Schornsteinfeger besteht auf Abnahme d. Fachfirma b. selbsteinbau
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Schornsteinfeger besteht auf Abnahme d. Fachfirma b. selbsteinbau

Guten Tag der Schornsteinfeger bei einem von uns jetzt gekauften Hauses in Baden Württemberg besteht auf die Abnahme der Heizung, Scheitholzkessel 3,9 kW als Zentralheizung, durch eine Fachfirma, bei Selbsteinbau. Sonst wird er den Einbau nicht genehmigen , wo sind konkret die rechtlichen Bedingungen für diesen Zwang? Bitte nennen Sie mir entsprechende Vorschriften, soweit mir bekannt ist ist Schornsteinfeger lediglich für den Abgasanschluss und die Verbrennungsluftversorgung zuständig und muss seine Auflagen a) schriftlich niederschreiben b) dokumentieren und c) einen Rechtsgrundlagen-Verweis mit angeben. An sich hat er sich weder um den wasserseitigen Anschluss, nicht mal der TAS oder die Elektrik zu interessieren. was kann ich machen?
  • Name:
  • t. kuhn
  1. Ganz einfach ...

    $ 4 (1) 1. BimSchV:

    Errichtung und Betrieb haben sich nach den Vorgaben des Herstellers zu richten.

    Steht in der Beschreibung des Herstellers, dass jeder Heimwerker so eine Anlage errichten darf? Ich vermute mal nicht ...

  2. es hat was mit Haftung zu tun

    Foto von wiki

    Der Schornsteinfeger kontrolliert eine Fachfirma, welche die Verantwortung behält. Bei einem Selbsteinbau, sprich Bastler wird er zum Errichten und damit haftet er. Das ist nicht seine Aufgabe. Es ist wie beim Strom, dort ist für den Versorger auch nur ein Elektromeister maßgebend.

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