Dusche installieren: Wer ist zuständig für Silikonfugen? Kosten, Gewährleistung & Rechte?
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Dusche installieren: Wer ist zuständig für Silikonfugen? Kosten, Gewährleistung & Rechte?

Wir haben uns ein Bad im DGAbk. "gegönnt" für viel Geld. Nun sind zwei Mängel, aus unserer Sicht, aufgetreten, die der Auftragnehmer komplett zurück weist, ohne vor Ort das Problem anzuschauen.
Als erstes war es uns sehr wichtig, zu wissen, wie hoch unsere Duschwanne sein wird. Nach mehrmaligen Nachfragen beim "Besprechen des Angebotes" wurden uns 10-15 cm zugesagt (mündlich). Jetzt sind wir bei 30 cm gelandet und der Profi streitet ab, uns jemals eine Höhe zugesagt zu haben, und überhaupt kann man das nicht berechnen! Gut das er selbst Maß genommen hat, also die Leitungslänge und das notwendige Gefälle kennen sollte. Die Füße der Duschwanne sind bis zum Anschlag rausgeschraubt. Der Fliesenleger, der zwischenzeitlich das Bad flieste, hat die Duschwanne auf unsere Kosten mit YTONG-Steinen untermauert. Allerdings konnte er, und nun kommt das 2. Problem, die Duschwanne nicht silikonieren, da sich so massiv Klebereste des Dämmstreifens (Mepa?) auf der Duschwanne befanden, dass er für das Beseitigen dieser einige Zeit hätte verwenden müssen.
Nun findet der Installateur, dass der Fliesenleger sein Handwerk wohl nicht ausreichend versteht, sieht aber keine Schuld bei sich, da der Dämmstreifen ja nach 3-5 Tagen von der Duschwanne entfernt werden muss. Woher sollen wir das als Laien wissen?
Wer versieht nun meine Duschwanne fachgerecht mit Silikon?
Wir haben einen Sicherheitseinbehalt von 10 % der bisherigen Rechnungen einbehalten. Allerdings unabhängig von den Mängeln. Laut VOBAbk. gängig (?), uns wird nun mit Vertragskündigung und Anwalt gedroht.
Hilfe, mein Vertrauen in diesen Profi (angeblich Gutachter für Sanitär ... seit 12 Jahren! Warum haben wir nichts davon?) ist nur noch ganz klein.
Zur Info, das Ganze passiert in Bayern.
Vielen Dank für jede Art von Zuspruch oder gern auch Belehrung eines Besseren?!
Cornelia Hoffmann
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  • Cornelia Hoffmann
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Undichte Silikonfugen können zu Wasserschäden in der Bausubstanz führen. Regelmäßige Kontrolle und Wartung sind wichtig.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Installation Ihrer Dusche haben und Unklarheit darüber besteht, wer für die Silikonfugen zuständig ist. Grundsätzlich ist derjenige für die fachgerechte Ausführung der Silikonfugen verantwortlich, der diese im Rahmen des Auftrags übernommen hat.

    🔴 Gefahr: Unsachgemäß ausgeführte Silikonfugen können zu Wasserschäden und Schimmelbildung führen.

    In der Regel gehört das Silikonieren im Anschluss an die Montage der Duschwanne und dem Verfliesen zum Gewerk des Sanitärinstallateurs. Es ist aber entscheidend, was genau in Ihrem Angebot und Vertrag vereinbart wurde. Prüfen Sie, ob das Silikonieren explizit aufgeführt ist oder ob es als Nebenleistung zur Installation der Dusche gilt.

    Sollte der Sanitärinstallateur die Zuständigkeit ablehnen, obwohl es vertraglich vereinbart war oder üblicherweise zu seinen Aufgaben gehört, setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Dokumentieren Sie die Mängel (z.B. durch Fotos) und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen (Angebot, Vertrag, Rechnungen) auf.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Zuständigkeit für die Silikonfugen schriftlich mit dem Sanitärinstallateur. Bei Uneinigkeiten empfehle ich, einen Gutachter oder einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Silikonfugen
    Silikonfugen sind elastische Dichtungen, die in Bädern und anderen Feuchträumen verwendet werden, um Fugen zwischen Fliesen, Sanitärkeramik und anderen Bauteilen abzudichten. Sie verhindern das Eindringen von Wasser und schützen die Bausubstanz vor Schäden. Regelmäßige Wartung und Erneuerung sind wichtig, um ihre Funktion zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Fugen, Dichtstoffe, Sanitärsilikon, Acrylfugen.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Handwerkers oder Verkäufers, für Mängel an einer erbrachten Leistung oder einem verkauften Produkt einzustehen. Sie beträgt in der Regel zwei Jahre für bewegliche Sachen und fünf Jahre für Bauleistungen. Während der Gewährleistungsfrist hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Nacherfüllung, Schadensersatz.
    Mängelbeseitigung
    Die Mängelbeseitigung ist die Pflicht eines Handwerkers, einen von ihm verursachten Mangel an einer erbrachten Leistung zu beheben. Der Kunde hat das Recht, die Mängelbeseitigung zu verlangen, wenn die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Der Handwerker muss die Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist durchführen.
    Verwandte Begriffe: Nacherfüllung, Gewährleistung, Sachmangel, Nachbesserung.
    Sanitärinstallateur
    Ein Sanitärinstallateur ist ein Handwerker, der sich mit der Installation und Wartung von Sanitäranlagen befasst. Dazu gehören unter anderem die Installation von Wasserleitungen, Abwasserleitungen, Heizungsanlagen, Sanitärkeramik und Armaturen. Sanitärinstallateure sind auch für die Reparatur und Wartung dieser Anlagen zuständig.
    Verwandte Begriffe: Klempner, Heizungsbauer, Anlagenmechaniker, Installateur.
    Fliesenleger
    Ein Fliesenleger ist ein Handwerker, der sich mit dem Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken befasst. Fliesenleger verlegen Fliesen auf Böden, Wänden und anderen Flächen. Sie sind auch für die Vorbereitung des Untergrunds und die Verfugung der Fliesen zuständig.
    Verwandte Begriffe: Plattenleger, Mosaikleger, Estrichleger, Baukeramiker.
    Wasserschaden
    Ein Wasserschaden entsteht, wenn Wasser unkontrolliert austritt und Schäden an Gebäuden oder Gegenständen verursacht. Wasserschäden können durch Rohrbrüche, undichte Dächer, Überschwemmungen oder andere Ursachen entstehen. Sie können zu Schimmelbildung, Schäden an der Bausubstanz und gesundheitlichen Problemen führen.
    Verwandte Begriffe: Feuchtigkeitsschaden, Rohrbruch, Überschwemmung, Schimmelbildung.
    Angebot
    Ein Angebot ist eine verbindliche Erklärung eines Handwerkers oder Verkäufers, eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen. Das Angebot sollte alle wesentlichen Bestandteile der Leistung, den Preis und die Zahlungsbedingungen enthalten. Der Kunde kann das Angebot annehmen oder ablehnen.
    Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Vertrag, Auftrag, Bestellung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist für die Silikonfugen im Bad zuständig, der Sanitärinstallateur oder der Fliesenleger?
      Das hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Oftmals ist der Sanitärinstallateur zuständig, besonders wenn er die Dusche montiert hat. Es ist wichtig, das Angebot und den Vertrag genau zu prüfen, um die Verantwortlichkeiten klar zu definieren. Im Zweifelsfall sollte man dies vorab schriftlich klären.
    2. Was passiert, wenn die Silikonfugen undicht sind?
      Undichte Silikonfugen können zu Wasserschäden führen, die sich unbemerkt in der Bausubstanz ausbreiten können. Dies kann Schimmelbildung und Schäden an der Bausubstanz zur Folge haben. Es ist wichtig, undichte Fugen schnellstmöglich zu sanieren, um Folgeschäden zu vermeiden.
    3. Wie oft müssen Silikonfugen erneuert werden?
      Silikonfugen sollten regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf erneuert werden. Die Lebensdauer von Silikonfugen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Qualität des Silikons, der Beanspruchung und der Pflege. In der Regel sollten Silikonfugen alle 5 bis 10 Jahre erneuert werden.
    4. Was tun, wenn der Handwerker die Mängelbeseitigung ablehnt?
      Setzen Sie dem Handwerker schriftlich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Dokumentieren Sie die Mängel mit Fotos und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf. Wenn der Handwerker die Mängelbeseitigung weiterhin ablehnt, können Sie einen Gutachter oder einen Anwalt für Baurecht konsultieren.
    5. Welche Rechte habe ich bei mangelhafter Ausführung der Silikonfugen?
      Bei mangelhafter Ausführung der Silikonfugen haben Sie das Recht auf Nacherfüllung, d.h. der Handwerker muss die Mängel beseitigen. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Zudem können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn Ihnen durch die mangelhafte Ausführung ein Schaden entstanden ist.
    6. Kann ich die Silikonfugen auch selbst erneuern?
      Ja, grundsätzlich können Sie die Silikonfugen auch selbst erneuern. Allerdings sollten Sie über handwerkliches Geschick und das nötige Werkzeug verfügen. Achten Sie auf eine sorgfältige Ausführung, um Wasserschäden zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Fachmann zu beauftragen.
    7. Was kostet die Erneuerung von Silikonfugen durch einen Fachmann?
      Die Kosten für die Erneuerung von Silikonfugen durch einen Fachmann hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Länge der Fugen, dem Material und dem Aufwand. In der Regel können Sie mit Kosten von 10 bis 30 Euro pro Meter Fuge rechnen.
    8. Wie kann ich Schimmelbildung in Silikonfugen vorbeugen?
      Um Schimmelbildung in Silikonfugen vorzubeugen, sollten Sie das Bad regelmäßig lüften und die Fugen nach dem Duschen oder Baden trockenwischen. Verwenden Sie spezielle Schimmelentferner für Silikonfugen, um vorhandenen Schimmel zu beseitigen. Achten Sie auf eine gute Qualität des Silikons und eine fachgerechte Ausführung der Fugen.

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  2. Silikonfugen: Sanitär vs. Fliesenleger – Zuständigkeit & Angebot

    Ein paar Dinge
    wer schreibt der bleibt. Das haben Sie leider erfahren, dass mündliche Sachen schwierig zu beweisen sind.
    Persönliche würde ich sagen, wenn Silikon NICHT im Angebot drin, ist, dass es der Sanitäter nicht macht. Entweder der Fliesenleger, Sie selber oder eine Fachfirma.
    Dazu ist aber zu sagen, dass Silikon KEINE Abdichtung ist, also eine Wartungsfuge. Des weiteren sollte Silikon "Flankenhaftung" haben z.B. mit einer Fugenhinterfüllschnur. Daher sollte die Dusche "fest" eingebaut sein (Untermauern ist da schon mal gut). Dazu gibt es wohl auch passende "Befestigungen". Aber auch hier müssten Sie diese wohl explizit bei Sanitäter "beauftragen". Ist jetzt eh schon zu spät.
    Fazit: Um welche Geldsumme sprechen wir denn? Lohnt sich da ein Anwalt überhaupt.
    Auch wenn Sie Recht haben, muss das erstmals vors Gericht und das Kostet Zeit, Geld und Nerven. Wollen Sie das?
    Persönlich würde ich das als "Lehrgeld" Buchen, die Sache vom Fliesenleger oder wem auch immer "fertig" machen lassen (den Klebestreifen selber versuchen abzumachen) und mit knirschenden Zähnen dem Sanitäter sein Geld geben (und dem aber klar sagen, dass Sie wohl bei Ihm nichts mehr kaufen werden).
  3. Kostenfalle: Anfahrtspauschale für Silikon – Wer zahlt?

    Ja, als Laie ist man offensichtlich den Handwerkern ...
    Ja, als Laie ist man offensichtlich den Handwerkern ausgeliefert. Wir sprechen von einem Gesamtauftrag von ca. 6000 €. Zum Silikonieren ist zu sagen, dass der Fliesenleger es machen wollte. Wenn ich ihn aber jetzt noch mal kommen lasse, zahle ich wieder Anfahrt (70 €!) usw. Warum muss ich das extra zahlen, wenn es nicht mein oder Fliesenlegers Fehler ist?!
  4. Badplanung: Duschwannen-Einbauhöhe – Fachmann-Berechnung vs. Realität

    dieser "Fachmann" kann es vielleicht nicht berechnen ...
    grundsätzlich geht das schon, ein Bad zu planen. Die Maße werden bei einer Baumaßnahme (hoffentlich) vorher aufgenommen, örtliche Gegebenheiten sind also bekannt. Auch gibt es verschiedene Duschwannentypen, von tief bis ganz flach. Bei den ganz flachen Wannen kann man nur noch an der Lage des Abflusses erkennen, wohin das Wasser fließen soll. Zu der Wanne kommt noch der Syphon, normal ca. 10 cm hoch, gibt es aber mW auch flacher ...
    Der einzige Grund eine Wanne übermäßig hoch einzubauen ist dann gegeben, wenn der Abfluss hoch sitzt (und nicht verändert werden kann).
    Da hier weder die Einbauhöhe schriftlich fixiert war, nehme ich an dass auch der Wannentyp nicht festgelegt war?
    Stellen Sie doch mal ein Bild ein.
    Gruß
  5. Planungsfehler: Mangelhafte Vorbereitung – Konsequenzen & Verantwortung

    ich sage es ungern, aber
    es ist Ihr Fehler. Sie haben die Maßnahme weder vorbereiten (Planen) lassen noch die wesentlichen Eckpunkte schriftlich fixiert. Ihr Vertrauen wird hier leider bestraft/ausgenutzt.
    Gruß
  6. Falsche Aussage: Duschhöhe – Handwerker-Inkompetenz & Folgen

    Die Maße wurden vor Ort vom Meister persönlich ...
    Die Maße wurden vor Ort vom Meister persönlich genommen. Die Duschwanne steht im Angebot. Die erreichte Höhe des Abflusses war/ist das Problem, die konnte er allerdings berechnen (Dreisatz: Leitungslänge und Gefälle bekannt). Dass es nun technisch nicht anders zu machen ist, verstehen auch wir. Nur habe ich mich auf seine Aussage verlassen und unser Bad wurde damit geplant! Es wäre anders gebaut worden, hätte er nicht so vehement an dieser Höhe von 10-15 cm festgehalten. Wir müssen damit leben, aber warum kann der Handwerker da nicht einen Fehler/mangelhafte Aussage eingestehen, statt unseren anderen Auftragnehmern (Fliesenleger, Trockenbauer, Gutachter wurden alle als inkompetente Handwerker beschimpft) Inkompetenz vorzuwerfen?
    Herr Furch, Sie kennen nicht zufällig den Vorgang persönlich?
  7. Handwerker-Fehler: Konsequenzen – Entschädigung oder Rückbau?

    Nein, den Fall kenn ich nicht persönlich ...
    ich habe aber bei mir zwei Duschen eingebaut (demnächst noch eine für die Einliegerwohnung) und weiß auf was man alles achten muss.
    Der Handwerker kann den Fehler nicht zugeben. Das hätte Konsequenzen: Zahlung einer Entschädigung und/oder Rückbau (und neu) auf seine Kosten ...
    Gruß
  8. Duschhöhe: Abfluss bestimmt – Sanitär vs. Fliesenleger Vorwurf

    nur meine Meinung
    wie sieht das Bad denn aus? , sind sie sonst zufrieden?
    Kein Sanitärinstallateur baut ohne Note eine Duschtasse höher als notwendig ein. Sie sagen es selber: der Abfluss gibt die Höhe vor. Die Höhe des Einlaufpunktes des hauptstranges kann man vorher nicht feststellen. Mann kann meistens von der Bodenhöhe der alten Wanne auf gewisse Höhen schließen, aber nur, wenn der Altbestand fachgerecht ausgeführt wurde.
    Auch können geänderte Anordnungen von Sanitärelementen andere Mindesthöhen notwendig machen.
    Mag sein, dass der Sanitärinstallateur den Mund ein bisschen zu voll genommen hatte, aber wenn es fachlich korrekt (und dies will ich mal voraussetzen) gemacht wurde, handelt es sich um eine Notwendigkeit. Dahingehend hat der Mann erstmal nichts falsch gemacht. Und dass ein Sanitärinstallateur mit Silikonsichtfugen aufs Kriegsfuß steht ist normal. Dies ist dann eher der Fliesenleger schuld, die Aussage mit dem nichtzuentfernenden Dichtband ist ja numa schwach.
    Auch hier ist dem Sanitärmann kein Vorwurf zu machen.
    Was bleibt denn dann noch?!
    Sie frühzeitig in Kenntnis zu setzen, dass die Duschtasse ausschließlich höher eingebaut werden kann oder muss.
    Unterlassungssünde, keine Frage.
    Geldliche Bewertung? , keine Ahnung.
    Einigen sie sich auf irgendetwas.
    Rechtsstreit macht gar keinen Sinn.
    Rauskloppen bestimmt auch nicht.
    Und mit ein bisschen rumtelefonieren wird es auf jeden Fall jemanden geben, der Ihnen die 1,8 m Silikonfuge für 25 € reinzieht.
    Ohne 70 Kracher An-Abfahrt.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  9. Duschwannen-Einbau: Realistische Höhen – Syphon & Abwasserrohr

    ich bin da ...
    da nicht ganz so verständnisvoll wie du, Christian.
    Ich habe mal meine eine Duschtasse nachgemessen. Sie steht 3,5 cm über die Fliesen und ist 6,5 cm tief. Mit einem ca. 10 cm hohen Syphon (wahrscheinlich gibt es auch flachere) könnte man diese Wanne mit Einstiegshöhe von ca17 cm einbauen, und das auch in einigen Metern Entfernung. Einzige Voraussetzung: Das Abwasserrohr muss direkt Oberkante Fertigfußboden liegen ...
    17 cm Einstiegshöhe sind dann noch ganz i.O. wenn es in die Duschtasse nicht tief hinunter geht.
    Ich vermute hier allerdings, dass es sich um eine wesentlich tiefere (preiswertere) Duschtasse handelt ... (bitte mal nachmessen) ...
    Und in diesem Fall hätte er wissen können, dass er mit 10-15 cm niemals hinkommt!
    Gruß
  10. Silikonfugen-Service: Anfahrt – Kosten & Fliesenleger-Schuld?

    Danke erst mal! Das Bad ist komplett neu, ...
    Danke erst mal!
    Das Bad ist komplett neu, vorher war dort Rohbau. Leitungen mute ca. 8-9 m zum Duschablauf gelegt werden.
    Die Duschwanne hat eine Tiefe von 6,5 cm, keine "billige", sondern eine Acrylwanne von HSK.
    Nein, in Bayern kommt kein Handwerker mal kurz vorbei, um für 25 € eine Silikonfuge zu ziehen, unsere Erfahrung!
    Und wieso ist es Fliesenlegers Schuld. Das Entfernen der Klebereste hat eben die Sanitärfirma erledigt und war eine Stunde beschäftigt! Dass das der Fliesenleger nicht in seiner bemessenen Zeit machen wollte, kann ich verstehen.
  11. Abwasserleitung: 8-9m – Belüftung & Durchmesser (DN 50)?

    die
    8-9 m als Einzelanschlussleitung?
    belüftet oder unbelüftet?
    DN 50?
    Grüße
  12. Duschhöhe Berechnung: Gefälle, Flansch & Siphon – Machbarkeit prüfen

    9 m
    = 9 cm Regelgefälle + 70er HT =8 cm am Flansch + Siphon 3 cm + 6,5 cm Tassenhöhe = 26,5 cm Schwellenhöhe.
    Streit mich jetzt nicht um 2 cm, aber 15 cm ist unmöglich.
    Gruß Christian
    Nach DINAbk. EN 12056 sind Einzelanschlusslängen unbelüftet bei 4 m Anschlusslänge am Ende. Wenn man auf 70er HT geht, kann man die Leitung als Sammelanschlussleitung titulieren und bis 10 m unbelüftet ausführen. Bei 50er HT ist aber unbelüftet bei 4 m Schluss. Dann muss entlüftet werden.
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  13. Silikonfuge: Sanitärinstallateur verweigert – Was tun?

    Dass wir nun mit einer 30 cm hohen ...
    Dass wir nun mit einer 30 cm hohen Dusche leben/duschen müssen ..., habe ich mich mit abgefunden. Aber um das Bad fertig zu stellen, fehlt uns nun diese eine kleine Silikonfuge von 1.8 m. Ich habe schon sehr viel rumtelefoniert (danke für den Hinweis), aber für so "wenig Arbeit" kommt kein Fliesenleger extra mal vorbei. Und wenn, lässt er sich das gut mit Anfahrtspauschale bezahlen. Der Sanitärinstallateur weigert sich immer noch, dabei sollte er doch wenigstens jemanden an der Hand haben? Warum muss ich alles hinnehmen, was der gute Mann so von sich gibt?
  14. Kompetenz-Zweifel: Hohe Leitungslänge – MyHammer als Alternative?

    Unter diesen Bedingungen ...
    Hallo Christian
    Unter diesen Bedingungen (unerwartet hohe Leitungslänge und notwendigerweise dann größerer Querschnitt und Einhaltung der Vorgaben) ist das natürlich nicht machbar. (ich war von rd 5 m und Dn 50 ausgegangen ...)
    Bei den Bedingungen zweifle ich aber umso mehr an der Kompetenz des Fachmannes ...
    @Fragesteller: Sie können die Arbeit möglicherweise über MyHammer vergeben ...
    Gruß
  15. DIY-Tipp: Silikonfugen selbst ziehen – Anleitung & Spülmittel-Trick

    Oder einfach
    ne Dose Silikon und eine Kartuschenpistole. Und selber machen.
    Mit diesem Trick klappt es auch ganz gut.
    Ränder sauber machen (z.B. Aceton, ggf. prüfen ob nicht "angegriffen" wird).
    Silikon in die Fuge spritzen (ggf. Hinterfüllschnur vorher).
    Mit einer Blumenspritze etc. ein Wasser/Spülmittelgemisch nässend auf die ganze Silikonwurst auftragen. Weil dann klebts auch nicht.
    Anschließend mit einem Spatel etc. die Fuge abziehen. ggf. mehrfach bis es "passt".
    Den Rest mit dem Finger (ggf. nochmals Spülmittelgemisch drauf).
    Wird vielleicht nicht 100 % Perfekt, aber bevor die Kosten so hoch sind.
    Aber dann können Sie das Bad benutzen.
    Und wenn dann doch mal mehr Fugen im Haus fällig sind, kann ja der dann diese Fuge nochmals neu machen.
  16. Gewährleistung: Silikonfuge selbst gemacht – Wer haftet?

    genau das wollen wir nicht machen. Wenn wir ...
    ... genau das wollen wir nicht machen. Wenn wir genau das wollen wir nicht machen. Wenn wir das jetzt selbst machen sind wir hinterher auch wieder schuld, wenn die Dusche undicht ist! Bisher sind wir als Laien immer für alle Probleme selbst verantwortlich gewesen, laut Installateur!
  17. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Dusche installieren: Silikonfugen – Zuständigkeit, Kosten & Gewährleistung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zuständigkeit für Silikonfugen nach einer Duscheinstallation, die entstandenen Mehrkosten durch eine unerwartet hohe Duschwanne und die Frage der Gewährleistung bei Eigenleistung. Es wird erörtert, ob der Sanitärinstallateur oder der Fliesenleger für die Silikonfugen verantwortlich ist und wer die Kosten für eine Nachbesserung trägt. Die Bedeutung schriftlicher Vereinbarungen und die Konsequenzen mangelnder Planung werden hervorgehoben. Abschließend wird die Möglichkeit der Eigenleistung mit entsprechenden Tipps diskutiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag von Silikonfugen: Sanitär vs. Fliesenleger – Zuständigkeit & Angebot ist Silikon keine Abdichtung, sondern eine Wartungsfuge. Daher sollte auf eine korrekte Fugenhinterfüllschnur geachtet werden.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Duschhöhe Berechnung: Gefälle, Flansch & Siphon – Machbarkeit prüfen wird eine Beispielrechnung zur Ermittlung der notwendigen Duschwannenhöhe bei gegebenem Gefälle und Leitungslänge aufgeführt. Dies kann helfen, die Machbarkeit im Vorfeld besser einzuschätzen.

    💰 Kosten: Mehrere Beiträge thematisieren die zusätzlichen Kosten, die durch Anfahrtspauschalen für den Fliesenleger oder Sanitärinstallateur entstehen, wenn dieser nur für die Silikonfugenarbeiten beauftragt wird. Der Beitrag Silikonfugen-Service: Anfahrt – Kosten & Fliesenleger-Schuld? verdeutlicht, dass Handwerker in Bayern ungern für kleine Aufträge extra anfahren.

    🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag DIY-Tipp: Silikonfugen selbst ziehen – Anleitung & Spülmittel-Trick bietet eine detaillierte Anleitung zur Selbstdurchführung der Silikonfugenarbeiten, inklusive eines Tricks mit Spülmittelgemisch für ein sauberes Ergebnis. Es wird jedoch im Beitrag Gewährleistung: Silikonfuge selbst gemacht – Wer haftet? darauf hingewiesen, dass bei Eigenleistung die Gewährleistung entfallen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, vor Beginn der Badinstallation alle Eckpunkte schriftlich zu fixieren, um Missverständnisse und unerwartete Kosten zu vermeiden. Bei Problemen mit der Duschhöhe sollte frühzeitig ein Gutachter hinzugezogen werden, wie im Beitrag Falsche Aussage: Duschhöhe – Handwerker-Inkompetenz & Folgen angedeutet. Alternativ kann die Vergabe der Silikonfugenarbeiten über Plattformen wie MyHammer in Betracht gezogen werden, siehe Kompetenz-Zweifel: Hohe Leitungslänge – MyHammer als Alternative?.

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