Hallo an das Forum,
ich benötige mal eure Hilfe.
Vor ca. 1 Jahr haben wir durch einen Dachdeckerbetrieb 2 neue Dachfenster liefern und einbauen lassen. Bei dem letzten stärkerem Wind musste ich feststellen das beide Fenster zwischen Flügel und Rahmen undicht sind und Wind spürbar und hörbar hindurchpfeift. Ich sehe hier den Handwerker in der Pflicht und habe versucht den Handwerker per Fax und per Telefon zu erreichen. Leider alles erfolglos. Meine Nachrichten auf dem AB blieben auch unbeantwortet. Hier nun meine Fragen:
1. Habe ich noch Ansprüche gegenüber dem Handwerker?
2. Wenn ja, wie sind die Verjährungsfristen?
3. Welche weiteren Möglichkeiten habe ich (Kammer, Innung)?
Mein Standort ist NRW.
Ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Danke + Gruß,
Hagen
Dachfenster, 1 Jahr alt sind undicht, Handwerker nicht erreichbar
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
Dachfenster, 1 Jahr alt sind undicht, Handwerker nicht erreichbar
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hmm
Moin,
ohne Präjudiz, weil Rechtsberatung:
zu 1. Ja
zu 2. Nach BGBAbk. 5 Jahre
zu 3. Kammer/Innung bringt nichts. Im Zweifel öbuvAbk. Sachverständigen des Dachdeckerhandwerks der zuständigen oder eine anderen Handwerkskammer. Andere Kammer hat MANCHMAL den Vorteil, dass kein direktes Wettbewerbsverhältnis besteht. Neutral muss der öbuv SV ohnehin sein.
Grüße
Stefan Ibold -
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