Normalfall! und das wird dem angeklagten positiv angerechnet? die beiden haben mir übrigens zugestimmt, ich hoffe, das ich wenigstens zwei Leuten die Augen öffnen konnte. MfG Holzauge
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