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  • Heizung / Warmwasser

  • 15256: Alte Heizungsanlage

Heizung / Warmwasser

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Alte Heizungsanlage 04.12.2017

Heizungsanlage die älter als 30 Jahre ist, muss erneuert werden.

Worauf bezieht sich die Erneuerungspflicht: Auf den Kessel oder den Brenner ? Diese haben verschiedene Baujahre.

Und wer kontrolliert, und mahnt, und .... , bei Versäumnis ?

  1. Erneuerungspflicht 04.12.2017

    Die Erneuerungspflicht umfasst die Wärmeerzeugung und die Wärmeverteilung soweit Rohre durch unbeheizte Räume verlaufen und erfordert fast immer auch eine neue Abgasanlage. Die Kontrolle maßt sich der Schorni an der das an das Bauaufsichtsamt meldet, welches dann Zwangsmaßnahmen anordnet. Was das kosten kann lesen Sie in den Bußgeldvorschriften der EnEVA nach. Ein Mieter kann gegen den Vermieter klagen und die Miete kürzen.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  2. Schmunzel schmunzel 05.12.2017

    Wo der Herr Kirschner das alles wieder her hat?!
    Mietkürzung bei Nichtaustausch eines alten Kessels? Wo gibt es denn sowas? Mietminderungen müssen i. d. R. mit Einschränkungen der Gebrauchseignung der Wohnung begründet werden. Der Vermieter schuldet dem Mieter erstmal nur eine warme Wohnung aber nicht unbedingt eine moderne Heizung. Mit Mietminderung bewegen sich Mieter da auf ganz dünnem Eis. Sie können den Vermieter selbst nur beim BA anzeigen, wenn er die Heizung nicht erneuert aber sie selbst haben erstmal keine finanziellen Vorteile davon, man kann lediglich am Ende über die Betriebskostenabrechnung diskutieren, ob die Heizkosten und Wartung bei einem neuen Kessel nicht günstiger gewesen wären als bei dem alten.

    Zur Frage:
    Die Erneuerungspflicht bezieht sich wohl auf den Kessel insgesamt, denn durch Austausch des Brenners wird aus einem alten Standardkessel noch kein Brennwertkessel (und das ist ja das Ziel). Herr Kirschner hat recht, wenn er darauf hinweist, dass beim Kesseltausch auch meist der Schornstein zu sanieren ist. Fragen Sie also Ihren Schornsteinfeger was seiner Ansicht nach mindestens gemacht werden muss und mit dieser Aufgabenstellung fragen sie dann entsprechende Heizungsfirmen an.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. Mangel 05.12.2017

    Bei einem Mietshaus ist ein Verstoß gegen die EnEVA ein Mangel, der Energie verschwendet und somit unnötig Heizkosten verursacht. Ein Mieter hat Anspruch auf eine Mängelbeseitigung weil er zu viel Heizkosten bezahlt. Natürlich schmunzelt der Mieter wenn er auf eine so einfache Weise dem Vermieter sagen kann wo es langgeht. Ein Vermieter tut gut daran, ohne schmunzeln den Mangel zu beseitigen.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  4. Frage 06.12.2017

    Kann der Vermieter die Kosten der Sanierung der alten Heizungsanlage als energetische Modernisierung auf die Miete umlegen?

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  5. ja 06.12.2017

    Der Einbau einer neuen Heizung verbessert nachhaltig den Wohnwert und ist damit umlagefähig. Weitere umlagefähigen Arbeiten finden Sie unter "Mietrecht.org" und das ist eine ganze Menge.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  6. Da wird sich also 06.12.2017

    der Mieter vorher überlegen müssen, ob er wegen eines älteren Kessels die Miete mindert, wenn er damit Gefahr läuft eine Modernisierungsumlage auf seine Miete zu provozieren.

    Bleibt also vorzugsweise der Schornsteinfeger als Kontrollinstanz.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  7. falsch verstanden 07.12.2017

    Mit der Mietminderung will ein Mieter die Erneuerung des Kessels nach EnEVA "beschleunigen" um weniger Energie zu bezahlen. Der EnEV und dem Bauamt ist es egal, wenn durch die Sanierung die Miete erhöht wird. Der Regierung ist das ebenfalls egal und die will nur die EnEV durchgesetzt haben und das mit allen Mitteln. Der Schornsteinfeger ist nur Erfüllungsgehilfe. Einsparungsverordnungen haben schon immer zu Mehrkosten geführt.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  8. OK 07.12.2017

    Macht es für einen Mieter Sinn, per Mietminderung einen Kesselaustausch zu erzwingen???

    Gedankenexperiment:
    Also wenn ich als Mieter den Kesseltausch fordere, dann spare ich zukünftig vielleicht 25% Heizkosten.

    Die Investition für den Kesseltausch wird vom Vermieter als Modernisierungszuschlag auf meine Miete umgelegt. Die Amortisierungszeit liegt je nach Anlagentyp bei 7-12 Jahre.

    Also muss ich als Mieter noch 10 Jahre in der Wohnung wohnen bleiben, um mit dieser Zwangsmaßnahme irgendwann ein wirtschaftliches Plus zu machen.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  9. Leute, Leute, zeig mir nur einen, nur einen einzigen! 07.12.2017

    Foto von Markus Reinartz

    Einen Einzigen, der nach der Erneuerung der Heizung 25% einspart. Das sind noch keine 10%. Ohne sonstige Wärmedämmmaßnahmen wird das wohl nichts werden. Ich habs in einiger meiner Buden gemacht. Das aber nur mal am Rande, eine derartige Einsparung ist meiner Erfahrung nach nicht möglich.

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.svb-reima.de

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