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Heizkörper zu klein/-kosten sehr hoch?
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Heizkörper zu klein/-kosten sehr hoch?

Zur Situation: Ich wohne seit 3 Monaten in Schleswig-Holstein in meinem Mittelreihenhaus (5 1/2 Zimmer, 137 m², kein Boden aber Vollkeller). Das Haus wird mit Fernwärme beheizt. Im Wohnzimmer (ca. 33 m²) sind die Thermostaten voll aufgedreht (auf 5,1 Heizkörper ca. 100 cm hoch und 50 cm breit neben dem Fenster, 1 Heizkörper ca. 15 cm hoch und 200 cm lang vorm Fenster, Rippen 2?) in allen anderen Zimmer stehen die Thermostaten auf 3. Nach großen Problemen am Anfang (max. Temp. im Wohnzimmer betrug 17 °-18 °C, Heizkörper im Wohnzimmer wurden nicht sehr warm, später nicht vollflächig warm ) habe ich jetzt im Wohnzimmer eine Temperatur von max. 22 °C (die Regelung der Übergabestation wurde auf manuell gestellt, d.h. keine Nachtabsenkung immer voller Durchgang durch die Heizanlege), wohlgemerkt bei voll aufgedrehten Thermostaten. Meiner Mutter (80 Jahre alt, hohes Wärmebedürfnis) ist es immer zu kalt. Ich habe jetzt den Vertrag des Energielieferanten bekommen. Daraus geht hervor, dass ich monatlich 290,- bis 300,- DM Energiekosten habe. Ich bin etwas sauer. Ich habe keine zufriedenstellende Wärme in der Wohnung und soll das auch noch teuer bezahlen. Jetzt meine Fragen :

1. Ist es möglich, dass die Heizkörper zu klein sind und der Bauträger das nicht zugeben wiil, weil er sonst auch in den anderen Häusern (es traten mehrfach Probleme mit der Heizung auf) die Heizkörper austauschen müsste?

2. Ist der Bauträger verpflichtet mir die Heizkörperberechnungen zu geben und was kann ich daraus ersehen?

3. Sind 300.-/mtl. für Fernwärme inkl. Warmwasseraufbereitung normal (Mein Arbeitskollege bezahlt für ein Einfamilienhaus gleicher Größe mit Ölheizung 100? .  -  DM/mtl.). Vielen Dank im Voraus Reimer Bücking

  • Name:
  • R. Bücking
  1. Etwas ausholen

    Hallo 1 Wenn Sie erst 3 Monat dort wohnen, ist das Haus neu? Wenn ja welche Bauart? Problem im Neubau im ersten Jahr höherer Wärmebedarf nötig zum "austreiben" der Feuchtigkeit

    2. Heizkörpergröße ist schwer zu sagen, für eine normale Heizanlage bei einem Neubau scheinen sie groß genug, Aber bei Fernwärme müssen die Heizkörper je nach Auslegung bis zu 2 mal so groß sein! Liegt an der Auslegung der Fernwärme, dh wie hoch die Spreizung ist ob 70/50 oder 70/40 oder 80/50, also das was Ihnen geliefert wird.

    3. Kosten ich gehe davon aus das die 300 DM eine Abschlagszahlung sind! Liegen schon Verbrauchswerte vor? Wie hoch ist der KWAbk./Preis und noch wichtiger wie hoch ist der Grundpreis. (z.B. bei uns Stadtwerke Ahaus, Fernwärme Grundpreis 800 DM! im Jahr + 167 DM Zählerpreis, ohne 1 kW bereits ca. 1000 DM Kosten im Jahr!) In der Übergabestation ist ein Wärmezähler wo man den Energieverbrauch ablesen kann! MfG Ralf Sparwel

  2. Weitere Details und Fragen

    Herzlichen Dank für diese superschnelle Reaktion! Das Haus ist neu und massiv gebaut. Man sagte mir, dass ich 1-2 Jahre ca. 30 % höhere Heizungskosten haben werde, um die Feuchtigkeit auszutreiben. Im Energielieferungsvertrag von HEIN Gas in Hamburg steht: Mindestvorlauftemperatur: 70 °C Maximale Vorlauftemperatur: 90 °C (wird aber nur gefahren, wenn es sehr kalt ist). Ist es möglich, dass bei der Heizkörperberechnung der Wert von 90 °C (der ja nur sehr selten vorkommt ) zu falschen Ergebnissen führt? Einzelne Preise habe ich nicht im Kopf, aber Grundpreise, Arbeitspreise, KWAbk.-Preise usw. eingesetzt in mehreren Formeln im Energielieferungsvertrag führen zu einem Preis von 101,50 DM/MWh. Der Wärmezähler in der Übergabestation zeigt nur MWh an. Kann es sein, das die Übergabestation nicht die nötige Leistung bringt (Ein Mann des Energieunternehmens hat einmal die Durchflussmenge eingestellt)? Ich habe jetzt in 3 Monate 8,5 MWh verbraucht, das gibt ca. 850.-/3 Monate. Da ich im 1. Monat nicht soviel geheizt habe, weil ich gearbeitet habe, habe ich 300.-/Monat an Heizkosten angenommen. Ist die Faustformel Fläche * 70 W/m² auch noch richtig, wenn die 2 Heizkörper in meinem Wohnzimmer das offene Treppenhaus zum 1. OGAbk. und 2. OG mit heizen müssen? Gibt es ein Gesetz/Verordnung in der Bauträger verpflichtet werden, eine Heizanlage aus Energiesparmaßnahmen möglichst klein zu dimensionieren (aber es muss noch eine Temperatur von max. 23 °C erreicht werden)? Vielen Dank Reimer Bücking
    • Name:
    • R. Bücking
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