Quelle Par. 15, FeuVo:
3) Wird im Heizraum Heizöl gelagert oder ist der Raum für die Heizöllagerung nur vom Heizraum zugänglich, muss die Heizölzufuhr zu den Feuerstätten von der Stelle, an der der Notschalter nach Abs. 2 angeordnet ist, jederzeit absperrbar sein. [.. ]
Sein Vorschlag: Installation einer Reißleine, die von außen im Notfall bedienbar ist.
Jetzt habe ich bei der Fa. Oventrop ein Membran-Antiheberventil entdeckt ("Oilstop V"), das den Vorteil hat, dass es auch ohne menschl. Eingriff automatisch wirkt. Anruf beim TÜV: Dieses Ventil würde auch die Auflage erfüllen.
Frage: Hat einer auch schon mal solch ein Ding in seiner Ölheizung installiert und kann über seine Erfahrungen (Preis, Aufwand, Aufsichtsbehörden) berichten?