Handwerker Rechnung
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Handwerker Rechnung

der Handwerker reparierte Leckage an Abwasserrohr, aber ohne Erfolg. Woraufhin er nochmals kommen und richtig machen musste.

Die 1te Rechnung wurde bereits bezahlt. In der 2ten Rechnung wurden alle Kosten von 2tes Mal Kommen nochmals eingestellt.

Inwieweit sind die 2te Rechnung zu begleichen: darf Kunde den 1ten Rechnungsbetrag in Abzug bringen ? Oder hat der Handwerker Anspruch auf Zahlung jeden Stundelohn und Material, die er für Kunde verbraucht hatte ?

(Analog zu einem nicht reparablen Radio, für die vergebliche Mühe (Arbeitsstunde) von Fehlersuchen. Schließlich gehört das Radio dem Kunden)

Wie wäre korrekt ?

Sergej.

  1. Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag?

    Nach Dienstleistungsvertrag schuldet der Handwerker seine Bemühungen aber nicht den Erfolg und schon gar nicht zum Festpreis!

    Beim Werkvertrag muss klar sein, was das Ziel (Werkerfolg) ist und zu welchem Preis dieser erbracht werden soll. Wenn ihr vorher keinen Festpreis vereinbart habt, dann musst du halt Stundenlohn plus Material zahlen so lange bis er fertig ist.

  2. Warum musste er nochmal kommen?

    Foto von wiki

    Warum hast Du ihn noch einmal beauftragt und keinen anderen?
  3. Wer es beim 1. Versuch nicht richtig gemacht hat,

    Foto von wiki

    darf grundsätzlich (kostenlos) nachbessern.
  4. "Reparierte Leckagen am Abwasserrohr"

    ...wie genau darf ich mir diese Arbeit vorstellen? Was waren das für Rohre (z.B. gerissene Gussrohre oder gerissene Faserzementrohre) und wie hat er die "abgedichtet"?

    Wurden die schadhaften Rohre tatsächlich nur geflickt? Dann war es ein Dienstleistungsvertrag und jede Anfahrt und jeder Termin ist zu bezahlen.

    Also sind die wiki-Aussagen eventuell falsch oder zumindest etwas vorschnell!

  5. keine Absicht

    Man will dem Handwerker nicht die Absicht, mehr zu kassieren, unterstellen.

    Dennoch ärgerlich ist es schon. Denn bei einem Anderen könnte die Reparatur auf Anhieb erledigt sein. Es gibt tatsächlich mehr und weniger geschickter Handwerker, man kann nicht im Voraus wissen.

    Welche Alternative gibt es sonst noch ?

    Sergej

  6. Vorher ausführlich kommunizieren, Leistungsangebot fordern und VOB vereinbaren!

    Foto von wiki

    Und hier im Forum bitte noch die offenen Fragen beantworten ;-) Was genau wurde gemacht.

    Ein Reparaturauftrag ist in der Regel doch gerade kein Dienstvertrag, oder?!

  7. @wiki

    "Rohr flicken" ist keine VOBAbk.-Leistung, die man mit einem Einheitspreis abrechnet.

    Aber da der Fragesteller sich ja auch nicht ordentlich ausdrückt und genau erklärt was kaputt war und wie es repariert werden sollte, können wir hier gar nichts erklären und bewerten.

    Beispiel: "Bitte kommen Sie mal gucken, es tropft aus meiner Abwassersammelleitung im Keller. Das sind so rostige alte Rohre!"

    Handwerker kommt, hat aber nur eine Rolle Dichtungstape dabei und eine angefangene Dose Dichtungskitt für die Muffen. Vor Ort stellt er fest, dass die gesamte Abwassersammelleitung eigentlich Schrott ist und ausgetauscht werden müsste aber da er nur flicken soll, macht er die schlimmsten Stellen dicht.

    Der Auftraggeber ruft dann einige Tage später an: "Es tropft ja immernoch an 3 Stellen!"

    Handwerker kommt erneut und macht auch den Rest provisorisch dicht.

    Klar muss er in diesem Fall für beide Termine komplett bezahlt werden, denn der 2. Termin war keine kostenlose Mängelbeseitigung, sondern vertgütungspflichtige Restleistungen, die er beim ersten Ortstermin nicht geleistet und auch noch nicht bezahlt bekommen hat.

  8. Hallo Sergej, bitte kläre uns auf!

    Foto von wiki

    Sonst ist endgültig Schluss mit meiner DSF ;-)
  9. Reparaturfehler ?

    kunde als Laie konnte doch nicht wissen, was die Ursache von Leckage war, musste Handwerker vertrauen und die Reparatur überlassen.

    Erst bei 2ten Male wurde Lippendichtung für Spülrohr angebracht.

    Durch 2x Reparatur sind doppelte Materialkosten für Schallschutz, Anschluss- garnitur, Silikon, auch Anfahrtpauschale entstanden.

    Hätte bei 1ten Male die Reparatur gelingen müssen ?

  10. Hallo Sergej, kannst Du nicht bitte mal ein Foto schicken,

    Foto von wiki

    bevor die Phantasien mit uns durchgehen!
  11. kein Foto

    Leider nein, kein Foto.

    Kunde kann nicht den Handwerker ständig beobachten, kontrollieren, dokumentieren, zudem Kunde nur Laie ist.

  12. Dann soll Kunde hier selber fragen

    und Fotos einstellen.
  13. Foto von jetzt, von nach der Reparatur kannst Du doch mal machen.

    Foto von wiki

    Wir rätseln noch immer, was das genau sein kann. Und auch noch mit Schallschutz ;-O Ein Waschbeckenablauf?
  14. Leistungserfolg fraglich

    Repariert wurde WC Rohr. Wohnung ist fremdbewohnt. Foto anzufertigen wegen Zugang zu umständlich. Bringt auch nix mehr.

    Es sind geteilte Meinungen: Reparatur soll einerseits Dienstleistung sein; andererseits Werkleistung sein. Hängt davon ab, ob Leistungserfolg vereinbart wurde. > Und just diesbezüglich wurde gar nicht vereinbart, da an sich das Auftragsziel selbstverständlich ist.

    ... die Frage wie mit Rechnungen zu handhaben ist, ist noch offen.

  15. hmm

    Foto von Stefan Ibold

    Moin, wenn denn eine Lippendichtung fehlt, konnte der Handwerker doch zunächst ersteinmal von einer fachgerecht erbrachten VORleistung ausgehen, denn:
    • ich gehe davon aus, dass die Undichtigkeit erst später und nicht unmittelbar nach der Erbringung der Ersterstellung des Rohrverlaufs eintrat?
    • wenn dem so ist, weshalb war es dann zunächst offensichtlich dicht?
    • der Handwerker, der zunächst von einer fachgerecht erstellten Vorleistung ausgeht/ausgehen muss, hat keine Röntgenaugen, denn eine Gummilippendichtung ist unsichtbar in einer Rohrmuffe angeordnet.

    ODER, worst case, das Rohr wurde zuvor in Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe angebracht....

    Grüße Stefan Ibold

  16. analog

    Arzthonorar ist Erfolg unabhängig. Wieso dann bei Handwerkerlohn ? Das Aufgabeziel ist vergleichbar.

    Handwerker geht sogar zu Kunden (Fahrkosten); während Arzt seine Aufgabe bequem in seinem Praxis ausübt.


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