Prüfpflichten eines Parkettverlegers
BAU-Forum: Holzschutz, Holzschäden, Holzsanierung

Prüfpflichten eines Parkettverlegers

Moin zusammen,
folgendes Dilemma: Wir haben mit einem Bauunternehmen ein Einfamilienhaus erstellt. Im Haus haben wir die Bodenbeläge separat an ein Fachunternehmen vergeben. Es wurden Eiche-Massivholzdielen eingebracht, die auf Estrich verklebt wurden.
Nach kurzer Zeit stellten wir Schimmelbildung auf den Leisten fest. Nach Abnehmen der Leisten konnten wir sehen, dass das Holz sich über die Länge in die Innenwand gesetzt hat. Dehnungsfugen zur Wand hin waren vormals vorhanden. Das Holz musste freigeschnitten werden.
Es stellte sich heraus, dass der Sockelbereich der Wand viel zu nass war. Nun sagt unser Bauunternehmer, dass die Prüfung der Feuchtigkeit in der Wand auch zu den Prüfpflichten eines Parkettverlegers gehört. Dieser bestreitet dies natürlich.
Kann mir jemand sagen, ob eine Messung der Feuchtigkeit in den Wänden tatsächlich zu den Prüfpflichten eines Parkettverlegers gehört?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
  • Name:
  • JensS
  1. die

    Dehnungsfuge ist aber nicht wegen der Wandfeuchte "zugewachsen".
    Die Estrichfeuchte wurde geprüft?
    Auftrag/ Vertrag nach VOBAbk.?
    Grüße
  2. Moin, bisher war ich davon ausgegangen, dass die ...

    Moin,
    bisher war ich davon ausgegangen, dass die Feuchtigkeit über die Verbindung Fußleiste (lackiert, MDF)  -  Boden in das Holz gezogen ist. Die Estrichfeuchte wurde dreimal geprüft, der Estrich hat ca. 13 Wochen gelegen.
    Die Beauftragung erfolgte jeweils nach VOBAbk..
    Danke und Gruß
  3. aus

    DIN 18356 Parkettarbeiten:
    4.1
    Nebenleistungen
    4.1.6
    Einmalige Messung der Feuchte der UNTERGRÜNDE zur Feststellung der Verlegefähigkeit.
    Quelle:
    VOBAbk. Teil C 2006
    ;-) ... nur für Volker!
    Grüße
  4. Habe leider den vollständigen Text der DIN nicht ...

    Habe leider den vollständigen Text der DINAbk. nicht vorliegen. Es gibt ja auch Regelungen für die Fußleisten. Gibt es hier eine entsprechende Prüfpflicht vor Anbringung?
    Vielen Dank für die Hilfe!
  5. Wenn Ihr

    die VOBAbk. wirksam vereinbart haben wollt,
    solltest Du neben dem Teil B
    auch die DINAbk. im Teil C kennen, die Ihr vereinbart habt.
    Grüße
  6. Die Vereinbarung nach VOB erfolgte über die AGB ...

    Die Vereinbarung nach VOBAbk. erfolgte über die AGB. "Es gelten die Vorschriften der VOB Teil B .. " Bei Auftragserteilung haben wir mehr auch nicht hinterfragt, sodass ich hier leider keine Kenntnisse habe. Gibt es denn bzgl. der Fußleisten entsprechende Prüfpflichten oder Maßgaben?
    Vielen Dank.
  7. klar doch  -  Prüfpflicht besteht auch bei:

    Bodenbelagsarbeiten:
    Hier gilt hier das gleiche wie für Parkettarbeiten.
    Selbst bei Tischlerarbeiten sind durch den AN Bedenken geltend zu machen bei zu hoher Baufeuchte.
    Grüße
  8. Vielen Dank für die Infos. Das bedeutet für ...

    Vielen Dank für die Infos.
    Das bedeutet für uns dann wohl, dass der Verleger sich um den Ersatz der Fußleisten verdient machen kann. Nun muss ich nur noch den Bauunternehmer bewegen, die zu feuchten Sockelleisten trocknen zu lassen, da durch Heizen und Lüften dem Ganzen nicht beizukommen ist ...
    Gruß und noch einen schönen Tag ...
  9. Ich wette ...

    hier liegt mal wieder ein typischer Fall von Mücke und Elefant vor.
    Aus der Prüfpflicht wird ein Elefant gemacht, aber der eigentliche Elefant  -  die Ursache für die Feuchte, die gar nicht trocken werden will, die interessiert keinen. :-(.
  10. Ich will es mal so formulieren: Wenn es ...

    Ich will es mal so formulieren: Wenn es denn tatsächlich im Rahmen der Sorgfaltspflicht dem Parkettverleger obliegt, auch die Feuchtigkeit in den Wänden zu prüfen und bei Bedenken auch diese vorzutragen, wäre es im Nachhinein wesentlich einfacher gewesen, den Sockelbereich zu trocknen.
    Dass dieser überhaupt so nass ist, ist sicherlich nicht hinnehmbar  -  allerdings geht es mir mehr um die Schadensbeseitigung. Da nunmehr das Holz verklebt ist, ist eine Trocknung sicherlich nur noch sehr schwierig möglich.
    Die Ursache liegt im übrigen darin, dass es erheblichen Regenfall während der Bauzeit gab. Dieser Umstand wird durch das Bauunternehmen auch gar nicht bestritten. Die sagen halt nur, hätte Dein Verleger darauf hingewiesen, hätten wir noch getrocknet : (
  11. ?!

    Habe ich das richtig verstanden?
    der verklebte Parkettboden ist so stark aufgequollen, dass er in den Wandputz (trotz Wandabstand) quasi "hineingewachsen" ist?! Dann muss doch der Parkettboden, zumindest im Randbereich, erhebliche sichtbare Mängel aufweisen?! Nur die Sockelleisten weisen Schimmelbildung auf?! Wie schaut den der Parkettboden auf dem Rest der Fläche aus? Wie hoch ist die Luftfeuchtigkeit und die Feuchtigkeit im Boden am Rand und in der Raummitte?
    Viele Grüße
  12. Ja, korrekt. Die Innenwände sind um 3-4 mm ...

    Ja, korrekt. Die Innenwände sind um 3-4 mm verschoben worden. Die Rollschicht hat leichte Risse. Dies ist jeweils an den Querseiten passiert. Das Holz musste freigeschnitten werden, unterhalb der Heizkörper wurde der Putz herausgeschlagen, um Platz zu schaffen.
    Entsprechende Mängel sind im Randbereich (Breite Sockelleiste) gut sichtbar. Es handelt sich um dunkle Verfärbungen. Der Rest des Parkettbodens sieht ganz normal aus. Luftfeuchtigkeit ist in der Regel zwischen 50  -  60 %, bei Wetterlagen wie derzeit auch schon mal 70 % über den Tag. Das verringert sich glücklicherweise beim abendlichen Lüften ...
    Die Feuchtigkeit nimmt im Holz von den Randbereichen zur Mitte hin ab. Das wurde durch den Verleger vor Ort einmal bestimmt.
    Grüße
  13. Und das alles ...

    soll von ein bissel Restbaufeuchte kommen
    rotfl.
    Quatsch mit Sauce.
  14. Eine Messung der Feuchtigkeit in der Wand hat ...

    Eine Messung der Feuchtigkeit in der Wand hat zum Teile Werte von 115 Digits ergeben  -  11 Monate nach Einzug und nach 6 Monaten Heizen und Lüften.
  15. Sach ich doch ...

    Da wird über die Prüfpflichten des Parkettis lamentiert, während der Bau heimlich, still und leise Titanic spielt.
    Wahrscheinlich hat der Parketti schon Riesenärger an der Backe und ist nur zu verschüchtert, um den AG mal richtig auf den Pott zu setzen. Schade.
  16. die

    Belegreife wurde aber mittels CM-Messung überprüft?
    Gerade ohne FB-Heizung kann ich mir nicht vorstellen,
    dass der Estrich bei der Umgebungsfeuchte belegreif gewesen sein soll.
    Dass der Kleber das mitmacht.
    Wie feucht sind die Dielen jetzt?
    Wie wird die Fläche aussehen, wenn das mal wieder trocken ist.
    Die Leisten sind wirklich die Mücke.
    Grüße
  17. Wie gesagt, dreimal wurde eine CM-Messung durchgeführt. Da ...

    Wie gesagt, dreimal wurde eine CM-Messung durchgeführt. Da es sich nur um die Randbereiche handelt, die weggeschnitten wurden, sieht der Rest ganz normal aus.
    "Da wird über die Prüfpflichten des Parkettis lamentiert, während der Bau heimlich, still und leise Titanic spielt.
    Wahrscheinlich hat der Parketti schon Riesenärger an der Backe und ist nur zu verschüchtert, um den AG mal richtig auf den Pott zu setzen. Schade. "
    Muss ich nicht verstehen oder? Erstens lamentiert hier keiner, zweitens habe ich die Frage gestellt, ob er diese Pflicht überhaupt hat oder nicht. Ich bin an sachlicher Aufklärung interessiert und nicht an Postings wie diesen.
    Gruß
  18. ich

    versteh ihn schon teilweise den Ralf ;-)
    Wir beide haben uns zu lange nur mit den Fußleisten beschäftigt, um den Parketti eine dranzubraten.
    So, wie Sie es nachfragten. ;-)
    Auf der anderen Seite will der ja auch mal fertig werden,
    und er konnte sicher auch nicht annehmen
    und bis in die Tiefe nachmessen, WIE abgesoffen die Wände sind.
    Das hätte man ihm auch sagen können/ müssen.
    Dann wären die Leisten an den Stirnseiten eben abgeblieben
    und die Feuchtigkeit wäre nicht direkt in die Stirnseiten geleitet worden.
    Grüße
  19. :) Da bin ich wieder am Ausgangspunkt meiner ...

    :)
    Da bin ich wieder am Ausgangspunkt meiner Frage. Mein Interesse ist es nicht, dem Parketti eins reinzuwürgen, genauso wenig wie es mein Interesse ist, der Baufirma unverschuldet was zu unterstellen. Nur ich als Bauherr, wenn ich denn zwei Fachfirmen beauftragt habe, muss mich ja darauf verlassen (können), dass jeder seinen Job macht.
    Leider ist die Schuldfrage ja nun entscheidend für das weitere Vorgehen. Beide Seiten lehnen ein weiteres Entgegenkommen ab, ich habe eine nasse Wand und eigentlich wenig Interesse, die aufwändige Trocknung selber zu bezahlen.
    Wenn jemand einen Fehler gemacht hat, dann mag er auch dazu stehen und den Fall über seine Versicherung abwickeln. Wenn hier kein Fehler gemacht wurde  -  und mir liegt viel daran zu erwähnen, dass wir weder den einen noch den anderen zeitlich unter Druck gesetzt haben, dann scheint es an uns haften zu bleiben. Nachvollziehen könnte ich dies nur schwer.
    Nach meiner Einschätzung haben beide Seiten Fehler gemacht. Die Wand hätte nicht so nass sein dürfen, was beispielsweise durch längere Bautrocknung leicht erreicht worden wäre. Andererseits hätten auch die Leisten nicht angesetzt werden dürfen, da hiermit das Dilemma begonnnen hat. Bleibt nur die Frage, wer haftet nun  -  3 Möglichkeiten bleiben offen, und wenn ich die Aussagen zu der Prüfungspflicht richtig verstanden habe, dann überwiegt der Parketti.
    Ich lass mich aber auch gerne eines besseren belehren. Wer hätte es dem Parketti sagen können / sollen, wie abgesoffen die Wand war? Durch Verputz und Malerarbeiten, letztere waren drei Wochen vorher abgeschlossen, war nichts zu erkennen. Dafür gibt es aber ja auch Messgeräte ;-) Die Messungen selber durchzuführen hat 30 sec gedauert (mit Messgerät), daran kann es kaum gescheitert sein.
    Auf jeden Fall: Vielen Dank für Eure Infos und Hinweise!
  20. Sie vergessen und unterschätzen

    einen Fachmann (Baubetreuung) an Ihrer Seite.
    z.B. für Auftrags- und Vertragskontrolle, Bauberatung, Schnittstellenkoordination, Ausführungskontrolle,
    gemeinsame Abnahmen, Interessensvermittlung und Erwartungshaltung,
    Mängelanzeige und Mängelbeseitigungskontrolle, Rechnungskontrolle uvm.
    Die Wände hätten niemals so nass werden dürfen.
    Ihr Fachmann hätte sicher hier eher Einfluss auf den Schutz der Wände bzw. ihre Trocknung genommen.
    Nu sind se nass, ein Folgeschaden da und die Leistung des Bauunternehmer ist abgenommen.
    Wenn Sie meinen, die Dielen sind zu retten, geht es doch "nur" um die MDF Leisten und die sollten sicher noch eine Weile ab bleiben.
    Grüße
  21. Ist das so schwer ...

    zu verstehen?
    Was soll denn hier eine Trocknung?
    Erstmal muss die Quelle abgestellt werden (und ich bin mir recht sicher, dass es da eine gibt), dann kann über eine Sanierung und deren Kostenverteilung nachgedacht werden.
    Und wenn die beiden Hauptverdächtigen mauern, müssen Sie als Eigentümer eben ran.
    Es kann auch der Klempner, der Trockenbauer, der ... gewesen sein.
  22. Vielen Dank für die rege Anteilnahme. Werde mal ...

    Vielen Dank für die rege Anteilnahme. Werde mal schauen, wie ich jetzt mit beiden Parteien durchs Loch komme ...
    Gruß
  23. Moin,

    Leckage in einer Leitung untern Estrich oder wo auch immer ausgeschlossen? Nochmal abdrücken lassen?
    Die Feuchteentwicklung in der Wand haben Sie über die Zeit beobachtet?
    Und? Es trocknet langsam aber stetig?
    Wandbaumaterial?
    Grüße
  24. Habe mal den Wasserzähler über einen Zeitraum von ...

    Habe mal den Wasserzähler über einen Zeitraum von 12 Stunden protokolliert  -  kein Verlust erkennbar. Da sich die Feuchtigkeit im gesamten Sockelbereich (4,5 x 10 m) befindet, habe ich eine Leckage zunächst ausgeschlossen. Es handelt sich um Kalksandstein, der entsprechend mit kalkhaltigem (?) Putz verputzt wurde. Die Feuchtigkeit im Sockelbereich ist  -  wenn überhaupt  -  marginal geringer geworden, wobei die Messmethode mit den Kugeln auch nicht so belastbar ist. Ich kann es daher nicht ganz genau sagen ... Je höher ich an der Wand messe, um so geringer wird die Feuchtigkeit.
    Grüße
  25. nur so nebenbei ...

    Hallo,
    ... war die ausreichende Dehnungsfuge da weil Ihnen der Bodenleger dies versichert, oder konnten Sie sich davon überzeugen. Eine derartige Ausdehnung OHNE dass sich die Dielen mind. am Rand vom Kleber lösen, erscheint mir schon sehr unwahrscheinlich.
    (Hr. Schrage wird mich sicher berichtigen ...)
    viele Grüße
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN