Bin ich zu pingelig?
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Bin ich zu pingelig?

Hallo zusammen,
mag sein, dass ich zu pingelig bin, aber ich würde mal gern Eure Meinung dazu hören.
Im Energiesparnachweis hat das ausstellende Ing-Büro unter einem mit "Annahmen" überschriebenen Kapitel geschrieben :
  • Die Verteilung der Heizwärme erfolgt mit geregelten Pumpen. *

Rein von den Buchstaben der EnEVAbk. ist es nicht gefordert, da <25 kW, aber der Satz steht eben im Nachweis drin ...
Ich habe dann mal bei mir die Umwälzpumpen angeschaut und es sind welche von Grudfos die oben so nen 3-Stufen Schalter wo ich 3 Drehzahlen einstellen kann.
In meinen Augen sind das aber doch keine geregelten oder?
Kann ich meinen Heizungsbauer dazu "verdonnern" tatsächlich geregelte Typen einzubauen?
Danke
Sven

  1. Wäre mir

    völlig neu, dass ein Heizungsbauer verpflichtet ist, etwas anderes als das einzubauen, was im Angebot steht.
    Wenn der aus dem EnEVAbk. Nachweis bestimmte Forderungen hervorgehen, können Sie den heizi auffordern, sein Angebot entsprechend zu ändern. Zahlen  -  wenn es teurer wird  -  müssen Sie.
    Oder war etwa der EnEV Nachweis Bestandteil des Vertrages/des Angebotes vom heizi?
  2. Hallo Herr Peters, scheinbar bin ich zu blauäugig ...

    Hallo Herr Peters,
    scheinbar bin ich zu blauäugig und verlass mich da zu sehr auf meine Vernunft.
    Ich habe mit einem Generalübernehmer gebaut.
    Hoffenltich kommt jetzt nicht gleich wieder jemand der so nach dem Motto schreibt "ja dann darf ich net motzen" :-)
    Bisher bin ich der Annahme, dass wenn ich vom Generalübernehmer einen EnEVAbk. Nachweis bekomme und dort eben drinsteht, dass geregelte Pumpen bei der Berechnung zu Grunde liegen, dass ich dann auch solche Pumpen bekomme.
    Denn wenn ich die nicht verbaut bekomme, dann ist mein EnEV-Nachweis nicht korrekt.
    Zumal im EnEV Nachweis drinsteht, dass der Ersteller eine Information vom ausführenden Betrieb bekommen muss, wenn es anders ausgeführt wird ...
    Mirt scheint aber, dass dies zu blauäugig ist oder?
  3. Kein Anspruch auf kostenlose Nachrüstung.

    Mir scheint der Fall ziemlich klar zu sein: Wenn sich der EnEVAbk.-Nachweis nicht korrekt auf den Ist-Zustand bezieht, dann ist der EnEV-Nachweis fehlerhaft und müsste korrigiert werden. Ob Sie, Herr Tejcka, Anspruch auf diese geregelten Pumpen haben, hängt doch nicht von irgendeiner Berechnung ab, sondern allein von Ihrem Bauvertrag! Da würde ich mal reingucken! Ich finde es immer wieder erstaunlich, was Bauherren manchmal so einfällt, um den Auftragnehmer nachträglich zu einer Zusatzleistung zu "veranlassen".
  4. Hallo Herr Stodenberg, also den letzten Satz find ...

    Hallo Herr Stodenberg,
    also den letzten Satz finde ich schon etwas.. nennen wir es mal "angriffslustig".
    Es geht mir nicht darumn irgendjemand zu irgendwas zu veranlassen, sondern er geht mir darum vernünftige und korrekte Arbeit zu bekommen.
    Vielleicht versteh ich als Dipl-Ing. der täglich mit Pflichtenheften, Normen usw. zu tun hat und mit Verträgen die Gebaren der Baubranche einfach nicht.
    In meinen Augen habe ich mit dem Generalübernehmer einen Bauvertrag in dem steht, dass ich eine Heizungsanlage zu bekommen habe.
    Dann legt mir der Generalübernehmer einen EnEVAbk. Nachweis vor in dem gewisse Vorgaben der Berechnung zu Grunde liegen.
    Und was ich jetzt nicht verstehe  -  gebe ich offen zu  -  ist einfach die Tatsache, dass ich es akzeptieren muss, dass etwas anderes verbaut ist als in den mir vorliegenden Unterlagen schwarz auf weiß steht und dass es vollkommen okay ist, wenn eben diese Unterlagen noch angepasst werden damit sie dem Ist-Zustand entsprechen.
    Wenn Sie ein Auto kaufen und der Verkäufer präsentiert einen Vertrag in dem steht "1 Stück Auto" und den unterschreibe Sie.
    Und zu dem Vertrag legt er ein Bild und sagt "das ist Ihr Auto" und Sie sehen dort einen Wagen mit 3 Sitzreihen und 7 Sitzen.
    Akzeptieren Sie dann bei Abholung ein Fahrzeug in dem nur 2 Sitzreihen vorhanden sind.
    Würden Sie es akzeptieren wenn der Verkäufer dann sagt "öhm stimmt, der Ist Zustand ist nicht der Zustand auf dem Bild  -  hier haben Sie ein neues Bild"?
    So sehe ich das ...
    Zu Ihrer Aussage, dass ich nicht auf das Anpsruch habe was berechnet ist, sondern nur das was im Vertrag steht ...
    Ich kann doch auch darauf bestehen dass das was der Statiker an Stahlarmierung berechnet hat auch tatsächlich in der Decke liegt.
    Hier muss ich doch auch nicht akzeptieren dass der Statiker zwar von einem Stahl mit einer Stabstärke von 15 mm ausgeht, ich aber eine Stabstärke von 10 mm verbaut bekomme und eben nachträglich NACH Ausführung die Statikberechnungen neu gemacht werden.
    Oder etwas doch?
  5. ich stimme Ihnen heute auch mal zu ;-)

    Hallo Herr Tejcka,
    Der Nachweis wurde doch vorher/ parallel erstellt?
    Damit ist er Teil der "Planung" des GÜ
    und insofern auch Bestandteil des Auftrages,
    in dem ansonsten dazu sicher nichts weiter ausgeführt ist.
    Bei "Alles aus einer Hand" sollte man dies auch koordinieren.
    (Laienmeinung)
    Grüße an den Spitzfindigen
  6. 1 Stück Haus

    Hallo Herr Tejcka,
    ich (Bauherr) sehe es so: wenn Sie "1 Stück Haus" bestellt haben, dann haben Sie ein Anrecht auf ein Haus, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt  -  aber nicht mehr. Wenn der Verkäufer Ihnen 1 Stück Haus mit geregelten Pumpen zugesagt hat, dann stehen Ihnen diese natürlich ebenfalls zu, auch wenn das Haus auch ohne funktioniert. Das Problem wird nur sein, *nachzuweisen* dass diese mündliche Nebenabsprache besteht.
    Das funktioniert übrigens bei Ihrer Auto-Analogie und dem Statik-Beispiel genauso :-)
    Kurz gefasst, solange sie nicht nachweisen, dass die EnEVAbk.-Berechnung Teil des Angebotes (vor Vertragsschluss) war, haben Sie meiner Meinung nach nur ein Anrecht auf ein Haus mit zugehöriger EnEV-Berechnung  -  und es steht dem Generalübernehmer frei, welches von beiden er ändern möchte.
    Nur meine Meinung!
    Gruß,
    Bernt
  7. Na dann bin ich mal gespannt ... Mich ...

    Na dann bin ich mal gespannt ...
    Mich hat gerade ein Bekannter (seines Zeichens Bauingenieur und Prüfstatiker) angerufen und gemeint ihm sei noch was aufgefallen.
    Und zwar wurden bei mir die innenliegende Regenwasserleitung mit der Schmutzwasserleitung innerhlab des Gebäudes zusammengeführt.
    Und das ist ganz klar gegen die DINAbk..
    Die erlaubt zwar ein Zusammenführen innerhalb, aber nur bei Grenzbebauung ...
    Und nun versuche ich eben so zu argumentieren, dass ich diesen Mangel (und da geh ich davon aus, dass es auch die anderen hier so sehen dass das nicht okay ist) akzeptiere wenn ich eben andere Pumpen bekomme ...
    Oder bin ich dadurch ein böser böser Bauherr der die armen Handwerker über den Tisch zieht? ;-)
  8. Pumpe

    Hallo
    Habe gerade einmal nachgeschaut, in dem EBA steht (eventuell) leistungsgeregelte Umwälzpumpe.
    Auch eine Pumpe mit drei Stufen ist leistungsgeregelt.
    Es gibt m.M. nach keinen Anspruch auf eine elektronisch geregelte Pumpe, die natürlich sehr sinnvoll wäre.
    Noch was, eine EnEVAbk.-Berechnung ist eigentlich reines "Baurecht", sie dient keinesfals zur Anlagenplanung oder Auslegung.
    Es muss und sollte auch eine Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich usw. gemacht werden.
    Gruß
  9. Hallo Herr Lehmann, sorry wenn ich ihnen aus ...

    Hallo Herr Lehmann,
    sorry wenn ich ihnen aus technischer Sicht widersprechen muss.
    Eine Pumpe bei der die Drehzahl über einen Schalter in 3 Stufen eingestellt werden kann ist im technischen Sinne nicht geregelt.
    Die Drehzahl wird über eine Phasenanschnittsteuerung bzw. Wicklungsumschaltung festgelegt.
    Regelung setzt aber voraus, irgendwelche Größen erfasst werden und in die Ausgangsgröße eingehen.
    Die Leistung der Pumpe ist aber eben gesteuert und nicht geregelt weil sie sich über die Kennlinie ergibt.
    Auch eine Rückfrage bei Grundfos hat ergeben, dass die Pumpen mit der Drehzahlumschaltung als "ungeregelt" bezeichnet werden.
    Aber da bin inch ja schon dran.
    Sie schreiben, dass eine Heizlastberechnung gemacht werden MUSS.
    Woher kommt dieser Zwang?
    Ich dachte bisher, dass die HLB nur gemacht wird, wenn der AG es ausdrücklich fordert.
    Oder gibt es da Normen / Vorschriften dazu?
    Danke
  10. Kuhhandel

    Hallo,
    Als erstes sehe ich die Situation ähnlich wie Hr. Lehmann bzgl. der Regelbarkeit der Pumpen.
    Als Zweites währe ich vorsichtig mit o. beschriebenen Kuhhandel. Der Aufwand, die Entwässerung nachträglich zum Trennsystem umzubauen, ist erheblich höher als drei Pumpen zu tauschen ...
    Ob Sie es schaffen dann alle entstehnenden Kosten abzuwälzen ist sehr fraglich.
    Was sagt denn das Entwässerungsgesuch zur Ausführung?
    viele Grüße
  11. Heizlastberechnung

    Hallo
    In der EnEVAbk. steht eindeutig, dass ein hydraulischer Abgleich gemacht werden muss. Wie soll dieser erstellt werden ohne Rohrnetzberechnung, daraus folgend die Heizlastberechnung usw ...
    (Das Ganze muss natürlich auch bezahlt werden)
    Sie schreiben:
    Ich dachte bisher, dass die HLB nur gemacht wird, wenn der AG es ausdrücklich fordert.
    Sie kennen also die HLB!
    Warum wurde sie nicht gemacht?
    Wie wurde die Anlagengröße bestimmt?
    Wie wurde die Heizlast der einzelnen Räume bestimmt?
    Ohne diese Wissen ist keine vernünftige Anlagenplanung möglich --
    die Energiekosten sind scheinbar immer noch zu billig.
    Gruß
  12. Hallo Herr Lehmann, natürlich kenn ich die HLB ...

    Hallo Herr Lehmann,
    natürlich kenn ich die HLB  -  mittlerweile. *leider*
    Zu Beginn des Abenteuers "Hausbau" war sie mir leider nicht bekannt und das Wissen habe ich mir im Laufe der Zeit angeeignet.
    Ich finde es zwar nicht ganz okay, dass man als Bauherr sich in allen Gerwerken eigentlich VORHER auskennen muss um zu wissen was man bei Auftragsvergabe einfordern muss um das zubekommen was man will aber okay.
    Das ist wohl die Baubranche und ich habe dann wohl den "Fehler" gemacht mit einem Generalübernehmer zu bauen.
    Aber das nur am Rande.
    Ich habe in der EnEVAbk. 2004 (die gilt für mich) nachgesehen und dort  -  zumindest nicht wörtlich  -  etwas über den hydraulischen Abgleich entdecken können.
    Woraus ergibt sich denn der Zwang zum hydraulischen Abgleich.
    Denn sobald ich den meinem Generalübernehmer zweifelsfrei belegen kann, zieht sich der Rest bis zur Heizlastberechnugn in einer kausalen Kette durch.
    Wäre super, wenn Sie mir sagen könnten welcher Teil der EnEV den Zwang enthält.
    Danke
  13. Hydraulischer Abgleich

    Hallo
    Habe ich auf die Schnelle gefunden / kopiert.
    Der hydraulische Abgleich von Rohrleitungen in Gebäuden ist eine ökonomische und ökologische Notwendigkeit. Dies wird in DINAbk.-Normen und Verordnungen (z.B. VOBAbk./C  -  DIN 18380) gefordert. In einer fachgerechten Auslegung und Installation der Anlage inklusive der hydraulischen Einregulierung gemäß VOB/C  -  DIN 18380 zeigt sich die fachliche Kompetenz des Heizungsbauers
    Gruß Michael
  14. Ganz einfach

    in Ihrem Beruf haben Sie da sicherlich recht. Was im Leistungskatalog oder wie auch immer das bei Ihnen in der Firma heißt drin steht, sollten Sie bzw. der Kunde auch bekommen.
    Und beim Hausbau eigentlich auch. Nur sind die meisten Bau/Leistungsbeschreibungen sehr allgemein gehalten.
    z.B. Heizung eines Markenherstellers ... Das lässt dem Bauträger viel Spielraum, zumal auch Markenhersteller eine "Billig-Serie" haben. Und solange nicht exlizit festgelet ist ...
    z.B.
    Heizung Model Superwarm 3570, Model 2007 mit Elektronischer Steuerung SuperSteuer15+ von Hersteller üxelbrüxel ist nur eine funktionsfähige Heizung geschuldet.
    Ich würde Ihre Problematik daher gerne mal anders ausdrücken:
    Wenn Ihr einziges Problem bei diesem Hausbau "Nur" die Heizungspumpe ist, dann haben Sie ja richtig Glück gehabt. Denn die lässt sich immerhin nachträglich noch austauschen (wenn der Heizungsbauer sinnvollerweise davor und danach eine Absperrung eingebaut hat damit nicht das ganze Heizungswasser auslaufen muss.
    Soll Bauherren geben, die haben deutlich mehr Probleme.
    Und ja, meine Rohrnetzberechnung bekam ich auch erst nachträglich (vermutlich Aufgrund der eingebauten Rohre "berechnet"). Und Hydraulischer Abgleich hatte ich mehrfach angesprochen, scheint aber ein Fremdwort für den Heizungsbauer gewesen zu sein. Und die Druckprobe gab es zwar auch auf dem Papier, nur Dicht war es trotzdem nicht wirklich.
    Leider ist beim Hausbau Anspruch und Wirklichkeit zweierlei.
    Und Sie haben recht, man muss sich VORHER erkunden, wie ein Hausbau geht, damit man bei den Handwerkern mitreden kann.
    Traurig aber ist halt so ...

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