Mündliche Auftragserteilung
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Mündliche Auftragserteilung

Hallo zusammen,
bei mir hat sich folgendes Problem ergeben.
Eine Kundin von mir will seit der 25 kW Ihr Dach von uns umdecken lassen. Dadurch das sich das ganze durch den Denkmalschutz verzögert hat, musste ich den Baubeginn als auch den schriftlichen Bauvertrag schieben. Es wurde mehrfach vor Zeugen, nicht nur Betriebliche, sondern auch vom Gerüstbauer und dem Herrn vom Denkmalschutz und viele mehr, die mündliche Auftragserteilung bestätigt.
Jetzt wird es Interessant:
Die Kundin fand letzten do. den 14.07.2005, in Ihren Unterlagen ein Angebot vom 07.08.1999 und ist der Meinung ich solle mit meinem Preis noch 9.000,- € nach unten gehen und die Preise von 1999 zu erreichen. Den sie hat ja die Fenster, welche sie nun auch wechseln will, nicht eingerechnet und wenn ich Ihr diesen Preisnachlass gebe kann sie mit dem Kredit der KFWAbk. diese ebenfalls mitfinanzieren.
Baustelle ist seit der 25. KWAbk. fest eingeplant und konnte nur durch Kleinstaufträge so weit hinausgezögert werden. Den Auftrag hat sie mir am Freitag den 15.07.2005 enzogen, da die Bauherrin nun auf die Idee gekommen ist einen günstigeren Handwerker zu finden. Das Gerüst wird aber definitiv am 19.07.2005 gestellt und so habe ich mir auch die Arbeit eingeteilt. Nun stehen meine Mitarbeiter ohne Arbeit da und ich muss sie nach Hause schicken.
Welche Möglichkeiten habe ich diesen finanziellen Ausfall bei der Bauherrin geltend zu machen?
PS. Korrektes Angebot liegt der Bauherrin schon seit dem 09.06.2005 vor.
MfG
Pepe
  1. bewiesen muss es werden

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    So sieht es aus:
    1. Es gab ein Angebot vom 09.06.2005.
    2. An das alte Angebot von 1999 sind Sie nicht gebunden.
    3. Das Angebot vom 09.06.2005 wurde angenommen, ein Auftrag wurde erteilt.
    4. Am 15.07.2005 wurde frei gekündigt.

    1 scheint vorzuliegen, 2 ergibt sich daraus, dass Angebote innerhalb einer üblichen Frist angenommen werden müssen, die ist sicher abgelaufen. Punkt 3 und 4 müssen bewiesen werden. Ein Kündigungsschreiben zu Punkt 4 wäre von Vorteil, es würde die Auftragserteilung mit beweisen.
    Folge der freien Kündigung: Anspruch auf die volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Die Personalkosten müssen erstattet werden wenn kein anderer Auftrag da ist, die Geschäftskosten und ein kalkulierter Gewinn auf jeden Fall.
    Gerüst anliefern lassen. Kommt dann ein Anruf, um schriftliche Bestätigung bitten dass der Auftrag entzogen wurde. Kommt ein solches Schriftstück, sind Sie gut dran. Kommt eins, dass gar kein Auftrag erteilt wurde, sieht es schlechter aus. Dann muss die mündliche Auftragserteilung bewiesen werden.


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