Nutzungsdauer Holzhäuser im Vergleich zu Massivhäusern (Steuer)
BAU-Forum: Holzbau

Nutzungsdauer Holzhäuser im Vergleich zu Massivhäusern (Steuer)

Guten Tag,
wir bewohnen ein 2002 fertiggestelltes Haus in Holzrahmenbauweise. Für die Steuererklärung beim Finanzamt wurde mir geraten die Nutzungsdauer eines Holzhauses mit 30 Jahren anzugeben (statt 50 Jahren bei Massivhäusern). Das Finanzamt fordert nun eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder ähnlich geeignete Unterlagen zum Nachweis. Wer kann hier helfen?
Gibt es bereits Nachweise / Unterlagen über die Nutzungsdauer von Holzrahmenhäusern?
Über eine schnelle Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
H. Sander
han.san@web.de
  • Name:
  • H. Sander
  1. joo gibt es ...

    joo gibt es allerdings für 100 Jahre ... :-)) ) ... bitte Fax-Nr an uns, dann schicken wir es rüber ...
  2. Also 100 Jahre ist wohl deutlich zu lang ...

    Also 100 Jahre ist wohl deutlich zu lang. Es gibt im übrigen einen Leitfaden "Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Bauwesen, Wohnungswesen)".

    Ab S. 88 stehen alle möglichen Lebenserwartungen drin.

    • Name:
    • Herr Ing-702-Suc
  3. Also ich glaub lieber einem TU-Professor ...

    Also ich glaub lieber einem TU-Professor als einem Verwaltungsbeamten ...
  4. irrelevant

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Der Bericht zum nachhaltigen Bauen ist für Wertermittlungen nicht relevant. Erste Adresse ist die Anlage 4 der Wertermittlungsrichtlinien. Bezüglich der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer GND wird dort zwischen Massivbau und Tafelbau nicht unterschieden. Einfamilienhäuser haben eine GND von 60-100 Jahren, Fertighäuser eine von 60-80 Jahren.
    In der Reihe "Holzbau Handbuch", mit dem Anspruch, anerkannte Regeln der Technik wiederzugeben, herausgegeben vom DGfH Innovations- und Service GmbH in Zusammenarbeit mit der Entwicklungsgemeinschaft Holzbau (EGH) in der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung e.V., gibt es eine Folge "Wertermittlung von Holzhäusern". Diese bestätigt, dass die GND von Holzbau und Massivbau bei Baujahren ab Mitte der 80er Jahre gleichgesetzt werden kann. Für Wertermittlungen werden 80-100 Jahre empfohlen.
    Kein SV wird deshalb ernsthaft 30 Jahre bestätigen. Nehmen Sie gegenüber dem Finanzamt auf jeden Fall den "Berater" ins Boot, der Ihnen zur Angabe der 30 Jahre geraten hat. Es geht nämlich unter Umständen darum, den Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung zu entkräften.
  5. Berg immer diese Titelhascherei Ein TU Professor hat ...

    @Berg
    immer diese Titelhascherei. Ein TU-Professor hat vermutlich deutlich weniger Erfahrung als Aussagekraft aus einer statistische Auswertung von real existierenden Gebäuden. Die öffentlichen Hand ist im übrigen einer der größten Bauherren und Immobilienbesitzer in Deutschland.
    @stubenrauch
    wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing ... Die Holzindustrie zur Lebenserwartung von Holzhäusern zu befragen ist ungefähr so seriös, wie einen McDonalds Vertreter nach dem wohlschmeckensten Burger zu fragen.
    • Name:
    • Herr Ing-702-Suc
  6. deshalb auch die amtliche Quelle

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    nämlich die Wertermittlungsrichtlinien (WertR), die ist vom Gesetzgeber selbst. So einfach ist es außerdem nicht mit dem Liedsingen. Wesentlich unseriöser wäre es, McDonalds nach der Lebensdauer von Holzhäusern zu fragen. Wenn man generell Fachleute außen vor lassen würde, wenn es um Aussagen zu ihrem Fachgebiet geht, dann dürfte man keiner einzigen DINAbk.-Norm und keiner Hersteller-Richtlinie glauben. Und in einem Bauforum keine Baufragen stellen ;)
  7. OT: Ja stimmt, ...

    OT: Ja stimmt, nebenbei ist er auch noch Dipl. Ing, somit mehr als ein Ing ...
  8. hmm

    bestimmt ein "Dipl. -Ing. " aber den Witz mit dem Ing. habe ich leider nicht verstanden. Falls es ein Seitenhieb auf mein Nickname sein soll  -  der setzt sich aus dem Vornamen zusammen ...
    PS: als ordentlicher Uni-Professor im Technikbereich sollte der akademische Grad des Professors mit "Dr. Ing habil. " beginnen.
    :-)
    • Name:
    • Herr Ing-702-Suc

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