Ist eine Abseite eine Wand?
BAU-Forum: Holzbau

Ist eine Abseite eine Wand?

Hallo habe folgende Frage:
Wir bauen z.Z. ein Holzrahmenhaus und haben vertraglich vereinbart, dass alle Wände mit OSBAbk.-Platten versehen werden sollen. Dies ist auch erfolgt, aber nicht bei den 'Wänden' der Abseiten (ungefähr 1,00 Meter hoch).
Meine Baufirma meint dies wären ja auch keine 'Wände', was wir wiederum nicht meinen.
Bauland Bremen
  • Name:
  • Udo Grünhäuser
  1. Wand als Rechtsbegriff ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Wand als Rechtsbegriff gibt es m.E. nicht. Ich unterscheide allerdings aus technischer Sicht: Wand = Bauteil aus Beton, MAUER = Bauteil aus Mauersteinen. Was sagt Ihr AN denn, was eine Abseite sei?
  2. Was ist eine Abseite

    Als Abseite bezeichne ich den Raum der entsteht, wenn zwischen Dachschräge und (Dach) Fußboden eine senkrechte "Wand" gezogen wird. Der dadurch entstehende Raum wird häufig als Stauraum verwendet, in unserem Fall aber nicht. Weil alles geschlossen ist, war es auch nicht ersichtlich, das hier keine OSBAbk.-Platten verwendet wurden.
    Unser Haus ist übrigens in Holzrahmenbauweise gebaut, also kein einziger Stein wurde verwendet.
    • Name:
    • Udo Grünhäuser
  3. Es geht um die "Abseitenwand (Drempel)"

    Ein rechtlicher Begriff ist "Wand" sicher nicht, aber ein technischer wie auch einer der Verkehrssprache. Und dabei ist es egal, aus welchem Material die Wand besteht, auch wenn bei Steinwänden spezifizierend oft von "Mauer" gesprochen wird.
    Für mich jedenfalls ist eine Abseitenwand (Drempel) im Prinzip auch eine Wand, sonst hieße sie nicht so. Dass es sich um mehr als eine Verkleidung handeln muss, ergibt sich m.E. aus zwei Sachverhalten:
    a) Wenn sich dahinter ein Hohlraum befindet, der groß genug ist, um dort etwas abzustellen (mit Revisionstür natürlich).
    b) Die Abseitenwand (Drempel) im Holzbau hat die gleiche Grundkonstruktion aus Ständern wie die übrigen Innenwände, nur dass sie lediglich einseitig beplankt wird. Dies erscheint mir aber als sekundäres Argument, weil sich ja auch Verkleidungen immer nach statischen Kriterien richten müssen, d.h. eine Verkleidung, gegen die z.B. ein Kind oder ein Hund laufen kann, muss entsprechend stabil sein, wenn sich dahinter nur Hohlraum befindet.
    Tja, so eindeutig wird's bisher auch nicht. Aber ich kann Ihnen gern bestätigen, dass das Ding bei uns "Abseitenwand (Drempel)" heißt. Wenn dies auch woanders verbreitet ist, wird daraus vielleicht eine Art Gewohnheitsrecht.
    Vielleicht gibt es bereits Urteile, Kommentare, sonstige Definitionen? Darüber wissen Bruno Stubenrauch, Haera und Dr. Siegel meist gut Bescheid.
  4. Spitzfindigkeit

    Foto von Helmuth Plecker

    Seine Baufirma spricht bzw. schreibt auch noch von "AbseitenWÄNDEN" sondern nur von Abseiten. Allerdings wird durch das Aufstellen der Ständer einer vermeintlichen Abseitenwand (Drempel) (Drempel) schon suggeriert, dass es sich um eine tatsächliche Abseitenwand (Drempel) (Drempel) handelt. Ansonsten wäre die erbrachte Leistung der Baufirma ja nur eine halbe Leitung, es sei denn, dass an einer Stelle im Vertrag beschrieben stünde, dass zu den Abseiten nur Ständer oder Pfosten aufgestellt werden, die bauseitig zu verkleiden sind. Ich würde die Baufirma mal auf die Probe stellen, in dem ich ihr den Wunsch äußere, dort Steckdosen zu wünschen. Bin mal auf die Reaktion gespannt ...
  5. Aufgabe: Definiere Wand

    Werter Fragesteller
    So meine Vorredner recht haben und keine jur. Definition besteht, sollte man mal den Wortbegriff untersuchen. Was ist eine Wand: Eine (überwiegend) geschlossene Fläche, die einen Raum von einem anderen seitlich abtrennt oder diesen begrenzt.
    Vor der Abseite ist ein Raum, dahinter auch ein (Hohl-) Raum. Ergo ist die Definition einer Wand erfüllt. Über Nutzung oder Nutzbarkeit sagt dies nichts aus. Weiteres Argument: Wenn in großen Gebäuden Installationsschächte (Dreiseitig Mauerwerk oder Beton) mit Trockenbauwänden geschlossen werden, heißen diese Flächen SchachtWÄNDE, auch wenn dahinter nichts als ein Technikschacht liegt.
  6. Innenwände

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Sind alle Innenwände mit OSBAbk. bekleidet? Soll die Abseiten-"Wand" nach ihrer Erwartungshaltung beidseitig mit OSB bekleidet sein?
  7. OSB-Bekleidung

    Nach unseren Verständnis sollte zumindest eine Seite mit OSBAbk.-Platte versehen sein, nämlich die den Raum zu gewandte. Alle anderen Wände sind zwar beidseitig bekleidet, aber es ja je Raum gesehen nur die eine (zugewandte) Seite interessant. Denn schließlich haben wir dieses 'Extra' auch extra bezahlt.
  8. Sie werden unsicher

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Es kommt Ihnen also nicht auf die Wand an, sondern auf den Raum (die Abseite scheint für Sie kein Raum zu sein). Räume sollen irgendwie abgeschlossen sein. Abschlüsse haben für gewöhnlich einen Zweck: Schallschutz, Statik, Feuchteschutz, Wärmeschutz, Brandschutz. Hat die Abseite eine entsprechende Verkleidung zum Dach? Dann wäre genügend Abschluss da, auch mit entsprechenden Funktionen, nur nach Ihrer Auffassung an der falschen Stelle.
    Ob Sie die OSBAbk.-Platte auf der Abseitenwand (Drempel) bezahlt haben, steht auf einem anderen Blatt. Wenn der Bauträger sie nicht kalkuliert und damit auch nicht berechnet hat (ich unterstelle ihm gutgläubiges Verhalten), haben Sie sie auch nicht bezahlt.
  9. Auf die Platte kommt es an

    Natürlich interessiert mich die Funktion der OSBAbk.-Platte (besserer Halt, Stabilität der Wand etc.) und nicht der dahinterliegende Raum.
    Vertraglich vereinbart haben wir, dass alle Außenwände einseitig und alle Innenwände beidseitig mit OSB-Platten verkleidet werden. Danach hätte ich eines von beiden erwartet. Da mittlerweile alle Räume fast fertigt sind bleibt außerdem die Frage welcher Schaden mir dadurch entstanden ist. Also was kostet es die Abseiten mit OSB-Platten zu verkleiden ohne das der Raum kleiner wird?
  10. m2- Preis ...

    m2- Preis liegt bei 8 € einschl. Mettwurststeuer (ist aber auch regional abhängig). Beim Standardhaus reden wir also so um die 200 €. Dafür würde ich (auch als Generalübernehmer) keinen Streit riskieren wollen ...
  11. Arbeitslohn?

    Was ist denn mit dem Arbeitslohn. Wenn ich eine Firma beauftragen würde mir die Platten einzubauen, also Rigips raus, Drempel verstzen OSBAbk. + Rigips wieder rein, verspachteln, tapezieren, Fußboden verlegen usw. würde das doch wohl erheblich mehr kosten?
  12. Da sind wir wieder beim Kernproblem ...

    Da sind wir wieder beim Kernproblem ist es vereinbart worden ja oder nein. Sie sagen ja, Bauträger sagt nein. Die Frage der Angemessenheit wage ich nicht zu beurteilen. Gehen wir jetzt von folgendem Fall aus: Sie müssen Ihren Nachteil darlegen, messbar. Das Gutachten allein dafür kostet mehr als das, was die ganze Scheiße kostet. Mangelfolgeschaden müssen Sie darlegen. Fazit: Prozess über mehrere Jahre, Ausgang: Horneberger Schießen. Einigen Sie sich mit Ihrem Bauträger, dass ist der beste Rat, den man Ihnen geben kann. Der Drempel muss sicherlich nicht versetzt werden, da allein die zulässigen Toleranzen Spielraum lassen. Übrigens: die 8 € waren inklusive Arbeitslohn ...

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