unsere Heizungsanlage ist 2002 in Mecklenburg-Vorpommern erbaut worden, bei der Anlage wird der anfallende Überdruck beim aufheizen über einen Überlauf in die Abwasserleitung geführt.
Ein anderer Heizungsbauer erklärte nun, das diese Lösung nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, zur Vermeidung von Wasserverlusten muss an dieser Stellen bei allen neu zu errichtenden Anlagen ein Druckausgleichsbehälter eingebaut werden.
Frage an die Fachleute hier im Forum:
- Stimmt diese Aussage, und wenn ja, seit wann besteht diese Regelung?
- Kann ich das dann evtl. nachträglich gegenüber der Baufirma bemängeln (VOBAbk.-Gewährleitung läuft am 06.06.04 ab)?
Grüße von der Ostseeküste
Lars