Probleme mit Handwerker
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Probleme mit Handwerker

Wir haben ein Problem mit der Pflasterung einer geneinschaftlichen Zufahrt. Im Januar! haben wir Unternehmer beauftragt und bis jetzt ist die Zufahrt immer noch nicht fertiggestellt. Okay, der gesamte Februar war Frost, aber trotzdem geht uns das ewige Herausgezögere auf die Nerven, zumal das gesamte Material (Bordsteine usw.) auf unserer Rasenfläche lagerte und der Rasen darunter jetzt natürlich hinüber ist. Wir haben bisher unseren Anteil der Zufahrt zu 100 % gezahlt und zudem einen Teil des Nachbarkostenanteils auch schon ausgelegt (da dieser kein Geld hatte und Unternehmer daraufhin ansonsten die Baustelle stilllegen wollte). Das haben wir alles schriftlich festgehalten, u.a. steht auch darin, dass der Unternehmer die Arbeiten unverzüglich bis zum Ende auszuführen hat. Fragen:
1. wie lange darf ein Unternehmer an so einer Baustelle arbeiten, wie oft muss man sich Verzögerungen gefallen lasen?
2. Unser Geld wurde bis heute nicht zurückgezahlt, die schriftlich vereinbarte Frist läuft bis Ende dieser Woche, aber ich befürchte, dass wir auch bis dahin kein Geld sehen werden ... Soviel zur Zahlungsmoral! Wir haben unsere beiden Rechnungen sofort gezahlt, aber wenn es selber ums Bezahlen geht, hört die Nettigkeit plötzlich auf. Der Unternehmer verweist darauf, dass wir uns das Geld ja bei unserem Nachbarn holen müssen, aber wir haben in der Vereinbarung stehen, dass der Unternehmer uns das Geld zurückbezahlt, wo er sich das Geld herholt, kann uns doch egal sein oder?
Helge
  1. zwei Dinge

    sie müssen 2 Dinge trennen: Den Auftrag an den Unternehmer und ihren "Privatkredit".
    • Was für ein Unternehmer ist das? Bauträger oder Pflasterbetrieb?

    .- "haben in der Vereinbarung stehen, dass der Unternehmer uns das Geld zurückbezahlt" Was ist das für eine Vereinbarung? Zwischen Ihnen und dem Unternehmer, oder zwischen Ihnen und dem Nachbarn? letztere ist dem Unternehmer egal.

    • Wer ist Auftraggeber? Sie oder eine Gemeinschaft von Bauherren?
  2. Antworten

    Hallo Herr Sigge,
    hier die Antworten:
    • Unternehmer ist Pflasterbetrieb
    • Vereinbarung läuft zwischen uns und dem Pflasterbetrieb. Dort dort steht zwar drin, dass der Vorschuss von uns für den Nachbarn ausgelegt wurde, zurückbezahlt werden soll es aber vom Pflasterbetrieb
    • Gemeinschaft, da Gemeinschaftsflächen nach WEGAbk. geteilt (sämtliche Gemeinschaftskosten im Verhältnis 50/50)

    Helge

    • Name:
    • Helge
  3. denke

    das sollte sich ein Jurist ansehen. Der Vertrag/Vereinbarung ist schon komisch. Sie "leihen" dem Nachbarn quasi Geld, bekommen es von einem 3. zurück, der zwischenzeitlich auch pleite gehen könnte. Riskante Sache. Oder sollte der Pflasterer eine Sicherheit sein, falls der Nachbar kein Geld hat? Egal, davon abgesehen ist es natürlich (entschuldigen Sie diese Worte, aber so wie ich es verstanden habe ist es so und muss so gesagt werden) eigene Dummheit, Vorkasse zu leisten. Sie haben zwar Material dafür bekommen, aber das ist noch kein Grund, 100 % zu zahlen. Ist der Unternehmer überhaupt noch zahlunsgfähig? Sie sollten ihm schriftlich angemessene Fristen (Beginn der Arbeiten in 2 Wochen, Abschluss nach 4 Wochen) setzen. Danach (oder besser schon früher) den Anwalt mit Vertragskündigung, Rückzahlung usw. beauftragen. Juristische Hilfe brauchen sie, denn wer solche Verträge eingeht (auslegen für Nachbarn, Rückzahlung durch 3., 100 % Vorkasse), der sollte die Finger von sowas lassen und professionellen Rat einholen! Die richtigen formalen Schritte sind jetzt wichtig, das können sie nicht selbst.
  4. Erklärung

    Ich nehme Ihnen das Wort Dummheit nicht übel (vielleicht wäre aber Gutgläubigkeit oder Vertrauen das bessere Wort), aber wir standen ja damals auch unter einem gewissen Druck. Entweder wir zahlen, oder die Baustelle wird dicht gemacht! Und das es am Ende dann 100 % von unserer Summe waren, plus weitere x% vom Nachbarn, kam ja nur genau deswegen zustande. Wenn jeder z.B. 60 % von seinem Kostenanteil gezahlt hätte, wäre ja alles okay gewesen. Im Endeffekt hat ja der Unternehmer für die gesamte Auffahrt ja noch nicht 100 % bekommen, da Nachbar eben noch nichts gezahlt hat. Und Sie haben recht, der Unternehmer als Ansprechpartner war quasi unsere Sicherheit, immerhin haften wir ja laut WEGAbk. auch für den Nachbarn mit.
    Wie auch immer: das meint man es gut, hilft ja auch dem Nachbarn zunächst aus der Patsche, zeigt Vertrauen und am Ende ist man doch der Blöde ... Vertrauen und Bau, ein Widerspruch in sich!
    • Name:
    • Helge
  5. aber nur

    in Verbindung mit Wörtern wie "blindes" (Vertrauen) und "naive" (Gutgläubigkeit). ;-) Gut, dass sie das nicht übel nehmen, der erste Schritt zur Einsicht und zum richtigen Umgang mit dieser und künftigen Angelegenheiten. Mit dem Vertrauen+Bau = Widerspruch haben sie leider häufig recht. Einen guten Partner zu finden ist schwer. In den gelben Seiten gibt's da keine Spalte für. Hier ist man wirklich auf Empfehlungen angewiesen.
    Zurück zum Problem, was sagt denn der Pflasterer, warum er nicht anfängt? Was sagt er zu Drohungen, den Vertrag zu kündigen? Wie gesagt, das kinde ist schon teilweise in den Brunnen gefallen, jetzt muss der Profi ran und retten was zu retten ist.

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