1. Sollte dies ein eindeutiger Mangel sein, wie könnte man den Schaden in Geld ausdrücken? Etwa den Warmwassermehrverbrauch auf z.B. 30 Jahre hochrechnen? Dann wären die zurückbehaltenen 9000 DM, wie sich einer der Fachleute ausdrückte Peanuts.
2. Ich überlege mir, ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren anzustrengen. Würden dem eingesetzten Sachverständigen meine Fotos und die in der Wohnung befindliche Verteilung mit Messzähler als Beweis genügen oder müsste, wie der von mir hinzugezogene Sachverständige erklärte, eine Fliese an einer Stelle herausgenommen, der Estrich aufgehackt werden, um durch Augenschein die fehlende Isolierung zu erkennen. Das wäre der Horror für mich und nicht denkbar, da ich vom Bauherren/Verkäufer trotz mehrmaliger Anmahnung keine einzige Fliese (Sonderposten) als Ersatz erhielt. Zumal die Wohnung in Kürze vermietet/verkauft werden soll. Wie lange dauert so ein Beweissicherungsverfahren? Hoffentlich konnte ich mein Problem deutlich machen. Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten. Würde mich freuen. Gruß Holger [email protected]