Hallo. Ich habe mein Haus von einem Bauunternehmen schlüsselfertig bauen lassen. Jetzt haben wir die Abnahme gemacht und nach der Abnahme einen weiteren schweren Mangel gefunden. Jetzt soll der Bauunternehmer den Mangel beseitigen. Da hiervon aber auch unsere Eigenleistungen betroffen sind, würden wir gerne wissen, wie der Mangel beseitigt wird. Der Bauunternehmer verweigert hier jede Auskunft. Er ist zwar bereit, den Mangel durch seinen Subunternehmer beseitigen zu lassen, will uns aber nicht sagen wie. Darf er so vorgehen?
Auch so. Wir haben die VOBAbk. vereinbart und die liegt mir vor. Ich kann darin aber nichts richtiges zu meiner Frage finden.
Habe ich das Recht zu ergfahren, wie die Mängel beseitigt werden?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
Habe ich das Recht zu ergfahren, wie die Mängel beseitigt werden?
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Ein Auskunftsrecht ...
ist meines Wissens nirgends verzeichnet.
Aber wenn ein Unternehmer schon so anfängt, sollten Sie die Mangelbehebung durch eine Person Ihres Vertrauens überwachen lassen - und mit einem RA sprechen.
Denn der Unternehmer hat einen Versuch, seine Leistung nachzubessern. Dieser Versuch darf - auch wenn es verrückt klingt - den Schaden im Prinzip sogar vergrößern. Nur ist er, wenn er den Schaden nicht sachgerecht behebt und ein Jurist das richtig formuliert hat, aus dem Rennen und Sie können zu seinen Lasten jemand anders mit der richtigen Mangelbehebung beauftragen. -
ich finde
der Unternehmer steht auch hier in einer Auskunftspflicht.
(gemäß VOBAbk. Teil B § 4 Pkt. 1 Absatz (2)
Vielleicht weiß er aber auch noch gar nicht, wie der Sub das machen will?
Am konkreten Beispiel, um welche Leistung geht es, könnte man vielleicht noch mehr sagen.
Gruß -
Der AG darf Eindeutig Nichttaugliche Mängelbehebung ablehnen. Um ...
Der AGAbk. darf Eindeutig Nichttaugliche Mängelbehebung ablehnen. Um dieses zu erkennen, muss der Bauunternehmer auch eine Auskunftspflicht nachkommen.
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