Bauunternehmer zahlt keine MwSt: Haftung für Bauherren? Konsequenzen & Risiken
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Bauunternehmer zahlt keine MwSt: Haftung für Bauherren? Konsequenzen & Risiken

Guten Morgen!
Ich habe eine Frage und zwar sind wir uns nicht sicher ob der Bauunternehmer die Mehrwertsteuer auch ans Finanzamt abführt. Falls er dies tatsächlich nicht gemacht hat, kann das Finanzamt dann an uns herantreten und die Steuern verlangen?
Bisher haben wir einige Abschlagszahlungen an den Unternehmer gezahlt. Dieser beauftragt die Handwerker mit der Ausführung der Arbeiten..
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
B. Hansen
  • Name:
  • B. Hansen
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung durch den Bauunternehmer sollten Sie dies umgehend Ihrem Steuerberater melden und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe Ihre Sorge bezüglich der Mehrwertsteuerabführung durch Ihren Bauunternehmer. Grundsätzlich gilt: Als Auftraggeber sind Sie primär nicht für die Steuerschulden Ihres Auftragnehmers verantwortlich.

    Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere im Rahmen der sogenannten Bauabzugssteuer. Wenn Sie als Unternehmer (und nicht als Privatperson) Bauleistungen in Anspruch nehmen, sind Sie unter Umständen verpflichtet, einen Teil der Zahlung (15% der Gegenleistung) direkt an das Finanzamt abzuführen, um sicherzustellen, dass die Steuer entrichtet wird. Dies gilt jedoch nur, wenn der leistende Unternehmer keine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.

    🔴 Gefahr: Sollte der Bauunternehmer die Mehrwertsteuer nicht abführen und Ihnen eine Rechnung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer gestellt haben, oder sollten Sie Kenntnis davon haben, dass der Unternehmer seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, empfehle ich dringend, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren. Es könnten sich für Sie als Auftraggeber Risiken ergeben, beispielsweise wenn Sie wissentlich mit einem unseriösen Unternehmen zusammenarbeiten.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Bauunternehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG an. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Sie als Auftraggeber zur Abführung der Bauabzugssteuer verpflichtet sind.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mehrwertsteuer
    Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die auf den Mehrwert eines Produkts oder einer Dienstleistung erhoben wird. Sie wird vom Unternehmen auf den Verkaufspreis aufgeschlagen und vom Endverbraucher bezahlt. Der Unternehmer führt die eingenommene Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab.
    Verwandte Begriffe: Umsatzsteuer, Vorsteuer, Steuererklärung
    Bauabzugssteuer
    Die Bauabzugssteuer ist eine Steuer, die von Auftraggebern von Bauleistungen einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt werden muss, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Sie dient der Sicherstellung der Steuerzahlung bei Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: Steuerabzug, Freistellungsbescheinigung, §48b EStG
    Freistellungsbescheinigung
    Eine Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG ist ein Dokument, das vom Finanzamt ausgestellt wird und dem Bauunternehmer bescheinigt, dass er von der Verpflichtung zur Abführung der Bauabzugssteuer befreit ist. Der Auftraggeber ist dann nicht verpflichtet, die Steuer einzubehalten und abzuführen.
    Verwandte Begriffe: Bauabzugssteuer, Finanzamt, Steuerpflicht
    Finanzamt
    Das Finanzamt ist eine Behörde, die für die Verwaltung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Es ist Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen und Kontrollinstanz für die Einhaltung der Steuergesetze.
    Verwandte Begriffe: Steuererklärung, Steuerbescheid, Steuerprüfung
    Insolvenz
    Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson. Im Falle einer Insolvenz wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, um die Gläubiger des Schuldners zu befriedigen.
    Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Gläubiger
    Haftung
    Haftung bedeutet die rechtliche Verantwortung für Schäden oder Verpflichtungen. Im Steuerrecht kann eine Haftung entstehen, wenn eine Person für die Steuerschulden einer anderen Person einstehen muss.
    Verwandte Begriffe: Schadenersatz, Verantwortlichkeit, Steuerschuld
    Steuerhinterziehung
    Steuerhinterziehung ist eine Straftat, bei der vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt gemacht werden, um Steuern zu vermeiden. Sie kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
    Verwandte Begriffe: Steuerbetrug, Steuerverkürzung, Finanzamt

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die Bauabzugssteuer?
      Die Bauabzugssteuer ist eine spezielle Steuer, die von Auftraggebern von Bauleistungen einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt werden muss, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Sie dient der Sicherstellung der Steuerzahlung bei Bauleistungen.
    2. Wie kann ich als Bauherr sicherstellen, dass die Mehrwertsteuer korrekt abgeführt wird?
      Fordern Sie vom Bauunternehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG an. Bei Zweifeln können Sie sich auch direkt beim Finanzamt erkundigen oder einen Steuerberater konsultieren.
    3. Was passiert, wenn der Bauunternehmer insolvent geht und die Mehrwertsteuer nicht gezahlt hat?
      Im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmers kann es schwierig werden, die gezahlte Mehrwertsteuer zurückzufordern. Ihre Ansprüche müssen dann im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
    4. Bin ich als Privatperson auch zur Abführung der Bauabzugssteuer verpflichtet?
      Nein, in der Regel sind Privatpersonen nicht zur Abführung der Bauabzugssteuer verpflichtet, es sei denn, sie üben selbst eine unternehmerische Tätigkeit aus und die Bauleistungen stehen damit in Zusammenhang.
    5. Was ist eine Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG?
      Eine Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG ist ein Dokument, das vom Finanzamt ausgestellt wird und dem Bauunternehmer bescheinigt, dass er von der Verpflichtung zur Abführung der Bauabzugssteuer befreit ist. Der Auftraggeber ist dann nicht verpflichtet, die Steuer einzubehalten und abzuführen.
    6. Welche Konsequenzen hat es, wenn ich als Auftraggeber die Bauabzugssteuer nicht abführe, obwohl ich dazu verpflichtet wäre?
      Wenn Sie als Auftraggeber zur Abführung der Bauabzugssteuer verpflichtet sind und dies nicht tun, können Sie vom Finanzamt für die nicht abgeführte Steuer in Haftung genommen werden. Zudem können Zinsen und Säumniszuschläge anfallen.
    7. Kann ich die Bauabzugssteuer von der Rechnung des Bauunternehmers abziehen?
      Ja, wenn Sie zur Abführung der Bauabzugssteuer verpflichtet sind, können Sie den entsprechenden Betrag (15% der Gegenleistung) von der Rechnung des Bauunternehmers abziehen und direkt an das Finanzamt abführen.
    8. Wie lange ist eine Freistellungsbescheinigung gültig?
      Die Gültigkeitsdauer einer Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG ist begrenzt und auf dem Dokument selbst angegeben. Nach Ablauf der Gültigkeit muss eine neue Bescheinigung beantragt werden.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bauabzugssteuer für Vermieter
      Informationen zur Bauabzugssteuer bei Bauleistungen an Mietobjekten.
    • Freistellungsbescheinigung beantragen
      Anleitung zur Beantragung einer Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG.
    • Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden
      Informationen zur persönlichen Haftung von Geschäftsführern für Steuerschulden des Unternehmens.
    • Umsatzsteuer bei Bauleistungen
      Überblick über die Umsatzsteuerpflicht bei Bauleistungen und die korrekte Rechnungsstellung.
    • Steuerliche Aspekte bei der Beauftragung von Handwerkern
      Wichtige steuerliche Aspekte, die bei der Beauftragung von Handwerkern zu beachten sind.
  2. MwSt-Haftung: Finanzamt kann Endverbraucher nicht belangen!

    Foto von Josef Schrage

    Das Finanzamt
    kann (und darf) nicht an Sie als Endverbraucher herantreten und die Mehrwertsteuer verlangen.
    Das ist eine Verpflichtung des Unternehmers gegenüber dem Finanzamt.
    Gegenfrage, wie kommen Sie eigentlich zu dieser Vermutung?
    MfG
  3. Freistellungsbescheinigung: Bauunternehmer vorgelegt – Haftung geklärt!

    Danke für die Antwort! Wir haben sowas mal ...
    Danke für die Antwort!
    Wir haben sowas mal gehört, dass es sein kann, sofern der Unternehmer keine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen kann. Dies hat unser Unternehmer aber jetzt nachgeholt, d.h. uns liegt diese Bescheinigung nun vor.
    Viele Grüße
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauunternehmer zahlt keine MwSt: Haftung für Bauherren?

    💡 Kernaussagen: Bauherren haften grundsätzlich nicht für die nicht abgeführte Mehrwertsteuer des Bauunternehmers. Die Verantwortung liegt beim Unternehmer gegenüber dem Finanzamt. Eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes schützt den Bauherrn zusätzlich. Die Vorlage dieser Bescheinigung durch den Unternehmer klärt die Haftungsfrage.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Sollte der Bauunternehmer keine Freistellungsbescheinigung vorlegen können, ist Vorsicht geboten. Details dazu im Beitrag Freistellungsbescheinigung: Bauunternehmer vorgelegt – Haftung geklärt!.

    ✅ Zusatzinfo: Das Finanzamt kann sich nicht an den Endverbraucher wenden, um die Mehrwertsteuer einzufordern, wie im Beitrag MwSt-Haftung: Finanzamt kann Endverbraucher nicht belangen! bestätigt wird. Die korrekte Abführung der Mehrwertsteuer ist alleinige Pflicht des Bauunternehmers.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie als Bauherr immer eine aktuelle Freistellungsbescheinigung vom Bauunternehmer an, um Risiken im Bereich Steuerrecht und Mehrwertsteuer zu minimieren. Dies dient als Nachweis und schützt vor möglichen Haftungsansprüchen des Finanzamtes.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Mehrwertsteuer, Bauunternehmer". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hausbau: Architekt vs. Bauunternehmer – Vor- & Nachteile, Kosten & Risiken?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Nachtragsforderungen Rohbau: Unvorhergesehene Kosten beim Umbau? Architekt haftbar?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauvertrag Zahlungsbedingungen prüfen: Risiken, Vorleistung & Alternativen zum Schutz?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Vertragsstrafe im VOB-Bauvertrag: Obergrenze, Berechnung & zulässige Höhe?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaus vs. Bauträgerhaus/Fertighaus: Kostenvergleich, Vor- & Nachteile?
  6. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Holzfenster Sprossen: Preise pro Feld im Vergleich – Innenliegend, Aufgesetzt, Glasteilend?
  7. BAU-Forum - Fertighaus - Fertighaus vs. Massivhaus: Kostenvergleich, Vor- & Nachteile? Ist Fertigbau wirklich teurer?
  8. BAU-Forum - Fertighaus - CreAKTIV Fertighaus Erfahrungen: Was Bauherren über Kampa Tochter berichten?
  9. BAU-Forum - Fertighaus - Vorvertrag Fertighaus: Was Sie vor der Unterschrift wissen müssen (Kosten, Risiken, Baugenehmigung)?
  10. BAU-Forum - Baufinanzierung - MwSt.-Erhöhung bei Massivhaus-Teilleistungen: Anrechenbar bei Übergabe nach Stichtag?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Mehrwertsteuer, Bauunternehmer" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Mehrwertsteuer, Bauunternehmer" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Bauunternehmer zahlt keine MwSt: Haftung für Bauherren? Konsequenzen & Risiken
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: MwSt-Zahlung Bauunternehmer: Bauherren-Haftung?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Mehrwertsteuer, Bauunternehmer, Haftung, Bauherr, Finanzamt, Steuerrecht, Abschlagszahlung, Steuerschuld
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. YouTube-Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN
✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼