Probleme im Mittelstand und Handwerk
Notarielles Schuldanerkenntnis und jetzt Gewährleistungsmängel
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Standartrückfrage: VOB oder BGB
Wie sind die Verträge zwischen Ihnen und dem Nachunternehmer und Ihnen und dem Bauherren vereinbart. Wurden die Abnahmen schon durchgeführt? -
Antworten
Abnahme mit Nachunternehmer und Abnahme durch Bauherr sind erledigt. Dieser angebliche Mangel wurde in beiden Fällen nicht festgestellt. In beiden Fällen ist VOBA vereinbart. -
Sache für nen Rechtsanwalt?!
Ich will hier nicht falsches schreiben, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen das Zurückbehaltungsrecht bzw. das Schadensersatzrecht durch ein Schuldanerkenntnis genommen wird. Was meinen die anderen? -
Tschuldigung, ein paar Nachfragen...
... der Mangel ist nicht von Ihnen und nicht vom Subbi zu vertreten, von wem dann? Der Kunde hat dann offensichtlich auch nicht abgenommen, oder? Dann wäre die Zahlung noch gar nicht fällig, oder? -
Doch, doch, doch!
Der Mangel liegt nach meiner Einschätzung am Bauherren selbst. Der Bauherr hatte nämlich noch andere Leistungen selbst zu erbringen bzw. zu beauftragen. Da dies nicht geschehen ist, haben sich die auf das von meinem Nachunternehmer eingebaute Teil enwirkenden Rahmenbedingungen insoweit verändert, daß hierdurch der Mangel erst entstanden ist. Hätte der Bauherr ordnungsgemäß seine eigenen Leistungen erbracht bzw. die von ihm beauftragte Firma würde der Mangel nicht entstanden sein. Zum Zeitpunkt der Abnahme waren meine Arbeiten bzw. die des Nachunternehmers ordnungsgemäß fertiggestellt. AUch war noch bei der Abnahme nicht erkennbar, daß die Arbeiten, die der Bauherr selbst in Auftrag gegeben hatte, später unfertig sind und somit Rahmenbedingungen geschaffen haben, die zum Mangel führten. -
irgendwie undurchsichtig?
Guten Tag.
Was sind denn das für Leistungen, die der Bauherr erbringen soll, und der Nachunternehmer nicht bemerkt, daß selbige nicht erbracht wurden, keine Bedenken anmeldet, sich der Tragweite nicht bewußt wurde oder seinen Prüfpflichten nicht nachkam? Entschuldigung für den langen Satz.Wer hat den Bau geleitet?
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@Herr Ensikat
Es geht um die untere Abdichtung von bodentiefen Fenstern. Es wurde vom Fensterbauer eine Abdichtungsfolie auf den Betonsockel geklebt. Vor dem Fenster sollte vom Bauherren beauftragt werden ein Kiesstreifen, der ein aufstauen von Wassser verhindert. Stattdessen wurden vom Pflasterer, der ebenfalls vom Bauherrn beauftragt wurde, ein Randstein gesetzt mit einer Betonrückenstütze, die fast bis an den Betonsockel unterhalb des Fensters reicht. Zudem wurde der Zwischenraum zwischen Fesnter und Randstein stark verdichtet durch die Rüttelplatte des Pflasterers. Bei den Regenfällen staute sich das Wasser auf und drückte (Lastfall drückendes Wasser) gegen die Abdichtung, die für diesen Lastfall nicht ausgelegt war. Aus diesem Grund löste sich die Abdichtung und Wasser war ins Haus eingedrungen. -
15 cm?
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15 cm!
15 cm sind eingehalten. Außerdem sollte ja als wasserableitendes System der Kiesstreifen vom Bauherren ausgeführt werden. Planung war ja klar. Nur der Bauherr hat´s nicht gemacht. Zudem hatte ich als "Häuslebauer" ausschließlich die Planung und Bauleitung inne für das Haus und nicht für die Außenanlagen und deren Anschlüsse ans Haus. -
Na dann liegt doch der schwarze Peter
beim Bauherrn. Aber warscheinlich nicht nur der sondern auch noch die Schlußzahlung. Wenn nun der Bauherr selbstständig beweisen will, daß der Wassereinbruch nicht durch Sie zu verantworten ist, dann soll er sich damit wenigstens beeilen.
Wenn da mal Hochwasser kommt, sind sie auch noch schuld, wenn im OGA das Wasser zum Fenster rein kommt)
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Beeilen?!
Der Bauherr ist ja der Meinung, daß von meinem Sub die Abdichtung nicht ordnungsgemäß angebracht wurde und will nun versuchen, den entstandenen Schaden auf mich abzuwälzen. Er macht deshalb auch von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch und hält meine Schlusszahlung zurück. Ich hingegen habe mich gegenüber dem Sub unterworfen und die zum damaligen Zeitpunkt fällige Rechnungssumme des Subs notariell anerkannt. Nun muss ich an den Sub bezahlen und der Bauherr hält Geld zurück wegen eines Mangelschadens, den er selbst zu vertreten hat. -
Beeilen!
Soll er sich, da ja sonst kein Geld kommen wird. Und es ist bis jetzt die reine Meinung des Bauherrn.
Wie wäre es den Sub mit in´s Boot zunehmen. Der wird doch auch wissen, wie dieses Theater immer läuft. Was nutz ihm jetzt die schnelle Mark, wenn er beim nächsten Bau nicht mehr dabei ist. Und es ist ja auch der Mangel, wenn denn überhaupt, von ihm zu verantworten. -
Der Bauherr hat ja das Recht
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der Bauherr hat kein Zurückbehaltungrecht
weder ein einfaches noch ein dreifaches. Was er tut, ist ist nicht harmloses "Geld einbehalten", das ist Inbeschlagnahme von Produktionsressourcen und mindestens vergleichbar mit vorsätzlichem Handwerkerpfusch (um hier mal moralisch Parität zu schaffen): er zahlt vorsätzlich nicht obwohl er muss und nimmt billigend schwere Folgen für die Handwerker und deren Mitarbeiter und Familien in Kauf, die in liquiditätsmäßig engen Zeiten über einen Zinsschaden weit hinausgehen können.
Die Bauleistung wurde ohne Mängel abgenommen. Die Vergütung war damit innerhalb der VOBA-Frist fällig. Der Bauherr weiß das sicher. Er weiß ja auch, dass er für Gewährleistungsmängel nach der Abnahme beweispflichtig ist und hat deswegen das Beweisverfahren eingeleitet. Mit dem Einbehalt, der nur möglich ist weil er eine fällige Zahlung zu Unrecht nicht geleistet hat, nimmt er das ihm vorschwebende Ergebnis unzulässigerweise vorweg. -
@Herr Stubenrauch
Und was kann man bzw. ich hier tun? Wie stelle ich mich nun gegenüber meinem Nachunternehmer? -
mehrere Möglichkeiten
Wenn Sie fair sind, stellen Sie den Nachunternehmer von allen Bauherrenanimositäten frei und bezahlen ihm seinen Werklohn. Sie haben seine Leistung abgenommen. Sollten Sie (wider Ihres eigenen Erwartens) später Gewährleistungsansprüche haben, müssten die dank Gutachten des Beweisverfahrens schnell durchsetzbar sein. Sie können sich aber auch ähnlich unkorrekt wie der Bauherr verhalten, einfach nicht zahlen, die Sache aussitzen und sich den Werklohn herausklagen lassen. Vielleicht gibts einen dritten Weg: zahlen Sie die Hälfte und teilen Sie Ihr Leid als Schicksalsgemeinschaft. Tragen Sie gemeinsam Argumente zusammen und stellen Sie vor allem dem Gutachter des Beweisverfahrens die richtigen Fragen, z.B. "entspricht die Ausführung unter Würdigung der Vorgaben des Bauherrn dem Vertrag / der DINA xxx / den a.R.d.T.?"
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Darf ich das?
Die Fragestellungen an den Gutachter hat ja der Bauherr durch den Antrag bei Gericht schon formuliert. Ich bin vom Gericht zur Stellungnahme gebeten worden. Darf ich nun weitere Fragen an das Gericht bzw. den Gutachter stellen, die den Sachverhalt betrewffen? -
@Herr Stubenrauch
Die zweite Variante geht nicht, da ich ja bereits ein notarielles Schuldanerkenntnis gegenüber dem Sub abgegeben hat, aus dem er sofort vollstrecken könnte, wenn ich nicht zahle.
Das war ja der Ursprung meiner Frage: Kann ich auf Grund vermeintlicher Mängel Zurückbehaltungstrechte geltend machen gegenüber meinem Sub? -
Wenn ich das so lese...
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Will heißen, Herr Stubenrauch
mit dem Schuldanerkenntnis gehen sämtliche Gewährleistungsrechte flöten? -
Wieso
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hhm - wieder mal - wer schreibt der bleibt
drum merke - lasse nie - halbfertige leistungen unkommentiert bzw. unquittiert übergehen! - ein zweizeiler - nach dem motto - ich weise sie darauf hin das.... - und - schon gibt es keinen streitansatz!
habe nur diesen rat für die zukunft!
mfg
jens -
Sicher, Herr Stubenrauch
Mir liegt eine Gewährleistungsbürgschaft des Subs vor. Upsi, ja klar! Der eventuelle Anspruch des Bauherren gegen mich ist doch abgesichert durch die Bürgschaft des Subs. Einzige Unsicherheit die bleibt ist die, wenn der Anspruch des Bauherren größer ist als der Bürgschaftsbetrag.