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Woran erkenne ich ob Schimmel tot ist?
BAU-Forum: Holzschutz, Holzschäden, Holzsanierung

Woran erkenne ich ob Schimmel tot ist?

Hallo,
bei unserem Neubau wurde als Decke zum Speicher eine Holzbalkendecke ausgeführt (diese ist innerhalb der gedämmten Hülle).
Die Tragbalken sind rot imprägniert.
Da es am Tag der Anlieferung regnete, waren die Balken entsprechend nass, als diese eingebaut wurden.
Nach ca. 2 Wochen bildete sich dann an den Balken ein teilweise weißer, flaumiger Belag, der wie Schimmel aussieht. Bei einigen Balken ist an einer Kante noch etwas der "Baumrundung" vorhanden, also die Balken wurden vermutlich aus Randholz geschnitten. An diesen Stellen ist die Bildung des Belages besonders stark.
Mittlerweile ist der Bau 8 Wochen zu und das Holz soweit abgetrocknet. Den Belag lässt sich durch abkehren leicht entfernen und an den stellen, an welchen ich den Belag entfernt habe bildet er sich auch nicht wieder neu.
Meine Vermutung ist, dass sich Aufgrund der Feuchtigkeit durch den Regen Schimmel gebildet hatte und dieser nun abgestorben ist, da die Lebensbedingungen nicht mehr vorhanden sind.
Die Frage ist nur, ob meine Vermutungen richtig sind.
Gibt es eine einfache für mich durchzuführende Methode, mit welcher ich feststellen kann, ob es tatsächlich Schimmel war und vor allem, ob dieser jetzt tot ist?
Kann ich das alles jetzt einfach abkehren und die Sache ist damit erledigt oder muss ich Angst haben, dass hier dauerhaft irgendwelche Schimmelsporen das Haus verseuchen?
Bilder kann ich gerne E-Mailen. Wenn mir jemand sagt, wo man Bilder einfach online stellen kann, kann ich auch mal eines hochladen.
Vielen Dank.
  • Name:
  • Martin
  1. Feststellen

    Foto von Norbert Basqué

    lässt sich der Schimmelbefall durch eine mikrobiologische Untersuchung.
    Schimmelsporen sind latent in der Luft vorhanden, benötigen allerdings zum weiteren Wachstum entsprechende Voraussetzungen wie Feuchte und Nahrungsgrundlage. Bei Entzug mindestens einer dieser Komponenten ist ein weiteres Wachstum nicht zu befürchten; allerdings muss dafür gesorgt werden, dass auf im Gebrauch keine Feuchtigkeit in die Dämmung eindringt.
    Die "rote" Imprägnierung ist übrigens nicht schimmelhemmend, sondern lediglich ein Schutz gegen holzzerstörende Insekten und Pilzbefall.
  2. @Norbert Basqué ...

    Vielen Dank für die Antwort,
    wenn ich Ihre Angaben richtig deute, dann kann ich den Schimmel einfach abkehren und alles ist gut  -  richtig?
    Da die Decke innerhalb der gedämmten Hülle ist (Decke zwischen beheiztem Dachgeschoss und beheiztem Dachspitz), dürfte es dort zu keinerlei Feuchtigkeit kommen, sodass neuer Schimmel nicht wachsen kann. (Wenn sich Feuchtigkeit in einer Decke sammelt, haben wir eh ein Problem  -  unabghängig ob da vorher schon Schimmel war oder nicht)  -  richtig?
    Viele Grüße
    • Name:
    • Martin
  3. Dritte Komponente

    Foto von Martin Malangeri

    ist keine Luftzirkulation, Belüftung ist also zur Abtrocknung und Bekämpfung ein immergutes Mittel. Zur Sicherheit könnten Sie zusätzlich noch die ehemals sichtbar befallenen Stellen großflächig mit 70-80 % Alkohol abwaschen. Das Rot der Imprägnierung ist übrigens nur der Farbstoff, der eigentliche Wirkstoff ist meist farblos. Haben Sie eigentlich einen Imprägniernachweis von Ihrem Zimmerer erhalten. Wenn nicht er ist dazu verpflichtet, fordern Sie ihn nach.
    Wenn Sie eine Schimmelbeprobung durchführen wollen, setzen Sie sich erst mit dem ausführenden Labor in Verbindung, da Art und Weise der Probennahme entscheidend ist für die Durchführbarkeit der Laboruntersuchung. Zuständige Labore kann Ihnen ihr Gesundheitsamt liefern. Berücksichtigen Sie, wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
    Grüße aus Leipzig von
  4. Imprägnierungsnachweis

    Womit kann ich begründen, dass ein Imprägnierungsnachweis Pflicht ist (wir haben nämlich auch keinen bekommen)
    Besten Dank!
    Johannes Schwarz
  5. Mit meiner Lieblings-DIN <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15">

    Foto von Martin Malangeri

    DIN 68800, Teil 3, Pkt. 10.1
    Die Bescheinigung sollte enthalten:
    1. Name und Anschrift des Imprägnierbetriebes
    2. Bezug auf vorliegende Norm und für tragende oder nicht tragende Bauteile
    3. Angewendete Holzschutzmittel mit Zulassungsnummer und Prüfzeichen
    4. Wirkstoffe
    5. Angewendeter Verfahren
    6. bei wasserlöslichen Holzschutzmittel die angewendete Konztration
    7. Berücksichtigte Gefährdungsklasse
    8. erzielte Einbringmenge  -  ohne Schutzmiitelverluste  -  in g/m² bzw. kg/m³
    9. Jahr und Monat der Behandlung
    Man wundert sich wie wenig diese Bescheinigung nachgefragt wird, obwohl diese Forderung bereits seit 1956 in der DINAbk. 68800 festgeschrieben steht. Selbst viele erfahrene Bauleiter und Architekten ist dies unbekannt. Ich halte das eigentlich für wichtig, vor allem aus dreierlei Gründen:
    1. Sie haben einen kleinen Gütenachweis, das überhaupt Wirkstoffe eingebracht wurden (aber auch nur nach dem Motto: Nur wo Nutella drauf steht, ist auch Nutella drin. Vielleicht ist ja auch 'ne andere Haselnusscreme drin)
    2. Bei der jährlich ansteigenden Zahl von Allergikern ist es wichtig, wenn man wenigstens den ein oder anderen chem. Wirkstoff näher bezeichnen kann.
    3. Ab dem 01.03.2003 (also Samstag) gilt die neue Altholzverordnung: wenn denn ihr Dachstuhl mal wieder abgerissen wird, kann man ihn besser klassifizieren ;-))
    • Name:
  6. Vielleicht ist das Nutella-Glas auch leer?

    Foto von Martin Malangeri

    Wäre auch nicht das erste Mal, das nur noch der Farbstoff im Holz ist ... :-(
    • Name:
  7. Ohne Behandlung ist der Schimmel garantiert nicht "tot"!

    Hier ein Text aus meinem Hochwasser-Ordner :
    Schimmel als Gefahr für die Gesundheit
    In Bezug auf die menschliche Gesundheit gibt es harmlose, störende und schädliche Schimmelpilze. Schädliche Wirkungen gehen von giftigen Stoffwechselprodukten mancher Schimmelpilzarten aus, zum Beispiel von den Aflatoxinen, die als Krebserreger bekannt sind. Mit bloßem Auge lassen sich die harmlosen von den schädlichen Typen nicht unterscheiden.
    Nicht nur Schimmel auf Nahrungsmitteln, sondern auch Schimmelpilze an Gebäuden kann gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen, vor allem aber für Kleinkinder haben. Auch Haustiere sind gefährdet. Infektionen erfolgen meist bei vorgeschädigtem Gewebe. Zum Teil führen sie zu schwerwiegenden Veränderungen an inneren Organen. Der Befall des Atemtraktes ist weitaus am häufigsten. Seltener werden Gehörgang oder Auge befallen. In schweren Fällen kann es zu Störungen der Nierenfunktion, zu Schädigungen des zentralen Nervensystems und zu Entzündungen der Herzinnenhäute kommen. Schimmelpilz an Gebäuden bzw. in der Wohnung sollte daher unbedingt bekämpft werden, um gesundheitlichen Risiken aus dem Wege zu gehen.
    Wird eine nähere Bestimmung der Schimmelpilzart notwendig oder gewünscht, so können einschlägige Institute mit der chemischen oder biologischen Untersuchung beauftragt werden. Selbstverständlich sind vorher die Kosten zu klären.
    Schimmelpilz als wirtschaftliche Gefahr
    Schimmelpilz im Wohnbereich kann auch zu wirtschaftlichem Schaden führen, wenn er Gegenstände und Baumaterialien zerstört. Dann kommt es neben der Minderung des Wohnwerts auch zu einer Bauwertminderung und es fallen unter Umständen hohe Sanierungskosten an.
    Wodurch Schimmel (nicht) begünstigt wird
    Temperatur: ohne Einfluss
    Die Mindesttemperatur für den Pilzwachstum liegt bei 0 Grad, optimal sind 30 bis 40 Grad. Es ist bei Wohnräumen also völlig unerheblich, ob sie nun eher kühl oder eher wärmer temperiert sind.
    Nährstoffe: ausreichend vorhanden, kein Einfluss
    Die Nahrung von Schimmelpilzen ist Kohlenstoff und die Ansprüche dabei sind minimal: unvermeidlicher, zufliegender Staub in Räumen reicht vollkommen aus. Ein "Festessen" für Schimmelpilze bieten praktisch Papiertapeten, Dispersionsfarben, Tapetenkleister, Bindemittel und Holz.
    pH-Wert: geringer Einfluss
    Am angenehmsten ist den Pilzen ein leicht saures Milieu mit pH-Werten zwischen 4,5 bis 6,5. Einige Arten wachsen aber auch noch bei pH um 2 oder pH um 8. Alkalische Baustoffe wie Kalkputz oder Kalkfarbe können wachstumsbehindernd sein.
    Licht: ohne Einfluss
    Licht benötigt der Schimmelpilz zu keiner Zeit.
    Sauerstoff: ohne Einfluss
    Schimmelpilze stellen in Bezug auf den Sauerstoffgehalt der Luft geringere Ansprüche als der Mensch, sie können also in allen Wohnräumen wachsen.
    Feuchtigkeit: großer Einfluss
    Alle bisher genannten Wachstumsbedingungen finden die Schimmelpilze entweder zwangsläufig vor oder sie benötigen sie nicht. Eine Grundvoraussetzung jedoch muss erfüllt sein, damit sie sich in Gebäuden wohl fühlen und vermehren: zu viel Feuchtigkeit. Ein Pilzmyzel kann im trockenen Untergrund Jahrzehnte im "Tiefschlaf" überleben, ohne Fruchtkörper und die gefährlichen Sporen zu produzieren. Sobald er jedoch längere Zeit mit ausreichend Feuchtigkeit in Kontakt kommt, beginnt sein Wachstum. Für Keimung, Wachstum und Sporenbildung liegt die untere Wachstumsgrenze bei 80 bis 85 Prozent relative Feuchte, das Optimum bei 90 bis 98 Prozent. Der Behaglichkeitsbereich des Menschen liegt bei 35 bis 65 Prozent bei Raumlufttemperaturen zwischen 19 und 22 Grad.
    Maßnahmen zur Beseitigung von Schimmelpilzbefall
    Grundsätzlich gilt: Schimmel muss beseitigt werden! Das Entfernen des Pilzes allein reicht jedoch nicht aus: Die Ursache für die Feuchtigkeitserscheinungen am oder im Bauteil muss erkannt und behoben werden! Selbst bei Verwendung schärfster Mittel gegen den Schimmelpilzbefall ist es nur eine Frage der Zeit, bis die nächste Spore an der gefährdeten Stelle zu keimen beginnt.
    So könnte eine lokale Behandlung befallener Stellen aussehen
    Lose Bestandteile werden entfernt. Bei starkem Befall kann auch eine Entfernung von Tapete oder Putz notwendig werden.
    Durch einen Wechsel von lüften und heizen werden die befallenen Stellen ausgetrocknet. Wegen einer möglichen Auskühlung sollten Dauerlüftungen vermieden werden. Gegebenenfalls sollte man mit einem Hygrometer Feuchtigkeitswerte kontrollieren.
    Die Reinigung der befallenen Stellen sollte bei geöffneten Fenstern erfolgen. Zum Reinigen durchtränkt man ein Tuch oder eine Bürste mit einem geeigneten Mittel und reibt die entsprechenden Stellen damit kräftig ab.
    Diese Prozedur muss gegebenenfalls mehrfach wiederholt werden, um den Pilz auf der zu behandelnden Oberfläche einigermaßen gut "auszuwaschen".
    Betroffene Stellen sollten regelmäßig auf neue Vorkommen kontrolliert und bei Bedarf gereinigt werden.
    In belasteten Räumen sowie bei gefährdeten Personengruppen sollte auch die Blumenerde von Zimmerpflanzen jährlich ausgewechselt werden, da dort Schimmelpilze ideale Lebensbedingungen vorfinden.
    Geeignete Mittel
    Es gibt schnell wirksame Bekämpfungsmittel, zum Beispiel mit Chlorwirkstoffen, die die Sporen in bis zu zehn Sekunden zerstören. Diese Mittel sind zwar hochwirksam, jedoch sind sie wegen möglicher Gesundheitsgefährdung nicht zu empfehlen. Weitgehend ungefährlich sind alkoholhaltige Reinigungsmittel, eine fünfprozentige Essigessenz oder eine fünfprozentige Sodalösung aus der Apotheke. Diese Mittel helfen häufig im Anfangsstadium. Im fortgeschrittenen Stadium können hochprozentiger Alkohol oder eine Salmiakverdünnung dem Schimmel zu Leibe rücken.
    Eine Dauerwirkung ist von keinem Präparat zu erwarten: Die wirksamen Substanzen diffundieren mit der Zeit aus und ihre Wirkung gegen Schimmelpilz lässt nach. Die eigentliche Ursache, die Feuchtigkeit, kann durch Chemikalien nicht beseitigt werden.
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