Hallo,
Mein Kachelofeneinsatz hat 11 kW, die Nachheizfläche wurde mit 3 kW angegeben, wenn ich ein Aufsatzwasserregister mit 7 kW nachrüste muss dann die jährliche Abgasmessung durchgeführt werden?
MfG
Karin
Kachelofen und Nachrüstregister, Abgasmessung
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser
Kachelofen und Nachrüstregister, Abgasmessung
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Kachelofen und Nachrüstregister
Nein, der Schornsteinfeger müsste den Kachelofen still legen.
Begründung: Das Aufsatzregister und der Kachelofeneinsatz brauchen eine "gemeinsame" bauaufsichtliche Zulassung (TÜV Prüfung gilt nicht). Da dies mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht vorhanden ist, hat der Kachelofen keine Zulassung mehr.
Praxis: Kachelofenheizeinsatz mit Nachheizflache = 11 kW. Davon für die Nachheizfläche 3 kW.
Das Aufsatzwasserregister wird auf dem Kachelofenheizeinsatz gesetzt, und funktioniert ähnlich wie die Nachheizfläche. Also hat das Aufsatzwasserregister sprich Nachheizfläche max 3 kW Leistung.
Schöne Grüße aus W -
Nachrüstregister
Hallo,
soweit ich mich informiert habe ist das Nachrüstregister zulässig.
Mich interessiert ob die Kw Werte der einzelnen Komponenten zusammen zählen und eine jährliche Abgasmessung notwendig ist.
Kachelofeneinsatz 11 kW (Brunner), Nachheizfläche Keramische Züge 3 kW, Thermax von Stahbau Mayr 7 kW mit Moritzklappe zuschaltbar.
MfG
Karin
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