Die 1te Rechnung wurde bereits bezahlt. In der 2ten Rechnung wurden alle Kosten von 2tes Mal Kommen nochmals eingestellt.
Inwieweit sind die 2te Rechnung zu begleichen: darf Kunde den 1ten Rechnungsbetrag in Abzug bringen ? Oder hat der Handwerker Anspruch auf Zahlung jeden Stundelohn und Material, die er für Kunde verbraucht hatte ?
(Analog zu einem nicht reparablen Radio, für die vergebliche Mühe (Arbeitsstunde) von Fehlersuchen. Schließlich gehört das Radio dem Kunden)
Wie wäre korrekt ?
Sergej.